Organtransplantation – eine Option für Christen?
Als Christen innerhalb und außerhalb des Gesundheitsdienstes sind wir bei Problemen zunehmend mit verschiedenen Hilfs- oder Heilungsangeboten konfrontiert. Ist alles erlaubt, was machbar ist?
Der Vortrag auf der MP3-CD möchte das Thema Organtransplantation sowie das dabei zugrunde liegende Hirntod-Konzept aus medizinischer und biblischer Sicht beleuchten.
Zuvor möchte ich einige persönliche Worte vorweg schicken. Ich bin Internist und war Hochschullehrer an der Universität Gießen. Ich bin jetzt einige Jahre im Ruhestand, mache aber noch regelmäßig Praxisvertretung.
Seit vielen Jahren darf ich unserem Herrn Jesus Christus als Arzt und Christ dienen. Das geschieht unter anderem im Missionswerk „Christen im Dienst am Kranken.“ Der ärztliche Dienst ist in besonderer Weise geeignet, die Herzen der Menschen zu erreichen und ihnen auch das Evangelium von Jesus Christus nahe zu bringen. Medizin und Evangelium gehören für mich zusammen.
Der bekannte Theologe Martyn Lloyd-Jones hatte einst Medizin und Theologie studiert. Als es um die Frage ging, ob er als Arzt oder Mediziner arbeiten sollte, entschied er sich, als Verkündiger des Evangeliums zu dienen. Seine Begründung war: Als Arzt würde er durch die Heilung die Patienten wieder in ihr sündiges Leben zurückführen. So wurde er ein bedeutender Theologe.
Ich selbst habe auch mehrere Semester Theologie studiert. Für mich war die Antwort auf die Frage „Arzt oder Theologe“ genau umgekehrt. Ich habe den Arztberuf gewählt und erfahren, dass mir durch die ärztliche Hilfe von den Patienten ein besonderes Vertrauen geschenkt wurde. So konnte ich ihnen dadurch das Evangelium von Jesus Christus leichter bezeugen.
Das erlebe ich besonders bei meinen ärztlich-missionarischen Diensten in Moldawien, Russland, der Ukraine und in der Mongolei. Dazu ein Beispiel:
In Osteuropa kommen auch hohe kommunistische Funktionäre in meine ärztliche Sprechstunde in der Vorstellung, „ein deutscher Arzt ist ein guter Arzt, und die Medizin in Deutschland ist sehr fortschrittlich“. So fragte mich ein Kommunist nach der ärztlichen Untersuchung einmal ängstlich: Herr Doktor, muss ich sterben? „Jawohl“, antwortete ich, „Sie müssen sterben! Aber es gibt eine Hoffnung, die über den Tod hinausreicht. Wollen Sie darüber etwas wissen?“ „Ja“, antwortete er. Ich antwortete: „Diese Hoffnung ist für mich Jesus Christus, Gottes Sohn, der als Mensch und Retter in die Welt kam.“ Ich bezeugte ihm dann den Weg in den Himmel durch Gottes Gnade.
Für mich gehören auch der wissenschaftliche Fortschritt in der Medizin und das Evangelium zusammen. Der berühmte französische Wissenschaftler Louis Pasteur hat viele Entdeckungen auch von Bakterien als Krankheitserregern gemacht. Er glaubte an Jesus Christus. „Viele wissenschaftliche Erkenntnisse führen hin zu Gott“ sagte er.
Die Entwicklung der Antibiotika hat zur erfolgreichen Bekämpfung der Infektionskrankheiten geführt. Ein Meilenstein war die Einführung der Sulfonamide durch Prof. Gerhard Domagk im Jahre 1938. Durch seine Forschungsarbeiten sollen schätzungsweise bis zu 100 Millionen Menschen vor einem vorzeitigen Tod bewahrt worden sein. Sein Sohn, Prof. Götz Domagk war später in Göttingen mein Doktorvater.
Zu den medizinischen Fortschritten gehören auch neue Operationsverfahren, diagnostische Methoden wie Röntgen, Computertomographie usw. Sie alle haben zu der enormen medizinischen Entwicklung beigetragen. So hat sich auch die Transplantationsmedizin etabliert.
Heute ist es möglich, fast alle Organe mit Ausnahme des Gehirns zu transplantieren.
Bei der autologen Transplantation wird Gewebe oder Zellmaterial von einer Körperstelle auf eine andere verpflanzt. Der Spender ist dabei zugleich der Empfänger des Transplantats. Ein Beispiel hierfür ist die Hauttransplantation z.B. bei Verbrennungen.
Bei der allogenen Transplantation werden Organe, Gewebe oder Zellmaterial von einem lebenden oder hirntoten Spender auf einen Empfänger derselben Spezies, also von einem Menschen auf einen anderen übertragen.
Im Folgenden soll nur von der allogenen Transplantation die Rede sein.
Die Geschichte der Transplantationsmedizin
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts schufen Fortschritte in der Operationstechnik und speziell in der Gefäßchirurgie die Voraussetzungen für wissenschaftlich fundierte Transplantationen.
Die erste erfolgreiche Transplantation einer Niere wurde 1954 zwischen eineiigen Zwillingen in Boston (USA) durchgeführt. 1963 erfolgte dann die erste erfolgreiche Lebertransplantation und im gleichen Jahr die erste Lungentransplantation. 2 Jahre später, im Jahre 1965 folgte dann die erste Übertragung einer Bauchspeicheldrüse
Eine weltweite Aufmerksamkeit erlangte die erste Herztransplantation im Dezember 1967 durchgeführt von Christian Barnard in Kapstadt/Südafrika. 1989 gelang dann die erste Multiorgantransplantation, also die Transplantation von mehreren Organen gleichzeitig.
Probleme, die eine Transplantation anfänglich erschwerten, wie beispielsweise fehlende Konservierungsmöglichkeiten der entnommenen Organe oder immunologische Abwehrreaktionen der Empfänger, konnten durch zunehmende Erfahrungen sowie die Entwicklung immunsuppressiver (eine Abstoßung verhindernde) Medikamente teilweise überwunden werden.
Der Forschungsstand
Aus medizinischer Sicht können, wie schon erwähnt, mittlerweile eine Vielzahl von verschiedenen Zellen, Gewebeteilen, Organen oder ganze Organsysteme transplantiert werden.
Laut Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) werden in Deutschland jeden Tag durchschnittlich 11 Organe übertragen, am meisten sind es Nierenverpflanzungen, gefolgt von Lebertransplantationen . Weniger häufig sind Transplantationen der Bauchspeicheldrüse und der Lunge.
Eine Transplantation kann grundsätzlich nur dann gelingen, wenn das Transplantat vom Empfängerorganismus nicht abgestoßen wird. Die Transplantation körperfremder Organe kann im Empfängerorganismus Abwehrreaktionen auslösen, die zur Folge haben, dass das Organ seine Funktion nicht aufnehmen kann.
Unterschieden wird zwischen der akuten Abstoßungsreaktion, die in den ersten Tagen nach der Transplantation auftritt und unterschiedlich stark ausgeprägt ist, und der chronischen Abstoßungsreaktion, bei der das neue Organ nach und nach versagt.
Um die Funktionsfähigkeit des transplantierten Organs erhalten zu können, muss die körpereigene Abwehr, also das Immunsystem des Organempfängers, mit Hilfe von sogenannten immunsuppressiven Medikamenten unterdrückt werden. Als solche Medikamente kommen in Frage: Cortison, Azathioprin und Cyclosporin A. Cortison und Azathioprin werden auch bei der Behandlung von rheumatischen Gelenkentzündungen eingesetzt.
Diese Medikamente zur Unterdrückung des Immunsystems müssen lebenslang gegeben werden. Nach der Transplantation ist es wichtig, eine Abstoßungskrise sofort zu erkennen.
In den Jahren 1972 bis 1976 habe ich an der Medizinischen Hochschule Hannover wissenschaftlich auf diesem Gebiet gearbeitet. Prof. Pichelmayr führte dort mit seinen Mitarbeitern die Transplantationen durch. Dazu gehörte auch die erste Lebertransplantation in Deutschland.
Ich habe Untersuchungen zur Früherkennung der akuten Abstoßungskrise nach Nierentransplantationen durchgeführt. Dabei ging es um die Eiweißausscheidung im Urin nach einer Nierentransplantation.
Der Normalurin des Menschen enthält meist weniger als 100 mg Gesamteiweiß im 24-Stunden-Urin. Mengenmäßig überwiegt dabei das Albumin. Eine starke Zunahme der Albumin Ausscheidung im Urin über 1 g/24 Std. ist ein Frühsymptom einer akuten Abstoßungskrise.
In einem solchen Fall muss die Dosis des immunsuppressiven Medikamentes deutlich erhöht werden, um die Funktionsfähigkeit des transplantierten Organs zu erhalten. Weitere Urinkontrollen auf Eiweiß zeigen, ob die Abstoßungskrise abklingt, dann nämlich, wenn sich die Eiweißausscheidung wieder normalisiert. Weitere klinische Symptome einer akuten Abstoßungskrise sind: Fieber, verminderte Ausscheidung der Urinmenge, Herzjagen- auch Tachykardie genannt, und eine Zunahme der weißen Blutkörperchen, der Lymphozyten, im Urin. Wie schon erwähnt, muss die Immunsuppression auf Dauer, also lebenslang erfolgen. Dadurch erhöht sich die Gefahr an Infektionen zu erkranken sehr deutlich. Das Krebsrisiko steigt um das 10- fache an.
Organmangel
Derzeit besteht eine große Diskrepanz zwischen verfügbaren Spenderorganen auf der einen und Patienten, die ein Transplantat benötigen, auf der anderen Seite.
Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation warteten im Jahr 2012 rund 12000 Menschen in unserem Land auf ein Organ, davon 8000 auf eine Niere. Jahr für Jahr -so die Stiftung -sterben etwa 1100 Patienten, die durch eine Organtransplantation vermutlich hätten gerettet werden können, für die aber nicht rechtzeitig ein Organ zur Verfügung stand.
Deshalb wurde in Deutschland in 2012 die sogenannte Entscheidungslösung eingeführt. Sie sieht vor, dass alle Krankenversicherten über 16 Jahre unter anderem von Ihrer Kasse befragt werden, ob sie nach ihrem Tode ihre Organe spenden wollen. Diese Entscheidung soll dann in einem Organspendeausweis festgehalten werden. Trotz Einführung der Entscheidungslösung ist die Zahl der Spender um 12,8% pro Jahr gesunken. inzwischen sogar um 18% (1. Quartal 2013). Möglicherweise haben die Manipulationsskandale zu einem Rückgang der Spendebereitschaft, geführt.
Um die Zahl der Organspender zu erhöhen, wurde in Großbritannien z.B. vorgeschlagen, dass das staatliche Gesundheitssystem die Beerdigungskosten übernehmen könnte.
Der organisatorische Ablauf einer Organspende in Deutschland
In Deutschland ist die Organspende nach „Hirntod“ organisatorisch geregelt. An der Organisation sind 3 Parteien beteiligt:
- die Krankenhäuser
- die deutsche Stiftung Organtransplantation (DS0)
- die Stiftung Eurotransplant – die internationale Vermittlungsstelle in Leyden/Niederlande
I. Die Aufgaben der Ärzte im Krankenhaus
- den Hirntod gemäß den Richtlinien der Bundesärztekammer zu diagnostizieren, ein Gespräch mit den Angehörigen zu führen
- die nächstgelegene Organisationszentrale der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) zu informieren, wenn eine Zustimmung zur Organspende vorliegt (entweder durch das Vorliegen eines Organspendeausweises oder durch die Bekanntgabe des „mutmaßlichen“ Willens des Verstorbenen durch die Angehörigen.)
- Auch müssen Laboruntersuchungen durchgeführt werden, um Infektionen und Tumorerkrankungen beim Spender auszuschließen, die den Empfänger gefährden könnten.
II. Aufgaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO)
- Die Organentnahme zu koordinieren
- Übermittlung aller erforderlichen Daten an Eurotransplant in Leyden (Niederlande)
III. Aufgaben der Stiftung Eurotransplant
- Auswahl des Empfängers nach Gewebeverträglichkeit (HLA Status)
- Vorbereitung der Organentnahme
- (gemeinsam mit der Stiftung Organtransplantation in Deutschland und gemeinsam mit dem Koordinator des Spenderkrankenhauses)
- Leitung des Organtransports vom Spenderkrankenhaus zur Transplantationsklinik des Empfängers.
Handelt es sich bei dem Spender um einen Toten?
Das Dilemma bei einer Organtransplantation ist, dass ein potentieller Spender „so tot wie möglich“ und die Organe für den Organempfänger „so frisch und lebendig“ wie möglich sein sollten!
Das führt uns zu der Frage: Was wissen wir über das Ende des menschlichen Lebens?
Als Arzt habe ich viele Menschen sterben gesehen und sie auf der letzten Wegstrecke begleitet und dabei Gottes Wort gelesen und gebetet. Ich habe ausgeharrt, wenn Seele und Geist den Körper verließen. Meine Aufgabe als Arzt war es dann, eine Leichenschau durchzuführen und auf dem Leichenschein sichere Todeszeichen zu dokumentieren. Etwa 2-3 Stunden nach dem Herz- und Kreislaufstillstand treten Leichenflecken auf und die Leichenstarre tritt ein. Erst dann darf in der Regel das Beerdigungsinstitut die Leiche abholen. Die in Verwesung übergehenden Organe wie Herz, Nieren, Leber usw. können dann aber nicht mehr für die Transplantation verwendet werden.
Bis zum Jahre 1968 war weltweit anerkannt, dass der Mensch dann tot ist, wenn sein Herz- und Kreislaufsystem unwiderruflich stillsteht. Nach dieser Definition ist eine Leiche ohne Herzschlag, ohne Reflexe, starr, kalt und weist alsbald Leichenflecke auf.
Um noch transplantierbare Organe zu gewinnen, hat man 1968 an der Harvard Universität in Boston (USA) eine neue Todesdefinition eingeführt.
Der „Hirntod“
Ein Mensch mit einem irreversiblen Koma, also ein Bewusstloser, der nicht wieder zum Bewusstsein kommt, wird für „hirntot“ erklärt und dieser Zustand dann als Tod des ganzen Menschen definiert! Vor 1968 galten Menschen mit der oben genannten Diagnose als lebend. Seit der Umdefinition des Todesbegriffes gelten Menschen als tot:
- die atmen, schwitzen oder frieren, Fieber haben,
- mit den Zähnen knirschen, sich im Bett aufrichten, um sich schlagen oder treten, das Pflegepersonal umarmen,
- deren Haut rosig schimmert,
- bei denen das Herz schlägt, die sich warm anfühlen und ein intaktes Stoffwechselsystem aufweisen,
- deren Glieder beweglich sind und deren Brustkorb sich hebt und senkt,
- die Ausscheidungen haben und bei denen Tränen fließen können,
- deren Wunden, wenn man ihre Haut aufritzt oder aufschneidet, wieder heilen können,
- die von den Schwestern und Pflegern mit ihrem Namen angesprochen werden und sich in nichts von anderen Patienten unterscheiden, die künstlich beatmet werden,
- Männer, die noch Kinder zeugen könnten und Frauen, die noch bis zu 3-4 Monate Kinder austragen können
- Dennoch erklärt man diese Menschen für tot. Man darf aber das Wesen des Menschen und das Leben nicht auf Teile des Gehirns reduzieren!
Die Hirntoddiagnostik
Nach dem deutschen Transplantationsgesetz (TPG) dürfen lebenswichtige Organe nur von Toten entnommen werden. Trotz der geschilderten Symptome, die eindeutig zeigen, dass es sich bei den Spendern um Sterbende und nicht um Tote handelt, gilt der sogenannte Hirntod als Kriterium für eine legale Organentnahme. Der Hirntod wird definiert als Ausfall von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm. Das Gehirn besteht aus dem Großhirn, dem Kleinhirn und dem Stammhirn. Es ist eng verbunden mit dem Rückenmark und dem autonomen Nervensystem (versorgt innere Organe wie Verdauungsorgane, Atmung und Herz).
Wie wird der Hirntod nach den Richtlinien der Bundesärztekammer von 1998 festgestellt?
- Es ist zu prüfen, welche Art der Hirnschädigung vorliegt, z.B. ein Schlaganfall. Dabei sind bestimmte Befunde, deren Symptome denen des Hirntodes ähneln, die aber zurückgehen können, auszuschließen.
- Es muss festgestellt werden, dass ein Koma, also tiefe Bewusstlosigkeit mit Regungs- und Reflexlosigkeit und Atemstillstand, vorliegt.
- Die Hirnschädigung muss irreversibel – also unumkehrbar -sein.
Probleme
- Die von der Bundesärztekammer vorgeschriebene Diagnostik erfasst nur Teilbereiche des Gehirns, die Funktionen der Hirnrinde und des Klein-und Mittelhirns werden dabei nicht erfasst
- Ein Koma ist kein hinreichendes Symptom zur Diagnose einer Schädigung der Hirnrinde
- Die Messung der Hirnaktivität durch ein EEG ist nur bis etwa 3 mm unter der Oberfläche möglich. Eine sogenannte Null-Linie wird aber als Kriterium für den Hirntod herangezogen
Stellungnahmen von Wissenschaftlern
- Universitätsklinik Newark (USA) und andere Kliniken: die klinische und apparative Hirntoddiagnostik führt zu unterschiedlichen Ergebnissen
- American Academy of Neurology (AAN) hat im Jahr 2010 der von ihr selbst 1995 vorgeschriebenen Hirntoddiagnostik eine fehlende wissenschaftliche Fundierung bescheinigt: Es gebe weder ausreichende wissenschaftliche Nachweise für die richtige Beobachtungszeit, um die Unumkehrbarkeit des Hirntodes festzustellen, noch für die Zuverlässigkeit der verschiedenen Atemstillstand- Tests und der verschiedenen apparativen Verfahren. Eine weitere Forschung sei notwendig.
- Prof. Dr. Dr. Gerhard Roth Universität Bremen, Institut für Hirnforschung:
a. der Hirntod ist nicht völlig eindeutig diagnostizierbar. Weder Atemstillstand noch Ausfall tiefer Hirnstammreflexe noch neurophysiologische Registrierverfahren noch Dopplersonographie (= Ultraschalluntersuchung der Blutgefäße) erfassen mit völliger Sicherheit alle Hirnfunktionen. Das ist der Fachwelt seit langem bekannt.
b. Die Aussage „der Tod eines Menschen sei eingetreten, wenn seine Hirnfunktionen irreversibel ausgefallen sind“ ist falsch. Ein sogenannter Hirntod ist nicht der Tod des Menschen.
Weltweit gibt es 30 verschiedene Definitionen für den Hirntod.
Zusammenfassung
- Bei dem Organspender handelt es sich trotz der neuen Todesdefinition um einen Sterbenden, nicht um einen Toten. Durch die Organentnahme wird der Tod herbeigeführt. Man kann dies als aktive Sterbehilfe bezeichnen.
- Beim Organspender kann der Hirntod nicht eindeutig nachgewiesen werden. Der Zustand der Bewusstlosigkeit (Koma ) und die Null-Linie im EEG reichen dafür nicht aus.
- Der Hirntod darf nicht gleichgesetzt werden mit dem Tod des ganzen Menschen.
- Das Immunsystem des Organempfängers muss lebenslang unterdrückt werden. Dadurch wird die Infektanfälligkeit und das allgemeine Krebsrisiko deutlich erhöht. Abstoßungskrisen beim Empfänger sind sehr häufig.
Folgen der Organtransplantationspraxis
Herz auf Bestellung
Im März 2013 erschien in der Wochenzeitschrift „Die Zeit“ ein Bericht über die Organtransplantation in China. Danach gibt es dort etwa 40 Zentren für die Organtransplantation. Unter der Überschrift „Herz auf Bestellung“ werden den Hingerichteten im Gefängnis Organe zur Transplantation entnommen. Gefängnisse und Kliniken arbeiten dabei eng zusammen, wobei der Zeitpunkt der Hinrichtung sich nach dem Bedarf an Organen für die Transplantation richtet. In jedem Jahr finden in China etwa 4000 Hinrichtungen statt. 60% aller Transplantierten erhalten ihre Organe von Hingerichteten. In Europa warten Patienten oft viele Monate auf ein Organ, in China nur Tage.
Schon „ausgeschlachtet“
Vor mehreren Jahren machte eine Verwandte von einem Bekannten von mir eine Urlaubsreise nach Portugal: Sie erlitt dort einen tödlichen Verkehrsunfall. Als die Angehörigen kamen, um von der Verstorbenen Abschied zu nehmen, wurde ihnen der Zutritt zunächst verweigert. Erst durch massives Drängen gelang es ihnen, zu der Toten vorzudringen. Sie erkannten dann, dass man der Leiche Organe zur Transplantation entnommen hatte.
Persönliche Stellungnahme
Der Körper des Menschen -auch der des Sterbenden- gehört Gott und nicht mir. Als Christ lehne ich die Organspende ab. Sie beschleunigt den Eintritt des Todes vor dem von Gott gegebenen Zeitpunkt. Ich empfehle deshalb einen Nicht-Spender-Ausweis bei sich zu tragen.
Die Organtransplantation aus christlicher Sicht
Die Transplantationsmedizin gründet sich auf ein mechanistisches Welt- und Menschenbild. Der Körper des Organspenders dient dabei als Ersatzteillager. Menschen möchten noch etwas Gutes tun, indem sie ihre Organe opfern, damit ein Anderer noch weiterleben kann. So sagte mir einmal ein Patient, der sich selbst als Christ bezeichnete: „Herr Doktor, im Himmel brauche ich meine Organe nicht mehr.“
Von Gott geschaffen
Für das Konzept des christlichen Menschenbildes, dass der Mensch von Gott nach seinem Ebenbild geschaffen wurde, ist hier kein Platz. Es heißt ja in 1.Mose 1, Vers 27: Und Gott schuf den Menschen zu seinem Bilde, zum Bilde Gottes schuf er ihn, und er schuf sie als Mann und Frau.
Auch in Psalm 8, Vers 6 steht: Du hast ihn wenig niedriger gemacht als Gott, mit Ehre und Herrlichkeit hast du ihn gekrönt.
Und in Psalm 139, Vers 13 und 14 heißt es: Denn du hast meine Nieren bereitet und hast mich gebildet im Mutterleib. Ich danke dir dafür, dass ich wunderbar gemacht bin. In 1.Thessalonicher 5, Vers 23 steht dann:
Er aber, der Gott des Friedens heilige euch durch und durch und bewahre euren Geist samt Seele und Leib unversehrt, untadelig für die Ankunft unseres Herrn Jesus Christus.
Der Mensch besteht also aus Körper, Seele und Geist. Wenn der Mensch stirbt, geht der Körper in Verwesung über und Seele und Geist entweichen aus dem Körper.Als Christen glauben wir auch dem Wort Gottes, dass es eine Auferstehung des Leibes für alle Menschen gibt. So heißt es in 1 Korinther 15, Vers 42-44:
So auch die Auferstehung der Toten. Es wird gesät verweslich und wird auferstehen unverweslich. Es wird gesät in Niedrigkeit und wird auferstehen in Herrlichkeit. Es wird gesät in Armseligkeit und wird auferstehen in Kraft: Es wird gesät ein natürlicher Leib und wird auferstehen ein geistlicher Leib.
Unser verweslicher Leib wird in einen unsterblichen Leib, einen geistlichen Leib, verwandelt werden und mit Seele und Geist vereinigt werden. Die wiedergeborenen Gläubigen werden dann die Ewigkeit im Himmel bei Jesus verbringen. Diejenigen, die das Gnadenangebot Jesu „Tut Buße“ abgelehnt haben, und das sind die meisten Menschen, wie Jesus sagt, werden die Ewigkeit in der Hölle verbringen, wo Feuer ist, das mit Schwefel brennt und Heulen und Zähneklappern sein wird.
Dies sollte uns auch ermahnen, Botschafter an Christi Statt zu sein und aus Liebe zu den Verlorenen zu gehen mit der Botschaft: Lasst euch versöhnen mit Gott. Jede Menschenseele ist in Gottes Augen so wertvoll. Es heißt in Jesaja 43, Vers 4: Weil du so wert geachtet bist in meinen Augen, habe ich dich wunderbar gemacht und ich habe dich lieb.
Ich möchte schließen mit Kolosser 3, Vers 12-17.
So zieht nun an als Gottes Auserwählte, Heilige und Geliebte herzliches Erbarmen, Freundlichkeit, Demut, Sanftmut, Langmut; ertragt einander und vergebt einander, wenn einer gegen den anderen zu klagen hat; gleichwie Christus euch vergeben hat, so auch ihr. Über dies alles aber [zieht] die Liebe [an], die das Band der Vollkommenheit ist. Und der Friede Gottes regiere in euren Herzen; zu diesem seid ihr ja auch berufen in {einem} Leib; und seid dankbar! Lasst das Wort des Christus reichlich in euch wohnen in aller Weisheit; lehrt und ermahnt einander und singt mit Psalmen und Lobgesängen und geistlichen Liedern dem Herrn lieblich in eurem Herzen. Und was immer ihr tut in Wort oder Werk, das tut alles im Namen des Herrn Jesus und dankt Gott, dem Vater, durch ihn.
Quellenangaben
- http://de.wikipedia.org/wiki/Hirntod
- http://www.drze.de/im-blickpunkt/organtransplantation
- Ottfried Windecker in „Heil oder Heilung“ – Betanien-Verlag Seite 146 ff, Herausgeber Manfred Weise