Bei nachlassendem Sehvermögen trotzdem den Durchblick behalten!

Neues Beratungsangebot des CDK bei Sehbehinderung bis hin zur Blindheit

Erreichbar unter: pr@sehbeeintraechtigt.de

Wir kennen wohl alle in unserer Verwandtschaft oder im Bekanntenkreis Menschen, die mit dem Sehen so ihre Probleme haben. Dabei ist die Nachricht, dass man den Führerschein wegen fortschreitender Sehbehinderung abgeben muss, häufig der erste Schreck, der einem in die Glieder fährt. Und dann die bange Frage, was soll bloß werden, wenn das noch schlimmer wird?
Ich darf mich in diesem Zusammenhang aber erst einmal vorstellen: Ich bin Stefan Weiler, verheiratet und habe vier erwachsene Kinder. Seit 1986 beschäftige ich mich mit Computern und tue das bis heute. Außerdem bin ich ehrenamtlich beratend tätig, wenn es um Sehbehinderung und Blindheit geht; dabei bin ich selbst zu 100 % geburtsblind. Wie Sie „sehen“, geht doch so manches, trotz Sehbehinderung und sogar bei Blindheit!

Ich möchte zunächst einige Problemfelder skizzieren, die sich bei einer Sehbehinderung zwangsläufig auftun und einige Lösungswege aufzeigen. Erst einmal aber einige Zahlen: Nach Rücksprache mit Augenärzten, Diabetiker- und Sehbehindertenverbänden der, wie man heute offiziell sagt, „Sehbeeinträchtigten“, gibt es nach meiner vorsichtigen Einschätzung in Deutschland vermutlich mehr als zwölf Millionen sehbeeinträchtigte Menschen; beginnend mit dem Führerscheinverlust, der bei meist um die 70 % Restsehvermögen auf dem besseren Auge inklusive Sehhilfe eintritt, bis hin zur Blindheit. Als sehbehindert gilt man nach dem Gesetz jedoch erst mit weniger als 30 % Restsehvermögen auf dem besseren Auge inklusive Sehhilfe. Finanzielle Hilfe von den Krankenkassen erhält man in der Regel erst bei unter 10 % Restsehvermögen.
Nach Auskunft der Diabetesberater bei den Selbsthilfeverbänden geraten allein wegen Diabetes jährlich etwa 100 000 Menschen in die gesetzlich anerkannte Sehbehinderung. Und die anderen Augenleiden liefern noch einmal so viele Betroffene. Jedoch werden all diese Zahlen statistisch nicht erfasst – beruhen also nur auf vorsichtigen Schätzungen.
In sehr vielen Fällen schreitet nun eine beginnende Sehbehinderung mehr oder weniger langsam fort, was bedeutet, man sollte sich rechtzeitig darauf einstellen. Es eröffnet sich also die Frage, wie das am besten geschehen kann. Anfangs helfen hier sicher Augenarzt und Augenoptiker mit immer stärkeren Sehhilfen weiter und auch ein sogenanntes „Low-Vision-Training“, bei dem man lernt, das noch vorhandene Sehvermögen optimal einzusetzen, kann helfen. Aber irgendwann kommt der Punkt, an dem das Lesen immer anstrengender wird, die Orientierung vor allem auf der Straße schwieriger wird und auch die Bedienung von Haushaltsgeräten, der Heizung, Smartphones und anderer Technik Probleme macht. Spätestens jetzt beginnen auch zwischenmenschliche Konflikte, da die zunehmende Sehbehinderung vor allem psychisch verkraftet werden muss. Menschen, mit denen man jahrelang im Kontakt war, ziehen sich zurück und man selbst ist schnell gereizt, wenn etwas nicht so läuft, wie man sich das gedacht hat.
All dies führt nicht selten auch in die Depression, was dann leider gar nicht so selten ausgenutzt wird. Ein Beispiel, das sich in der Praxis in solcher oder ähnlicher Weise ereignet: „Opa sitzt doch nur den ganzen Tag tatenlos im Sessel, während das Vermögen dann doch besser gleich von den Kindern oder Enkeln verwaltet wird.“ Fundierte Aufklärung und Beratung sind daher mehr als nötig. So gibt es für die verschiedensten Anwendungen „sprechende“ Geräte beziehungsweise Displays mit großer Schrift und auch in Sachen selbstständiges Lesen und Mobilität wird viel Nützliches angeboten. Jedes Smartphone besitzt grundsätzlich einen sogenannten sprechenden Screenreader und auch mit dem Computer kann man mittels Großschrift oder Sprachausgabe sehr gut umgehen. Voraussetzung ist dabei allerdings, dass man sich kümmert, die richtigen Hilfen an die Hand bekommt und dass man bereit ist umzulernen!
Leider macht man es aber auch denen, die sich „kümmern“ nicht gerade leicht. So sind viele Haushaltsgeräte, Internetseiten und Apps nicht barrierefrei zu bedienen und erschweren damit das selbstständige Leben ganz erheblich. Die Folge ist dann häufig die nächst höhere Pflegestufe bis hin zur Vollpflege, obwohl das eigentlich lange noch nicht sein müsste. Dennoch kann durch gezielte Maßnahmen in den allermeisten Fällen das selbstständige Leben von Sehbeeinträchtigten erheblich verbessert und verlängert werden.
Welche technischen Möglichkeiten es gibt, welche Programme, Hilfsmittel oder welche Art der Assistenz eine Erleichterung bringen und wie auch diese Menschen mit dem Evangelium erreicht werden können, sind Bereiche, in denen ich im Rahmen des CDK-Angebots für Menschen mit fortschreitender Sehbeeinträchtigung gerne beratend zur Verfügung stehe.


Das Leben danach - Allein als Witwe

Das Sterben eines guten Todes ist wie ein Dank, ein innerer Frieden, eine große Geborgenheit in Gott und hilft, Verzagtheit und Depressionen in der Zeit der Trauer, mal mutig, mal weniger mutig, zu widerstehen. Mein Mann, Manfred Weise, ist in die Geborgenheit Gottes hineingestorben, für mich nur begreifbar durch seine innige Liebe und Hingabe an seinen Herrn Jesus Christus. Ich, seine Frau, nun seine Witwe, blieb zurück am diesseitigen Ufer. Getrennt nach 54 gemeinsamen Ehejahren – allein gelassen, verwundet, mit einer Todessehnsucht, die mir jeden Lebenswillen zu rauben schien. Jesus, der Sohn Gottes, hat alles selbst durchlitten und in seiner Todesstunde für eine neue Heimat seiner Mutter gesorgt.

Sollte Er nicht auch für mich sorgen?

Wie tief getroffen ich mich auch immer fühlte, wie allein gelassen, schweigend, ausgegrenzt. Oder mit wohlmeinenden Ratschlägen an die Seite gestellt, mit einem tiefsitzenden Schmerz. Der fast tägliche Gang zum Grab. Manfreds Lieblingslied auf den Lippen: Wenn Friede mit Gott, meine Seele durchdringt. Und die Gebete und der Segen lieber Menschen. Menschen, die sahen, hörten und halfen. Gläubige Menschen und solche, die fern von Gott waren.
Langsam erwachte mein Lebenswille erneut. Jesus Christus wischt auch schon hier auf der Erde Tränen ab und ich konnte meinen Kummer täglich neu in Gottes Hand legen. Ich fragte nicht mehr: Herr, wie lange soll ich hier noch ausharren? Ich sagte und sage: Herr, Du weißt es und Du leitest mich nach Deinem Rat und Du weißt es, wie ich es meine, und siehe, ob ich auf bösen Wegen bin und leite mich auf ewigen Wegen (nach Psalm 139). „Ich habe dich erlöst, ich habe dich bei deinem Namen gerufen, du bist mein“ (Jesaja 43,1). Ich konnte nach drei Jahren während eines Hauskreis-Gebetsabends in die Gruppe hineinfragen: Hat jemand gemerkt, wie verzweifelt und mutlos ich war, hat jemand gemerkt, dass ich nicht mehr leben wollte? Die Reaktion meiner Brüder und Schwestern aus der Gemeinde, die mich seit vielen Jahren kennen, darauf war diese: Das erschüttert uns, Du, das haben wir nicht gewusst.
Als Witwe trauern, das Leben danach, vor drei Jahren ging mein Mann in die Ewigkeit. Ich konnte nach einem wunderbaren gemeinsam erlebten Tag, einem Sonntag, die Nacht nach Manfreds Heimgang bei ihm wachen, loslassen und ins Gebet versinken, traurig und fröhlich sein, einsam und neu geliebt, wandeln wie im Traum. Bis dann der Traum einer harten Realität wich. Es war so, als ob ich einen Schlüssel brauchte zum Öffnen einer Tür der Einsamkeit. Wer schließt auf? Eines Tages hat mir Gott diese Frage beantwortet: Geh hin, siehst Du nicht die Not und das Leid so vieler Menschen? Helfe, pack zu! Bete für sie und mache, was notwendig ist und setze Deine Fähigkeiten ein: Es gibt so viele kranke und alte Menschen, Alleingelassene, verunsicherte Mütter, Menschen, die einen Kaffee brauchen, ein Mittagessen.
Mein Alltag war plötzlich voller Licht und Segen. Es treten immer wieder neue wunderbare Menschen in mein Leben hinein: Und mir werden auch Zeiten der Muße und Erholung geschenkt. Und Gott meint es gut mit mir. Ich kann noch zu meinen Kindern und Enkeln reisen. Ich habe 16 Enkel, unterschiedlich kleine und große Persönlichkeiten, denen ich Großmutter sein kann.

Ich kann nicht anders als staunen und anbeten: Mein Herr und mein Gott, sei mir gnädig!


Pflegebedürftig! - Wie kann ich mich um Angehörige Kümmern?

Plötzlich oder allmählich kann diese Frage auf uns zukommen. Zum Beispiel soll die 85-jährige Mutter nach einem Schlaganfall aus dem Krankenhaus entlassen werden. Sie braucht ab jetzt Hilfe und Unterstützung, kann nicht mehr alleine in ihrem Haus wohnen und sich nicht mehr selbst versorgen. Oder ein jüngeres Familienmitglied leidet an einer chronischen Krankheit, wodurch in absehbarer Zeit Pflege notwendig sein wird. Oft muss schnell eine Entscheidung über die weitere Versorgung getroffen werden, denn die Krankenhäuser sind gehalten, möglichst zügig zu entlassen.
Wie können Angehörige hier zu einer Lösung kommen? Wie finde ich in meiner konkreten Situation eine Antwort? Dazu möchte ich einige Aspekte aufzeigen und am Schluss von meiner eigenen Erfahrung als pflegende Angehörige berichten.

Möglichkeiten der Versorgung & Pflege

1. Vollstationäre Pflege
Der Umzug in ein Pflegeheim oder eine anderweitige Pflegeeinrichtung ist eine gewaltige Umstellung für die meisten Menschen. Manchmal ist es nicht die eigene Entscheidung. Der Gedanke, selbst einmal Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen, wird meist verdrängt. Viele haben Angst davor, eines Tages nicht mehr selbstständig, sondern abhängig von fremden Menschen zu sein, sich anpassen und das gewohnte, geliebte Milieu verlassen zu müssen. Oft ist eine solche Entscheidung auch für Angehörige schmerzhaft. Manche werden dann von einem schlechten Gewissen geplagt, wenn die Entscheidung für einen Heimplatz ausfällt. Belastet wird das Gewissen auch dadurch, dass der Ruf vieler Heime schon deshalb nicht gut ist, weil das notwendige Personal fehlt und Zeit und Zuwendung deshalb Mangelware sind. Dabei sind Geborgenheit und liebevolle Zuwendung genau die Dinge, die im Zustand der Hilflosigkeit durch die Betroffenen so ersehnt werden.
Das Gefühl der Fremdheit und die Angst vor Vereinsamung ist gegenwärtig. Es wird oft unterschätzt, welch große Umstellung es für manche Menschen bedeutet, sich an das Leben im Altenheim zu gewöhnen. Selbst wenn sich engagierte Heimleitungen und das Personal um eine gute Versorgung bemühen – ein Heim bleibt eine Institution, die nach verschiedenen Vorgaben geführt werden muss. Einem Gefühl von Zuhause kann es bestenfalls nahekommen, aber es kaum wirklich erfüllen. Doch bei hochgradig pflegebedürftigen Menschen bleibt die vollstationäre Pflege oft die einzig realistische Option. Manche Menschen treffen auch ganz bewusst eine Entscheidung für den Einzug in eine Pflegeeinrichtung und machen gute Erfahrungen damit. Sie erleben, dass es viele engagierte Mitarbeiter gibt, die sich um eine gute Versorgung und Pflege liebevoll bemühen. Leider steigen die Kosten für einen Heimplatz stetig, ohne dass sich dies zwangsweise in einer Zunahme der Betreuungsqualität niederschlagen würde. Manche Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, leiden darunter, dass sie für die Kostendeckung des Heimplatzes Zuschuss vom Sozialamt beantragen müssen.

2. Häusliche Pflege durch Angehörige
Einen Angehörigen zu Hause zu pflegen ist ein Dienst und auch ein gewisses Opfer, weil oft größere Veränderungen und Einschränkungen für den Alltag der pflegenden Angehörigen hinzukommen. Die Entscheidung resultiert aus unterschiedlichen Motiven und Gründen. Für einige ist es selbstverständlich, auch in schweren Zeiten für die kranken Angehörigen da zu sein. Oft sind es die Eltern, Schwiegereltern oder Ehepartner, die Hilfe benötigen. Wenn man bereits miteinander in einem Haus gelebt und eine gute Beziehung gepflegt hat, dann ergibt sich die häusliche Pflege eher. Vertrautheit und Geborgenheit können an keinem anderen Ort besser sein. Auch finanzielle Aspekte können bei der Entscheidung über die Form der Pflege eine Rolle spielen. Denn wenn zum Beispiel der pflegende Angehörige seinen Arbeitsplatz aufgibt, um zu pflegen, dann muss er in der Regel mit weniger Einnahmen als vorher rechnen. Er bezieht Pflegegeld, das im Vergleich zur vorherigen Vollbeschäftigung geringer ausfällt. Unter bestimmten Voraussetzungen können weitere finanzielle Unterstützungen beantragt werden. Manchmal geht der Entscheidung für die Pflege zu Hause ein längeres Abwägen und Durchringen voraus. Es gibt durchaus einiges Weitere zu durchdenken, wie zum Beispiel:
– Ist die Versorgung zu Hause – meist als Laie – überhaupt zu bewältigen oder muss man Überforderung fürchten? Gerade bei sehr umfangreichem Pflegebedarf, zum Beispiel nach einem Schlaganfall oder beim dementen Angehörigen ist dies eine ernsthafte Frage.
Besonders der an Demenz Erkrankte kann seine Betreuer physisch und psychisch teils auf das Äußerste fordern, wenn er zum Beispiel nachts umhergeht, sich aggressiv verhält oder oft Dinge verlegt, die dann gesucht werden müssen.
– Ist die Wohnsituation geeignet? Müssen Anpassungen vorgenommen werden und welche Folgen hat das für andere Familienmitglieder, wenn zum Beispiel ein Zimmer für die pflegebedürftige Person frei gemacht werden soll?
– Trägt die Familie oder der Partner des pflegenden Angehörigen die Entscheidung und die Veränderung in der Familie mit?
– Ist der pflegende Angehörige gesundheitlich in der Lage, die Pflege zu übernehmen? Kann noch jemand mithelfen und auch einmal ablösen?
– Muss mit der Pflege noch eine Berufstätigkeit vereinbart werden?
Und es entsteht noch eine lange Liste an weiteren Fragen aus der jeweiligen individuellen Situation heraus.

Für viele Hürden und Bedenken finden sich nach gründlichen Überlegungen und dem Einholen von diversen Informationen doch Lösungen, um eine Pflege zu Hause zu realisieren.

3. Häusliche Pflege durch angestellte Betreuungskraft
Es besteht die Möglichkeit eine Pflegekraft beziehungsweise Betreuungskraft selbst anzustellen. Zahlreiche Agenturen in Deutschland vermitteln Betreuungskräfte meist aus dem osteuropäischen Ausland. Dabei handelt es sich nicht um qualifizierte Pflegekräfte, sondern um Personen mit unterschiedlichsten Erfahrungen. Sie sind rund um die Uhr im Haushalt präsent und übernehmen insbesondere hauswirtschaftliche und grundpflegerische Tätigkeiten. Medizinische und behandlungspflegerische Tätigkeiten dürfen sie nicht durchführen.
Die Kosten sind im Lauf der letzten Jahre gestiegen und variieren zum Beispiel nach dem Niveau der Deutschkenntnisse oder dem Vorhandensein eines Führerscheins. Mit mindestens 3000,- € monatlich muss man rechnen. Dieser Betrag kann nicht über die Pflegeversicherung abgerechnet werden.
Nach einem zeitlich verabredeten Einsatzturnus kommt in der Urlaubszeit der Betreuungskraft entweder eine Ersatzkraft oder die Familie übernimmt die Pflege. Man hört von guten und weniger guten Erfahrungen mit Betreuungskräften. Eine große Rolle spielt dabei, inwieweit Vertrauen zwischen pflegebedürftiger Person und der Betreuungskraft entsteht, wächst und wie zuverlässig diese arbeitet. Manche nehmen Abstand von dieser Betreuungsform, weil sie keine fremde Person im Haus wohnen haben möchten. Ist die Betreuungskraft allein mit dem Pflegebedürftigen und kein Angehöriger in der Nähe, der mal „nachschaut“, spielt das Vertrauen in die Qualität der Versorgung und in die Person eine besonders große Rolle.
Der Vorteil für diese Art der Betreuung liegt vor allem darin, in den eigenen vier Wänden bleiben zu können. Bei der Wahl eines bestimmten Betreuungsdienstes ist es von Vorteil, jemanden zu kennen, der diesen schon in Anspruch nimmt und gute Erfahrungen damit macht.
Jegliche häusliche Pflege, egal ob durch einen Angehörigen oder eine Betreuungskraft geleistet, kann durch die Hinzunahme eines ambulanten Pflegedienstes und weiterer Hilfsdienste unterstützt werden – insbesondere dann, wenn fachliche Expertise notwendig ist.

Grundsätzliche Überlegungen für die Entscheidungsfindung

– Was entspricht dem Willen des Pflegebedürftigen?
– Wurde in der Familie bereits vor Eintritt der Pflegesituation über das Thema einer möglichen Pflegesituation und deren Bewältigung gesprochen?
– Was denken die betroffenen Familienmitglieder? Ist die Bereitschaft grundsätzlich da, sich zu kümmern? Oft muss zwischen mehreren Familienmitgliedern gesprochen werden, wenn zum Beispiel mehrere Geschwister oder Kinder da sind: Wer kann und will sich hauptverantwortlich um die kranke Mutter kümmern? Wer hilft in welchem Umfang mit?
– Wie war die familiäre Situation vorher, zum Beispiel die Beziehungen untereinander? Waren sie von einem Miteinander, von Vertrauen und gegenseitiger Fürsorge geprägt? Wenn nicht, kann besonders die Anfangszeit in der häuslichen Pflegesituation schwieriger werden oder Reibungen verursachen, die bewältigt werden müssen.
– Gebet um Wegweisung und Rat ist ganz besonders wichtig. Man muss sich mit der Frage auseinandersetzen wie Gott über das Thema Fürsorge und Pflege in der Familie denkt.
– Praktische Aspekte sollten nüchtern und sachlich angegangen werden. Der pflegende Angehörige muss sich fragen, was sich konkret in seinem Alltag als häusliche Pflegekraft ändert und wie er diese Änderung bewerkstelligen kann beziehungsweise, welche Unterstützungsdienste in Anspruch genommen werden können. An späterer Stelle nenne ich dazu einige hilfreiche Adressen.

Biblische Prinzipien zum Umgang mit kranken und hilfsbedürftigen
Menschen in der Familie

Jesus beschreibt das Doppelgebot der Liebe als das größte Gebot, nämlich Gott als seinen Herrn zu lieben und seinen Nächsten wie sich selbst (Matthäus 22,39). Unsere Familienangehörigen sind unsere Nächsten. Sie zu lieben schließt ein, dass wir uns um eine gute Lösung der Versorgung im Fall einer Pflegebedürftigkeit kümmern. Gott möchte, dass wir füreinander sorgen – insbesondere innerhalb der Familie. Eheleute haben bei der Trauung gelobt, einander zu lieben und zu ehren, in guten wie in bösen Tagen. Gott ist der Schöpfer der Ehe. Er hat Mann und Frau zusammengestellt, um einander zu lieben und zu unterstützen.
Für das Eltern-Kind-Verhältnis gilt: Du sollst Vater und Mutter ehren (Matthäus 19,19).
Dazu finden wir auch direkte Beispiele in der Bibel. Joseph erkundigte sich bei seinen Brüdern nach dem Wohlergehen seines Vaters (1. Mose 43,27). Auch Saul beschäftigte es, dass sich sein Vater um ihn sorgen könne (1. Samuel 9,1ff). Selbst der Herr Jesus regelte vor seinem Tod in seinen schwersten Stunden die Fürsorge für seine Mutter (Johannes 19,26–27). Zum Verhältnis von Schwiegermutter zu Schwiegertochter lesen wir vom guten Vorbild der Ruth, die ihrer Schwiegermutter Naemi eine treue Tochter wurde. (Ruth 1)
Zur Fürsorge von Eltern für ihre Kinder lesen wir von Amram und Jochebed (2. Mose 2,1–4), die ihr Baby weggegeben haben in einer Notsituation, um es vor dem Morden des Königs von Ägypten zu retten. Im Hintergrund aber sind sie wachsam geblieben und haben beobachtet, was mit ihrem Kind geschieht. Dabei haben sie Gott vertraut.
Dass Christen zur Fürsorge ihrer Angehörigen verpflichtet sind, lehrt uns 1. Timotheus 5,8: „Wenn aber jemand für die Seinen, besonders für seine Hausgenossen, nicht sorgt, so hat er den Glauben verleugnet und ist schlimmer als ein Ungläubiger.“
Dieses „Sorgen“ schreibt nicht die Form der Fürsorge vor. Aber die Verantwortung zur Fürsorge als Angehörige tragen wir immer, egal für welche Art der pflegerischen Versorgung wir uns entscheiden.

Wie kann sich Fürsorge praktisch gestalten?

Vor einer Entscheidung, wie die Pflege eines Angehörigen aussehen soll, müssen – wie in der weiteren Ausführung aufgezeigt – vielfältige Informationen zum Thema Pflege und Betreuung gesammelt und ausgewertet werden. Das Internet bietet hier zahlreiche Möglichkeiten. Der Sozialdienst im Krankenhaus ist ebenfalls ein guter Ansprechpartner für die Organisation von Pflege und Hilfsmitteln. Wenn schließlich die Vorstellung reift, dass eine Pflege zu Hause prinzipiell in Frage kommt, werden die Überlegungen und erste Schritte für die Umsetzung konkreter. Gespräche in der Familie sollen klären, zu welchem Verzicht zugunsten der Pflege zu Hause die Familienmitglieder und die Pflegenden bereit sind. Vor allem die eigene Motivation der Entscheidung ist zu überprüfen. Die Pflege zu Hause soll liebevoll und nicht murrend durchgeführt werden. Die Einschränkung der eigenen Bequemlichkeit ist immer wieder neu zu bejahen. Das kann bedeuten, sich seinen Entschluss für eine gute Pflege zu Hause immer wieder vor Augen zu halten und Quellen der Kraft aufzusuchen. Dazu gehört unter anderem, sich persönliche Freiräume zu verschaffen, um die Pflege-Aufgabe ausgeglichen bewältigen zu können.
Wenn eine Pflege zu Hause nicht machbar ist, dann gibt es viele andere Möglichkeiten, sich auch im Heim um seine Angehörigen liebevoll zu kümmern und über deren Betreuung zu wachen. Regelmäßige Besuche und Anrufe gehören dazu. Wer gläubig ist, möchte seinen Angehörigen auch geistlich begleiten, indem er ihn zum Vertrauen auf Gott ermutigt, dazu unter anderem Predigtaufnahmen und gute Literatur mitbringt, ihm zuhört, gegebenenfalls vorliest oder mit ihm singt und betet. Während der Besuche kann man sich ein Bild über die Qualität der Versorgung verschaffen und sich dabei aktiv um die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der Pflegeinrichtung bemühen. In Gesprächen mit dem Pflegedienst sollte das Anliegen der guten Betreuung für den Angehörigen und die eigene Mithilfe dazu glaubwürdig herüberkommen. So kann man den Pflegedienst je nach Situation unterstützen, indem man zum Beispiel anwesend ist bei Mahlzeiten oder mit dem Angehörigen spazieren geht. Eine Möglichkeit kann ebenfalls sein, sich für den Heimbeirat aufstellen zu lassen und auf diesem Weg die Arbeit im Heim zu fördern. Auf jeden Fall ist es besser, die Pflege im Heim zu begleiten und zu unterstützen als widerwillig und völlig überfordert zu Hause zu pflegen. Bei Unentschlossenheit oder während des Wartens auf einen Heimplatz kann man die Pflege auch erst einmal zu Hause versuchen. Dann kann sich zeigen, ob die Bedingungen dafür doch gegeben sind und die Aufgabe schaffbar ist. Eine Umstellung auf vollstationäre Pflege ist auch später noch möglich, sollte sich zeigen, dass es zu Hause wirklich nicht geht. Aber der Wille zum Versuch wurde unternommen.
Unsere Angehörigen selbst zu pflegen, zu unterstützen und zu begleiten ist ein gutes Zeugnis für Christen vor der Welt. Der Verzicht auf ein Leben, das nur an die eigenen Bedürfnisse denkt und bestrebt ist, nur diese zu erfüllen, steht im Kontrast zu einem Leben, das im Dienst für Gott und seine Anliegen steht. Wenn wir durch unseren Dienst am Angehörigen auch Gott Ehre machen wollen, wird er uns dafür segnen. Und was ist größer als das?
Auch, wer aktuell keine pflegebedürftigen Angehörigen hat, steht in der Pflicht, Fürsorge zu üben. Gottes Wort lehrt uns mitleidig, brüderlich, barmherzig und gütig zu sein (1. Petrus 3,8) statt gefühllos und unnachgiebig. Wir sollen einander Lasten tragen und Gutes tun. Dabei liegt die Priorität darauf, dies bei Glaubensgeschwistern zu tun (Galater 6,10).
Wer seine Angehörigen pflegt, ist nicht nur für Gebet dankbar, sondern auch für ganz konkrete praktische Unterstützung! Das Besuchen des Gottesdienstes, die Gemeinschaft mit Freunden oder das Ausgehen mit dem Ehepartner sind wichtig, um Kraft zu tanken, aber oft nur realisierbar, wenn jemand anderes für die Betreuung des Pflegebedürftigen einspringt.

Nützliche Hilfen für die Bewältigung einer Pflegesituation

Wenn Pflegebedürftigkeit eintritt, sind viele bürokratische Hindernisse zu überwinden. Überforderung kann schnell eintreten, weil oft nicht bekannt ist, an wen man sich wenden, wer helfen kann und wer zuständig ist. Hier finden sich einige Aspekte und Quellen zur Orientierung:
Pflegegrad: Um überhaupt Leistungen bei der Pflegekasse beantragen zu können, muss vorher eine Einstufung in einen Pflegegrad erfolgen. Dazu ist ein Antrag bei der Pflegekasse zu stellen, die bei der Krankenkasse angegliedert ist.
Pflegestützpunkt: Das ist eine unabhängige, örtliche Auskunfts- und Beratungsstelle für Menschen mit Pflegebedarf beziehungsweise deren Angehörige. Es gibt lokale Sprechstunden und telefonische Beratung.
Pflegehilfsmittel oder Wohnfeldverbessernde
Maßnahmen: Informationen darüber können auf der Homepage der Krankenkassen
eingesehen werden. Ambulante Pflegedienste geben auch gerne Auskünfte
dazu.
Fachliche Beratung, Pflegetipps und Hilfen bei bürokratischen Fragen können über zahlreiche Plattformen im Internet abgerufen werden. Eine Auswahl davon findet sich in der untenstehenden Liste:
www.pflege.de
www.pflegeberatung.de
www.verbraucherzentrale.de
Allgemeines Pflegewissen für pflegende Angehörige und Tipps für die Pflege von Angehörigen zu Hause mit praktischen Anleitungen

www.aok.de
Pflegewissen; Informationen zur finanziellen Unterstützung von pflegenden Angehörigen

www.bundesgesundheitsministerium.de
Informationen zu Pflegegeld, Sachleistungen, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

www.barrierefrei-leben.de
Informationen über Hilfsmittel, Wohnraumanpassung, Bauberatung für Barrierefreiheit

www.pflegelotse.de
www.zqp.de
Plattformen zur Suche von Pflegeangeboten

www.deutsche-alzheimer.de
Professionelle Beratung im Fall einer Demenzerkrankung

www.angehoerige-pflegen.de
Online-Kurse für praxisnahes Wissen rund um die Pflege eines Angehörigen im häuslichen Umfeld (kostenfrei)

www.deutsche-rentenversicherung.de
Informationen zu Rentenansprüchen für pflegende Angehörige

Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige

Der pflegende Angehörige braucht Entlastung und Erholung. Er ist sieben Tage in der Woche für den Pflegebedürftigen verantwortlich, manchmal sogar aktiv in der Nacht. Wenn keiner mithelfen würde, würde das unweigerlich schnell zur Überforderung führen. Insbesondere die Versorgung von schwer erkrankten Menschen muss von mehreren Helfern bewältigt werden.
Im Folgenden nenne ich einige Hinweise, an welche Entlastungen man denken darf:
Als von der Pflegekasse getragene Entlastungsangebote sind für Berufstätige die vollzeitige oder teilzeitige Freistellung für die Pflegezeit von bis zu sechs Monaten unbezahlt möglich. Für diese Zeit kann man ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragen, welches in Raten ausgezahlt wird. Bei einem akuten Pflegefall können bis zu zehn Tage Freistellung in Anspruch genommen werden. Es kann Pflegeunterstützungsgeld beantragt werden, um die Verdienstausfälle zu kompensieren. Pflegende Angehörige brauchen Auszeiten, mal für kurze Dauer wegen eines Termins, mal für längere Zeit wegen einer Krankheit oder um in den Urlaub zu fahren. Dann greift die sogenannte Verhinderungspflege, mit der sich Hauptpflegepersonen vertreten lassen können. Es ist sehr wichtig, Zeiten der Erholung zu planen. Man sollte keine falsche Scheu oder falschen Stolz haben, sich vertreten zu lassen. Gott möchte, dass wir zur Ruhe kommen (Matthäus 11,28–30) und ihm vertrauen, dass er weiß, was wir an Aufgaben tragen können, und dass er dabei hilft (Psalm 68,20). Vertretung darf und soll ohne Weiteres aktiv geplant werden. Dafür kann zum Beispiel auch die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden, also die kurzzeitige Unterbringung in einem Pflegeheim. Allerdings sind die Wartelisten für einen Platz manchmal recht lang. Man sollte frühzeitig danach suchen. Im Alltag sind kleinere, aber regelmäßige und verlässliche Ruhepausen und Freiräume hilfreich. Angebotene Hilfe sollte auf jeden Fall ohne Zurückhaltung angenommen werden. Genauso ist es richtig, selbst um Hilfe zu bitten. Die vorhandenen Hilfsmittel sollten genutzt werden, um die eigene Gesundheit zu erhalten. Der ambulante Pflegedienst berät gerne, welche Materialien geeignet sein könnten.

Meine persönliche Erfahrung mit Pflege in der Familie – ein Prozess

Im letzten Jahr wurde meine 93-jährige Mutter aufgrund eines Sturzes und eines kurz darauf erlittenen Schlaganfalles von einem Tag auf den anderen pflege- und unterstützungsbedürftig. Vorher war sie selbstständig und konnte ihren Alltag allein bestellen. Ich lebe mit meinem Mann 500 km von ihrem Wohnort entfernt. Im Krankenhaus wurden wir drei Geschwister vom Sozialdienst ziemlich schnell damit konfrontiert, einen Heimplatz für die Mutter zu suchen. Da es erfahrungsgemäß länger dauern würde, einen solchen zu bekommen, würde man sie für die Übergangszeit auf irgendeinen nächst freiwerdenden Kurzzeitpflegeplatz verlegen. Gefühle der Hilflosigkeit, Überforderung und Zurückhaltung zu einem jeweils eigenen Standpunkt kamen bei meinen Geschwistern auf.
Leider hatte sich unsere Mutter nie dazu geäußert, wie sie sich eine Unterstützung im Fall einer Pflegebedürftigkeit vorstellt. Das erschwerte für uns die Entscheidung. Sie lebte allein in ihrem Haus und pflegte auch ihren Garten.
Nun musste ich als Tochter selbst erst einmal lernen, die neue Situation anzunehmen, aber doch gleichzeitig nach einer Lösung suchen, die ich verantworten konnte. Keiner von uns Geschwistern äußerte am Anfang den Gedanken, die Mutter bei sich aufzunehmen. Was mich betraf, deshalb nicht, weil ich nicht damit rechnete, dass meine Mutter von Bayern zu uns nach Baden-Württemberg ziehen würde. Mein Mann und ich hatten sie immer wieder in ihrer Heimat besucht, aber zu uns ist sie nie gekommen.
Schließlich teilten wir unter uns notgedrungen einige Adressen von Pflegeheimen auf, um nachzufragen, ob und wann ein Platz frei sein würde. Die Antworten waren erwartungsgemäß negativ: lange Wartelisten.
Aber ich persönlich konnte mir im Unterschied zu meinen Geschwistern nach wie vor keine Heimunterbringung für unsere Mutter vorstellen. Ich weiß ja, wie wenig Zeit in den Pflegeeinrichtungen ist, um sich um den Einzelnen so zu kümmern, wie es notwendig wäre und wie die Anpassung der Bewohner an die Institution mehr oder weniger erwartet wird. Es ist bekannt, wie einsam die Bewohner trotz vieler Menschen um sie herum dort sein können. Darum begann ich der Möglichkeit nachzugehen, selbst eine Pflegekraft anzustellen, und zwar deshalb, weil ich immer noch annahm, dass es meine Mutter bevorzugen würde, in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung zu bleiben. Ich fand eine wohnortnahe Vermittlungsagentur für Betreuungskräfte und nahm Kontakt auf, der sich als durchaus kompetent und vertrauenswürdig erwies. Die häuslichen Rahmenbedingungen für eine Betreuungskraft hätten wir erfüllen können.
In der gesamten Behandlungszeit im Krankenhaus war es für meine Mutter nicht leicht, ihre hilflose Situation anzunehmen und zu verarbeiten, obwohl sie immer eine realistische Sicht zu ihrem hohen Alter und keine überzogenen Erwartungen an ihren Gesundheitszustand gehabt hatte. Zwar trat nach einigen Wochen in der Reha-Klinik eine gewisse Besserung ihres Zustandes ein, aber klar war, dass sie sich nicht mehr alleine versorgen können würde und nun Unterstützung bei vielen alltäglichen Verrichtungen benötigen würde. Außerdem war die Sturzgefahr sehr hoch und sie brauchte Hilfe bei der Mobilität. Noch saß sie überwiegend im Rollstuhl.
Ich begann behutsam, gleichzeitig offen, mit meiner Mutter über ihre Situation und das Wie nach ihrer Entlassung zu sprechen. Ich musste sie ein Stück weit damit konfrontieren, weil sie ihre Situation eigentlich verdrängte. Es war mir wichtig, dass sie mitentscheidet. Eine Betreuungskraft im eigenen Haushalt zu haben, lehnte sie jedoch sofort ab mit der Begründung, keine fremden Leute im Haus haben zu wollen. So schied diese Form der Versorgung aus.
Mir tat meine Mutter sehr leid, als ich sie so hilflos im Rollstuhl sitzend sah. Jedes Mal, wenn ich sie in der Reha-Klinik besuchte, weinte sie beim Abschied. Das war dann genug Anlass für mich, meinen Mann zu fragen, ob er einverstanden wäre, wenn ich meine Mutter fragen würde, ob sie bei uns einziehen wolle. Ich hielt es für richtig, ihr diese Möglichkeit vorzuschlagen und ihr damit die Wahl anzubieten. So war ich erleichtert, dass mein Mann dieses Anliegen unterstützte. Ohne seine Zustimmung hätte ich es nicht durchgesetzt. Meine Mutter sagte sofort zu, dass sie zu uns kommen wolle! Wie dann alles werden würde, konnte ich mir im Einzelnen noch nicht vorstellen. Aber im Vertrauen auf unseren Gott und Herrn wollten wir diesen Weg Schritt für Schritt, Tag für Tag gehen. Am Anfang war es für uns alle eine große Umstellung, die wir aber im Rückblick auf das inzwischen hinter uns liegende dreiviertel Jahr mit Gottes Hilfe meistern durften. Für mich als ehemals gelernte Krankenschwester war fachlich sicher einiges einfacher als für einen Laien. Trotzdem musste auch ich mich durch den „Dschungel“ der Bürokratie durcharbeiten und in die Umstellung für uns und die tägliche Versorgung einer pflegebedürftigen Person hineinwachsen.
Nach der Bewältigung der Bürokratie, der Anpassung unserer Wohnsituation, der Organisation der Hilfsmittel und der immer noch stattfindenden Therapietermine spielte sich der Alltag für uns immer mehr ein. Inzwischen ist meine Mutter wieder um einiges selbstständiger geworden und braucht meine Unterstützung nicht mehr ganz so viel. Sie wurde uns mit Rollstuhl gebracht. Inzwischen geht sie mit Begleitung am Rollator. Das war nicht absehbar und wir alle freuen uns darüber. Natürlich bin ich nach wie vor zeitlich gebunden und ohne Pflegevertretung können mein Mann und ich nicht länger als einen guten halben Tag abwesend sein. Es fehlt uns auch noch etwas an entsprechender Unterstützung aus dem persönlichen Umfeld. Doch der Herr weiß darum und auch, dass wir Erholung brauchen. Inzwischen haben wir für den kommenden Herbst zwölf Tage Urlaub geplant. In dieser Zeit werden mein Bruder und meine Schwägerin im Haus bei uns wohnen und sich kümmern.
Seit wir meine Mutter bei uns aufgenommen haben, hat sich natürlich auch für meinen Mann und mich manches geändert. Zum Beispiel ist sie bei allen Mahlzeiten anwesend. Das führt dazu, dass mein Mann und ich uns währenddessen nicht über jedes Thema austauschen wollen. Persönliche Dinge, die nur uns zwei betreffen, verschieben wir dann auf Momente, wenn wir zu zweit sind. Solche Zeiten müssen wir nun bewusster planen als vorher. Seit kurzem besucht meine Mutter an einem Tag in der Woche die Tagespflege. Dieser Tag gehört dann meinem Mann und mir. Das schenkt uns beiden Entspannung, die wir bewusst genießen. In den ersten Monaten konnten wir nicht gemeinsam zum Gottesdienst gehen. Inzwischen ist es aber wieder möglich. Natürlich hätte ich mehr zeitliche Freiheiten, wenn meine Mutter nicht hier wäre. So könnte ich ausschlafen, wenn ich das wollte, denn ich bin ja nicht mehr berufstätig. Nun aber stehe ich jeden Tag zur gleichen Zeit auf, um das Frühstück zuzubereiten und meiner Mutter behilflich zu sein. Das ist ein gewisses Opfer, aber ich dachte auch manchmal: Wie oft ist meine Mutter für mich aufgestanden, als ich klein war? Mein Mann und ich könnten auch jetzt, da wir beide nicht mehr im Berufsleben stehen, öfter länger wegfahren. Das geht unter den aktuellen Umständen nicht mehr so einfach. Ich möchte aber gerne aus Liebe zu meinem Gott und zu meiner Mutter diese Einschränkungen annehmen und dankbar sein.
Dankbar bin ich auch dafür, dass mein Mann die ganze Situation mitträgt und mitunterstützt. Ohne ihn ginge es nicht so einfach.
Außerdem mussten wir einige Änderungen an unserem Zuhause vornehmen, um es für meine pflegebedürftige Mutter herzurichten. Da wir Mieter eines Hauses sind, mussten wir zuerst beim Vermieter erfragen, ob wir meine Mutter bei uns mitwohnen lassen dürften. Seine Antwort war, dass es sich ja um einen Angehörigen handele und es daher in Ordnung sei. Einen Treppenlift hatten wir bereits. Dafür bekamen wir natürlich keinen Zuschuss mehr. Bei vorhandenem Pflegegrad kann sonst bei der Pflegekasse ein Antrag für wohnfeldverbessernde Maßnahmen (bauliche Veränderungen und technische Hilfen) gestellt werden. Bis zu 4000 € können gewährt werden. Wichtig ist, dass man immer vor einer Maßnahme den Antrag stellt. Wir räumten für meine Mutter ein Zimmer frei, das uns bisher als Büro mit Gästebett diente. Ein anderes großes Zimmer wurde nun dafür mit diesem Inventar bestückt. Dieses ist nun voller und die Möbel mussten enger gestellt werden. Seitdem sind wir räumlich etwas eingeschränkter, aber wir haben noch genug Platz für uns und wollen damit zufrieden sein. Wenn wir Übernachtungsgäste haben, dann verzichten wir in dieser Zeit auf die Nutzung dieses großen Zimmers. Mein Mann installierte Handläufe und Bewegungslichter im Flur, damit die Gangsicherheit für meine Mutter unterstützt wird. Im Badezimmer auf der gleichen Wohnebene befindet sich nun über der Badewanne ein drehbarer Duschsitz mit Rückenlehne und Haltegriffe an der Toilette, die bereits an der Sitzerhöhung integriert waren. Wir haben den Vorteil, dass wir zwei Badezimmer haben, so dass eines für meinen Mann und mich allein bleibt.
Alle diese Hilfsmittel, sowie Rollstuhl (den wir nicht mehr benötigen), Rollator und Pflegebett organisierten wir zeitnah vor der Entlassung mit dem Sozialdienst der Reha-Klinik. Ich möchte noch erwähnen, dass die Lieferung dieser Hilfsmittel äußerst knapp vor der Entlassung aus der Reha-Klinik geschah, wirklich gerade noch rechtzeitig. Die Kosten für die Hilfsmittel übernahm die Pflegekasse. Bei manchen mussten wir eine kleinere Zuzahlung leisten. Das Zimmer für meine Mutter richteten wir mit einigen ihrer persönlichen Dinge ein. Darüber freute sie sich und sie fühlt sich wohl darin.
Wir erleben trotz mancher nicht einfacher Tage immer wieder die Hilfe Gottes. Wir erleben auch, wie gut sich eine Umgebung der Geborgenheit und Zuwendung auf das Befinden eines pflegebedürftigen Menschen auswirkt. Gott hat geschenkt, dass sie sich erholen und wieder mehr Selbstständigkeit und damit mehr Freiheit zurückgewinnen durfte. Für meine Mutter wurde seit einem Dreivierteljahr alles neu, sie kannte nur mich und meinen Mann. Das Gefühl von Fremdheit erlebt sie besonders in der Tagespflege. Erschwerend kommt hinzu, dass sie die Leute dort aufgrund ihrer Schwerhörigkeit und auch aufgrund des anderen Dialektes sehr schlecht versteht. Ich bekomme bei dieser und auch bei anderen Situationen deutlich mit, was es an Anstrengung und Belastung bedeuten kann, im hohen Alter mit neuen Erfahrungen umgehen zu müssen. Im Rückblick kann sich meine Mutter nicht mehr gut daran erinnern, wie ich versucht habe, mit ihr über die Entscheidung bezüglich ihrer Versorgung zu sprechen. Sie ist sehr dankbar dafür, dass sie bei uns sein kann. Inzwischen hilft sie sogar nach ihren Fähigkeiten im Haushalt etwas mit.
Das geistliche Leben liegt uns besonders am Herzen. Mein Mann und ich wünschen uns – und dafür beten wir –, dass unsere Mutter zum lebendigen Glauben an Jesus kommt. Die Liebe Gottes zu uns und sein Gebot, die Eltern zu ehren, motivieren uns, für sie da zu sein. Es ist die praktische Umsetzung des Doppelgebotes Jesu für uns. Und solange wir die Kraft vom Herrn dazu bekommen, solange wollen wir diesen Dienst gerne und zur Ehre Gottes tun.


Ich bin krank gewesen & ihr habt mich besucht

Ich bin krank gewesen & ihr habt mich besucht

Autor: Inge Fischer

Innerhalb meiner Beschäftigung mit dem Christentum in der Antike, insbesondere mit der damaligen Krankenversorgung, beeindruckte mich sehr, wie unerschrocken Christen auch angesichts eigener Gefährdung für Leib und Leben Kranke und Schwache pflegten. Der damalige Staat hatte nichts für diese Menschen übrig. Kranke oder schwache Menschen galten als wert- und nutzlos. Doch in der Bibel in Matthäus 25,36b finden wir die entgegenstehende Aussage: „Ich bin krank gewesen, und ihr habt mich besucht.“ Christen füllten durch ihre Hingabe an Gott Lücken aus, die ein gottloser Staat zu schließen nicht willens und auch nicht fähig war. Die Angst vor Ansteckung und Gefahr war für die Menschen oft zu groß, um ans Helfen Schwacher überhaupt zu denken. Das praktische Zeugnis der Christen für ihren Gott der Liebe dagegen, nämlich sogar das Risiko in Kauf zu nehmen, selber krank zu werden oder zu sterben, war immens und beeindruckend. Die Christen setzten praktisch um, was es heißt, Gott und den Nächsten zu lieben. Sie hatten eine Antwort auf aussichtslose Situationen. Wie ist es heute? Sind Christen heute nicht genauso aufgerufen, Lücken zu füllen, die sich auftun? Dieser Gedanke beschäftigte mich so sehr, dass ich den Entschluss fasste, Patienten im Krankenhaus zu besuchen. Denn sie erleben immer mehr, wie hektisch die Behandlungsprozesse ablaufen und wie kaum noch Zeit für ihre innere Not aufgebracht werden kann. Barmherzigkeit und Nächstenliebe in der Pflege sind heute nicht die ersten Prämissen, die in der Ausbildung vermittelt werden. Wachsender Personalmangel und Zeitdruck erschweren eine notwendige Zuwendung zusätzlich. Die starke ökonomische Ausrichtung in den Gesundheitseinrichtungen sorgt dafür, dass eine adäquate und für beide Seiten zufriedenstellende empathische Begleitung durch die Mitarbeiter oft unmöglich ist. Sie verstellt auch die Tatsache, dass Kranke niemals und schon gar nicht primär mit der betriebswirtschaftlichen Sicht des Kunden in Verbindung gebracht werden können, was leider zunehmend der Fall ist. Aber sind diese genannten Entwicklungen die alleinigen Gründe für diese Zustände? Fehlt nicht auch der Blick für die wahre Situation vieler Patienten? Denn Krankheit und gesundheitliche Einschränkungen stellen oft lebensverändernde Einschnitte dar, die Angst machen. Das bisher gewohnte Leben kann manchmal ganz schnell aus den Fugen geraten und Fragen brechen auf, zum Beispiel nach Sinn und Ziel des Lebens. Manche Patienten sehnen sich gerade deshalb nach Zuwendung, Trost und Ermutigung. Wenn nicht mehr das Essen und die Zimmerqualität die erste Rolle spielen, was können Beschäftigte im Gesundheitswesen darüber hinaus geben? Sind sie selber getröstete und hoffnungsvolle Menschen? Woher beziehen sie Hoffnung? Welchen Trost haben sie, wenn Medizin nicht mehr helfen kann und Pflegekräfte ohnmächtig vor manchen Situationen stehen? Nach Beendigung meines langen Berufslebens in verschiedenen Funktionen des Pflegedienstes (Praxis, Lehre, Leitung), entschloss ich mich, am ehrenamtlichen Besuchsdienst im Krankenhaus meiner Region teilzunehmen. Die Organisation und das Tätigkeitsspektrum dieser sogenannten Grünen Damen können sich innerhalb der Krankenhäuser unterscheiden – je nach Leitung und Ausgestaltung vor Ort. Bei uns ist es so, dass jede Mitarbeiterin eine feste Station bekommt und sich auf einen bestimmten Wochentag festlegt. Wir sind völlig frei in unserem Einsatz, auch zu welcher Uhrzeit wir kommen oder wie lange wir bleiben. Genau das hat mich ermutigt und mir entsprochen! In einem Informationspapier, das mir die Leiterin in der Einführung aushändigte, stand zum Profil des Dienstes: kleine Handreichungen, Hilfe zur Selbsthilfe, bei essen und trinken unterstützen, uns Zeit nehmen für die Kranken, mit ihnen sprechen, zu schweigen, zu beten, Angehörige begleiten und zeitweise entlasten, Mut machen. „Beten“, das ermutigte mich. Denn ich hatte bereits davon gehört, dass es in manchen Einrichtungen verboten sei, zu missionieren. Man müsse sich „neutral“ verhalten. Und nun sah ich sozusagen grünes Licht dafür, nämlich wenn Gott es schenken würde, auf ihn hinzuweisen und sein Wort weiterzugeben. So gehe ich über die Station, ausgerüstet zum Beispiel mit schönen Bildkarten mit Bibelvers und Texten oder kleinen Broschüren. Das alles befindet sich in meiner Kitteltasche. Gerüstet zu sein heißt aber auch, im Vertrauen auf den Herrn zu gehen und zu beten. Deshalb bin ich für Gebetsunterstützung dankbar. Nach einem Dreivierteljahr als Grüne Dame konnte ich feststellen, dass dieses Ehrenamt überwiegend positiv auf- und angenommen wird. Auch wenn natürlich nicht alle Patienten den Dienst in Anspruch nehmen, so begrüßen es bisher die meisten, dass es ihn überhaupt gibt. Ich weiß nie, was mich erwartet, wenn ich auf der Station beginne. Vom Pflegepersonal darf ich eine Patientenliste erbitten. Darauf stehen Name, Zimmernummer und Alter der Patienten. Zusätzlich auch manche Hinweise, wie zum Beispiel, dass eine Reha oder eine bestimmte Untersuchung geplant ist. Das Pflegepersonal selbst äußert sich mir gegenüber so gut wie nicht. Aber die Anwesenheit der Grünen Dame ist es gewohnt und lässt sie frei gewähren. Die Fluktuation der Pflegekräfte nehme ich als hoch und die Verweildauer der Patienten als kurz wahr. Selten sehe ich einen Patienten zweimal. Ich bin auf einer großen chirurgischen Station tätig. Dort gibt es 33 Zimmer mit jeweils zwei bis drei Betten. Die Station ist fast immer voll belegt und nicht immer schaffe ich es, in alle Zimmer zu gehen. Bevor ich anklopfe, bete ich kurz still. Dann trete ich ein und begrüße die Patienten. Mir ist es wichtig, einen ruhigen, freundlichen, aber auch einen munteren Ton zu finden. Manchmal gibt es bereits eine Reaktion eines Patienten und ich stelle mich darauf ein, so gut ich kann. Augenkontakt ist sehr wichtig und wenn ich merke, dass mir der Patient vertraut, ist das eine gute Ausgangssituation für alles Weitere. Ich laufe nicht zu schnell von Bett zu Bett, sondern bleibe vor den Betten stehen und schaue in die Gesichter der Patienten. Nie geht es nach Schema F und das ist sehr interessant und abwechslungsreich. Manche Patienten fragen etwas oder wollen Näheres zu meinem Dienst wissen. Manchmal frage ich etwas oder ich entdecke einen Anknüpfungspunkt für ein Gespräch. Zum Beispiel nehme ich wahr, dass etwas auf dem Boden liegt, dass der Patient nicht gut liegt, dass gelüftet werden müsste, dass die Wasserflaschen (die jeder Patient bekommt) leer sind, und so weiter. Oder ich sehe Hilfsmittel und Verbände am Körper, die mir als gelernte Krankenschwester vermitteln, um welches Gesundheitsproblem es sich handeln könnte. Ich staune oft, wie bereitwillig mir viele Patienten dann auf eine Frage von mir zu erzählen beginnen. So entwickelt sich manchmal ein Gespräch, in dem ich mehr über den Patienten, seine Situation und seine Empfindungen erfahre. Von einigen Begegnungen will ich berichten: Da war ein selbstständiger Unternehmer, der nach einem Unfall nun einige Monate ausfallen wird. Meine erste Vermutung war, dass er als jüngerer, auf mich modern wirkender Mann möglicherweise nichts mit Glauben am Hut haben könnte. Nachdem ich ihm zuhörte, welche Auswirkungen sein Unfall für sein Geschäft haben würde, schaute er auf das Kreuz im Patientenzimmer und meinte, dass Gott wohl wisse, was er täte. So konnte ich anknüpfen und er nahm auch eine Karte mit einem biblischen Wort an. Ein anderer Patient saß am Tisch vor seinem Laptop. Es schien so, dass er kein Interesse an einem Besuch hatte. Eine banale Frage meinerseits, ob er beruflich am Laptop arbeiten würde, führte dann doch dazu, dass er anfing von seiner Situation zu erzählen. Er wurde von einer schlechten Diagnose überrascht und war nun beschäftigt damit, ein aus seiner Sicht dafür besser geeignetes Krankenhaus zu finden. Auch sagte er mir, dass er selbst keinen Glauben an Gott brauche. Wenn den jemand brauche, dann würde er das akzeptieren, aber er selbst brauche das nicht. Er lasse die anderen leben, wie sie wollen und so wünsche er auch behandelt zu werden. Ich stockte innerlich. Was kann ich jetzt sagen? Und dann erlebte ich, dass ich doch Worte finden durfte, um ihn „vorsichtig“ dafür zu gewinnen, dass es ernst damit sei, wie Gott der Schöpfer über unser Leben denken würde. Zum Schluss nahm er dann doch ein Bibelwort an. Er steckte es in seine Handytasche. Ich frage übrigens immer, ob ein Patient die Karte oder das Heft haben will. Aus solchen Situationen lerne ich, wie ich mich in meiner Einschätzung eines Menschen täuschen kann und manch einer doch nicht so sicher ist, wenn er meint, Jesus Christus nicht zu brauchen. Ein anderes Mal stand ich am Bett einer alten Patientin, die sehr schwach war. Ziemlich unvermittelt sagte sie: „Dass Jesus sterben musste, das verstehe ich nicht.“ Darauf durfte ich mir etwas Zeit nehmen und ihr erläutern, warum Jesu Tod für uns notwendig war, und dass wir ihn als Erlöser annehmen müssen. Was sie damit machen wird, konnte ich nicht mehr erfahren. So viele Faktoren spielen eine Rolle dabei. Wen habe ich vor mir? In welcher Situation befindet er sich? Welche Not, welche Frage hat er? Geht es ihm nur um belangloses Reden, etwa, um lediglich Ablenkung zu finden? Oft entdecke ich erst während des Gespräches, was zu sagen ist. Es ist eine Gratwanderung, im Gespräch warten zu können, aber auch im richtigen Moment das Richtige zu sagen. Sowieso ist es unglaublich herausfordernd, Menschen, die man nicht kennt, zu begegnen und hilfreich für sie sein zu dürfen. Und dann dem Herrn zu überlassen, was er mit dem ausgestreuten Wort macht. Ihm und seiner Macht will ich vertrauen. Ich habe mich auch damit beschäftigt, wie Jesus Kranken begegnet ist. Besonders im Lukasevangelium ist viel darüber zu finden. Davon kann ich viel lernen. So hat Jesus zum Beispiel nach dem Willen des Kranken gefragt und er hatte immer seinen geistlichen Zustand im Blick. An einem anderen Tag saß ich am Bett einer schwerkranken älteren Patientin. Vorher fragte ich sie, ob ich mich setzen dürfe. Es war in einem Einzelzimmer. Im Gespräch fasste ich Mut, sie zu fragen, wie sie über Ewigkeit denken würde. Ich war entsetzt, als sie antwortete: „Das lasse ich offen.“ Innerlich bewegt, dass sie von meinem Gesamteindruck her wohl nicht mehr lange zu leben hatte, sagte ich ihr, dass wir alle einmal vor Gott stehen und dass wir die Erlösung durch Jesus Christus brauchen würden, weil wir ohne ihn verloren sind. Sie reagierte nicht darauf. Ich fragte, ob ich ihr etwas vorlesen darf. Das bejahte sie und ich hatte einen passenden Text zu Psalm 23 dabei, den ich las. Mit diesem Psalm habe ich der Patientin erklärt, dass der Herr Jesus dieser gute Hirte ist und die Menschen ruft. Ich betete noch dafür, dass sich die Patientin diesem Herrn zuwenden möge. Bei dieser Situation konnte ich nicht anders, als „steil“ einzusteigen und von der Ewigkeit zu sprechen. Ich sah ja wie schlecht es der Frau ging. Und doch ist es so, dass der Herr mich führen und mir aufs Herz legen muss, was ich sagen soll. Ohne ihn kann ich nichts tun, wie es uns Johannes 15,5 sagt! Einen alten Herrn traf ich fertig angezogen auf seinem Bett sitzend an, seine Tasche war gepackt. Er wartete auf sein Taxi. Wir kamen ins Gespräch. Er erzählte mir, dass er gestern wegen eines Leistenbruchs operiert worden war. Den habe er sich vermutlich beim „Lupfen“ seiner Frau zugezogen, die in der Mobilität eingeschränkt sei. Nun sei die Ehefrau selbst in einem anderen Krankenhaus, weil eine Unterschenkelamputation vorgenommen werden musste. Wie dann die häusliche Situation gemeistert werden könne, sei noch unklar. Er wirkte allerdings nicht niedergeschlagen deswegen. Als ich den Glauben ins Gespräch brachte und ihm ein Bibelwort anbot, lehnte er mit der Begründung ab, dass er die Tasche ja schon gepackt habe. Dann begann er mir zu erklären, dass Gott die Menschen gar nicht vor Gericht ziehen könnte. Millionen von Menschen wären im Krieg verstümmelt worden und es kämen immer wieder Tote hinzu, die er nicht „zusammensetzen“ könne. Unglaublich, dachte ich, was sich Menschen so zurecht denken. Er zeigte sich wenig bereit, zu überlegen, dass der einzige Gott des Himmels und der Erde heilig und allmächtig ist und dass es für ihn kein Problem ist, seine Geschöpfe zur Verantwortung zu ziehen. Später meinte er, er hätte auch ein bisschen Spaß gemacht. Wir wurden unterbrochen. Eine Krankenschwester kam herein, dann eine Ärztin. Ich verabschiedete mich von Erich, so sollte ich ihn anreden. Er meinte noch, es sei schade, dass wir nicht noch weiterreden könnten. Ich ging ins nächste Zimmer. Danach schaute ich aber nochmal bei ihm vorbei. Er war noch da und allein mit dem Mitpatienten. Ich sprach ihn erneut an und verdeutlichte ihm, dass es für mich kein Spaß ist, wenn man über solche ernsten Dinge wie vorhin sprechen würde. Ich legte ihm sehr nahe, die Bibel zu lesen, um zu erfahren, was wirklich wahr ist. Dann wurde er abgeholt, weil das Taxi da war. Ein Mann in einem Dreibettzimmer, der einer Wirbelsäulenoperation entgegensah, erzählte mir bereitwillig von seiner Situation. Ich staunte wieder, dass ein Patient auf eine anteilnehmende Frage von mir so bereitwillig anfängt zu erzählen. Dieser Mann, im Arbeitsleben stehend, geschieden und ohne Anteilnahme seiner Eltern, muss schauen, wer ihm Wäsche bringt. Ich dachte darüber nach, wie viele Scherben es in seinem Leben gibt. Hier fragte ich, wie er denn damit zurechtkommt, wenn so manches in seinem Leben nicht gut läuft. Die Antwort war oberflächlich. Für mich bot dies einen Anlass, um ihm zu sagen, wie ich als Christin mit Niederlagen und Problemen umgehen darf. Dass ich einen Gott und Herrn habe, dem ich vertrauen, den ich um Hilfe bitten darf. Darauf antwortete er: „Ich bin Heide.“ „Wie tragfähig ist das?“, fragte ich zurück. Darauf hatte er eigentlich keine Antwort. Er signalisierte mir gegenüber in Bezug auf den Glauben eher Ablehnung. Wir kamen trotzdem noch über das Leben und über Hoffnung ins Gespräch. Ich erzählte, was mir der Glaube an Jesus bedeutet und dass ich weiß, dass er in allen Situationen meines Lebens dabei ist und immer das Beste will. Was aus dem Gespräch wird, muss ich Gott überlassen. Ich finde es erschreckend, wenn Menschen die wichtigsten Fragen, nämlich, was der Sinn des Lebens ist, was nach dem Tod kommt und das sicherste Ereignis im Leben, nämlich sterben zu müssen, derartig verdrängen oder oberflächlich behandeln. Nicht nur einmal erlebte ich das bei meinen Besuchen. Leider treffe ich immer wieder Oberflächlichkeit an, die mich traurig macht. Manchmal fühle ich mich auch hilflos und mutlos. Deshalb möchte ich nach solchen Begegnungen vor allem für die Menschen beten und sie dem Herrn anbefehlen. Gott ist immer noch mächtig und kann zu ihren Herzen reden. Ein anderes Mal kam ich in ein Einzelzimmer. Die Patientin hatte ein künstliches Kniegelenk bekommen. Ich brachte mein Staunen zum Ausdruck, dass sie so sportlich wirke und doch einen Gelenkersatz gebraucht hätte. Das Gespräch kam in Gang. Sie hätte größeren Blutverlust nach der OP erlitten und fühle sich noch schwach. Ich meinte, dass ich dann doch lieber gehen würde, damit sie zur Ruhe kommen könnte. Doch sie wollte, dass ich einen Stuhl nehme und dableiben sollte. Mir kam es bei ihren Fragen so vor, als wenn sie meine Motivation für den Dienst abtasten wollte. Sie selber könnte Kranke nicht versorgen. Wie man das bewältigen könne? Und dann: „Ohne Glauben an Gott kann ich mir mein Leben nicht vorstellen.“ Darauf konnte ich antworten „Ich auch nicht“. Sie reichte mir die Hand. Wir sprachen über Jesus, der der Herr unseres Lebens geworden ist. Ich freute mich, dass sie darum bat, gemeinsam zu beten. Kranke Glaubensgeschwister zu ermutigen ist ebenfalls ein wichtiger Dienst. Bis jetzt habe ich allerdings erst zwei gläubige Patienten kennenlernen dürfen. Bei einem anderen Gespräch hielt ich mich gerade auf dem Flur der Station auf, als mich ein Angehöriger ansprach. Er erzählte mir, wie lange er mit seiner kranken Frau in der Notaufnahme warten musste, bis man sich ihr zuwandte. Weiterhin erzählte er, dass er katholisch sei und dann im Zusammenhang mit den Problemen unserer Zeit meinte er: „Der liebe Gott war vielleicht etwas müde, als er den Menschen ja erst zum Schluss der Schöpfung geschaffen hat, weil der Mensch doch nicht so gut ausgefallen ist.“ Wie wenig wissen Menschen der Kirche vom Wort Gottes, kam es mir in den Kopf. Ich sagte ihm, dass Gottes Wort berichtet, dass der Schöpfer die Erschaffung des Menschen sogar als „sehr gut“ bezeichnet hat. Dass aber danach ein schreckliches Ereignis passiert ist, nämlich der Sündenfall und dann war der Mensch leider nicht mehr sehr gut. Wir brauchen deshalb die Erlösung von der Sünde und das hat Gott auch für uns „geregelt“, durch seinen Sohn, der für uns am Kreuz gestorben ist. Immer wieder lassen sich einzelne Patienten trösten. Ich wurde schon davon überrascht, dass mir Patienten zunächst nicht so vorkamen, als wenn sie innere Nöte hätten. Erst nach ein paar Sätzen, meinem Blick in ihre Augen, meiner vorsichtigen Nachfrage, öffnete sich manch einer dann doch. Dafür bin ich dann immer besonders dankbar und biete ein Bibelwort an. Immer wieder wird es im Anschluss an ein Gespräch angenommen. Einzelne Patienten fragen auch, wann und ob ich wiederkomme. Ich lerne bei diesem Besuchsdienst viel – über die Menschen, aber auch über mich. So wird mir deutlich, dass ich ohne meinen Herrn gar nicht wüsste, wie ich den mir fremden Menschen weise begegnen könnte. Und dass ich vor Augen habe, dass sie Gottes geliebte Geschöpfe sind, die er ruft. Wenn ich viele ältere Patienten treffe, dann steht mir sehr klar vor Augen, wie schnell das Leben vergeht und wie es treffsicher im Buch des Predigers Salomo heißt: „Und gedenke an deinen Schöpfer in den Tagen deiner Jugend, ehe die bösen Tage kommen und die Jahre herzutreten, da du wirst sagen: sie gefallen mir nicht.“ (Prediger 12,1) Zeiten der Krankheit und Not sind Gelegenheiten, sein Leben vor Gott zu ordnen, ihn zu suchen, die eigene Erlösungsbedürftigkeit und das Heil in Christus zu erkennen und anzunehmen. Möge Gott schenken, dass verlorene Menschen die Chance bekommen, im Krankenhaus von Christus hören. Deshalb bin ich froh, wenn diese Möglichkeit der Krankenbesuche noch lange bestehen bleibt und Gott diesen Dienst zu seiner Ehre gebrauchen kann.

1 Schmidt, Alvin J., Wie das Christentum die Welt veränderte, Resch Verlag, S. 147 ff, S. 179 ff.
2 Bei Grünen Damen oder Grünen Herren handelt es sich um Ehrenamtliche, die in der Evangelischen Kranken- und Alten-Hilfe e. V. (eKH) in Deutschland organisiert sind. Sie unterstützen Patienten und Pflegebedürftige sowie deren Angehörige in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Der Name Grüne Damen/Herren bezieht sich auf die Farbe der Kittel, welche die Ehrenamtlichen tragen.


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Viel hilft viel – maximale Erfolge durch maximale Therapie?

Viel hilft viel – maximale Erfolge durch maximale Therapie?

Autor: Markus Vogel

Eine der vielen Spritzenpumpen gibt lautstark Alarm, bald muss das in ihr befindliche Medikament erneuert werden. Es dient der Kreislaufunterstützung und wird als eines von vielen Medikamenten kontinuierlich in einen Zugang am Hals des Patienten geleitet. Am Kopfende des Bettes meldet sich das Beatmungsgerät, denn die Beatmungsdrücke, mit denen der Apparat Luft in die Lunge drückt, müssen angepasst werden. An der anderen Seite übernimmt eine große Maschine den Nierenersatz, indem sie stetig das Blut von Schadstoffen befreit. Der Patient bekommt von alldem wenig mit, er befindet sich in einem tiefen künstlichen Koma. Ein solches Szenario ist wohl für die meisten Menschen hierzulande eine schreckliche Vorstellung, sowohl als Patient als auch als Angehöriger. Viele wünschen sich, nie eine Intensivstation betreten zu müssen. Und doch kann es für viele Menschen plötzlich zur Realität werden. Diese Station gilt als Schnittstelle zwischen Leben und Tod und als Inbegriff des medizinischen Konzepts der Maximaltherapie, in der das komplette medikamentöse und technische Repertoire moderner Medizin ausgenutzt wird. Seit Jahren und spätestens seit der Coronapandemie ist diese „Höchstform“ der Medizin heiß diskutiert worden. Wer soll eine Maximaltherapie erhalten? Wann ist Maximaltherapie sinnvoll? Wie lässt sich Übertherapie als Abgrenzung zur Maximaltherapie verhindern? Und was genau ist unter Maximaltherapie überhaupt zu verstehen? Solche und viele weitere Fragen stellen sich in der Diskussion um das Prinzip der Maximaltherapie.

1. Großes Spektrum

Der Begriff legt es bereits nahe: Bei der Maximaltherapie handelt es sich um die Ausschöpfung der am Patienten anwendbaren Therapiemöglichkeiten, seien sie medikamentös, maschinell oder interventionell. Im Allgemeinen wird Maximaltherapie mit intensivmedizinischer Behandlung gleichgesetzt, jedoch gibt es auch hier wichtige Aspekte zur Einordnung des Begriffs. Zum einen ist Maximaltherapie oft standortabhängig. In der Coronapandemie bestand die Maximaltherapie beim schweren Lungenversagen aus dem Lungenersatz mittels ECMO (Extrakorporale Membranoxygenierung), bei der das Blut außerhalb des Körpers mit Sauerstoff angereichert wird. Diese Therapie können nur große Kliniken mit ausreichend erfahrenem Personal in begrenzter Menge anbieten. Deshalb war es durchaus möglich, dass Patienten mit Lungenversagen eben nicht immer die Maximaltherapie erhielten, auch wenn es die maximale Intensivtherapie des behandelnden Krankenhauses war. Zum anderen ist Maximaltherapie auch ein situativer Begriff, denn nicht nur Patienten auf Intensivstationen nehmen eine Maximaltherapie in Anspruch, auch viele andere Fachgebiete setzen dieses Konzept um. In der Onkologie existieren beispielsweise viele für den Patienten sehr belastende maximale Therapieansätze. Ein Blasenkrebs, der die Muskelschicht des Organs befallen hat, wird in der Regel mit einer relativ nebenwirkungsreichen Chemotherapie vor- und nachbehandelt und zieht die komplette Entfernung der Blase mit kompliziertem und funktionell eingeschränktem Blasenersatz nach sich. Auch Strahlentherapien können zum Einsatz kommen. Ein Patient, der eine Maßnahme dieses Therapieschemas ablehnt, erhält formal keine Maximaltherapie seiner Erkrankung mehr. Ebenso ein sehr betagter Patient mit weit fortgeschrittener Nierenerkrankung, der eigentlich eine dauerhafte Dialysetherapie erhalten müsste, sich aber dagegen entscheidet. Auch er lehnt die Maximaltherapie in seiner Situation ab. Es wird deutlich, dass Maximaltherapie ein sehr vielgestaltiger Begriff ist und vorrangig, aber nicht ausschließlich, für die Intensivtherapie verwendet wird. Große Leistungen Die Medizin hat in den letzten 100 Jahren große Fortschritte gemacht. Viele Verfahren wurden entwickelt, um Krankheiten zu behandeln, hinauszuzögern und Symptome zu lindern. Es darf als Geschenk Gottes verstanden werden, in einer Zeit zu leben, in der viele Krankheiten als Banalitäten und nicht lebensverkürzend gelten. Und auch auf dem Gebiet der maximalen Intensivtherapie dürfen wir neben dem kritisch zu hinterfragenden Umfang dankbar sein, dass in schweren Krankheitssituationen ein künstlicher Organersatz flächendeckend zur Verfügung steht. Die Funktion von Lunge, Nieren und dem Herzen können heute unterstützt und ersetzt werden. Dazu steht ein großes Repertoire an hochwirksamen Medikamenten zur Kreislaufunterstützung, Schmerztherapie und Narkose bereit. In kritischen Situationen kann eine maximale Intensivtherapie Großes leisten. Auch wenn nur bei wenigen Patienten eine Restitutio ad integrum, also die vollständige Wiederherstellung der Gesundheit zu erreichen ist, so hilft die Maximaltherapie oft eine gewisse Lebensqualität wiederherzustellen. Im Mittel verlassen knapp 85 % aller schwerkranken Behandelten die Intensivstation lebend.

2. Großes Konfliktpotential

Jedoch muss ein maximaltherapeutischer Ansatz auch in sinnvollen Grenzen stattfinden. Nicht zuletzt, weil eine Übertherapie, also das Hinausgehen über die für den Patienten in seiner Situation angezeigte Therapie, medizinisch, ethisch und auch wirtschaftlich höchst bedenklich ist. Zum einen ist die richtige Indikation, also die fachgerechte Begründung für eine Maximaltherapie, sorgfältig zu stellen. In diese Entscheidungsfindung sollten einige wichtige Faktoren eingehen, wie etwa die zugrunde liegende Erkrankung, der körperliche und psychische Zustand des Patienten und nicht zuletzt der (manchmal auch nur mutmaßliche) Patientenwille. Gerade letzterer spielt in der Entscheidungsfindung eine wichtige Rolle, denn hier sind Konflikte im Behandlungsteam und mit Angehörigen nicht selten. Für den Behandler ist es von großer Bedeutung, durch gute Aufklärung und Gespräch eine fundierte Entscheidung mit dem Patienten zu erarbeiten. Denn es kann sowohl sein, dass ein Patient eine mögliche Maximaltherapie, entgegen der ärztlichen Empfehlung ablehnt, als auch eine Maximierung der Therapie entgegen des ärztlichen Rats fordert. Doch ebenso wichtig wie die Entscheidung zum Beginn einer Maximaltherapie, ist die Entscheidung zur Aufrechterhaltung dieser. Im Prozess muss regelmäßig evaluiert werden, ob das gesetzte Ziel noch erreichbar ist und wie der Verlauf der Erkrankung verbessert werden könnte. Gegebenenfalls müssen dann Therapie und Ziele neu angepasst werden und in manchen Fällen die Therapie deeskaliert oder sogar beendet werden.

3. Große Verantwortung

In vielen Szenarien ist es nur schwer möglich, ausführliche Gespräche in den Entscheidungsprozess mit einzubeziehen, denn viele kritische Situationen gehen mit eingeschränkter Kommunikationsfähigkeit seitens des Patienten einher. Wird dann die medizinische Indikation zur Maximaltherapie gestellt und ist der Standpunkt des Patienten zu dieser nicht eindeutig, wird eine Maximaltherapie regelhaft begonnen, um auch im Zweifelsfall keine lebenserhaltenden Maßnahmen unterlassen zu haben. Hierbei kann eine Patientenverfügung hilfreich sein, um die Ärzte bei der Erörterung des Patientenwillens zu unterstützen. Um diesen Zweck zu erfüllen, sollte das Dokument so unmissverständlich wie möglich formuliert sein. Insbesondere sind in diesem Zusammenhang allgemein gehaltene Aussagen weniger hilfreich. „Ich lehne lebenserhaltende Maßnahmen ab“, ist ebenso ungeeignet wie „ich verweigere jede Form der Maximaltherapie“, um zur Willensbildung beizutragen. Vielmehr sollten konkrete Maßnahmen nach einzelner Prüfung angenommen oder abgelehnt werden (Invasive Beatmung, Dialyse, künstliche Ernährung, et cetera). Eventuell sollte dann auch die Therapie erklärt und die möglichen Konsequenzen der Ablehnung dieser dargelegt werden, um dem Behandlungsteam ein informiertes Bild des Patientenwillens zu verschaffen. Außerdem kann es hilfreich sein, einen Zeitraum zu wählen, in dem zunächst die komplette maximaltherapeutische Bandbreite in Anspruch genommen wird. Dieser Zeitraum kann individuell gewählt werden. Sinnvoll ist hier sicherlich eine Festlegung, die sich am eigenen Gesundheitszustand, dem Verständnis von Lebensqualität und dem Alter orientiert. Nach dieser Zeit soll dann eine Neubewertung der Ziele und der klinischen Situation erfolgen und eventuell eine Anpassung stattfinden. Hier ist es auch wichtig zu betonen, dass ein palliativmedizinischer Ansatz auch bei laufender Maximaltherapie auf einer Intensivstation stattfinden und in der Patientenverfügung gewünscht werden kann. Weiterhin kann man das Behandlungsteam in seinen Entscheidungen unterstützen, indem eigene Überzeugungen über das Leben und den Tod kurz dargelegt werden. Für Christen ist es hier zum Beispiel möglich, die Heiligkeit und den Wert des Lebens zu unterstreichen, aber auf der anderen Seite auch darzustellen, dass das Sterben nicht das Ende, sondern einen Übergang darstellt. Diese Überzeugung sollte nicht nur niedergeschrieben, sondern auch im Kreis der Angehörigen bekannt sein. So kann sich eine differenzierte Vorstellung des Patientenwillens verschafft werden. Überhaupt ist die Vorsorgevollmacht eine Alternative zur Patientenverfügung. Im Gespräch mit dem Vorsorgebevollmächtigten können dann die möglichen medizinischen Szenarien erörtert und besprochen werden und gemeinsam die beste Entscheidung für den Patienten getroffen werden. Außerdem erspart sie die gerichtliche Bestellung eines Betreuers.

4. Großer Gott

Maximaltherapie ist ein medizinischer Ansatz, der zeitlich, örtlich und situativ gedeutet werden muss. Mit den richtigen individuellen Grenzen kann dieses Konzept zum Vorteil des Patienten dienen und Übertherapie vermieden werden. Christen steht die Möglichkeit, eine Maximaltherapie in Anspruch zu nehmen, offen, jedoch sollte die individuelle Entscheidung gut durchdacht und erbetet sein. Dazu gehört zum Beispiel auch das Einholen von Informationen zur gewünschten Therapie und die kritische Betrachtung dieser. Auch ein seelsorgerliches Gespräch kann in der Entscheidungsfindung helfen, die eigenen Wünsche und Ansichten mit dem Wort Gottes abzugleichen und zu einer informierten individuellen Entscheidung zu kommen. Eine Anpassung des Patientenwillens kann jederzeit vorgenommen werden, sobald sich die Ausgangssituation ändert. Im Zweifelsfall überstimmt der aktuell geäußerte Wille die Patientenverfügung. Als Christ darf man vertrauens- und verantwortungsvoll dem uns liebenden Gott die eigene Fügung anbefehlen, in dem Wissen, dass es Seine Gnade ist, die das eigene Leben erhält. Gott steht über den schwierigen Umständen des Einzelnen und verspricht uns Seinen Beistand. Das darf Hoffnung geben: Zum einen den Blick auf das Irdische und die damit verbundenen und verbleibenden Aufgaben und Möglichkeiten zu richten und zum anderen vorausschauend auf das kommende Reich Gottes zu warten. Ein Zwiespalt, den schon Paulus kannte: „Ich werde aber von beidem bedrängt: Ich habe Lust, abzuscheiden und bei Christus zu sein, denn es ist weit besser; das Bleiben im Fleisch aber ist nötiger um euretwillen.“ (Philipper 1, 23–24)


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Was gibt dem Menschen Würde?

Lebensqualität oder die Heiligkeit des Lebens?

Im Jahr 2001 meldete Die Rheinpfalz[1]: „Junge erhält für seine Geburt Entschädigung – Umstrittenes Urteil zu Behinderten in Frankreich. Die französische Justiz hat ihre heftig kritisierte Rechtsprechung zu Behinderten bestätigt. Der Kassationsgerichtshof sprach einem sechs-jährigen Jungen mit Down-Syndrom einen Anspruch auf Entschädigung zu, weil er nicht abgetrieben wurde. Der Generalstaatsanwalt hatte vergebens vor ‚einem Recht‘, nicht geboren zu werden gewarnt. Behinderten-verbände reagierten mit Empörung.“
Bereits ein Jahr zuvor hatte das höchste Zivilgericht einem 17 Jahre alten schwer Behinderten eine Entschädigung zugesprochen, weil er geboren und nicht abgetrieben wurde. Was war hier geschehen? Die Rheinpfalz informiert weiter: „Die Eltern des sechsjährigen Jungen hatten geltend gemacht, der Frauenarzt hätte die Trisomie 21 in der Schwangerschaft erkennen müssen. Der Generalstaatsanwalt mahnte in seinem Plädoyer, ein solches Urteil verletze die Würde des Jungen, Mensch zu sein. Er warnte vor einer ‚Eugenik als Vorsichtsmaßnahme‘, die um jeden Preis die Geburt eines behinderten Kindes vermeiden wolle.“

Die Unsterblichkeit wohnt im Menschen wie ein unauslöschliches Feuer, das Gott durch seinen Atem verliehen hat. Er hauchte den Lebensodem in die Nase.

Dieses Urteil liegt nun über 20 Jahre hinter uns. Der Druck auf die Würde des Menschen ist seitdem keines-falls geringer geworden. Die Würde des Menschen steht heute noch viel mehr unter Druck. Das zeigen gerade auch manche Auswüchse in dieser so genannten Corona- Pandemie. Das Thema „Was gibt dem Menschen Würde – Lebensqualität oder die Heiligkeit des Lebens?“ ist hochaktuell und der Lauf der Zeit gibt ihm unverhofft weitere Brisanz. Einige Zitate mögen das noch unterstreichen[2] „Menschliches Glück und gewiss menschliche Fruchtbarkeit sind nicht so wichtig wie ein wilder und gesunder Planet: einige unter uns können nur darauf hoff en, dass das richtige Virus vorbeikommt.“ David Graber, Biologe, National Park Service „Wenn ich wiedergeboren werden könnte, würde ich als Killervirus wiederkommen, um die menschlichen Bevölkerungszahlen zu verringern.“ 9. April 2021), Schirmherr des World Wildlife Fund. „Das Christentum ist unser Feind. Wenn die Rechte der Prince Philip – Duke of Edindinburgh (10. Juni 1921–9. April 2021), Schirmherr des World Wildlife Fund. „Das Christentum ist unser Feind. Wenn die Rechte der Tiere vorankommen sollen, müssen wir die Jüdisch-Christliche-Tradition zerstören.“
Peter Singer, Professor für Bioethik an der Princeton University. „Die Erde ist eine Moschee.“ Ibrahim Abdul-Matin, muslimischer Umweltschützer. Die Absicht solcher Umweltschützer ist klar gegen das jüdisch-christliche Menschenbild gerichtet. Es triff t in die Mitte dessen, was Gott und auch uns Christen heilig ist! Naturschutz ist Gott wichtig, davon legt die Bibel Zeugnis ab. Aber der Mensch darf dabei nicht unter die Räder kommen.

1. Einige biblische Grundlagen zum Thema

Beim Thema „Würde und Heiligkeit des Menschen“ ist es wichtig, sich an den Anfang zu erinnern, den Gott gemacht hat. Das Leben kommt aus Gottes Hand. Es kam durch sein Wort: 1. Mose 1,1: „Im Anfang schuf Gott die Himmel und die Erde.“[3] So beginnt die Heilige Schrift. Der Schöpfungsbericht informiert uns, wie Gott an sechs Tagen die Welt erschuf. Er sprach und es geschah. Der Mensch ist die Vollendung und Krone der Schöpfung Gottes. Das menschliche Leben ist einzig-artig und steht mit seinem biblischen Konzept von der Unsterblichkeit über den später aufgekommenen heidnischen Konzepten. Die biblische Offenbarung über das menschliche Leben ist einzigartig im Vergleich zu den heidnisch mesopotamischen Vorstellungen vom Leben bis hin zu den vermeintlich modernen Vorstellungen unserer Zeit. Die biblische Unsterblichkeit ist keine bloße Anschauung vom Überleben der Seele, sondern die eines voll erfüllten Lebens des ganzen Menschen in Körper und Seele.

Der Mensch ist und bleibt eine lebendige Seele

„Ich habe erkannt, dass alles, was Gott tut, für ewig sein wird: Es ist ihm nichts hinzuzufügen und nichts davon wegzunehmen; und Gott hat es [so] gemacht, damit man sich vor ihm fürchte.“ (Prediger 3,14) Die Unsterblichkeit wohnt im Menschen wie ein unauslöschliches Feuer, das Gott durch seinen Atem verliehen hat. Er hauchte den Lebensodem in die Nase. „Und Gott, der HERR, bildete den Menschen, Staub vom Erdboden, und hauchte in seine Nase [den] Odem des Lebens; und der Mensch wurde eine lebendige Seele.“ (1. Mose 2,7) Man kann wohl behaupten, wir haben im Alten Testament keine detaillierte ausgestaltete Lehre von der Unsterblichkeit. Aber wir haben Unsterblichkeit von Beginn an – denn weil der Mensch ein Gebilde aus Gottes Hand ist und ihm zum Ebenbild erschaffen wurde, so wurde er auch zur Unsterblichkeit geschaffen. Eine wichtige und wesentliche Übereinstimmung mit Gott liegt gerade in der Eigenschaft der Unsterblichkeit der menschlichen Seele. Adam und Eva waren mit ihrer Erschaffung lebendig und damit zugleich unsterblich. Alle Atheisten, die sich wünschten, dass ihre Asche über das Meer verteilt würde, werden einst auferstehen.

Zum Leben bestimmt

Die Menschen sind zum Leben und nicht zum Tod bestimmt. Gott wollte die Unsterblichkeit des Menschen in dessen Wesen als Person mit Leib, Seele und Geist. Das ist der Ausgangspunkt und der Zielpunkt der göttlichen Schöpfung. Ja, wir wissen um die Tragödie des Sündenfalls. Wir lernen aus der Heiligen Schrift, dass der Tod durch die Sünde eine besondere Macht über den Menschen hat. Aber das tiefe Tal des Todes mitsamt den Leiden, in dem sich die Menschheit seit dem Sündenfall befindet, hat nicht das letzte Wort in der Geschichte der Menschheit. Es gibt eine Hoffnung der Auferstehung, die die Juden und die Christen vereint. Und so tödlich die Sünde auch wütet und den geistlichen und physischen Tod bewirkt – sie hat nicht die Macht, die Seele mitsamt ihrer Unsterblichkeit auszulöschen. Der Annihilationismus (Auslöschungslehre) lehrt, dass ein Teil der Menschen aufhören würde zu existieren. Dies ist nicht mit dem biblischen Befund vereinbar. Tod meint in der Bibel Trennung – nicht aber Auslöschung.

Kontroverse Ansichten über den Tod

In Mesopotamien wurden die Menschen gelehrt, dass sie als Sterbliche erschaffen wurden, sodass der Tod die natürliche Folge ihrer Beschaffenheit, also ihrer Existenz war. In Israel glaubte man hingegen, dass man für ein nie endendes Leben erschaffen wurde. Darum war der Tod etwas Unnatürliches. Es ist erstaunlich, dass weder die Aufzeichnungen der Babylonier noch die der Assyrer etwas von einer Auferstehung offenbaren, obwohl doch die Auferstehung so klar bei Daniel und Jesaja dargelegt ist. Der Assyrologe und Bibellehrer Heidel schlussfolgert dazu: „Diese Unterschiede trennen die Eschatologie der Mesopotamier von der der Hebräer so weit wie der Osten vom Westen entfernt ist.“[4]

Krebsgeschwür oder Krone der Schöpfung?

Dieser Hinweis auf Mesopotamien oder Babylon ist in-sofern wichtig, da die heutige so modern scheinende grüne Bewegung mit ihrer ökologischen Doktrin sich letztlich auf uralte heidnische Religionen zurückführen lässt. Es ist dabei erstaunlich, dass der Mensch als Krebsgeschwür und nicht als Krone der Schöpfung verstanden wird (Club of Rome). Mark Musser zeigt in seinem Buch „Nazi Ecology: The Oak Sacrifice of the Judeo-Christian Worldview in the Holocaust“ (Nazi Ökologie: Das Eichenopfer der jüdisch-christlichen Weltsicht im Holocoust), in welch alten heidnischen Quellen die Weltanschauung der Nazis verwurzelt ist. Nach Mussers Auffassung führten die Nazis ihr Vernichtungsprogramm als modernisierte Form von Menschenopfern unter ökologischer/biologischer Tarnung aus. Ihre Ideologie war in der „eichenopferlichen Bildsprache des antiken Heidentums verwurzelt“. Er betont: „Das Wort Holocaust selbst bedeutet ‚ganzes Brandopfer‘.“ Der Sozialdarwinismus, der Grundlage für die Nazis und den modernen Umweltschutz ist, hat seine Wurzeln in heidnischem Denken. Dieser Hintergrund ist hier wichtig. Denn für die von Gott gegebene Würde des Menschen ist in dieser heidnischen Weltanschauung kein Platz. Paulus erklärt im Römerbrief in Kapitel 1, wie der Mensch durch seine aktive Verwerfung von Gott als dem Schöpfer zur Verfinsterung kommt. Das wiederum führt zur „Entherrlichung“ und Entehrung Gottes und endet in der Verherrlichung und Verehrung der Schöpfung. Das Leben und die Würde des Menschen sind mit dem Heidentum aus den Angeln gehoben. Über das Leben, das aus Gottes Hand entstand, müssen wir biblisch denken. Denn bis heute stehen andere Vorstellungen über Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens im Raum. Sie schweben nicht harmlos in einer theoretischen Sphäre oder Blase, sie greifen unser Leben und dessen Würde an. Der Bibel völlig entgegengesetzte Anschauungen und deren aggressive Vertreter sind aktiv dabei, das biblische Grundverständnis vom Leben und dessen Würde aus den Angeln zu heben.

Hoffnung trotz Vergänglichkeit

Bevor wir nun weiter in das Thema eintauchen, möchte ich noch den hoffnungsvollen Rahmen aufzeigen, in dem wir uns mit dem von Gott geschaffenen Leben befinden. Wir erinnern uns an die perfekte Schöpfung. Gott schuf den Menschen. Er wollte ewiges Leben für den Menschen. Der Sündenfall führte zur Trennung von Gott und zum geistlichen Tod, dem folgte später der physische Tod. Nach dem Sündenfall lesen wir in 1. Mose 3,9: „Und Gott, der HERR, rief den Menschen und sprach zu ihm: Wo bist du?“ Gott trat schon hier als Retter in Erscheinung. Nur Gott kann uns aus der Todeszone der Sünde retten. Er kümmert sich um die Menschheit, während sie in dieser Weltgeschichte durch das lange Tal des Todes und Leidens schreitet. Er sendet sein Licht durch das Evangelium. Er stellte mit seinem Sohn Jesus Christus das Kreuz der Versöhnung auf.
Als Folge des Sündenfalls hat Gott die Schöpfung der Nichtigkeit oder Vergänglichkeit unterworfen. Denn die Schöpfung ist der Nichtigkeit unterworfen worden – nicht freiwillig, sondern durch den, der sie unterworfen hat – auf Hoffnung hin, dass auch selbst die Schöpfung von der Knechtschaft der Vergänglichkeit freigemacht werden wird zur Freiheit der Herrlichkeit der Kinder Gottes (Römer 8,20–21).
Paulus macht hier deutlich, dass die Krise der gesamten Schöpfung mitsamt dem Leben der Menschen nicht hoffnungslos ist. Es gibt Grund zur Hoffnung, weil der souveräne Gott die Schöpfung von der Knechtschaft der Vergänglichkeit befreien wird. Und hier nennt Paulus das Ziel: Es geht Gott um die Freiheit der Herrlichkeit der Kinder Gottes. Das kommende Leben in der ewigen Herrlichkeit befreit von der Vergänglichkeit. Das ist das Ziel Gottes mit den Seinen. Dieser große, hoffnungs-volle Rahmen muss uns vor Augen stehen, wenn wir nun weiter über die Würde, Lebensqualität und Heiligkeit des Lebens nachdenken. Gottes Plan begann in der Ewigkeit vor Raum und Zeit und führt uns auch wieder in die Ewigkeit. Seine hoffnungsvolle Heilsgeschichte ist eingebettet in seine Ewigkeit.

2. Was dem Menschen würde gibt

Der Frage nachzugehen, was dem Menschen Würde gibt, hat mit der Frage zu tun, die eingangs schon angesprochen wurde. Es ist die Ursprungsfrage. Die Frage nach der Herkunft des Menschen. Wo kommt er her, was macht den Menschen aus, wozu ist er überhaupt da? Dazu wollen wir auf einige Bibeltexte hören, um das biblische Bild vom Menschen vor Augen zu haben. Daraus leiten wir dann kurz und knapp die Menschenwürde für uns ab.

1. Mose 1,27–28: „Und Gott schuf den Menschen nach seinem Bild, nach dem Bild Gottes schuf er ihn; als Mann und Frau schuf er sie. Und Gott segnete sie, und Gott sprach zu ihnen: Seid fruchtbar und vermehrt euch, und füllt die Erde, und macht sie [euch] untertan; und herrscht über die Fische des Meeres und über die Vögel des Himmels und über alle Tiere, die sich auf der Erde regen!“ Der Mensch ist Geschöpf Gottes, nach seinem Bild er-schaff en, männlich und weiblich. Der Mensch ist gesegnet und berufen mit seinem Leben durch seine Familie die Erde zu füllen und sie sich untertan zu machen und zu herrschen. Der Mensch ist Krone der Schöpfung und ist beauftragt, die Tierwelt zu beherrschen. Das weist ihm Verantwortung für die Schöpfung zu und schließt jede Ausbeutung aus. Beachten wir hier, dass der Mensch über dem Tier steht. Auch wenn Yuval Noah Harari, ein populärer Frontmann des Transhumanismus, die Menschen als hackbare Tiere[5] oder der Physiker und Nobelpreisträger Reinhard Genzel den Menschen als Tier bezeichnet[6]. Heute erhalten Küken eine größere Beachtung als ungeborene Menschen. Seit dem Jahr 2022 ist das Töten von geschlüpften Eintagsküken in Deutschland verboten. Die Tötung ungeborener Mitmenschen geht erbarmungslos weiter.

Was ist der Mensch?

Psalm 8 zeigt uns seine besondere Stellung in der Schöpfung:
1 Dem Chorleiter. Nach der Gittit. Ein Psalm. Von David.
2 HERR, unser Herr, wie herrlich ist dein Name auf der ganzen Erde, der du deine Hoheit gelegt hast auf die Himmel!
3 Aus dem Munde der Kinder und Säuglinge hast du Macht gegründet um deiner Bedränger willen, um zum Schweigen zu bringen den Feind und den Rachgierigen. 4 Wenn ich anschaue deine Himmel, deiner Finger Werk, den Mond und die Sterne, die du bereitet hast: 5 Was ist der Mensch, dass du seiner gedenkst, und des Menschen Sohn, dass du dich um ihn kümmerst?
6 Denn du hast ihn wenig geringer gemacht als Engel,
mit Herrlichkeit und Pracht krönst du ihn.
7 Du machst ihn zum Herrscher über die Werke deiner Hände; alles hast du unter seine Füße gestellt:
8 Schafe und Rinder allesamt und auch die Tiere des Feldes,
9 Vögel des Himmels und Fische des Meeres, was die Pfade der Meere durchzieht.
10 HERR, unser Herr, wie herrlich ist dein Name auf
der ganzen Erde!

David blickt als Geschöpf auf den HERRN, er sieht seine Herrlichkeit und Hoheit. Der Kontrast zu dieser unfassbaren Hoheit wird unterstrichen durch die Worte der Kinder und das Brabbeln der Säuglinge. Jesus bezog sich in Matthäus 21,16 darauf: „Aus dem Mund der Unmündigen und Säuglinge hast du ein Lob bereitet.“ Schon hier erkennen wir erneut die Größe Gottes, dass er die kleinsten Menschenkinder würdigt, ihm Lob bereiten zu dürfen. Das hätte er nicht nötig, aber er hält es für nötig. So wunderbar ist unser Gott!
Gottes Größe und Stärke zeigt sich im Umgang mit den Kleinen und Schwachen. Und ihre Würde zeigt sich wiederum darin, dass er sie seiner Annahme und Liebe würdigt. Der nächste Kontrast in Psalm 8 liegt darin, dass David wieder mit dem Himmel anfängt (V. 4) und dann die Frage stellt: „Was ist der Mensch, dass du seiner gedenkst und des Menschen Sohn, dass du dich um ihn kümmerst?“ (V. 5) Gott denkt an den Menschen, er kümmert sich um sein Leben. Das haben wir schon bei Adam gesehen, wie Gott nach ihm fragt und sich um ihn in seiner Sündennot kümmert. Auch darin zeigt Gott, dass er den Menschen als sein Geschöpf seiner Würde entsprechend behandelt.

Auf wunderbare Weise erschaffen

In Psalm 139,13–17 lesen wir:
13 Denn du bildetest meine Nieren. Du wobst mich in meiner Mutter Leib.
14 Ich preise dich darüber, dass ich auf eine erstaunliche, ausgezeichnete Weise (Hervorhebung durch den Autor) gemacht bin. Wunderbar sind deine Werke, und meine Seele erkennt es sehr wohl.
15 Nicht verborgen war mein Gebein vor dir, als ich gemacht wurde im Verborgenen, gewoben in den Tiefen der Erde.
16 Meine Urform sahen deine Augen. Und in dein Buch waren sie alle eingeschrieben, die Tage, die gebildet wurden, als noch keiner von ihnen [da war]. 17 Für mich aber – wie schwer sind deine Gedanken, o Gott! Wie gewaltig sind ihre Summen!

Jeder Mensch ist auf eine erstaunliche, ausgezeichnete Weise gemacht (V. 14). Er ist im Verborgenen gewoben (V. 15). Unser einzigartiges Erbgut und unsere Würde kommen aus Gottes Hand. Gott sieht den Menschen vom Anfang seiner Zeugung an. Er blickt auf ihn als sein Geschöpf. Die Tage eines jeden Lebens sind eingeschrieben und damit individuell festgelegt (V. 16). Das Leben des Menschen ist also in jeder Hinsicht göttliche Maßarbeit und ein ausgezeichnetes wunderbares Werk. Was für ein Reichtum an Eindrücken geben uns allein diese drei Kardinalstellen der Heiligen Schrift über den Menschen. Was dem Menschen Würde gibt, können wir damit klar beantworten: Gott selbst, seine Schöpfermacht, seine Herrlichkeit, aber auch seine Absicht, sich um die Kleinen und Großen aktiv zu kümmern. Der Mensch ist auf Gott hin angelegt und angewiesen. Sinn und Ziel seines Lebens ist es Gottes Abbild zu sein und zu spiegeln. Der Begriff von der Würde des Menschen fand Eingang in das deutsche Grundgesetz. Und die Väter und Mütter des Grundgesetzes hatten eine christlich geprägte Vorstellung von Gott und den Menschen. Was die heutige Politik und Rechtspraxis angeht, müssen wir einen Trend weg vom biblischen Gott und Menschenbild feststellen. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland setzt die Verantwortung vor Gott an den Anfang. So heißt es in der Präambel: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, […] hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“ Artikel 1 Absatz 2: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt[…].“ Artikel 1 Absatz 3 lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ In Artikel 3 Absatz 3 heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“[7] Wir erkennen vor dem Hintergrund der biblischen Aussagen, dass die Interpretation des Grundgesetzes dem Trend unterliegt, sich dem Zeitgeist anzupassen. Im Grundgesetz ist nur von Mann und Frau und von deren Geschlecht die Rede. Und doch bildet in Deutschland seit 2018 der Geschlechtseintrag „divers“ eine dritte Option neben „männlich“ und „weiblich“. Das Grundgesetz sagt: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Und doch steht die vorgeburtliche Auslese behinderter Kinder dazu im krassen Widerspruch.

3. Was ist Lebensqualität?

Lebensqualität ist ein Begriff , der stark von der zugrundeliegenden Lebensphilosophie geprägt ist. Lebensqualität hat zunächst zweierlei Fundamente: Für entschiedene Christen, die ihr Leben mit Gott leben wollen, besteht Lebensqualität darin, im Willen Gottes zu leben, zu lieben und geliebt zu werden. Das heißt z. B. zu einer Gemeinde zu gehören, dort zu dienen und auch geistlich zu wachsen. Dann auch in Familie und Beruf seinen von Gott gegebenen Platz einzunehmen. Das ist sehr verkürzt ausgedrückt, was für Christen Lebensqualität ist. Das Haus auf dem Felsen!
Menschen leben heute in vielen Vorstellungen vom idealen Leben. Das geht vom Traum über das Leben auf der einsamen Insel bis hin zu Reichtum und völliger Freiheit über Karriere im Beruf. Lebensqualität ist für viele nur dann gegeben, wenn das Leben möglichst plan-bar, ohne böse Überraschungen oder Krisen verläuft. Selbstverwirklichung, Karriere, trautes Heim, gesunde Kinder und Familie. Das sind manche der gängigen Stereotypen.
Dass plötzlich eine Krankheit, ein Krieg oder eine Katastrophe ins Leben hereinbricht, daran denkt man nicht. Unsere Eltern oder Großeltern haben noch einen Krieg erlebt. Und wir sind in dieser Zeit mit einem Krieg in Europa konfrontiert. Wie würden Kriegsopfer Lebensqualität definieren? Ein Leben, das diese Welt liebt, nach dem Motto „ich will viel haben, viel tun und groß sein“ entspricht dem Zeitgeist. Nicht aber dem Geist Gottes. Gottes Wort sagt: „[…] was unter den Menschen hoch ist, ist ein Gräuel vor Gott.“ (Lukas 16,15b)
Wir neigen dazu, das Leben unter den Aspekten von Wert, Nützlichkeit und Brauchbarkeit zu taxieren. Ein wertvoller Mitarbeiter arbeitet doppelt so schnell wie ein anderer. Darum ist er in den Augen der Firma wertvoller als andere. Eben dies ist aber nicht gleichzusetzen mit Würde. Denn der fleißige Mitarbeiter kann durch einen Unfall an einer bleibenden Behinderung leiden und ist darum als Mensch trotzdem wertvoll. Seine Würde behält er, zumindest nach christlichem Menschenbild. Es ist wohl wahr, dass genau hier zwei Welten aufeinander-prallen. Solange man funktioniert, ist man geachtet und wertvoll. Aber wehe man kränkelt und die Leistung lässt nach. Dann bekommt man sehr schnell mit, wie es in der Welt zugeht. Schwache und Kranke werden ausgemustert. Gott sei Dank gibt es da aber auch rühmliche Ausnahmen. Lebensqualität nach dem Lauf dieser Welt orientiert sich nicht an Gottes Maßstäben. Das Argument für aktive Sterbehilfe lautet oft, dass es ein unwürdiges Leben sei, wenn Menschen an schweren Erkrankungen leiden. Hier ist aber nicht die Krankheit in der Lage ein Leben unwürdig zu machen. Tödliche Leiden sind hart, bedrückend und schrecklich, aber sie machen nie das Leben des Menschen unwürdig! Mitunter erleben Kranke eine unwürdige Behandlung, davon wusste auch schon Hiob zu berichten (Hiob 30,15). Der Zustand des Menschen ist erbarmungswürdig und er mag in den letzten Zügen liegen. Trotzdem verliert ein Mensch in seinem Leiden nie seine Würde. Er soll bis zu seinem Lebensende mit Würde und Respekt behandelt werden. Und selbst den Körper eines Verstorbenen behandeln wir respektvoll. Im § 168 des Strafgesetzbuchs unter „Störung der Toten-ruhe“ ist der Rechtsbegriff für Leichen- und Grabschändung geregelt. Ein Versuch ist strafbar! Wir ehren Menschen ob tot oder lebendig.

4. Was das Leben heilig macht

Die Zeit nach der Sintflut: Nachdem Gott aufgrund seiner Heiligkeit die Menschen durch die Flut wegen ihrer Sünde verurteilte, ordnet er das zivile Leben. Dabei gibt Gott eine eindeutige Anordnung und Warnung! Er erinnert an die Bedeutung der Gottesebenbildlichkeit des Menschen. „Wer Menschenblut vergießt, dessen Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.“ (1. Mose 9,6) Gott ordnet hier aufgrund der Gottebenbildlichkeit des Menschen die Bestrafung eines Mörders durch Menschen an. Gott, der Allmächtige, mit seiner ultimativen legislativen Gewalt betont hier die menschliche Gottesebenbildlichkeit und dessen Würde. Darum legt er die judikative (rechtsprechende) und exekutive (ausführende) Gewalt in die Hände der Menschen. Menschen sollen ein Kapitalverbrechen beurteilen und die Täter verurteilen, welche gegen Gottes heilige Gebote verstoßen. Darin werden sie Gott in einem weiteren Schritt ähnlich. Wie? Indem die Menschen nun verpflichtet sind, und nicht Gott, das Urteil zu vollstrecken. Mörder müssen sterben, weil der Mensch in Gottes Bild geschaffen ist.

Jeder Mensch hat Würde

Gott vermittelt die Heiligkeit des Lebens durch das Gesetz: „Du sollst einem Tauben nicht fluchen und vor einen Blinden kein Hindernis legen, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott. Ich bin der HERR.“ (3. Mose 19,14) und „Verflucht sei, wer einen Blinden auf dem Weg irreführt! Und das ganze Volk sage: Amen!“ (5. Mose 27,18) Nach diesem Prinzip gehört auch ein pauschaler „Maskenzwang“ auf den Prüfstand. Lungen-kranken raubt er buchstäblich den Atem, da vielfach ihre medizinisch begründete Maskenbefreiung ignoriert wird. Gott gewährt den Behinderten einen besonderen Schutz, nicht um sie zu bevorzugen. Sondern um ihre Würde als Menschen zu schützen und die Heiligkeit eines jeden Menschen – ob behindert oder nicht behindert – zu unterstreichen. Heiligkeit ist hier nicht unter dem Aspekt von Makellosigkeit oder Sündlosigkeit zu verstehen, sondern unter dem Aspekt der Unantastbarkeit, weil alles Leben Gott gehört!

Gott gab seinen Sohn für uns

Das wunderbare am Evangelium ist doch, dass Gott Sünder sucht und heilig macht. Für Gott war das Leben der unheiligen Sünder immer noch so „heilig“ im Sinne von würdig, dass er seinen Sohn dahingab. Unser himmlischer Vater hätte es nicht tun müssen. Aber er tat dies aus Liebe. Der Vater gab seinen Sohn dahin, damit Jesus am Kreuz zur Sünde wurde, sein Blut vergoss und starb, damit alle, die an den Sohn glauben, augenblicklich zu Heiligen werden und in der Heiligung leben können. Wir wissen, dass der Mensch durch die Sünde völlig verdorben ist. Aber er ist immer noch ein Mensch mit Würde, dessen Leben heilig ist, weil er Geschöpf Gottes ist. Für Gott ist es möglich, auch Säuglinge einfach zu sich in den Himmel zu nehmen. Er hat dafür einen Weg, den wir nicht ergründen können. Aber sind sie nicht alle Sünder? Geborene wie Ungeborene? Gewiss und doch ist das Leben der Ungeborenen in gewisser Weise „heilig“, also im Sinne von ganz für Gott abgesondert. Denn David hatte die Hoffnung, dass er einst zu seinem verstorbenen Sohn gehen wird (2. Samuel 12,32).

Die besondere Stellung des Lebens – ob geboren oder ungeboren

Unsere deutsche Rechtsordnung anerkennt Ungeborene als vollwertige Personen, denn sie sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch erbfähig. Ein Ungeborenes kann demnach als Erbe eingesetzt werden. Damit muss klar sein, dass über das Leben Ungeborener auch keinerlei Verfügbarkeit besteht. Lebensrecht und Erbrecht Ungeborener sind hierbei unmittelbar verwoben: Bürgerliches Gesetzbuch[8] § 1923 Erbfähigkeit (1) Erbe kann nur werden, wer zur Zeit des Erbfalls lebt. (2) Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war, gilt als vor dem Erbfall geboren. (Bürgerliches Gesetzbuch, Buch 5 – Erbrecht (§§ 1922–2385) / Abschnitt 1 – Erbfolge (§§ 1922–1941))

5. Ein Fazit

Jesus erinnerte einst seine Jünger an ihren Wert: „Aber selbst die Haare eures Hauptes sind alle gezählt. [So] fürchtet euch nicht; ihr seid vorzüglicher als viele Sperlinge.“ (Lukas 12,7) Diese Erinnerung ist auch für uns heute wichtig. Die Unantastbarkeit bzw. Heiligkeit der menschlichen Würde ist in der Gottebenbildlichkeit des Menschen verankert. Die Berufung der Christen liegt darin, die Heiligkeit und Würde des menschlichen Lebens zu bezeugen, nach ihr zu leben und sie zu verteidigen. „Mose erkannte seine Berufung und lebte entsprechend: Aus Glauben zog es Mose vor mit dem Volk Gottes Ungemach zu leiden, als den zeitlichen Genuss der Sünde zu haben, indem er die Schmach des Christus für größeren Reichtum hielt als die Schätze Ägyptens; denn er schaute auf die Belohnung.“ (Hebräer 11,25–26) Das Leben in zeitlicher Lebensqualität als Sohn von Pharaos Tochter – als Ägypter – wurde, um der Perspek-tive der Ewigkeit wegen, von Mose verworfen. Also um Christi und der Belohnung wegen. Der zeitliche Genuss der Privilegien als Sohn der Tochter Pharaos hätte für Mose Sünde bedeutet. Seine Zugehörigkeit und Identität galten dem Volk Gottes und damit Christus. Eine ägyptische Lebensweise, mitsamt ihren heidnischen Göttern, hätte nicht seiner Identität und seinem Glauben entsprochen. Bei Mose machte die aus dem Glauben gekommene Entscheidung den Unterschied zwischen zeitlichem Lebensgenuss (vergänglicher Lebensqualität) unter Pharaos Ägypten und ewiger Lebensperspektive unter Christus. Auch heute wird uns der Glaube an Gott und die Heiligkeit des Lebens zum Ziel bringen, wenn wir am Bekenntnis der christlichen Hoffnung festhalten (Hebräer 10,23) und durch entschlossenes Vertrauen voran gehen, wie durch einen Korridor der uns trotz Enge, Bedrängnis, und Leiden als Christi Zeugen sicher an das Ziel bringt. Engpässe, Bedrängnisse und Ängste kennen wir, davon sprach Jesus, aber er sprach auch von seinem Trost. Dieser Korridor oder Engpass ist Leidensweg und Zeugnis-kraft zugleich. Die Frage ist, was fürchten wir mehr, Repressalien, Schmach und Schande wegen Jesus oder fürchten wir, in der Versuchung oder Bedrängnis Gottes Heiligkeit und die Heiligkeit des Lebens zu verleugnen? Hier wird der wahre ungeheuchelte Glaube in einem reinen Herz den Unterschied machen in Wort und Tat. Glaube muss erprobt werden und er wird erprobt werden.

Grundgesetz und Menschenwürde unantastbar

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier schreibt[9]: „Die Garantien, auf denen unser freiheitlicher Rechtstaat beruht, sind im Grundgesetz in den Artikeln 1 und 20 für unantastbar erklärt. Sie dürfen folglich nicht einmal durch qualifizierte Mehrheiten im Parlament, also auch nicht durch eine formel-le Grundgesetzänderung, angetastet werden. Das bezieht sich zuallererst auf die Erklärung der Unantastbarkeit der Würde des Menschen in Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes, aber auch auf den zweiten Absatz des-selben Artikels, der lautet: ‚Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.‘“ Damit unterstreicht Hans-Jürgen Papier, dass die Unantastbarkeit der Würde des Menschen, die für Christen in der Schöpfungsordnung verankert und an die Gottebenbildlichkeit des Menschen gebunden ist, dem Grundgesetz als fundamentale unverrückbare und unveräußerliche Grundlage gilt.

Was auf dem Spiel steht

Das grundgesetzliche Recht hinsichtlich der Würde des Menschen zu haben und dieses Recht auch persönlich zu erfahren sind in dieser Welt bekanntlich zweierlei Dinge. Denn die deutsche Rechtsprechung zeigt eine fortschreitende Abkehr von der Würde des Menschen. Totalitäre Tendenzen in der Politik sind erkennbar und der Transhumanismus verfolgt das Ziel, den Menschen grundlegend zu verändern. Hannah Arendt weist auf das eigentliche Ziel totalitärer Ideologie hin. Es sei „[…] die Transformation der menschlichen Natur selbst, [… ] Was in der totalen Herrschaft auf dem Spiele steht, ist wirklich das Wesen des Menschen.“[10] Obwohl das Recht dem Schutz der Schwachen dienen sollte, hat es sich gegen Schwache gewandt. Für diesen Missstand sind vor allem die Richter vor Gott verantwortlich. Der zu beklagende Notstand und die damit verbundenen Sorgen sind groß. Diese Not und Sorgen dürfen wir im Gebet vor den Thron der Gnade zu Christus bringen. Christus unser Schöpfer hört, sieht und handelt. In seinen Augen hat jeder Mensch Würde. Weil er sein geschöpfliches Ebenbild ist.
Der Apostel Paulus spricht im Römerbrief Kapitel 8 Vers 22 vom sehnsüchtige Harren der Schöpfung, von Seufzen und Geburtswehen. Christen werden durch Gottes Gnade von der Knechtschaft der Vergänglichkeit erlöst werden. Die Geburtswehen, unter denen wir seufzen, sind hoffnungsvolle Vorboten. Gottes Ziel ist die end-gültige Freiheit, welche die Kinder Gottes besitzen, wenn sie verherrlicht sind. Gottes genialer Plan wird verwirklicht werden. Er hebt sich in jeder Hinsicht von der Utopie und Agenda einer den Menschen verachtenden trans-humanistischen Ideologie ab. Jesus Christus dürfen wir völlig vertrauen.

Dass wir in einer Welt voller Falschheit leben, der wir im Gegensatz zu Christus nicht restlos vertrauen können, unterstreicht die Bachkantate

„Falsche Welt dir trau ich nicht!“
Gott ist getreu!
Er wird, er kann mich nicht verlassen;
Will mich die Welt und ihre Raserei
In ihre Schlingen fassen,
So steht mir seine Hilfe bei.
Auf seine Freundschaft will ich bauen
Und meine Seele, Geist und Sinn
Und alles, was ich bin,
Ihm anvertrauen.

Christen können sich dem treuen Gott ganz und gar anvertrauen und das Böse mit Gutem überwinden. Wir Christen dürfen gewiss sein: Unser Leben mit seiner Würde hält Gott allen Stürmen zum Trotz in seiner guten Hand.

 

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Dieser überarbeitete Text war die Grundlage zum gleichnamigen theologischen Abschlussvortrag am 20.11.2021 anlässlich der Tagung des CDK e.V. in Hannover zum Thema „Umkämpfte DNA – wie Genetik unser Leben bestimmt.“
1 Die Rheinpfalz, Ausgabe Nr. 277 am 29.11.2001. .
2 Mark R. Musser, Nazi Ecology: The Oak Sacrifi ce of the Judeo-Christian Worldview in the Holocaust, Dispensational Publishing House, Inc. 2018, S. 414-416.
3 Bibelstellen zitiert aus Elberfelder Bibel, R. Brockhaus Verlag, Wuppertal © 2006; Die Heilige Schrift, CSV Hückeswagen © 2003; Lutherbibel, Deutsche Bibelgesellschaft Stuttgart © 1984.
4 Alexander Heidel, The Gilgamesh Epic an Old Testament Parallels, pp. 137-223, Chicago University Press, 1946, quoted in The Zondervan Pictorial Encyclopedia of the Bible “Life” pp. 927 -928.
5 “But soon at least some corporations and governments will be able to systematically hack all the people. We humans should get used to the idea that we are no longer mysterious souls – we are now hackable animals. That‘s what we are.“ in How to Survive the 21st Century,
Vortrag am 21.01.2020 World Economic Forum, https://www.weforum.org/agenda/2020/01/yuval-hararis-warning-davos-speech-future-predications/In Hararis Buch Homo Deus – Eine Geschichte von Morgen (C.H.Beck, 13. Aufl age 2020) fi ndet sich im Register kein Eintrag zu Menschen oder Mensch, allerdings 27 Verweise zum Tier und auf S. 117 die Aussage: „Gegenwärtig sind mehr als neunzig Prozent aller großen Tiere der Welt (die also mehr als ein paar Kilogramm wiegen) entweder Menschen oder domestizierte Tiere.“ 6 hr-iNFO Das Interview am 3.6.2022/ https://www.ardaudiothek.de
7 Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland mit Nebengesetzen, Aktuelle Gesetze, 8. Aufl age 2020, © 2020 Harwardt.
8 https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BGB.pdf
9 Hans-Jürgen Papier, Freiheit in Gefahr – Warum unsere Freiheitsrechte bedroht sind und wie wir sie schützen können, S. 281, Wilhelm Heyne Verlag München, 2021.
10 Hannah Arendt, Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft, S. 940-941, Piper Verlag GmbH, München, 23. Auflage 2021.

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Foto von Irene Strong auf Unsplash


Unerträgliches Leid

Problematik eines Kernbegriffs für die aktive Sterbehilfe

Seit Jahrzehnten werden Fragen rund um Sterbehilfe kontrovers diskutiert.[1] Zuletzt bekam die Debatte durch die Entscheidung zur Legalisierung des assistierten Suizids Aufwind für die Sterbehilfsorganisationen. Während das Bundesverfassungsgericht über die Autonomie des Menschen argumentiert (dazu später mehr)[2], wird allgemein hin über das Leiden der Patienten argumentiert. Dieses Leiden, so die Befürworter der aktiven Sterbehilfe, sei unerträglich und müsse daher – aus Liebe zu den Patienten – aktiv beendet werden. Jeder wünscht dem Anderen (und genauso sich selbst), dass er eines Tages im hohen Alter zu Hause „ruhig einschlafen“ wird. Friedlich soll der Tod sein. Dem gegenüber steht der einsame, unerträglich qualvolle Tod in einem sterilen Krankenhaus, bei dem keine palliativmedizinische Intervention mehr Linderung verschaffen kann. Wer möchte dem nicht vorsorglich entgegen wirken? Der Verein DIGNITAS schreibt in seiner Informationsbroschüre: „Im Fall von ärztlich diagnostizierten hoffnungslosen oder unheilbaren Krankheiten, unerträglichen Schmerzen oder unzumutbaren Behinderungen bietet DIGNITAS seinen Mitgliedern die Möglichkeit eines begleiteten Freitods an.“[3] Die Niederlande oder Österreich knüpfen den Zugang zum assistierten Suizid an das Vorliegen eines solchen unerträglichen Leides. Doch es gibt einige Gründe, warum diese Bedingung als Gradmesser für die gesellschaftliche Akzeptanz des Suizids unzureichend ist. Diese sollen nun herausgearbeitet werden.

Definition „Leid“

nach Prof. Eric J. Cassel: „Ganz allgemein lässt sich Leiden als ein Zustand schwerer Not definieren, der mit Ereignissen einhergeht, die die Unversehrtheit der Person bedrohen.“

Definition „unerträgliches Leid“

nach Prof. Dr. phil. Claudia Bozzaro: „Die individuelle und subjektiv empfundene Intensität von Symptomen oder Situationen, deren andauerndes Empfinden bzw. Erleben so belastend ist, dass sie von einem Patienten nicht akzeptiert werden kann.“

Die Mehrdimensionalität des Leids

Zuerst müssen wir ein Schlaglicht auf den Begriff „Leid“ werfen, um sein Bedeutungsspektrum zu verstehen. Der Arzt Prof. Eric J. Cassel definierte Leid im New England Journal of Medicine wie folgt: „Ganz allgemein lässt sich Leiden als ein Zustand schwerer Not definieren, der mit Ereignissen einhergeht, die die Unversehrtheit der Person bedrohen.“[4] In einem Artikel arbeitet der Autor anhand vieler Beispiele heraus, dass Leid mehr umfasst als nur körperliches Leid. Leid ist auch nicht mit Schmerzwahrnehmung identisch, obgleich diese durchaus eine Teil-menge des wesentlich umfassenderen Begriffs „Leid“ beansprucht. Leid und Schmerz müssen nicht unbedingt zusammenfallen. Der sprichwörtliche „Herzschmerz“ zielt gerade auf diese geistige/seelische Dimension (Psyche) des Leidens ab, die sich nicht zwingend auf den Leib (Physis) auswirken muss – aber kann. Auf der anderen Seite kann diskutiert werden, ob ein kurzer, leichter (körperlicher) Schmerz wirklich Leid (je nach Definition des Leidensbegriffs) verursacht. Nach der oben angeführten Definition würde der geneigte Leser zustimmen, dass ein akzidenteller Tritt gegen den Türrahmen nicht zwingend die Unversehrtheit einer Person bedroht. Der Grund des Leidens muss auch nicht zwingend in der leidenden Person selbst liegen. Eine Witwe, die gerade ihren Ehemann verloren hat, kann durchaus stark leiden, auch wenn sie selbst körperlich gesund ist. Es ist naheliegend, dass auch die möglicherweise vorangegangene Krankheitsbegleitung starkes Mit-Leiden verursachen kann. Leid überfällt den (Mit-)Leidenden also nicht nur von innen, sondern kann auch von außen (z. B. durch die Angehörigen) über ihn gebracht werden. Diese Vielschichtigkeit des Leid-Begriffs[5] erschwert die Erfassung durch eine umfassende Begriffsdefinition. Das tut dieser Untersuchung keinen Abbruch, denn das Ziel besteht nicht in einer feinkörnigen Austüftelung des Leidens-Begriffs. Es soll jedoch darauf hingewiesen werden, dass „Leid“ über die leibliche Dimension (u. a. Leiden durch Krankheit) hinausgeht. Daraus ergibt sich schon jetzt, dass die Beurteilung eines individuellen Leidens erschwert wird. Mit diesem weiten Leidensbegriff im Blick müssen wir uns jetzt der „Unerträglichkeit“ zuwenden.

Die Problematik der Unerträglichkeit

Unerträgliches Leid steht erträglichem Leid gegenüber. Wenn also Leid auch erträglich sein kann, wirft das unmittelbar die Frage auf: Wann ist Leid unerträglich? Und: Wie viel Leid kann man ertragen? Diese Grenzziehung ist zentral, wenn man sie – wie z. B. in den Niederlanden – zur Legitimation assistierten Suizids gebrauchen will. Die Medizinethikerin Prof. Dr. phil. Claudia Bozzaro führt in ihrer Ausarbeitung über den Leidens-Begriff eine der wenigen auffindbaren Definitionen über unerträgliches Leiden an. Es sei „die individuelle und subjektiv empfundene Intensität von Symptomen oder Situationen, deren andauerndes Empfinden bzw. Erleben so belastend ist, dass sie von einem Patienten nicht akzeptiert werden kann.“[6] Durch diese Definition wird die Subjektivität der Beurteilung eines Leidens als „unerträglich“ sehr deutlich.

Eine objektive Bewertung eines subjektiven Leidens ist kaum möglich.

Hinzu kommt nach Bozzaro die „fehlende Eindeutigkeit“, weil unklar ist, „welche Symptome oder Situationen als unerträgliche Leiderlebnisse zu fassen sind. Analog zur Indikation für einen ärztlich assistierten Suizid und der Tötung auf Verlangen ist auch in der palliativmedizinischen Praxis seit einigen Jahren ein Trend der Verschiebung und Erweiterung zu verzeichnen: von der Indikation aufgrund körperlicher Symptome (Dyspnoe, Delir, Schmerz, Übelkeit) hin zu psychosozialen und existentiellen Leiderlebnissen. Unter psycho-existentiellen Leiderlebnissen werden dabei in der Literatur u. a. angegeben: ein Gefühl von Sinnlosigkeit, die Angst, anderen zur Last zu fallen, Abhängigkeit, Angst vor dem Tod, der Wunsch, den Zeitpunkt des eigenen Todes selbst zu bestimmen, Kontrollverlust und Einsamkeit sowie ein Gefühl von Isolation […].“[7]
Nun wird die oben genannte zentrale Grenzziehung in der Praxis problematisch und herausfordernd. Diese wäre aber notwendig, wenn Außenstehende in den Entscheidungsprozess mit einbezogen werden.
Die konsequente Fortführung der Idee, dass es ein Subjekt ist, das – individuell eingeschätzt – „unerträglich“ leidet, lässt unvermeidlich folgenden Schluss zu: Der assistierte Suizid kann nicht auf „todkranke“, alte Patienten beschränkt sein. Denn es ist ja nicht von vornherein auszuschließen, dass ein junger Mensch sein Leid als ebenso unerträglich einschätzt. Liebeskummer zum Bei-spiel kann durchaus höchst leidvoll sein. Die Endstrecke des Argumentationswegs über das „unerträgliche Leid“ führt unmittelbar über den Suizid schwerkranker, physisch Leidender hinaus. Dann wird – zugespitzt formuliert – die Sterbehilfe für alle geöffnet, die unbedingt sterben wollen (wie es bspw. am Präzedenzfall der Beneluxstaaten erkennbar ist[8]).
Das Bundesgesundheitsministerium öffnet daher in seinem „Entwurf […] der freiverantwortlichen Selbsttötungsentscheidung den assistierten Suizid für jede Person, die a) volljährig ist oder die Genehmigung des Familiengerichts eingeholt hat.‘“[9] Der assistierte Suizid soll also jeder Altersgruppe unabhängig von den Umständen ermöglicht werden. Das führt einem erneut vor Augen, wie weit-reichend das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Februar 2020 war. Mit ihrem Urteil öffneten die Verfassungsrichter auf einen Schlag die Tür für den gesellschaftlich akzeptierten und geschäftsmäßig geförderten Suizid aller Menschen, jeder Altersgruppe, solange der jeweilige Mensch sich nur autonom dazu entschließt. Deshalb soll es nach diesem Gesetzesentwurf in § 217 heißen, dass: „1. die zur Selbsttötung entschlossene Person c) ihren Willen frei und unbeeinflusst von einer akuten psychischen Störung gebildet hat und nach dieser Einsicht handeln kann.“[10] Sobald das sichergestellt wird, ist assistierter Suizid erlaubt. Der Staat muss also nur noch gewährleisten, dass die Entscheidung des suizid-willigen Individuums wirklich autonom getroffen wurde: „Diese Gefahren aufgreifend werde ein legislatives Schutzkonzept unterstützt und die Bedeutung der Suizidprävention, der Palliativ- und Hospizversorgung und der Vermeidung von sozialem Druck herausgestellt.“[11] Zusammenfassend muss der suizidwillige Mensch nur noch zweierlei sein: Autonom und entschlossen. Folglich geht die Diskussion von den unerträglichen Leidensumständen eines schwerstkranken Menschen aus und endete schließlich ohne dieselben. Und dies wird dann zu guter Letzt auch noch als Schutzkonzept deklariert – aber nicht für das Leben, sondern für die Autonomie. Dadurch wird der Staat zunehmend zum Protektor einer verabsolutierten Autonomie und opfert dafür den Schutz des Lebens.[12]

Die Fokusverschiebung der Debatte

Die Diskussion um die aktive Beendigung des Lebens aufgrund unerträglichen Leids mündet also zwangsläufig in die Autonomie des Einzelnen. Grund dafür ist, dass das Argument, man wolle den unerträglich leidenden Patienten erlösen, nicht herhalten kann, um assistierten Suizid zu begründen. „Unerträgliches Leid“ funktioniert nicht als Maßstab für die Regulierung des geschäfts-mäßigen[13], assistierten Suizids. Dieses „Ursprungsargument“ ist nicht brauchbar, da es bei genauerer Analyse (wie oben gezeigt) viel zu vage ist und gezielte Fragen nicht beantworten kann. Deshalb kann und sollte dieser Maßstab nach der Legalisierung des geschäftsmäßigen Suizids nicht in die allgemeine Gesetzgebung mit ein-bezogen werden. In der öffentlichen Debatte ging es aber um die sterbenskranken Menschen.[14] Es ging ursprünglich nicht darum, dass gesunde Menschen, wenn sie sich dazu autonom entscheiden, sich das Leben nehmen können. Darum geht es aber nun im letztlich entscheidenden Urteil des BVerfG. Dieses argumentiert über die Wahrung der Autonomie des Menschen. Entsprechend kann der Zugang zum assistierten Suizid nicht auf eine ausgewählte Gruppe beschränkt bleiben. Deshalb wird der assistierte Suizid konsequent für alle geöffnet. Die Ursprungsargumentation hat für die praktische Gesetzgebung ihre Relevanz verloren.
Es geht in der Umsetzung dann nicht mehr um das Leid des Einzelnen, sondern nur noch um die autonom beschlossene Sterbewilligkeit. Und wem mag man absprechen, wenn das Individuum so autonom dasteht, dass es unerträglich leidet? Darf man den Einzelnen dann überhaupt noch ermutigen, dass es sich lohnt weiter gegen das Leid zu kämpfen? Denn so nimmt man bereits wieder Einfluss auf den Einzelnen. An diesem Punkt sucht man verzweifelt nach einer Antwort auf die Frage: Wann lohnt es sich überhaupt noch zu leben und Leid zu er-tragen? Dabei muss auch die Frage gestellt werden, wie weit die Autonomie des Einzelnen reicht. Eine Person steht im Leben nicht für sich allein, sondern ist eingebettet in einen Lebenskontext, mit dem sie eng verwoben ist. Inwiefern ist der Einzelne autonom? Wovon ist er denn eigentlich unabhängig? Nur vom Einfluss anderer? Ist er vielleicht auch unabhängig von der Verantwortung im Leben anderer? Ist der Mensch wirklich so frei, wie es in unserer Zeit angenommen wird?
Das höchste Gut des Lebens scheint damit nicht mehr das Leben, sondern die Freiheit zu sein. Dr. med. Mira Pankratz fasst es treffend zusammen: „Das Gut der Selbstbestimmung wird höhergestellt als das Gut des Lebens.“[15]

Die Verantwortung der Christen

Im Rahmen eines christlichen Weltbilds ist Suizid zwingend abzulehnen.[16] In dem Wunsch nach Suizid steckt die Hoffnung, dass nach dem Tod und ohne Leid alles besser wird.[17] Das gilt aber nur für Christen (Joh 3,16–18). Der Mensch ohne Christus stirbt ins Gericht hinein (Hebr 9,27) und darauf folgt ewiges Leid in der Trennung von Gott (Jes 66,24; Dan 12,2). Insofern muss der Irrtum benannt und aufgedeckt werden: Mit dem Tod ist das Leiden nicht beendet. Wir müssen also evangelisieren und uns gegen den assistierten Suizid einsetzen, auch wenn unsere Argumente nicht immer eingesehen werden. Dabei lässt sich nicht verhindern, dass es auf einige so wirkt, wie der DIGNITAS-Gründer Ludwig A. Minelli es wahrnimmt: „Die Gegner (d. assistierten Suizids, Anm. d. Autors) wollen ihre weltanschauliche Sicht mithilfe des Staates anderen aufzwingen.“[18] Wenn sie es ablehnen, dann zumindest mit dem Hören auf die Warnung: „Warnst du aber den Gottlosen und er kehrt doch nicht um von seiner Gottlosigkeit und von seinem gott-losen Weg, so wird er um seiner Missetat willen sterben; du aber hast deine Seele gerettet!“(Hes 3,18–21, vgl. auch Hes 33,2–9)
Der Mensch ist nicht so autonom, wie er im Rahmen eines atheistischen Weltbilds denken mag. Die Folge der Ignoranz ist schwerwiegend, wie Dr. Matthias Klaus feststellt: „Wer die Autonomie des Menschen von Gott loslöst, zerstört den Menschen. Dieser Kultur des Todes hält die Bibel entgegen, dass Gott allein es ist, der über Anfang und Ende des Lebens befindet. Was (nicht nur) schwer kranke und lebensmüde Menschen brauchen, ist eine lebendige Hoffnung, die über den Tod hinausgeht. Diese Hoffnung findet sich alleine in Jesus Christus, der über sich sagt: ‚Ich bin die Auferstehung und das Leben. Wer an mich glaubt, wird leben, auch wenn er stirbt‘ (Joh 11,25). In Jesus Christus findet sich eine Antwort, die mitten in die Leid- und Notsituation hineinspricht und Hoffnung bietet, auch über den Tod hinaus.“[19] Wenn jemand diese Wahrheit annimmt, wird er den Trost bei dem finden, der in Mt 11,28 spricht: „Kommt her zu mir alle, die ihr mühselig und beladen seid, so will ich euch erquicken!“
Der autonome Mensch mag autonom sterben, aber auch sehr einsam. Und dann steht er vor dem Richter. Der Christ hingegen stirbt nicht allein, sondern sein Gott ist bei ihm in jeder Lebenslage (vgl. Ps 125,2). Nur Christen können deshalb Hoffnung im Sterben haben und auch auf Hoffnung hin schwere Leiden ertragen.
Der Theologe Adolf Schlatter schreibt: „Die Gewissheit Gottes gibt uns auch gegenüber dem schwersten Druck und Schmerz die Willigkeit, zu tragen, was uns zugemessen wird, auch gegenüber der schwersten Schuld die Bereitschaft, ihre Folgen zu übernehmen und Gottes Vergebung zu suchen. Die Ziffer der Selbstmorde muß freilich wachsen, wenn zahlreiche Volksgenossen nicht mehr durch eine sichere Autorität an Gott erinnert und nur noch von der Natur und der Welt bewegt werden. Dann müssen sich die Momente häufen, in denen uns das Leben unerträglich scheint.“[20]
Deshalb müssen wir leidende, gottlose Menschen weiter-hin durch die Verkündigung des Evangeliums an Gott erinnern. Für Christen kann der assistierte Suizid kein Weg aus dem Leid sein. Zu guter Letzt ist die Assistenz beim Suizid auch nicht die einzige Möglichkeit, einem Leidenden zu helfen. Auf diese kann der Christ verweisen, da der Suizid keine Möglichkeit der Leidensminderung darstellt.[21]

Das Potential der Palliativmedizin

Sterbehilfe-Organisationen meinen trotzdem, dass Suizidassistenz eine legitime Möglichkeit und vor allem die Ultima Ratio bei schweren Leiden sei. Der Verein Sterbehilfe findet folgende Antwort: „Macht die Palliativmedizin eine Suizidassistenz überflüssig? Nein. Die Palliativmedizin hat in den letzten Jahren enorme Fortschritte in Schmerzbekämpfung gemacht, jedoch kann sie nicht jedem Patienten helfen.“[22]
Doch dem treten Palliativmediziner entschieden entgegen, so wie der einstige Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin Prof. Radbruch: „Es gibt keine Situation, in der die Palliativmedizin nichts mehr anzubieten hat. […] Den sehr wenigen Patienten, bei denen keine ausreichende Symptomlinderung erreicht werden kann, bleibt die palliative Sedierung als Option, um unerträgliches Leid zu lindern.“[23] Der assistierte Suizid ist also im Ernstfall nicht das einzige Mittel gegen „sinnlos gewordene […] Leidensverlängerung“[24]. Es gibt sehr wohl Möglichkeiten Schwerkranken zu helfen, ohne sie zu töten.[25] Das heißt aber leider nicht, dass diese Möglichkeit überall gegeben wird. Deshalb sollte in Deutschland vielmehr darauf hingearbeitet werden, die Palliativmedizin flächendeckend in höchster Qualität zur Verfügung zu stellen, damit jedem die beste Palliativmedizin ermöglicht wird, anstatt ihm einen verfrühten Tod schmackhaft zu machen.[26] So mündet die Debatte letztlich in die Frage, was uns als Gesellschaft das Leben des Einzelnen wert ist.
An dieser Stelle wundert es einen nicht, dass viele Palliativmediziner klare Worte gegen die Suizidassistenz finden, weil sie auch von dem Potential der Palliativmedizin wissen. So können die Herausgeber des Lehrbuchs „Palliativmedizin“, Dr. med. Stein Husebø und Univ. Prof. Dr. Gebhard Mathis, nicht anders, als ihr Kapitel über die Ethik mit folgenden Worten zu schließen: „Eine Gesellschaft, in der der Arzt, aus welchen Motiven auch immer, nicht mehr das Leiden bekämpft, sondern den Leidenden tötet, ist auf dem besten Weg zu einer Menschenfeindlichkeit, die im ‚Kranken‘ und im ‚Leiden‘ nur noch das Unnütze sieht, das durch die Euthanasie beseitigt werden soll. Der Wert, den ein Mensch seinem Leben beimisst, hängt entscheidend von dem Wert ab, den andere seinem Leben beimessen. Seine Würde hängt wesentlich vom Ansehen ab, das er in den Augen der Umwelt hat. Wenn wir ihm zu verstehen geben, dass wir sein Leben so wenig achten, dass wir bereit sind, ihn zu töten, nehmen wir bereits im Voraus seiner Existenz Würde und Wert. Nicht mehr die Erlösung des anderen, sondern die Erlösung vom anderen würde angestrebt. […] Aktive Lebenshilfe ist die Aufgabe und der fachliche und menschliche Inhalt der Palliativmedizin. Das Hauptargument der Palliativmediziner gegen eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe beruht auf der Befürchtung, dass diese Legalisierung der aktiven Sterbehilfe von der heute noch immer nicht ernst genommenen Aufgabe der Ärzte und der Gesellschaft ablenkt, schwer kranken Menschen ein würdevolles Leben bis zu ihrem Tode zu ermöglichen.“[27]
Wie viel mehr müssen wir Christen uns prinzipiell gegen eine Todeskultur stellen, weil wir dem Schöpfer allen Lebens dienen.

„Eine Gesellschaft, in der der Arzt, aus welchen Motiven auch immer, nicht mehr das Leiden bekämpft, sondern den Leidenden tötet, ist auf dem besten Weg zu einer Menschenfeindlichkeit, die im ‚Kranken‘
und im ‚Leiden‘ nur noch das Unnütze sieht, das durch die Euthanasie beseitigt werden soll.“
Dr. med. Stein Husebø & Univ. Prof. Dr. Gebhard Mathis

 

¹ 2011 änderte der 114. Deutsche Ärztetag seine Berufsordnung in § 16 „Beistand für Sterbende“ wie folgt: „Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“ Vgl.: (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte – MBO-Ä 1997 – in der Fassung der Beschlüsse des 114. Deutschen Ärztetages 2011 in Kiel, in: Deutsches Ärzteblatt, Bd. 108, Nr. 38, 2011, https://www.aerzteblatt.de/pdf.asp?id=106362 (abgerufen am 28.07.2022), S. A 1984–A 1992. Das Ärzteblatt kommentiert es als einen „vorläufigen Schlusspunkt“ (jedenfalls für die Ärzteschaft) hinter der Debatte über den assistierten Suizid im Jahr 2011. (Oduncu, Fuat S./Hohendorf, Gerrit: Assistierter Suizid: Die ethische Verantwortung des Arztes, in: Deutsches Ärzteblatt, Bd. 108, Nr. 24, 2011, https://www.aerzteblatt.de/archiv/93852/Assistierter-Suizid-Die-ethische-Verantwortungdes-Arztes (abgerufen am 28.07.2022), S. A 1362–4.) Gesellschaftlich wurde die Debatte fortgeführt. Sie mündete schließlich 2015 in die Etablierung des § 217 StGB, der ein Verbot über die „Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ verhängte. Fünf Jahre nach der Etablierung des § 217 StGB erklärt das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 den „Sterbehilfeparagrafen für nichtig“. (Bundesverfassungsgericht erklärt Sterbehilfeparagrafen für nichtig, in: Deutsches Ärzteblatt, 2020, https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/109605/ (abgerufen am 28.07.2022).)
² BVerfG: Urteil des Zweiten Senats vom 26. Februar 2020 – 2 BvR2347/15 -, Rn. 1-343, http://www.bverfg.de/e/rs20200226_2bvr234715.html (abgerufen am 28.07.2022). Vgl. Paul, Philip: Suizid ein Menschenrecht?, in: CDK-Rundbrief, Nr. 85, 2021, https://www.cdkev.de/app/download/25615111/Suizid_+ ein+Menschenrecht+_+Philip+Paul.pdf (abgerufen am 28.07.2022), S. 42-48.
³ Hervorhebung des Autors; DIGNITAS: Informations-Broschüre, in: DIGNITAS, o.D., http://www.dignitas.ch/images/stories/pdf/informations-broschuere-dignitas-d.pdf (abgerufen am 28.07.2022).
⁴ Cassel, Eric J.: The nature of suffering and the goals of medicine, in:The New England Journal of Medicine, Bd. 306, Nr. 11, 1982, doi:10.1056/NEJM198203183061104, S. 639-645. (Original: „Most generally, suffering can be defined as the state of severe distress associated with events that threaten the intactness of the person.“) Anm. d. Autors: Der Artikel ist hilfreich in seiner vielfältigen Ausarbeitung der Leidensmöglichkeiten von Personen und der zahlreichen Einflüsse. Er ist aber unzureichend in seiner theologischen und diskussionswürdig in der philosophischen Einordnung.
⁵ ebd., Eric Cassel räumt die Möglichkeit ein, dass Leid widerstanden, ja, getrotzt werden könne. Dadurch bestünde potentiell die Möglichkeit, Leid in Stärke umzukehren (Resilienz). Doch auch hier stellt sich die brisante Frage, wann nicht mehr?
⁶ (Hervorhebung des Autors); Bozzaro, Claudia: Der Leidensbegriff im medizinischen Kontext: Ein Problemaufriss am Beispiel der tiefen palliativen Sedierung am Lebensende, in: Ethik in der Medizin, Bd. 27, Nr. 2, 2015, doi: 10.1007/s00481-015-0339-7, S. 93–106.
⁷ ebd.
⁸ Klaus, Matthias: Kultur des Todes, in: Factum, Nr. 2, 2022, https://www.cdkev.de/app/download/25847027/fac02_2022_S56_57.pdf (abgerufen am 01.08.2022), S. 56-57.
⁹ Diskussionsentwurf – Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung der Strafbarkeit der Hilfe zur Selbsttötung und zur Sicherstellung derfreiverantwortlichen Selbsttötungsentscheidung, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/S/Diskussionsentwurf_Suizidhilfe_Gesetz.pdf (abgerufen am 28.07.2022), S. 4.
¹⁰ ebd.
¹¹ ebd., S. 13.
¹² Äquivalent und fortgeschrittener ist die Situation in der Abtreibungsdebatte, wo die Autonomie der Mutter über das Leben des Kindes gestellt wird. Auch hier wurde ein sogenanntes Schutzkonzept gesetzlich verankert, welches das ungeborene Leben schützen sollte. Das Ergebnis sind 100.000 Abtreibungen jährlich. (Siehe: Klaus, Matthias: Risikogruppen schützen, in: CDK-Rundbrief, Nr. 84, 2020, https://www.cdkev.de/app/download/25110699/Risikogruppen+schützen.pdf (abgerufen am 01.08.2022), S. 4-5.)
¹³ Dies meint im Prinzip nicht eine auf Regelmäßigkeit, finanzielle Zugewinne oder ähnliches hin angelegte Suizidassistenz.
¹⁴ „Mund auf, Knarre rein, abdrücken“, in: DER SPIEGEL, 31.03.2018, https://www.spiegel.de/spiegel/schwerstkranke-kaempfen-fuerdas-recht-auf-sterbehilfe-a-1200672.html (abgerufen am 01.08.2022). »Wir sind nicht Christus«, in: DER SPIEGEL, 09.11.2014, https://www.spiegel.de/politik/wir-sind-nichtchristus-a-43321e08-0002-0001-0000-000130223268 (abgerufen am 01.08.2022). Suizid auf Rezept, in: DER SPIEGEL, 22.06.2020, https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/sterbehilfe-wissenschaftler-wollen-suizid-auf-rezept-gesetzlich-regeln-a-8fd1fb29-4158-47bf-a77c-22aeb-6975fe9 (abgerufen am 01.08.2022).
¹⁵ Pankratz, Mira: Leben und Sterben in Deutschland 2021 – Gedanken zu einer paradoxen Entwicklung, in: CDK, 2021 https://www.cdkev.de/ethik-am-lebensende/leben-und-sterben-in-deutschland-2021/ (abgerufen am 28.07.2022).
¹⁶ Koberschinski, Jonas: Assistierter Suizid & Menschenwürde – Eine biblisch-theologische Einordnung, in: CDK-Rundbrief, Nr. 85, 2021, https://www.cdkev.de/app/download/25615118/Assistierter+Suizid++Menschenwürde_+Eine+biblisch-theologische+Einordnung_+J.+Koberschinski.pdf (abgerufen am 28.07.2022), S. 49-53.
¹⁷ vgl. Pankratz, Mira: Leben und Sterben in Deutschland 2021 – Gedanken zu einer paradoxen Entwicklung, in: CDK, 2021, https://www.cdkev.de/ethik-am-lebensende/leben-und-sterben-in-deutschland-2021/ (abgerufen am 28.07.2022).
¹⁸ Stoffel, Deborah: «Unser Ziel? Irgendwann zu verschwinden», in: Landbote, 2017, https://www.landbote.ch/front/unser-ziel-irgendwann-zu-verschwinden/story/25591753 (abgeru-fen am 28.07.2022).
¹⁹ Klaus, Matthias: Kultur des Todes, in: Factum, Nr. 2, 2022, https://www.cdkev.de/app/download/25847027/fac02_2022_S56_57.pdf (abgerufen am 01.08.2022), S. 56-57.
²⁰ Schlatter, Adolf, „Die christliche Ethik“, 5. Aufl., Stuttgart, Deutschland: Calwer Verlag, 1986, S. 391f.
²¹ siehe in diesem Magazin, S. 67: Markus Vogel, „Palliativmedizin – eine echte Alternative“
²² Häufige Fragen, in: Verein Sterbehilfe, o.D., https://www.sterbehilfe.de/haeufige-fragen/ (abge-rufen am 28.07.2022).
²³ Urban & Vogel: Palliativmedizinische Maßnahmen ausschöpfen, in: Pflegemagazin, Bd. 66, Nr. 12, 2014, doi: 10.1007/s00058-014-1026-7.
²⁴ Über uns, in: Verein Sterbehilfe, o.D., https://www.sterbehilfe.de/ueber-uns/ (abgerufen am 28.07.2022).
²⁵ Das entspricht dem Auftrag der Ärzte. E. Cassel erinnert daran: „Die Genesung vom Leiden ist oft mit Hilfe verbunden, so als ob Menschen, die Teile ihrer selbst verloren haben, durch die Persönlichkeit anderer gestützt werden können, bis ihre eigene wiederhergestellt ist. Dies ist eine der verborgenen Funktionen von Ärzten: Kraft zu geben.“, Cassel, Eric J.: The nature of suffering and the goals of medicine, in: The New England Journal of Medicine, Bd. 306, Nr. 11, 1982, doi: 10.1056/NEJM198203183061104, S. 639-645. (Original: „Recovery from suffering often involves help, as though people who have lost parts of themselves can be sustained by the personhood of others until their own recovers. This is one of the latent functions of physicians: to lend strength.“)
²⁶ Günstig würde das natürlich nicht werden. Prof. Dr. med. Christoph von Ritter (Internist) wies in der Tagespost auf den damit zusammenhängenden weiteren ungenannten Grund für den assistierten Suizid hin: Den Kostenfaktor. „Natürlich spielen ökonomische Aspekte in der Diskussion eine Rolle. Die meisten Kosten in der Krankenversicherung fallen in den letzten drei Lebensmonaten vor dem Tod an (Zweifel et al., Health Econ 8: 485 ff., 1999). Eine verkürzte Lebensdauer setzt also Rationalisierungspotenziale frei. Nietzsches „Stirb zur rechten Zeit“ bedeutet in diesem Zusammenhang, den Einzelnen davon zu überzeugen, sich tunlichst „freiwillig“ durch Suizid aus den Sozialsystemen zu entfernen, sobald er die Pflichten als Beitragszahler nicht mehr erfüllen kann und nur noch (ein, Anm. d. Autors) schwer erträglicher Kostenfaktor ist. Da macht es Sinn, anstatt für Verbesserungen bei der Versorgung zu kämpfen, Angst und Schrecken vor Krankheit, Altern, demenzieller Entwicklungen und Verlust der Selbstständigkeit durch Pflegebedürftigkeit zu schüren. Zusammen mit demographischen Horrorszenarien ist es gelungen, eine kollektive Paranoia zu verursachen. Als Ausweg aus den Schrecken des Alterns wird der frühzeitige, „selbstbestimmte“ Tod propagiert.“ In: Christoph von Ritter, Suizidalität ist eine heilbare Krankheit, Die Tagespost, 2014, https://www.die-tagespost.de/politik/suizidalitaetist-eine-heilbare-krankheit-art-152515 (abgeru-fen am 28.07.2022).
²⁷ Husebø, Stein (Hrsg.)/Mathis, Gebhard (Hrsg.): Palliativmedizin, 6. Aufl., Springer, Berlin, Hei-delberg, doi: 10.1007/978-3-662-49039-
6_2, S. 75.

 

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Euthanasie

Euthanasie im Licht der Heiligen Schrift

Nicht der Mensch, sondern Gott ist der Herr jedes menschlichen Lebens.

Gott hat jeden Menschen geschaffen. Gott hat mit jedem Menschen einen Plan.

Wer sein Ohr nur ein wenig am Nerv der Zeit hat, weiß, dass diese Problematik heute kein wirklichkeitsfernes Thema ist.  In Westeuropa gibt es seit Ende der 70er Jahre des 20. (vergangenen) Jahrhunderts so genannte Euthanasiegesellschaften. Diese Euthanasiegesellschaften haben in den verschiedenen Ländern Westeuropas zum Teil unterschiedliche Ziele. Doch ein gemeinsames Ziel aller Euthanasiegesellschaften ist die Legalisierung des Tötens auf Verlangen.

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1. Einleitung

Ich bin darum gebeten worden, zu Ihnen zu sprechen zum Thema Euthanasie, oder wie man auch sagt: „Sterbehilfe“.

Wer sein Ohr nur ein wenig am Nerv der Zeit hat, weiß, dass diese Problematik heute kein wirklichkeitsfernes Thema ist. In Westeuropa gibt es seit Ende der 70er Jahre des 20. (vergangenen) Jahrhunderts sogenannte Euthanasiegesellschaften.
Diese Euthanasiegesellschaften haben in den verschiedenen Ländern Westeuropas zum Teil unterschiedliche Ziele. Doch ein gemeinsames Ziel aller Euthanasiegesellschaften ist die Legalisierung des Tötens auf Verlangen.

Ich möchte jetzt nicht über die gesellschaftlichen Entwicklungen in Westeuropa etwas sagen, die dort zu dieser unterschwelligen Veränderung in der Einstellung zur Euthanasie geführt haben, sondern es geht mir im folgenden darum, dass wir uns darüber besinnen wie die Euthanasie im Licht des Wortes Gottes zu beurteilen ist.

2. Euthanasie - Was versteht man darunter?

Der Ausdruck „Euthanasie“ stammt aus dem Griechischen. Er ist zusammengesetzt aus zwei Worten eû und thánatos. „eu“ meint soviel wie „gut“, „schön“, „angenehm“, „glücklich“, „thanatos“ meint Tod. Euthanasie ist also zu übersetzen mit: guter, schöner, angenehmer Tod. Häufig begegnen im Zusammenhang mit der Euthanasie Begriffe wie: „aktive Euthanasie“, „passive Euthanasie“, „direkte Euthanasie“ oder „indirekte Euthanasie“.

Was versteht man darunter?

Unter „aktiver Euthanasie“ versteht man das absichtliche lebensverkürzende Handeln (z. B. durch Medikamente). Man sucht den Todeseintritt zu beschleunigen. Dieses kann freiwillig geschehen, also der Wunsch kann vom Patienten ausgehen. Dann spricht man von „Tötung auf Verlangen“. Dieses kann auch unfreiwillig geschehen, z. B. dann, wenn jemand an das Erbe des zu Tötenden herankommen möchte oder wenn es ihm zu lästig ist, den Betreffenden (weiter) zu pflegen.

Unter „passiver Euthanasie“ versteht man gewöhnlich das absichtliche Unterlassen von lebensverlängerndem Handeln. Zum Beispiel: Der Arzt erkennt, dass der Patient sterben wird, er kann ihm nicht mehr helfen. Dann beendet er die Behandlung und lässt ihn sterben, unternimmt also nichts.

„Direkte Euthanasie“: Während die Begriffe „aktive“ und „passive“ Euthanasie den motorischen Vollzug der Handlung im Auge haben, wird bei der Verwendung von „direkter Euthanasie“ nach der Motivation gefragt. Direkte Euthanasie meint dann soviel wie: Es ist meine Absicht, den Patienten auch töten.

Im Unterschied dazu sprechen wir von „indirekter Euthanasie“ in den Fällen, in denen als unbeabsichtigte Nebenwirkung einer notwendigen Medikamentierung, meist wird es sich um Zufügung starker Schmerzmittel handeln, der Eintritt des Todes (möglicherweise) beschleunigt wird. Der Arzt verabreicht ein starkes Morphinpräparat, um die Schmerzen zu stillen. Gleichzeitig kann von diesem Morphinpräparat jedoch eine dermaßen dämpfende Wirkung auf das Atemzentrum ausgehen, dass es bei bestimmten Erkrankungen der Lunge zu einem früheren Eintritt des Todes kommen kann. Diese Möglichkeit wird zwar häufig überschätzt, denn die Verabreichung ausreichender Schmerzmittel verlängert durch ihre beruhigende und stabilisierende Wirkung das Leben eher, als dass es dieses verkürzt, gleichwohl ist die Möglichkeit einer Verkürzung des Lebens durch Verabreichung von Schmerzmitteln denkbar.

3. Zehn generelle Aspekte zur Beurteilung der Euthanasie im Licht der Heiligen Schrift

Wie haben nun Christen, die Gott und seinem Wort glauben und gehorchen wollen, über die Euthanasie zu urteilen?

Ich möchte Sie dazu zunächst auf einige biblische Aspekte hinweisen, die bei der Beurteilung der Euthanasie generell bedacht werden müssen. Erst danach gehe ich auf die konkreten Punkte ein, also wie aktive, passive und indirekte Euthanasie zu beurteilen sind.

Ich nenne zehn Punkte:

Erstens. Unzweifelhaft ist für die Beurteilung der Euthanasie auf das Gebot Du sollst nicht töten zu achten. Was der Wille Gottes zur Frage des Tötens ist, ist mit Hinweis auf das sechste Gebot deutlich (2.Mos. 20,15; 5.Mos. 5,17). Manche Ausleger der Bibel weisen darauf hin, dass bei dem Tötungsverbot, das Gott seinem Volk am Berg Sinai gab, beachtet werden muss, dass Israel zur Zeit der Sinai-Gesetzgebung ein Nomadenvolk war. Dieses Gebot hatte also gerade die Schwierigkeiten vor Augen, die alte, kranke und gebrechliche Menschen dem gesamten Stamm bei der Wanderung durch die Wüste bereiten konnten. Von daher ist es nicht unwichtig, dass unmittelbar vor dem Gebot „Du sollst nicht töten“ das Gebot steht „Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren.“ Es besteht ein innerer, sachlicher Zusammenhang zwischen dem Gebot der Elternehrung und dem Tötungsverbot. Anders formuliert: Die Missachtung des Gebotes, die Eltern zu ehren, zeigt ein latentes Gefälle hin zur Missachtung des Tötungsverbotes.

Als zweiten grundsätzlichen Aspekt weise ich andererseits darauf hin, dass die Bibel nicht das ethische Prinzip einer absoluten Ehrfurcht vor dem Leben kennt. Das Tötungsverbot (2.Mos. 20,13) meint nicht, dass ein Christ, der dem Wort Gottes glaubt, einem Prinzip der „absoluten Ehrfurcht vor dem Leben“ zustimmen kann: Wir haben nicht das Leben zu ehren, sondern den Herrn des Lebens. Es ist Gott, der da tötet und wieder lebendig macht, der zerschlägt und heilt (5.Mos 32,39; 1.Sam. 2,6). Leben und Tod sind keine selbstständigen Mächte, vor denen wir uns beugen müssen, sondern Leben und Tod beugen sich vor dem Gott, dem alle Mächte unterworfen sind (Röm. 8,38ff; Eph. 1,20; Kol. 1,16). Darum gibt Gott dem Menschen auch das Recht, pflanzliches (1.Mos. 1,29), tierisches (1.Mos. 9,3), und bisweilen auch menschliches Leben anzutasten (1.Mos. 9,6; Röm. 13,4) die Todesstrafe. Bisweilen hat der Mensch sogar sein eigenes Leben für Gott oder den Nächsten zu opfern (Richt. 16,28ff; Mt. 16,25; Luk. 14,26; Röm. 16,3-4; Phil. 2,30). Also: Nicht das menschliche Leben, sondern das Gebot Gottes ist die höchste Norm für die Ethik.

Als dritten Aspekt weise ich Sie auf einen Begriff hin, der zweimal im letzten Buch der Bibel vorkommt, und zwar in Offb. 21,8 und 22,15. Ich meine das Wort pharmakoi, das in der Regel mit „Zauberer“ übersetzt wird. Mit diesem Wort bezeichnete man in der Antike unter anderem Ärzte/ Mediziner, die (auch) schädliche Mittel verabreichten, wie zum Beispiel Drogen, Abortiva und eben auch Euthanatica. Diesen pharmakoi („Kurpfuschern“), wird angedroht, dass sie vom Himmlischen Jerusalem ausgeschlossen werden.

Als vierten Aspekt ist in diesem Zusammenhang festzuhalten: Nicht der Mensch, sondern Gott ist der Herr jedes menschlichen Lebens. Gott hat jeden Menschen geschaffen (1.Mos. 2,7-8; Jer. 1,5; Ps. 139,13-15). Gott hat mit jedem Menschen einen Plan. Nichts geschieht ohne Gottes Willen, auch nicht Leiden und Sterben oder Altersdemenz. Denn Gott ist der Gott der „Geister allen Fleisches“ (4.Mos. 27,16). Das heißt: Gott hat auch die Macht über den Geist des Menschen (Ps. 31,5; Hiob 27,3). Kurzum: Jeder Mensch und alles untersteht dem Schöpfer und Lenker dieses Universums (Jes. 49,1.5; Jer. 1,5; Luk. 1,15; Gal. 1,15). Daraus geht klar hervor: Das menschliche Leben ist ein Geschenk Gottes. Das heißt: Einzig und allein Gott darf dem Menschen das Leben wieder nehmen. Kein Mensch darf einem anderen Menschen das Leben nehmen, übrigens auch nicht sich selbst.

Fünftens: Der Mensch ist wertvoll in den Augen Gottes. Aus dem Umstand, dass Gott die Menschen geschaffen hat und sich um sie kümmert, ergibt sich sein Wert. Er ist im Bild Gottes geschaffen. Jedes menschliche Leben besitzt die Würde der Gottesbildlichkeit (1.Mos. 1,27-28; 5,1-2). Das heißt: Der Mensch ist wertvoll, und zwar unabhängig davon, was er aus sich macht oder welchen Nutzen er für die Gesellschaft bringt. Denn seine Würde beruht nicht auf menschlichen Fähigkeiten, Qualitäten oder Leistungen, sondern sie ist ihm von Gott beigelegt, geschenkt. Bei einem Christen kommt noch hinzu, dass sein Leib ein Tempel Gottes bzw. ein Tempel des Heiligen Geistes ist (1.Kor. 3,16-17; 6,19). „Ihr seid teuer erkauft“, schreibt der Apostel Paulus (1.Kor. 6,20). Bei Christen gilt ferner: „Meine Kraft ist in den Schwachen mächtig“ (2.Kor. 12,9). Für unsere Fragestellung heißt das: Weil jeder Mensch im Bild Gottes geschaffen ist, und von daher einen ihm von Gott beigelegten Wert hat, darf sich niemand an dem menschlichen Leben vergreifen, sei es nun, um es zu verkürzen oder zu beenden (1.Mos. 9,6).

Sechstens: Leiden und Sterben sind eine Folge des Sündenfalls. Menschen, die nach Leib und/ oder Geist missgebildet sind, wenn man so will „unnormal“ sind, zeigen, dass die Schöpfung dem Gericht und der Nichtigkeit unterworfen ist (Röm. 8,20-25).
Insofern ist es nicht falsch zu sagen, dass Krankenhäuser, Altenheime und Nervenheilanstalten von dem Zorn Gottes über alle Menschen zeugen: „Das Macht dein Zorn, dass wir so vergehen“ (Ps. 90,7). Das heißt: Weil wir als Menschheit insgesamt, das heißt von Adam her, gefallen sind, dürfen wir uns auch nicht vor den Folgen des Falles drücken. Vielmehr ist es unsere gemeinsame Aufgabe, Leiden zu lindern. Das heißt nicht zuletzt, dass wir besonders diejenigen unterstützen, die sich in einem schweren Leidensprozess oder in einem Sterbeprozess befinden.

Siebtens: Gott offenbart sich den Menschen im leidenden Christus. Nach dem Sündenfall hat Gott das, was „Gottebenbildlichkeit“ meint, in Christus offenbart. Er ist das Ebenbild Gottes (Kol. 1,15-20). Dieses Ebenbild Gottes trat unter den Menschen auf „ohne Gestalt und Hoheit“, „voller Schmerzen und Krankheit“ (Jes. 53,2-3). Als der Weltenrichter zeigt sich Christus eins mit dem Hilfsbedürftigen (Mt. 25,31ff). Aus dieser Perspektive ist der kritische Maßstab, an dem alle Menschenbilder zu messen sind, nicht irgendeine starke, gesunde Persönlichkeit, sondern der leidende, der gekreuzigte Christus. Leiden erniedrigt nicht den Menschen, so dass er dadurch unter das Maß des Menschenunwürdigen stürzen würde. Die Konsequenz für die Praxis lautet: Christen, nicht zuletzt diejenigen, die im vollzeitlichen Dienst an Kranken stehen, also Ärzte und Pflegekräfte, haben die Aufgabe, den leidenden, sterbenden Nächsten zu tragen. Sie tragen ihn auch dann, wenn es scheinbar unerträglich ist - in Liebe. Denn jedes Leben, auch das schwache, senile oder bewußtlose verdient Schutz und Pflege.

Achtens: Gott gebietet, sich um die Hilfsbedürftigen zu kümmern. Gerade der Leidenden/Sterbenden haben wir uns anzunehmen.(Luk. 10,25-37; Mt. 25,25-36), also auch derjenigen, die aufgrund ihrer Krankheit, ihrer Gebrechen aus der Gesellschaft ausgestoßen sind. Vergessen wir bitte nicht, dass gemäß dem, was unser Herr in der Bergpredigt sagt, nicht nur das Töten (Ermorden) untersagt ist, sondern es geht dem Herrn auch darum, das Leben des Nächsten zu schützen und zu erhalten.(vergleiche auch: 1.Joh. 3,16-17). So ist es unsere Aufgabe, den Schwachen, den Senilen und den Sterbenskranken heilend und pflegend beizustehen.

Neuntens: Das menschliche Leiden darf gelindert werden. Derselbe Gott, der nach dem Sündenfall das Leiden als einen Fluch dem Menschen auferlegt hat (z.B. 1.Mos. 3,16), schenkt auch die Mittel, um die Leiden zu erleichtern. So soll der Arzt mit Öl und Balsam das Leid lindern (Jes. 1,6; Jer. 8,21-22; 51,8). Auch Jesus heilte bekanntlich das Fieber der Schwiegermutter und andere Krankheiten (Luk. 4,39). Spr. 31,6 fordert auf: „Gebt starkes Getränk dem, der zugrunde geht und Wein denen, deren Leben bitter ist“ (die betrübter Seele sind). Die Konsequenz für uns lautet: Gerade in den letzten Tage vor dem Tod des Betreffenden soll alles getan werden, um die leiblichen und emotionalen Leiden zu lindern/ erleichtern. Dabei ist Christen deutlich, dass sie die Überwindung des Todes nicht von der modernen medizinischen Forschung und ihren Versuchen, das Leben zu verlängern, erwarten, sondern von Christus. Er ist es, der den Tod durch seine Auferstehung besiegt hat (z.B. 2.Tim. 1,7). Anders gesagt: Der Sieg über den Tod wird nicht durch den Menschen vollbracht, sondern er ist für den Menschen bereits gewirkt worden am Kreuz von Golgatha. Die Glaubenden sind erlöst, jedoch im Blick auf unseren Leib sind wir errettet auf Hoffnung (Röm. 8,24). Die Erlösung des Leides erwarten wir erst bei der Auferstehung (Röm. 8,23).

Zehntens: Der Tod: ein Feind. Gegenwärtig wird häufig der Tod gesehen als etwas, das zum Leben dazugehört. Zum Beispiel spricht man von ihm als von einem „Zwillingsbruder des Lebens“. Die Heilige Schrift aber spricht über den Tod als von einem Eindringling: Der Tod drang in die ursprüngliche gute und heile Schöpfung Gottes ein (Röm. 5,12). Wie wir den Tod verstehen, hängt entscheidend davon ab, wie wir uns in den hier besprochenen Situationen verhalten. Nach der Heiligen Schrift ist der Tod nicht etwas Natürliches. Auf der anderen Seite lehnen Christen auch die Auffassung ab, dass absolut alles, um jeden Preis getan werden müsse, um das Leben eines Menschen zu retten. Denn Christen wissen aus der Bibel, dass „im Körper“ zu sein, soviel meint wie „ausheimisch“ vom Herrn zu sein (2.Kor. 5,6). Demgegenüber sind Christen dann, wenn sie „außerhalb des Körpers“ sind, „zu Hause beim Herrn“ (2.Kor. 5,8). Insofern ist das Sterben ein Gewinn für den Christen (Phil. 1,21). Ein Christ ist nicht an diese Erde gebunden. Er ist nicht auf diese Erde fixiert, und er übt darum auch keine Operationen aus, um das Leben nur wenige Stunden oder Tage auszudehnen.

4. Konsequenzen für die Beurteilung der verschiedenen Formen der Euthanasie.

Erstens: Zur aktiven Euthanasie. Aus dem, was wir eben gerade grundsätzlich aus der Heiligen Schrift festgestellt haben, ist deutlich, dass die aktive Euthanasie verboten ist, also jede Form, in der eine Person, sei es nun ein Arzt, eine Pflegekraft oder sonst jemand, den Tod eines Patienten beschleunigt oder verursacht. Dabei ist es gleichgültig, ob die betreffende Person um die Tötung gebeten hat oder nicht. Ich weise hier noch einmal hin auf das 6. Gebot (2.Mos. 20,13; 5.Mos. 5,17) sowie auf das Urteil Gottes über die Pharmakoi (Offb. 21,8; 22,15). Es ist Gott, der dem Menschen das Leben gegeben hat, und darum darf kein Mensch, sondern allein Gott es auch wieder nehmen.

Zweitens: Die Unterscheidung zwischen Beendigen des Lebens und Beendigen der Behandlung ist im Prinzip legitim. Während Beendigung des Lebens („aktive Euthanasie“) unerlaubt ist, kann das Beenden der Behandlung geboten sein, um eine medizinische Behandlung nicht bis zum bitteren, sondern bis zum verantwortbaren Ende fortzusetzen. Einerseits darf man den Patienten nicht töten, andererseits haben wir ihn sterben zu lassen. Es ist vor Gott unverantwortlich, das Leben eines anderen zu nehmen. Aber es ist auch unverantwortlich, das Leben eines Menschen beliebig zu verlängern. Die Frage, wann der Zeitpunkt eintritt, an dem es verantwortet werden kann, eine Behandlung zu beenden, kann hier nicht für jeden Fall vom grünen Tisch aus festgelegt werden. Auch kann die Unterscheidung zwischen Beenden des Lebens und Beenden der Behandlung zeitlich sehr oft zusammenfallen. Aber dadurch wird ein Beenden der Behandlung noch nicht zur Euthanasie. An diesem Punkt ist die Einstellung des Arztes zu beachten. Diese Einstellung ist beim Beenden des Lebens eine völlig andere als beim Beenden der Behandlung.
Wenn ein Arzt vor dem Angesicht Gottes sagen kann, dass er eine Behandlung bei einem Patienten abbricht, den nicht er, sondern den Gott an das Ende seines Lebens gebracht hat, dann ist das etwas anderes als die Aussage: „Ich will das Leben dieses oder jenes Menschen beenden.“ Hier ist nach der Intention zu fragen. Darum ist der Ausdruck „passive Euthanasie“ ungeeignet. Heute wird in der Regel das Beenden der Behandlung „passive Euthanasie“ genannt. Doch halte ich diesen Ausdruck nicht für glücklich, weil man dadurch das Beenden einer Behandlung im Bereich der Euthanasie einordnet. Das aber schafft m. E. für die ethische Beurteilung nur Verwirrung.

Drittens: Die Grundpflege ist auf jeden Fall, auch nach Abbrechen der Behandlung zu leisten. Die Grundpflege besteht in allen jenen Verrichtungen der Krankenpflege, die dem Wohlbefinden des Patienten dienen. Dazu gehören Schmerzlinderung, Reinigung, also alle Maßnahmen der Körperhygiene, Bettung, das heißt, der Lagerung des Patienten, Ernährung, eventuell der Zufuhr von Flüssigkeit und Nahrung, auch bei bewusstlosen Patienten. Solange der Patient bei Bewusstsein ist, gehört darüber hinaus alles zur Grundpflege, was für sein seelisches Wohlbefinden erforderlich ist, erörtert wurden nicht zuletzt die mitmenschliche Zuwendung und das Ansprechen (Gespräche). Nach dem Abbrechen der Behandlung bleibt als vorrangiges Ziel die Schmerzlinderung und die Sorge um ein erträgliches, möglichst schmerzfreies Leben, sofern möglich in vertrauter Umgebung. Eine Verweigerung, den Grundbedürfnisse zu entsprechen, etwa mit der Begründung, dass das Leben nur noch ein lebensunwertes, bewusstloses dahinvegetieren sei, das für andere eine kaum erträgliche oder gar unerträgliche Last sei, ist im Licht des Wortes Gottes vorbehaltlos zurückzuweisen. Es wäre Ausdruck von Menschenverachtung.

Viertens. Ein Wort zur indirekten Euthanasie. Von indirekter Euthanasie sprechen wir, wenn aufgrund einer medizinischen Therapie als Nebenwirkung das Leben - unbeabsichtigt - verkürzt wird. Zum Beispiel kann eine Schmerztherapie, zum Beispiel eine Morphinschmerztherapie bei Sterbenden, unbeabsichtigt („indirekt“) dazu führen, dass der betreffende Patient früher stirbt als ohne diese Schmerztherapie. Hier ist zu antworten: Wenn das primäre Ziel, eine Hilfeleistung für den Patienten ist, also nicht Tötung, sondern eben Schmerzbekämpfung, so ist es ethisch unbedenklich, dem Patienten diese Hilfe zu leisten. Denn noch einmal: Das Ziel der Maßnahme ist nicht die Lebensverkürzung, sondern die Schmerzlinderung.

Fünftens: Auseinandersetzung mit dem Argument, die Euthanasiedebatte sei erst wegen der technisierten Medizin („unmenschliche Apparatemedizin“), aufgekommen. Nicht selten wird behauptet, dass die gegenwärtige Diskussion über Formen der „Sterbehilfe, insbesondere über die „Tötung auf Verlangen“ nur eine Reaktion auf die der Medizin teils unterstellten, mitunter aber wirklich vorkommenden inhumanen lebensverlängernden Behandlungen ist, also ein Problem der Technokratie ist. Aber die Geschichte der „Euthanasiedebatte“ macht deutlich, dass die grundlegenden ethischen Probleme des Sterbens nur zu einem sehr geringen Teil Folgen der medizinischen Technik sind. Der Grund liegt allenfalls sekundär in problematischen Lebens- bzw. Sterbensverlängerungsmaßnahmen durch die medizinische Technik. Vor allem sind es weltanschauliche Vorgaben, die zu einer Änderung in der Euthanasieeinstellung geführt haben. Geändert haben sich also keineswegs nur die medizinischen Möglichkeiten zur Bekämpfung von Krankheiten und Tod, sondern auch die Einstellung zum Leben, vor allem zu Krankheit und Tod. Dieses alles kulminiert in dem Begriff der Entscheidungsfreiheit. Der Mensch hat das Recht, sich selbst zu entscheiden, ob er sterben will oder nicht.

Sechstens: Auseinandersetzung mit dem Autonomieverständnis des australischen Philosophen Peter Singer (Er lehrt jetzt in den USA). Peter Singer vertritt eine völlig säkulare Ethik. Er geht davon aus, dass die normsetzende Wirkung des Christentums in unserer Zeit überholt ist: Das Christentum ist nicht mehr die einzige anerkannte Grundlage unserer moralischen Überzeugungen und Gesetze. In einer pluralistischen Gesellschaft, die die Trennung von Kirche und Staat akzeptiert, lassen sich, so Singer, Gesetze nicht damit rechtfertigen, dass sie mit den Lehren einer bestimmten Religion übereinstimmen.[1]

Stattdessen bekennt sich Singer in seiner moralphilosophischen Arbeit zu den Prinzipien des Nützlichkeitsdenkens, des Utilitarismus im weiteren Sinne.[2]  Indem sein Kriterium das Maß des Leidens ist, argumentiert er folgendermaßen: Leiden verspüren die Tiere ebenso wie die Menschen. Beim erwachsenen Menschen wird durch die bewusste Erwartung des Leidens das Ausmaß an Leiden gegenüber dem Tier, aber auch gegenüber einem Baby vergrößert. Darum muss man einen Erwachsenen in einem höheren Maße gegen Leiden schützen als ein Tier oder als ein Baby. Wer Experimente an Tieren befürwortet, so Singer, darf nicht schwer geistig behinderte Menschen und Babys von diesen Experimenten ausnehmen. Denn diese Lebewesen gehören nach Singer in dieselbe Kategorie.[3]. Es geht Singer in seinem Einsatz für die Gleichheit von Mensch und Tier nicht darum, geistig behinderte Menschen wie Tiere zu behandeln: „Ich möchte allerdings unsere Überzeugung, dass es unrecht wäre, geistig behinderte Menschen so zu behandeln, gern auf nichtmenschliche Lebewesen übertragen wissen, die auf einer ähnlichen Stufe des Selbstbewußtseins stehen und ähnliche Leidensfähigkeit besitzen.“[4].

Aber Singer lehnt es ab, einen qualitativen Unterschied zu sehen zwischen einem nicht-selbstbewußten Tier und einem nicht-selbstbewußten Menschen. Von diesem Boden aus geht Singer auf die Frage ein, warum Töten Unrecht ist. Singer lehnt dazu den spezifisch religiösen Sinn des Begriffes „Heiligkeit des Lebens“ (Unantastbarkeit des Lebens) im Sinne der besonderen Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens ab.[5].

Er wendet sich gegen diese besondere Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens, und er drängt darauf, den Begriff „menschliches Wesen“ neu zu definieren: Nicht jedes Mitglied der Species Homo sapiens sei bereits ein menschliches Wesen. Die alte Definition würde auch einen Fötus von der Zeugung an, sowie ein geistig behindertes menschliches Wesen einschließen.[6]. Das lehnt Singer ab. Singer stellt eine Liste mit „Indikatoren für Menschsein“ auf, die folgendes umfasst: Selbstbewußtsein, Selbstkontrolle, Sinn für Zukunft, Sinn für Vergangenheit, die Fähigkeit, mit anderen Beziehungen zu knüpfen, sich um andere zu kümmern, Kommunikation und Neugier.“[7] An dieser Stelle also tauchen bei Singer Autonomie und Selbstbestimmung bzw. ihre psychischen Voraussetzungen auf.

Man kann vereinfachend formulieren: Nach Singer wird ein menschliches Wesen durch die Fähigkeit zur Autonomie definiert, während die Unfähigkeit zur Autonomie den nichtmenschlichen Status anzeigt. Indem Singer von dem Begriff der Autonomie ausgeht, sucht Singer den Begriff „menschlich“ zu vermeiden. Stattdessen teilt er die Menschen ein in „Mitglieder der Spezies Homo sapiens“ und in „Personen“. Nicht jedes Mitglied der Spezies Homo sapiens ist in seinen Augen eine Person, nicht jede Person ist ein Mitglied der Spezies Homo sapiens. Seines Erachtens kann ein nicht-selbstbewußtes Wesen von einem Schutz seines Lebens gar nicht wirklich profitieren: „Wenn ein Wesen nicht in der Lage ist, sich selbst als ein Wesen zu begreifen, das in der Zeit existiert, brauchen wir nicht auf die Möglichkeit Rücksicht zu nehmen, dass es wegen der Verkürzung seiner künftigen Existenz beunruhigt sein könnte.“[8]

Das heißt, ein solches Wesen darf getötet werden. Aber dazu ist zu sagen. Ein solches Freiheitsverständnis steht im Gegensatz zum christlichen Verständnis von Freiheit. Freiheit im Sinn der Heiligen Schrift ist Bindung an und Abhängigkeit von Gott.

Das zur Begründung der Selbsttötung und der „Tötung auf Verlangen“ meist ins Feld geführte Argument, es gehöre zur spezifischen Freiheit des Menschen, dass er über die Sinnhaftigkeit des Lebens, seinen Wert und das eigene Leben selbst uneingeschränkt verfügen und sich den Tod, sofern er will, geben dürfe, ist im Licht des Wortes Gottes zu bestreiten.

Ein solches Verfügungsrecht steht nur dem Schöpfer des Lebens selbst zu. Kein Mensch ist dazu berechtigt, über das eigene und erst recht nicht über das Leben eines anderen ein letztgültiges Urteil zu fällen und ihm ein Ende zu setzen. Dagegen ist es ist für einen Menschen nicht unwürdig, in Krankheit und Sterben die Entmächtigung seiner Persönlichkeit zu erfahren. Im Sterben und Tod wird der Mensch sich ganz entrissen und auf Gott geworfen.
Darum sind Sterben und Tod zu erleiden.

Sterben und Tod sind keine Taten des Menschen, durch die er sich selbst vollendet oder seinem Leben in Freiheit selbst ein Ende setzt. Ich weise Sie in diesem Zusammenhang auf Röm. 1,18ff: Dort, wo die Menschen von Gott abfallen, kollabiert auch die Ethik.

Christliche Ethik geht aus von der Ebenbildlichkeit Gottes, und damit von der Bindung an Gott.

Ich breche hier ab.

Aber ich denke, ich konnte Ihnen einige Orientierungsdaten bieten, zur Beantwortung der Frage, wie Christen, die Gott und seinem Wort glauben und gehorchen in der Frage der Euthanasie Stellung beziehen müssen.

[1] Peter Singer u. Helga Kuhse, Muss diese Kind am Leben bleiben?: Das Problem schwerstgeschädigter Neugeborener, Übers. Jutta Schust. (Erlangen: Harald Fischer Verlag, 1993), S.159.

[2] Singer, Praktische Ethik, S.29.

[3] Singer, Praktische Ethik, S.87-88.

[4] Ebd., S.109-110.

[5] Ebd., S.116.

[6] Ebd., S.118.

[7] Ebd.

[8] Ebd., S.125.


Nahtoderlebnisse – Blick in das Jenseits?

Nahtoderlebnisse – Blick in das Jenseits?

 

Einleitung

Nahtoderlebnisse werden seit über 25 Jahren immer wieder publiziert, oft Aufsehen erregend in der Laienpresse, aber auch in Fachzeitschriften.

Ähnliche Berichte gab es aber bereits im Altertum bei Plato. Von Hieronymus Bosch (1450 – 1516) wurden sie in eindrucksvoller Form malerisch charakterisiert mit dem Titel „Aufstieg in das himmlische Paradies“ (Abb. 1).

In den 70er Jahren wurde von dem amerikanischen Psychiater Raymond A. Moody (1975) erstmals eine größere Serie solcher Berichte publiziert, unter anderem in seinem Buch „Leben nach dem Tod. Die Erforschung einer unerklärlichen Erfahrung.“
Es gibt mittlerweile darüber eine Fülle von Büchern, mit Titeln wie „90 Minuten im Himmel, Erfahrungen zwischen Leben und Tod“ von Don Piper, „Endloses Bewusstsein: Neue medizinische Fakten zur Nahtoderfahrung“ von Prof. Dr. Pim van Lommel, „Der Tod muss nicht das Ende sein“ von Dr. med. Sam Parnia und, mehr auf neurologisch-wissenschaftlicher Basis, das Buch „Mythos Nahtoderfahrung“ von Dr. med. Birk Engmann (2011), niedergelassener Neurologe und Nervenarzt.

Wann treten Nahtoderlebnisse auf?

Wie Mobbs & Watts in einer Metaanalyse1 (Analyse mehrerer wissenschaftlicher Studien) berichteten, handelte es sich dabei nur in knapp 50% um Erfahrungen im Rahmen echter lebensbedrohlicher oder kritischer Situationen mit Sauerstoffmangel etc., in 52% wurden Nahtoderfahrungen ohne ein lebensgefährdendes Ereignis berichtet, wie z. B. nach Kreislaufkollaps2.

Nach beiden Typen von Ereignissen berichteten 43% bzw. 49% der Betroffenen rückblickend über Nahtoderfahrungen, bei prospektiven Studien (dabei wird eine theoretische Annahme überprüft) nur knapp 20%.
Ohne Zweifel war bei keinem dieser Patienten die Definition des klinischen Todes mit irreversiblem (unumkehrbarem) Stillstand von Atmung und Kreislauf erfüllt, erst recht nicht der biologische Tod mit irreversiblem Erlöschen sämtlicher Organ- und Zellfunktionen.

Die Nahtoderfahrungen in kritischen oder weniger kritischen Situationen haben aber sehr prägende Erlebnisse und Wahrnehmungen hinterlassen, die oft zu einem starken Sendungsbewusstsein und einer lebhaften Publikationstätigkeit der Betroffenen geführt haben3. Einen Blick ins „Jenseits“ bieten sie jedoch aus neurologisch-neurobiologischer Sicht nicht, da der Tod nie eingetreten war.

Nur positive Wahrnehmungen bei Nahtoderlebnissen?

Nach den Ergebnissen der AWARE-Studie von Parnia et al. (2014) mit 102 Interviews bei 140 Überlebenden von insgesamt 2060 Patienten mit Herzstillstand hatten:

  •  46% Erinnerungen an die Akutphase in Form von hellem Licht, Tieren oder Pflanzen, Furcht, Verfolgungsszenarien, Déjà vu oder auch Erscheinungen verstorbener Angehöriger,
  • 9% berichteten Nahtoderlebnisse, meistens in Form von Lichtwahrnehmungen wie in einem Tunnel, der ins Licht führt, starken Glücksgefühlen, Out-of-body-Erfahrungen (Empfindung, seinen eigenen Körper zu verlassen und ihn z.B. von oben zu sehen) oder Depersonalisations-Erlebnissen(Betrachtung des eigenen Lebens von außen wie in einem Film.)
  • 2% waren sich einiger während der Reanimation (Wiederbelebung) gesehener oder gehörter Erlebnisse bewusst, deren Wahrheitsgehalt experimentell überprüft werden konnte4.

Grob geschätzt waren knapp 2/3 der Nahtoderlebnisse positiv mit den erwähnten Glücks- und Lichtwahrnehmungen („Aufstieg ins Paradies“), 1/3 negativ mit zum Teil höllen-ähnlichen Erlebnissen.

Das Tunnelsehen

Neurobiologisch lassen sich ähnliche Erlebnisse bei bestimmten Hirnschädigungen nachweisen bzw. provozieren.

Ein Beispiel hierfür ist das Tunnel-Sehen:
Unter erhöhtem CO2-Gehalt des Blutes oder Sauerstoff-Mangel wurden aufgrund einer Funktionsstörung in dem Zentrum des Gehirns, wo das Sehen verarbeitet wird (Hinterhaupts-/Okzipital-lappen der Großhirnhemisphären) vermehrt tunnelblickartige Gesichtsfeldeinschränkungen bemerkt, ähnlich wie sie nach Nahtod-Situationen berichtet wurden5.
Der Grund ist, dass die Teile des Sehzentrums, die das periphere Gesichtsfeld abbilden, besonders empfindlich sind für Sauerstoffmangel oder CO2-Überschuss.

 

Visuelle Halluzinationen

Bei Schädigung des Sehzentrums (Sehrinde okzipital) tritt aber nicht nur Tunnelsehen auf.
Oft kommt es dabei vorübergehend zu einer Reizung der Nervenzellen im Sehzentrum, bei der positive Wahrnehmungsphänomene in Form von visuellen Halluzinationen auftreten können.
Dabei produziert das Gehirn – obwohl keine entsprechenden visuellen Sinnesreize vorliegen - geometrische Formen, Muster, Farben, Gesichter oder auch ganze Figuren oder traumähnliche visuelle Szenen. Hierbei hängt die Art der Halluzination von der Lokalisation der Hirnschädigung in der Sehrinde ab.
Wenn das Hirnareal, das die Farbe (grün) und Form eines Baumes neuronal kodiert und abbildet, elektrisch stimuliert oder irritiert wird (z.B. durch Sauerstoffmangel), kann es diese Wahrnehmung (eines grünen Baumes) auch ohne äußeren Reiz spontan produzieren6.
Ähnliche visuelle Halluzinationen werden provoziert unter dem Einfluss von Drogen (Cannabinoide etc.) und Medikamenten (z. B. Glutamat-/NMDA-Rezeptor- oder Serotonin-Antagonisten).

Verschiedene Halluzinogene wie LSD, Meskalin, Ketamin oder Haschisch, die optische Halluzinationen und keine Bewusstseinstrübungen oder Gedächtnislücken hervorrufen, können vereinzelt alle Nahtoderlebnis-Elemente bis hin zu vollständigen Nahtoderlebnis-Sequenzen hervorrufen7.
In echten Nahtod-Situationen werden durch den Sauerstoffmangel u.a. vermehrt halluzinogen wirkende Substanzen (vom Körper produzierte NMDA-Rezeptor-Antagonisten wie das Endopsychosin) gebildet, die der Glutamat-Intoxikation der Nervenzellen und damit dem neuronalen Zelltod entgegen wirken sollen.

 

Das Verlassen des Körpers

Der unmittelbar vor dem Sehzentrum gelegene hintere Scheitellappen (Parietallappen) ist essenziell wichtig für unsere Raumwahrnehmung.
So wird er z.B. im Rahmen von tiefer Meditation mit Gefühlen von Raum- und Zeitlosigkeit (wie „frei schwebend“, ähnlich Nahtoderlebnissen) inaktiviert8.
Bei Großhirnschädigungen am Übergang zwischen Schläfen- und Scheitellappen (temporo-parietaler Übergang) traten bei Reizung durch epileptische Anfälle Erlebnisse auf, als schwebe man über seinem eigenen Körper und sehe diesen von oben (Out-of-body-Erlebnisse), ähnlich wie in Nahtod-Situationen. Sie ließen sich auch durch elektrische Reizung dieser Region provozieren9.
Ähnliche Erfahrungen werden bei epileptischen Anfällen im Schläfenlappen (Temporallappen) des Gehirns10 berichtet, beispielsweise von Dostojewski, der im Rahmen von Temporallappen-Anfällen ein „frei flottierendes, unglaubliches Glücksgefühl erlebte, von dem ein Moment ausreiche, sein ganzes Leben zu erfüllen“11 was stark an Nahtoderlebnisse erinnert.

Zusammenfassung

Zusammenfassend gibt es eine Fülle von neurobiologischen und neurologischen Erklärungen für die verschiedenen, im Rahmen von Nahtoderlebnissen berichteten Phänomene, sei es unter Sauerstoff-Mangel des Gehirns oder nach vorübergehendem Kreislaufstillstand, sei es in Narkose oder nach Blutdruck-Abfall.
Dass diese Erlebnisse für die betroffenen Menschen sehr prägend sind und zu transzendentalen Erfahrungen Anlass geben, wurde vielfältig dokumentiert.
Die Frage nach dem Jenseits bzw. nach der Unsterblichkeit der menschlichen Seele und einem Leben nach dem biologischen Tod lässt sich jedoch damit nicht beantworten, da sie naturwissenschaftlichen Methoden nicht zugänglich ist.
Sie entspringt einer tiefen menschlichen Sehnsucht nach Transzendenz, Glück und der Beziehung zu einem persönlichen Gott und bleibt immer eine Glaubensfrage, wie Jesus Christus der um ihren Bruder trauernden Martha verheißen hat:

„Ich bin die Auferstehung und das Leben; wer an mich glaubt, wird leben,
auch wenn er stirbt; und jeder, der lebt und an mich glaubt,
wird nicht sterben in Ewigkeit.
Glaubst du dies?“
Johannes 11, 25

 

Download
Nahtoderlebnisse – Blick in das Jenseits?
Auszug aus dem CDK-Rundbrief Nr. 83
Nahtoderlebnisse - Heide.pdf
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Fußnoten:

1 Trends in Cognitive Sciences 2011

2 Charland-Verville et al. 2014

3 Martial et al. 2017

4 Martial et al. 2017

5 Klemenc-Ketis et al. 2010

6 Fftyche 2007

7 Bókkon et al. 2013

8 Newberg 2001

9 Sie wurden von O. Blanke, Genf, und anderen (2004; 2009; Brandt et al. 2005) sehr gut untersucht und publiziert

10 Britton & Bootzin 2004

11 Iniesta 2014

 

Bildnachweis:

Oberste Bild: Hieronymus Bosch, gemeinfrei

Mittere Bild: Kora27 über Wikipedia, gemeinfrei

untere Bild: rolffimages über Adobe Sock


Zwang oder freie Entscheidung zur Organspende Organtransplantation

Zur aktuellen Debatte um die Organspende

 

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Zwang oder freie Entscheidung
Auszug aus dem CDK-Rundbrief Nr. 83
Zwang oder freie Entscheidung.pdf
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Kaum war der Gesundheitsminister Jens Spahn im Amt, kündigte er eine Reform an, um die sinkenden Zahlen von Organspendern aufzuhalten: Jeder soll automatisch ein Organspender sein, es sei denn er widerspricht aktiv. Bald soll über diese Frage im Bundestag entschieden werden. Was ist davon zu halten? Welche Position nimmt die Bibel dieser Thematik gegenüber ein?

Um diese Fragen fundiert beantworten und auch in Gesprächen begründet Stellung dazu nehmen zu können, muss das Hirntod-Konzept – die Bedingung jeder Organspende (ausgenommen bei Lebendspenden) - genau ergründet werden.

DER BEGRIFF HIRNTOD

In der offiziellen Richtlinie wird der Hirntod, oder medizinisch korrekt ausgedrückt den „irreversiblen Hirnfunktionsausfall“, folgendermaßen definiert:

„Mit der Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms (irreversibler Hirnfunktion-sausfall) ist der naturwissenschaftlich-medizinische Tod des Menschen festgestellt.“1

In anderen Worten: Ein Mensch ist nicht dann tot, wenn das Herz aufhört zu schlagen, es also zu einem unumkehrbaren Stillstand des Herzkreislaufs kommt. Laut dieser Definition ist der Betreffende bereits dann tot, wenn das Gehirn als Ganzes nicht mehr funktioniert.

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DIAGNOSTIK DES HIRNTODS

  • Wie findet man heraus, ob jemand einen unumkehrbaren Hirnfunktionsausfall hat?
  • Wie genau läuft die Diagnostik des Hirntods ab?
  • Welche medizinischen Schritte sind dazu notwendig?

VORAUSSETZUNG: SCHWERE HIRNSCHÄDIGUNG

Um einen Menschen im Sinne der Hirntod-Diagnostik für tot erklären zu können, müssen zuerst einmal zwei Voraussetzungen gegeben sein: Die erste Voraussetzung besagt, dass eine akute schwere Hirnschädigung vorliegen muss. Dies tritt beispielsweise nach einem schweren Schädel-Hirn-Trauma auf. Beispielsweise kann es durch einen Aufprall zu einer Hirnblutung und dadurch zu einer schweren Hirnblutung kommen.

VORAUSSETZUNG: KEINE ANDERE (BEHEBBARE) URSACHE DER HIRNSCHÄDIGUNG

Die zweite Voraussetzung fordert, dass keine anderen Ursachen für die Ausfallssymptome des Gehirns vorliegen dürfen, außer der Hirnschädigung selbst.
Andere Ursachen wären beispielsweise:

  • eine Vergiftung (Intoxikation),
  • dämpfende Medikamente,
  • eine erniedrigte Körpertemperatur (Hypothermie),
  • ein Kreislaufschock
  • ein Koma, das durch endokrinologische, metabolische oder entzündliche Erkrankungen hervorgerufen wurde.

Um diese Unterscheidung vorzunehmen, ist langjährige intensivmedizinische Erfahrung notwendig. Sämtlichen Hinweisen darauf, dass die Hirnschädigung eine andere und damit eine potentiell behebbare Ursache hat, muss akribisch nachgegangen werden.

 

SYMPTOME: KOMA, HIRNSTAMM-AREFLEXIE, APNOE

Wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, also eine schwere und nicht behebbare Hirnschädigung vorliegt, muss in einem weiteren Schritt eine eingehende Untersuchung des Patienten erfolgen, wobei drei klinische Symptome vorhanden sein müssen: Koma, Hirnstamm-Areflexie und Apnoe.

KOMA

Ein Koma liegt dann vor, wenn sich der Patient in einer tiefen Bewusstlosigkeit befindet: Der Patient ist nicht erweckbar und reagiert nicht auf starke äußere Reize.

 

HIRNSTAMM-AREFLEXIE (KEINE HIRNSTAMM-REFLEXE)

Der Hirnstamm ist die Verbindungsstelle zwischen dem Groß- und Kleinhirn und dem gesamten übrigen Körper. Er ist gewissermaßen das dicke Strombündel, durch den alle Leitungen vom und zum Gehirn verlaufen.
Die Untersuchung der Hirnstamm-Reflexe geht der Frage nach, ob einzelne Verschaltungen des Stammhirns intakt sind oder nicht. Sind die unterschiedlichen Reflex-Schaltkreise ausgefallen, so liegt die Schlussfolgerung nahe, dass der Hirnstamm als Ganzes ausgefallen ist. Der Hirnstamm ist also gewissermaßen die Hauptleitung des Gehirns. Wenn diese Leitung nicht mehr funktioniert, kann keine Kommunikation zwischen dem (Groß)Hirn und dem restlichen Körper erfolgen.
Zu den Hirnstamm-Reflexen gehören unter anderem die Pupillenreaktion, die Koordination von Augen in Bezug zur Kopfstellung, der Korneal-Reflex oder der Würgereflex. Die Hirnstamm-Reflexe zeigen, inwieweit die einzelnen Reflexbahnen, die durch das Stammhirn laufen, intakt sind. In der Abbildung  ist beispielhaft die Pupillen-Reaktion dargestellt. Wenn eine Pupille mit einem Lichtstrahl erleuchtet wird, wird die Wahrnehmung des Lichts vom Auge über den Sehnerv2  (blau) bis zum Stammhirn3  geleitet. Dort wird die Information auf einen weiteren Nerv verschaltet4  (rot), der wieder zurück zum Auge zieht und „veranlasst“, dass die Pupille sich verengt5.  Liegt eine normale Pupillengröße, Motorik und Lichtreaktion vor, ist die Integrität – und damit Funktionsfähigkeit - der einzelnen Bestandteile dieses Reflexbogens bestätigt. Wenn dieser Reflex komplett ausgefallen ist, so muss eine Läsion (Störung der Funktion) auf Verschaltungsebene (also auf Stammhirnebene) vorliegen.
Die einzelnen Hirnstammreflexe werden auf unterschiedlichen Ebenen des Gehirns verschaltet, sodass Etage für Etage der Hirnstamm getestet werden kann.

APNOE – AUSGEFALLENES ATEMZENTRUM

Zu guter Letzt muss nachgewiesen werden, dass auch das Atemzentrum, welches ebenfalls im Stammhirn lokalisiert ist, ausgefallen ist. Dies geschieht in dem sogenannten Apnoe-Test. Hierbei wird der intensivpflichtige Patient, der durchgehend beatmet wird, nach eingehender Vorbereitung6  von der Beatmung abgenommen. Bei einem ausgefallenen Atemzentrum wird der Patient – obwohl er nun nicht mehr mit Sauerstoff versorgt wird – nicht Luft holen7. Würde er nicht wieder an die Beatmungsmaschine angeschlossen werden, würde er sterben, weil er nicht mehr eigenständig nach Luft schnappt.

 

DER IRREVERSIBILITÄTS-NACHWEIS (NACHWEIS DER UNUMKEHRBARKEIT)

Sind alle drei klinischen Symptome vorhanden, kommt der letzte Schritt auf dem Weg der Hirntod-Diagnostik: der Irreversibilitätsnachweis.
Hierbei kommen apparative diagnostische Methoden zum Einsatz wie bspw.:

  • das EEG
  • die Doppler/Duplexsonographie der hirnversorgenden Gefäße
  • neu auch die CT-Angiographie

Man stelle sich folgende Situation vor:
Eine Person fährt Motorrad, kommt bei einer Tour von der Fahrbahn ab und schleudert gegen eine Wand. Nach der Akutversorgung kommt der Patient auf die Intensivstation. Hier stellt man fest, dass es zu massiven Hirnblutungen gekommen ist.
Der Zustand des Patienten verschlechtert sich zunehmend, sodass keine Hoffnung auf Besserung mehr vorhanden ist. In so einem Zusammenhang wird nun der Neurologe oder Neurochirurg hinzu geholt, um festzustellen, in wie weit das Gehirn irreversibel ausgefallen ist. Die Untersuchung wird von einem Facharzt der Neurologie/Neurochirurgie und einem zusätzlichen Facharzt unabhängig voneinander durchgeführt.

Diese prüfen nun, in wie weit ein Hirntod vorliegt. Sie gehen entsprechend der zuvor geschilderten Schritte vor: In unserem Beispiel wird bei dem Patienten eine akute schwere Hirnschädigung (Hirnblutung) festgestellt. Eine andere Ursache für die Ausfallssymptome des Gehirns ist nicht zu erkennen.
Im zweiten Schritt stellen die Ärzte fest, dass der Patient in einem tiefen Koma liegt, dass die Hirnstamm-Reflexe ausgefallen sind und auch das Atemzentrum nicht mehr funktioniert. Nun werden zum sogenannten Irreversibilitätsnachweis apparative diagnostische Maßnahmen eingeleitet. In der Regel wird ein EEG geschrieben, hierbei zeigt sich ein Null-Linien EEG, d.h. es werden keine Hirnströme auf der Oberfläche des Gehirns mehr dargestellt.
Unter Umständen (in seltenen Fällen) wird eine kontrastmittelgestützte Gefäßdarstellung der Gehirngefäße durchgeführt. Hier zeigt sich evtl., dass die Gehirngefäße bereits verschlossen sind und kein Blut mehr leiten. Das bedeutet, dass das Gehirn nicht mehr mit Blut versorgt wird und entsprechend im Begriff ist, abzusterben.

FESTSTELLUNG DES TODES

In diesem Fall wird der Hirntod diagnostiziert und auf einem Untersuchungsbogen abschließend der Tod festgestellt. Der Hirntod gilt als sicheres Todeszeichen nach diesem ganzen Prozess.
Dies bedeutet, dass der Patient, der noch beatmet auf der Intensivstation liegt, offiziell für tot erklärt wird. Dies ist die notwendige Voraussetzung, um eine Organtrans-plantation durchzuführen.8

IST HIRNTOD WIRKLICH TOT?

- die ethische Hinterfragung -
In dem Artikel von Brandt und Angstwurm (im Auftrag der Bundesärztekammer) über die „Bedeutung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls als sicheres Todeszeichen“ erklären die Autoren, warum ein hirntoter Mensch als tot zu betrachten ist.
Im Kern des Artikels argumentieren sie folgendermaßen:

„Im Mittelpunkt der Todesfeststellung stehen die Irreversibilität der Ausfälle sowie der Verlust der Integration der Körperfunktionen zur Einheit als Lebewesen und der Verlust der Fähigkeit zu jeglicher Selbstreflexion sowie zu jeglicher eigenständiger Interaktion mit der Umwelt.“ 9

Hier sind die zwei derzeit wichtigsten Argumente benannt, warum in den meisten Ländern hirntote Menschen als bereits tot betrachtet werden.

VERLUST DER PERSÖNLICHKEIT = TOT?

Ein wichtiges und lange Zeit das zentrale Argument der Hirntod-Vertreter war und ist, dass mit dem Ausfall der Gehirnfunktionen die Persönlichkeit selbst erloschen ist. Brandt und Angstwurm bezeichnen dies als den „Verlust der Fähigkeit zu jeglicher Selbstreflexion sowie zu jeglicher eigenständigen Interaktion mit der Umwelt“.
Dazu ist jedoch zu bedenken: Es gibt Lebensformen, auf die diese Beschreibung genauso zutrifft. Diese werden allerdings nicht als tot bezeichnet. Da sind beispielsweise Embryos im Mutterleib: Sie haben (im frühem Stadium) weder die Fähigkeit zur Selbstreflexion, noch können sie eigenständig mit der Umwelt interagieren. Trotzdem sind sie nicht tot, sondern sehr lebendig! 10
Darüber hinaus gibt es Neugeborene mit einem stark unterentwickelten Groß- und Kleinhirn (Anenzephale Neugeborene11), auf die die oben genannte Beschreibung auch zutrifft. Häufig überleben sie nicht lange. Und trotzdem würde die Bezeichnung „tot“ auf diese kleinen Neugeborenen nicht zutreffen!12
Daher muss man sagen, dass die Argumentation über scheinbar fehlende personale Eigenschaften wie Wahrnehmung, Sprechen, Handeln, Intention etc. nicht als Argument für eine Definition vom Tod herhalten kann. In anderen Konstellationen sind das Fehlen von diesen Eigenschaften bei weitem kein Argument dafür, die Betreffenden für tot zu erklären.

VERLUST DER ZENTRALEN STEUERUNG = TOT?

Aus diesem Grund ist in der jüngeren Diskussion ein Argument ins Zentrum der Hirntod-Debatte gestellt worden, welches sich auf die Funktion des Gehirns an sich bezieht. Das Gehirn fungiert als die zentrale Steuerung des Körpers. Wenn nun – so das Argument – diese zentrale Steuerung ausfällt, ist der Patient tot. Entsprechend formulieren Brandt und Angstwurm in Ihrem Grundsatzartikel:

„Im Mittelpunkt der Todesfeststellung stehen die Irreversibilität der Ausfälle sowie der Verlust der Integration der Körperfunktionen zur Einheit als Lebewesen.“ 13

Die Argumentation funktioniert hierbei wie folgt:

  1. Die Schaltzentrale, die die verschiedenen Regelkreise des biologischen Lebens zusammenhält, ist nicht mehr vorhanden.
  2. Wenn der Organismus nicht mehr zu einer Einheit integriert werden kann, ist der Organismus tot.
  3. Also sind hirntote Menschen tot.

Immer mehr Stimmen wenden sich in jüngerer Vergangenheit gegen diese Argumentation.14Auch in der hochkarätigen Fachpresse wird das Argument kontrovers diskutiert. So schreiben die Neurologen R.D. Truog und F.G. Miller im hochdotierten „The New England Journal of Medicine“:

„Patienten, die die Kriterien für den Hirntod erfüllen, wurden ursprünglich als tot betrachtet, weil sie die ‚integrierende Funktion des Organismus als Ganzes‘ verloren hatten. In den letzten Jahrzehnten hat sich jedoch gezeigt, dass Patienten, bei denen Hirntot diagnostiziert wurde, dieses homöostatische Gleichgewicht nicht verloren haben, sondern über Jahre hinweg eine umfassende integrierte Funktion aufrechterhalten können.“ 15

Initial hatte Shewmon16 die Debatte neu angestoßen, indem er nachwies, dass bei Hirntod-Patienten noch enorm viele Funktionen des Körpers aufrecht erhalten werden, obwohl das Gehirn nicht mehr arbeitet. Hier nur ein Ausschnitt von Funktionen, die dann immer noch vorhanden sind:

  • Magen-Darm Funktion (Resorption von Ernährung, Ausscheidung)
  • Beseitigung, Entgiftung und Recycling von Zellabfällen im ganzen Körper
  • Energiebilanz mit Wechselwirkungen zwischen der Leber und den endokrinen (hormonellen) Systemen
  • Aufrechterhaltung der Körpertemperatur und des Flüssigkeits- und Elektrolythaushalts
  • Entwicklung einer fieberhaften Reaktion auf eine Infektion
  • Erfolgreiche Beendigung der Schwangerschaft und Geburt eines Fötus bei einer hirntoten Frau
  • Fähigkeit, sich von Episoden von Hypotonie, Aspiration (verschlucken) und Sepsis (schwere Infektion) zu erholen

Neben den medizinischen Argumenten ist auch die philosophisch-ethische Diskussion an einen Punkt angelangt, wo das Hirntod-Konzept zunehmend hinterfragt wird. Ralf Stoecker, ein führender Kopf in der Praktischen Philosophie und Experte des Hirntod-Konzepts spricht sich dafür aus, hirntote Menschen nicht als tot zu bezeichnen.17

Zusammenfassend müssen wir festhalten, dass die Begründung, hirntote Menschen – oder besser formuliert, Menschen, deren Gehirnfunktion unumkehrbar erloschen ist – als tot zu bezeichnen, nicht tragfähig ist. Es gibt keine solide Grundlage für diese Art von Argumentation. Vielmehr muss man hirntote Menschen korrekterweise als sterbende Menschen betrachten.
Wir reden und diskutieren über Menschen, die im Sterben liegen, jedoch noch keineswegs tot sind. Aus diesem Grund ist eine Organtransplantation18 aus ethischen Gründen nicht möglich. Hirntote Personen, die für eine Organtransplantation vorgesehen sind, werden beatmet in den OP gebracht, dort werden ihnen die entsprechenden Organe entnommen. Infolge der Organentnahme kommt es zum Herz-Kreislauf-Stillstand und dadurch erst zum Tod. Auch dies ist ein weiteres Argument, das die Hirntod-Feststellung als gleichzeitige Feststellung des Todes fragwürdig macht.

ENTSCHEIDUNGSLÖSUNG ODER WIDERSPRUCHSLÖSUNG?

Vor diesem Hintergrund ist die vom Gesundheitsminister Spahn geforderte Widerspruchslösung keine Lösung. Derzeit gilt die so genannte Entscheidungs-lösung. Sie beinhaltet, dass nur dann eine Organtransplantation durchgeführt werden darf, wenn der Betreffende vorher (bspw. mit einem Organspende-Ausweis) sich unmissverständlich dazu einverstanden erklärt hat. Ist diese Einverständniserklärung nicht vorhanden, müssen die Angehörigen entsprechend des mutmaßlichen Patientenwillens entscheiden. In jedem Fall muss aktiv eine Zustimmung gegeben werden.

Bei der nun diskutierten Widerspruchslösung gilt erstmal jeder Bürger als Organspender, es sei denn, dass er19 eine Organspende aktiv ablehnen. Eine solche Gesetzänderung würde einen massiven Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht bedeuten. Aus der Organ-SPENDE wird eine Organabgabe-PFLICHT.

Darüber hinaus wird den Angehörigen eine schwere Bürde aufgeladen. Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, der sich übrigens auch gegen das Hirntod-Konzept ausgesprochen hat, beschreibt die Folgen einer möglichen Gesetzänderung hin zur Widerspruchslösung wie folgt:

„Der menschliche Körper wird zu einem Objekt staatlicher Sozialpflichtigkeit gemacht“.

Fakt bleibt, dass nicht der Mensch über das Ende des Lebens entscheiden kann, sondern Gott allein. Dieser Grundsatz und auch der Schutz der Menschenwürde, die Gott jedem einzelnen Menschen als seinem Geschöpf schenkt, stehen im klaren Widerspruch zur von Jens Spahn geforderten Widerspruchslösung bei der Organspende.
Die Forderung nach dieser Gesetzesänderung ist folglich eine Entwicklung, der wir uns als Christen im medizinischen Bereich und auch als wachsame Staatsbürger klar entgegenstellen müssen

Fußnoten:

1: Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 TPG für die Regeln zur Feststellung des Todes nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TPG und die Verfahrensregeln zur Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 TPG, Vierte Fortschreibung, S. 2

2: N. opticus und Tractus opticus

3: Im Bereich der prätektalen Region

4: Über die parasympathische Efferenz ausgehend vom Edinger-Westphal-Kern und das Ganglion ciliare

5: Über den M. dilatator pupillae. Das gleiche geschieht konsensuell/gleichsinnig auf dem jeweils anderen Auge

6: Eine Präoxygenierung mit 100% Sauerstoff und einem Ausgangs paCO2 von 35 – 45 mmHG sind gefordert. Vgl. Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 TPG für die Regeln zur Feststellung des Todes nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TPG und die Verfahrensregeln zur Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 TPG, Vierte Fortschreibung, S. 6

7: Der Apnoe-Test orientiert sich an den paCO2-Werten. Hierbei sollten Antikonvulsiva, Sedativa und Analgetika zum Zeitpunkt der Feststellung der klinischen Ausfallssymptome des Gehirns unterhalb des therapeutischen Bereichs liegen, vgl. ebd. S. 7

8: Die in Bild 2 dargestellte Fließdiagramm trifft auf Patienten ab 2 Jahren zu. Sind die Patienten jünger als 2 Jahren gelten strengere Regelungen.

9: S.A. Brandt, A. Angstwurm: Bedeutung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls als sicheres Todeszeichen

10: Selbst Befürworter von Abtreibungen würden diese Wesen nicht als tot bezeichnen, sondern schlicht als noch nicht vollwertige Menschen. Aber eben auch nicht als tot.

11: Auf die Ebenfalls im Gegensatz zu den Embryonen die Irreversibilität – also Unumkehrbarkeit – zutrifft.

12: Des Weiteren gibt es einige Wachkoma-Patienten, auf die ebenfalls die Beschreibung des Verlustes zur Selbstreflexion zutrifft.

13: S.A. Brandt, A. Angstwurm: Bedeutung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls als sicheres Todeszeichen

14: In der Stellungnahme des Deutschen Ethikrats stellen die Autoren fest, dass es inzwischen „In der Kommentarliteratur zum Grundgesetz […] ein Übergewicht an Kritikern der Hirntodkonzeption“ gibt. Vgl. https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Stellungnahmen/deutsch/stellungnahme-hirntod-und-entscheidung-zur-organspende.pdf  S. 96

15: Übersetzung und Hervorhebungen durch den Autor. „Over the past several decades, however, it has become clear that patients diagnosed as brain dead have not lost this homeostatic balance but can maintain extensive integrated functioning for years.” New England Journal of Medicin 369;14, October 3, 2013, 1288

16: Vgl. Shewmon DA. Chronic “brain death”: meta-analysis and conceptual consequences. Neurology 1998;51:1538-45

17: Er wählt dabei eine sprachphilosophische Lösung, die trotzdem eine Organtransplantation ermöglicht, s. R. Stoecker: „Der Hirntod. Ein medizinethisches Problem und seine moralphilosophische Transformation“

18: Abgesehen von Lebendspenden

19: (oder die Angehörigen bei der doppelten Widerspruchslösung)

Bildernachweis von oben nach unten:

Bild 1: Zerbor, Adobe Stock

Bild 2: Deutsches Ärzteblatt | 30. März 2015 | DOI:  10.3238/arztebl.2015.rl_hirnfunktionsausfall_01

Bild 3: https://www2.ims.uni-stuttgart.de/sgtutorial/graphic/hirnstamm1.gif

Bild 4: http://physiologie.cc/XIV.5.htm

Bild 5: Kiryl Lis, Adobe Stock