Was gibt dem Menschen Würde?

Lebensqualität oder die Heiligkeit des Lebens?

Im Jahr 2001 meldete Die Rheinpfalz[1]: „Junge erhält für seine Geburt Entschädigung – Umstrittenes Urteil zu Behinderten in Frankreich. Die französische Justiz hat ihre heftig kritisierte Rechtsprechung zu Behinderten bestätigt. Der Kassationsgerichtshof sprach einem sechs-jährigen Jungen mit Down-Syndrom einen Anspruch auf Entschädigung zu, weil er nicht abgetrieben wurde. Der Generalstaatsanwalt hatte vergebens vor ‚einem Recht‘, nicht geboren zu werden gewarnt. Behinderten-verbände reagierten mit Empörung.“
Bereits ein Jahr zuvor hatte das höchste Zivilgericht einem 17 Jahre alten schwer Behinderten eine Entschädigung zugesprochen, weil er geboren und nicht abgetrieben wurde. Was war hier geschehen? Die Rheinpfalz informiert weiter: „Die Eltern des sechsjährigen Jungen hatten geltend gemacht, der Frauenarzt hätte die Trisomie 21 in der Schwangerschaft erkennen müssen. Der Generalstaatsanwalt mahnte in seinem Plädoyer, ein solches Urteil verletze die Würde des Jungen, Mensch zu sein. Er warnte vor einer ‚Eugenik als Vorsichtsmaßnahme‘, die um jeden Preis die Geburt eines behinderten Kindes vermeiden wolle.“

Die Unsterblichkeit wohnt im Menschen wie ein unauslöschliches Feuer, das Gott durch seinen Atem verliehen hat. Er hauchte den Lebensodem in die Nase.

Dieses Urteil liegt nun über 20 Jahre hinter uns. Der Druck auf die Würde des Menschen ist seitdem keines-falls geringer geworden. Die Würde des Menschen steht heute noch viel mehr unter Druck. Das zeigen gerade auch manche Auswüchse in dieser so genannten Corona- Pandemie. Das Thema „Was gibt dem Menschen Würde – Lebensqualität oder die Heiligkeit des Lebens?“ ist hochaktuell und der Lauf der Zeit gibt ihm unverhofft weitere Brisanz. Einige Zitate mögen das noch unterstreichen[2] „Menschliches Glück und gewiss menschliche Fruchtbarkeit sind nicht so wichtig wie ein wilder und gesunder Planet: einige unter uns können nur darauf hoff en, dass das richtige Virus vorbeikommt.“ David Graber, Biologe, National Park Service „Wenn ich wiedergeboren werden könnte, würde ich als Killervirus wiederkommen, um die menschlichen Bevölkerungszahlen zu verringern.“ 9. April 2021), Schirmherr des World Wildlife Fund. „Das Christentum ist unser Feind. Wenn die Rechte der Prince Philip – Duke of Edindinburgh (10. Juni 1921–9. April 2021), Schirmherr des World Wildlife Fund. „Das Christentum ist unser Feind. Wenn die Rechte der Tiere vorankommen sollen, müssen wir die Jüdisch-Christliche-Tradition zerstören.“
Peter Singer, Professor für Bioethik an der Princeton University. „Die Erde ist eine Moschee.“ Ibrahim Abdul-Matin, muslimischer Umweltschützer. Die Absicht solcher Umweltschützer ist klar gegen das jüdisch-christliche Menschenbild gerichtet. Es triff t in die Mitte dessen, was Gott und auch uns Christen heilig ist! Naturschutz ist Gott wichtig, davon legt die Bibel Zeugnis ab. Aber der Mensch darf dabei nicht unter die Räder kommen.

1. Einige biblische Grundlagen zum Thema

Beim Thema „Würde und Heiligkeit des Menschen“ ist es wichtig, sich an den Anfang zu erinnern, den Gott gemacht hat. Das Leben kommt aus Gottes Hand. Es kam durch sein Wort: 1. Mose 1,1: „Im Anfang schuf Gott die Himmel und die Erde.“[3] So beginnt die Heilige Schrift. Der Schöpfungsbericht informiert uns, wie Gott an sechs Tagen die Welt erschuf. Er sprach und es geschah. Der Mensch ist die Vollendung und Krone der Schöpfung Gottes. Das menschliche Leben ist einzig-artig und steht mit seinem biblischen Konzept von der Unsterblichkeit über den später aufgekommenen heidnischen Konzepten. Die biblische Offenbarung über das menschliche Leben ist einzigartig im Vergleich zu den heidnisch mesopotamischen Vorstellungen vom Leben bis hin zu den vermeintlich modernen Vorstellungen unserer Zeit. Die biblische Unsterblichkeit ist keine bloße Anschauung vom Überleben der Seele, sondern die eines voll erfüllten Lebens des ganzen Menschen in Körper und Seele.

Der Mensch ist und bleibt eine lebendige Seele

„Ich habe erkannt, dass alles, was Gott tut, für ewig sein wird: Es ist ihm nichts hinzuzufügen und nichts davon wegzunehmen; und Gott hat es [so] gemacht, damit man sich vor ihm fürchte.“ (Prediger 3,14) Die Unsterblichkeit wohnt im Menschen wie ein unauslöschliches Feuer, das Gott durch seinen Atem verliehen hat. Er hauchte den Lebensodem in die Nase. „Und Gott, der HERR, bildete den Menschen, Staub vom Erdboden, und hauchte in seine Nase [den] Odem des Lebens; und der Mensch wurde eine lebendige Seele.“ (1. Mose 2,7) Man kann wohl behaupten, wir haben im Alten Testament keine detaillierte ausgestaltete Lehre von der Unsterblichkeit. Aber wir haben Unsterblichkeit von Beginn an – denn weil der Mensch ein Gebilde aus Gottes Hand ist und ihm zum Ebenbild erschaffen wurde, so wurde er auch zur Unsterblichkeit geschaffen. Eine wichtige und wesentliche Übereinstimmung mit Gott liegt gerade in der Eigenschaft der Unsterblichkeit der menschlichen Seele. Adam und Eva waren mit ihrer Erschaffung lebendig und damit zugleich unsterblich. Alle Atheisten, die sich wünschten, dass ihre Asche über das Meer verteilt würde, werden einst auferstehen.

Zum Leben bestimmt

Die Menschen sind zum Leben und nicht zum Tod bestimmt. Gott wollte die Unsterblichkeit des Menschen in dessen Wesen als Person mit Leib, Seele und Geist. Das ist der Ausgangspunkt und der Zielpunkt der göttlichen Schöpfung. Ja, wir wissen um die Tragödie des Sündenfalls. Wir lernen aus der Heiligen Schrift, dass der Tod durch die Sünde eine besondere Macht über den Menschen hat. Aber das tiefe Tal des Todes mitsamt den Leiden, in dem sich die Menschheit seit dem Sündenfall befindet, hat nicht das letzte Wort in der Geschichte der Menschheit. Es gibt eine Hoffnung der Auferstehung, die die Juden und die Christen vereint. Und so tödlich die Sünde auch wütet und den geistlichen und physischen Tod bewirkt – sie hat nicht die Macht, die Seele mitsamt ihrer Unsterblichkeit auszulöschen. Der Annihilationismus (Auslöschungslehre) lehrt, dass ein Teil der Menschen aufhören würde zu existieren. Dies ist nicht mit dem biblischen Befund vereinbar. Tod meint in der Bibel Trennung – nicht aber Auslöschung.

Kontroverse Ansichten über den Tod

In Mesopotamien wurden die Menschen gelehrt, dass sie als Sterbliche erschaffen wurden, sodass der Tod die natürliche Folge ihrer Beschaffenheit, also ihrer Existenz war. In Israel glaubte man hingegen, dass man für ein nie endendes Leben erschaffen wurde. Darum war der Tod etwas Unnatürliches. Es ist erstaunlich, dass weder die Aufzeichnungen der Babylonier noch die der Assyrer etwas von einer Auferstehung offenbaren, obwohl doch die Auferstehung so klar bei Daniel und Jesaja dargelegt ist. Der Assyrologe und Bibellehrer Heidel schlussfolgert dazu: „Diese Unterschiede trennen die Eschatologie der Mesopotamier von der der Hebräer so weit wie der Osten vom Westen entfernt ist.“[4]

Krebsgeschwür oder Krone der Schöpfung?

Dieser Hinweis auf Mesopotamien oder Babylon ist in-sofern wichtig, da die heutige so modern scheinende grüne Bewegung mit ihrer ökologischen Doktrin sich letztlich auf uralte heidnische Religionen zurückführen lässt. Es ist dabei erstaunlich, dass der Mensch als Krebsgeschwür und nicht als Krone der Schöpfung verstanden wird (Club of Rome). Mark Musser zeigt in seinem Buch „Nazi Ecology: The Oak Sacrifice of the Judeo-Christian Worldview in the Holocaust“ (Nazi Ökologie: Das Eichenopfer der jüdisch-christlichen Weltsicht im Holocoust), in welch alten heidnischen Quellen die Weltanschauung der Nazis verwurzelt ist. Nach Mussers Auffassung führten die Nazis ihr Vernichtungsprogramm als modernisierte Form von Menschenopfern unter ökologischer/biologischer Tarnung aus. Ihre Ideologie war in der „eichenopferlichen Bildsprache des antiken Heidentums verwurzelt“. Er betont: „Das Wort Holocaust selbst bedeutet ‚ganzes Brandopfer‘.“ Der Sozialdarwinismus, der Grundlage für die Nazis und den modernen Umweltschutz ist, hat seine Wurzeln in heidnischem Denken. Dieser Hintergrund ist hier wichtig. Denn für die von Gott gegebene Würde des Menschen ist in dieser heidnischen Weltanschauung kein Platz. Paulus erklärt im Römerbrief in Kapitel 1, wie der Mensch durch seine aktive Verwerfung von Gott als dem Schöpfer zur Verfinsterung kommt. Das wiederum führt zur „Entherrlichung“ und Entehrung Gottes und endet in der Verherrlichung und Verehrung der Schöpfung. Das Leben und die Würde des Menschen sind mit dem Heidentum aus den Angeln gehoben. Über das Leben, das aus Gottes Hand entstand, müssen wir biblisch denken. Denn bis heute stehen andere Vorstellungen über Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens im Raum. Sie schweben nicht harmlos in einer theoretischen Sphäre oder Blase, sie greifen unser Leben und dessen Würde an. Der Bibel völlig entgegengesetzte Anschauungen und deren aggressive Vertreter sind aktiv dabei, das biblische Grundverständnis vom Leben und dessen Würde aus den Angeln zu heben.

Hoffnung trotz Vergänglichkeit

Bevor wir nun weiter in das Thema eintauchen, möchte ich noch den hoffnungsvollen Rahmen aufzeigen, in dem wir uns mit dem von Gott geschaffenen Leben befinden. Wir erinnern uns an die perfekte Schöpfung. Gott schuf den Menschen. Er wollte ewiges Leben für den Menschen. Der Sündenfall führte zur Trennung von Gott und zum geistlichen Tod, dem folgte später der physische Tod. Nach dem Sündenfall lesen wir in 1. Mose 3,9: „Und Gott, der HERR, rief den Menschen und sprach zu ihm: Wo bist du?“ Gott trat schon hier als Retter in Erscheinung. Nur Gott kann uns aus der Todeszone der Sünde retten. Er kümmert sich um die Menschheit, während sie in dieser Weltgeschichte durch das lange Tal des Todes und Leidens schreitet. Er sendet sein Licht durch das Evangelium. Er stellte mit seinem Sohn Jesus Christus das Kreuz der Versöhnung auf.
Als Folge des Sündenfalls hat Gott die Schöpfung der Nichtigkeit oder Vergänglichkeit unterworfen. Denn die Schöpfung ist der Nichtigkeit unterworfen worden – nicht freiwillig, sondern durch den, der sie unterworfen hat – auf Hoffnung hin, dass auch selbst die Schöpfung von der Knechtschaft der Vergänglichkeit freigemacht werden wird zur Freiheit der Herrlichkeit der Kinder Gottes (Römer 8,20–21).
Paulus macht hier deutlich, dass die Krise der gesamten Schöpfung mitsamt dem Leben der Menschen nicht hoffnungslos ist. Es gibt Grund zur Hoffnung, weil der souveräne Gott die Schöpfung von der Knechtschaft der Vergänglichkeit befreien wird. Und hier nennt Paulus das Ziel: Es geht Gott um die Freiheit der Herrlichkeit der Kinder Gottes. Das kommende Leben in der ewigen Herrlichkeit befreit von der Vergänglichkeit. Das ist das Ziel Gottes mit den Seinen. Dieser große, hoffnungs-volle Rahmen muss uns vor Augen stehen, wenn wir nun weiter über die Würde, Lebensqualität und Heiligkeit des Lebens nachdenken. Gottes Plan begann in der Ewigkeit vor Raum und Zeit und führt uns auch wieder in die Ewigkeit. Seine hoffnungsvolle Heilsgeschichte ist eingebettet in seine Ewigkeit.

2. Was dem Menschen würde gibt

Der Frage nachzugehen, was dem Menschen Würde gibt, hat mit der Frage zu tun, die eingangs schon angesprochen wurde. Es ist die Ursprungsfrage. Die Frage nach der Herkunft des Menschen. Wo kommt er her, was macht den Menschen aus, wozu ist er überhaupt da? Dazu wollen wir auf einige Bibeltexte hören, um das biblische Bild vom Menschen vor Augen zu haben. Daraus leiten wir dann kurz und knapp die Menschenwürde für uns ab.

1. Mose 1,27–28: „Und Gott schuf den Menschen nach seinem Bild, nach dem Bild Gottes schuf er ihn; als Mann und Frau schuf er sie. Und Gott segnete sie, und Gott sprach zu ihnen: Seid fruchtbar und vermehrt euch, und füllt die Erde, und macht sie [euch] untertan; und herrscht über die Fische des Meeres und über die Vögel des Himmels und über alle Tiere, die sich auf der Erde regen!“ Der Mensch ist Geschöpf Gottes, nach seinem Bild er-schaff en, männlich und weiblich. Der Mensch ist gesegnet und berufen mit seinem Leben durch seine Familie die Erde zu füllen und sie sich untertan zu machen und zu herrschen. Der Mensch ist Krone der Schöpfung und ist beauftragt, die Tierwelt zu beherrschen. Das weist ihm Verantwortung für die Schöpfung zu und schließt jede Ausbeutung aus. Beachten wir hier, dass der Mensch über dem Tier steht. Auch wenn Yuval Noah Harari, ein populärer Frontmann des Transhumanismus, die Menschen als hackbare Tiere[5] oder der Physiker und Nobelpreisträger Reinhard Genzel den Menschen als Tier bezeichnet[6]. Heute erhalten Küken eine größere Beachtung als ungeborene Menschen. Seit dem Jahr 2022 ist das Töten von geschlüpften Eintagsküken in Deutschland verboten. Die Tötung ungeborener Mitmenschen geht erbarmungslos weiter.

Was ist der Mensch?

Psalm 8 zeigt uns seine besondere Stellung in der Schöpfung:
1 Dem Chorleiter. Nach der Gittit. Ein Psalm. Von David.
2 HERR, unser Herr, wie herrlich ist dein Name auf der ganzen Erde, der du deine Hoheit gelegt hast auf die Himmel!
3 Aus dem Munde der Kinder und Säuglinge hast du Macht gegründet um deiner Bedränger willen, um zum Schweigen zu bringen den Feind und den Rachgierigen. 4 Wenn ich anschaue deine Himmel, deiner Finger Werk, den Mond und die Sterne, die du bereitet hast: 5 Was ist der Mensch, dass du seiner gedenkst, und des Menschen Sohn, dass du dich um ihn kümmerst?
6 Denn du hast ihn wenig geringer gemacht als Engel,
mit Herrlichkeit und Pracht krönst du ihn.
7 Du machst ihn zum Herrscher über die Werke deiner Hände; alles hast du unter seine Füße gestellt:
8 Schafe und Rinder allesamt und auch die Tiere des Feldes,
9 Vögel des Himmels und Fische des Meeres, was die Pfade der Meere durchzieht.
10 HERR, unser Herr, wie herrlich ist dein Name auf
der ganzen Erde!

David blickt als Geschöpf auf den HERRN, er sieht seine Herrlichkeit und Hoheit. Der Kontrast zu dieser unfassbaren Hoheit wird unterstrichen durch die Worte der Kinder und das Brabbeln der Säuglinge. Jesus bezog sich in Matthäus 21,16 darauf: „Aus dem Mund der Unmündigen und Säuglinge hast du ein Lob bereitet.“ Schon hier erkennen wir erneut die Größe Gottes, dass er die kleinsten Menschenkinder würdigt, ihm Lob bereiten zu dürfen. Das hätte er nicht nötig, aber er hält es für nötig. So wunderbar ist unser Gott!
Gottes Größe und Stärke zeigt sich im Umgang mit den Kleinen und Schwachen. Und ihre Würde zeigt sich wiederum darin, dass er sie seiner Annahme und Liebe würdigt. Der nächste Kontrast in Psalm 8 liegt darin, dass David wieder mit dem Himmel anfängt (V. 4) und dann die Frage stellt: „Was ist der Mensch, dass du seiner gedenkst und des Menschen Sohn, dass du dich um ihn kümmerst?“ (V. 5) Gott denkt an den Menschen, er kümmert sich um sein Leben. Das haben wir schon bei Adam gesehen, wie Gott nach ihm fragt und sich um ihn in seiner Sündennot kümmert. Auch darin zeigt Gott, dass er den Menschen als sein Geschöpf seiner Würde entsprechend behandelt.

Auf wunderbare Weise erschaffen

In Psalm 139,13–17 lesen wir:
13 Denn du bildetest meine Nieren. Du wobst mich in meiner Mutter Leib.
14 Ich preise dich darüber, dass ich auf eine erstaunliche, ausgezeichnete Weise (Hervorhebung durch den Autor) gemacht bin. Wunderbar sind deine Werke, und meine Seele erkennt es sehr wohl.
15 Nicht verborgen war mein Gebein vor dir, als ich gemacht wurde im Verborgenen, gewoben in den Tiefen der Erde.
16 Meine Urform sahen deine Augen. Und in dein Buch waren sie alle eingeschrieben, die Tage, die gebildet wurden, als noch keiner von ihnen [da war]. 17 Für mich aber – wie schwer sind deine Gedanken, o Gott! Wie gewaltig sind ihre Summen!

Jeder Mensch ist auf eine erstaunliche, ausgezeichnete Weise gemacht (V. 14). Er ist im Verborgenen gewoben (V. 15). Unser einzigartiges Erbgut und unsere Würde kommen aus Gottes Hand. Gott sieht den Menschen vom Anfang seiner Zeugung an. Er blickt auf ihn als sein Geschöpf. Die Tage eines jeden Lebens sind eingeschrieben und damit individuell festgelegt (V. 16). Das Leben des Menschen ist also in jeder Hinsicht göttliche Maßarbeit und ein ausgezeichnetes wunderbares Werk. Was für ein Reichtum an Eindrücken geben uns allein diese drei Kardinalstellen der Heiligen Schrift über den Menschen. Was dem Menschen Würde gibt, können wir damit klar beantworten: Gott selbst, seine Schöpfermacht, seine Herrlichkeit, aber auch seine Absicht, sich um die Kleinen und Großen aktiv zu kümmern. Der Mensch ist auf Gott hin angelegt und angewiesen. Sinn und Ziel seines Lebens ist es Gottes Abbild zu sein und zu spiegeln. Der Begriff von der Würde des Menschen fand Eingang in das deutsche Grundgesetz. Und die Väter und Mütter des Grundgesetzes hatten eine christlich geprägte Vorstellung von Gott und den Menschen. Was die heutige Politik und Rechtspraxis angeht, müssen wir einen Trend weg vom biblischen Gott und Menschenbild feststellen. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland setzt die Verantwortung vor Gott an den Anfang. So heißt es in der Präambel: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, […] hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“ Artikel 1 Absatz 2: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt[…].“ Artikel 1 Absatz 3 lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ In Artikel 3 Absatz 3 heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“[7] Wir erkennen vor dem Hintergrund der biblischen Aussagen, dass die Interpretation des Grundgesetzes dem Trend unterliegt, sich dem Zeitgeist anzupassen. Im Grundgesetz ist nur von Mann und Frau und von deren Geschlecht die Rede. Und doch bildet in Deutschland seit 2018 der Geschlechtseintrag „divers“ eine dritte Option neben „männlich“ und „weiblich“. Das Grundgesetz sagt: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Und doch steht die vorgeburtliche Auslese behinderter Kinder dazu im krassen Widerspruch.

3. Was ist Lebensqualität?

Lebensqualität ist ein Begriff , der stark von der zugrundeliegenden Lebensphilosophie geprägt ist. Lebensqualität hat zunächst zweierlei Fundamente: Für entschiedene Christen, die ihr Leben mit Gott leben wollen, besteht Lebensqualität darin, im Willen Gottes zu leben, zu lieben und geliebt zu werden. Das heißt z. B. zu einer Gemeinde zu gehören, dort zu dienen und auch geistlich zu wachsen. Dann auch in Familie und Beruf seinen von Gott gegebenen Platz einzunehmen. Das ist sehr verkürzt ausgedrückt, was für Christen Lebensqualität ist. Das Haus auf dem Felsen!
Menschen leben heute in vielen Vorstellungen vom idealen Leben. Das geht vom Traum über das Leben auf der einsamen Insel bis hin zu Reichtum und völliger Freiheit über Karriere im Beruf. Lebensqualität ist für viele nur dann gegeben, wenn das Leben möglichst plan-bar, ohne böse Überraschungen oder Krisen verläuft. Selbstverwirklichung, Karriere, trautes Heim, gesunde Kinder und Familie. Das sind manche der gängigen Stereotypen.
Dass plötzlich eine Krankheit, ein Krieg oder eine Katastrophe ins Leben hereinbricht, daran denkt man nicht. Unsere Eltern oder Großeltern haben noch einen Krieg erlebt. Und wir sind in dieser Zeit mit einem Krieg in Europa konfrontiert. Wie würden Kriegsopfer Lebensqualität definieren? Ein Leben, das diese Welt liebt, nach dem Motto „ich will viel haben, viel tun und groß sein“ entspricht dem Zeitgeist. Nicht aber dem Geist Gottes. Gottes Wort sagt: „[…] was unter den Menschen hoch ist, ist ein Gräuel vor Gott.“ (Lukas 16,15b)
Wir neigen dazu, das Leben unter den Aspekten von Wert, Nützlichkeit und Brauchbarkeit zu taxieren. Ein wertvoller Mitarbeiter arbeitet doppelt so schnell wie ein anderer. Darum ist er in den Augen der Firma wertvoller als andere. Eben dies ist aber nicht gleichzusetzen mit Würde. Denn der fleißige Mitarbeiter kann durch einen Unfall an einer bleibenden Behinderung leiden und ist darum als Mensch trotzdem wertvoll. Seine Würde behält er, zumindest nach christlichem Menschenbild. Es ist wohl wahr, dass genau hier zwei Welten aufeinander-prallen. Solange man funktioniert, ist man geachtet und wertvoll. Aber wehe man kränkelt und die Leistung lässt nach. Dann bekommt man sehr schnell mit, wie es in der Welt zugeht. Schwache und Kranke werden ausgemustert. Gott sei Dank gibt es da aber auch rühmliche Ausnahmen. Lebensqualität nach dem Lauf dieser Welt orientiert sich nicht an Gottes Maßstäben. Das Argument für aktive Sterbehilfe lautet oft, dass es ein unwürdiges Leben sei, wenn Menschen an schweren Erkrankungen leiden. Hier ist aber nicht die Krankheit in der Lage ein Leben unwürdig zu machen. Tödliche Leiden sind hart, bedrückend und schrecklich, aber sie machen nie das Leben des Menschen unwürdig! Mitunter erleben Kranke eine unwürdige Behandlung, davon wusste auch schon Hiob zu berichten (Hiob 30,15). Der Zustand des Menschen ist erbarmungswürdig und er mag in den letzten Zügen liegen. Trotzdem verliert ein Mensch in seinem Leiden nie seine Würde. Er soll bis zu seinem Lebensende mit Würde und Respekt behandelt werden. Und selbst den Körper eines Verstorbenen behandeln wir respektvoll. Im § 168 des Strafgesetzbuchs unter „Störung der Toten-ruhe“ ist der Rechtsbegriff für Leichen- und Grabschändung geregelt. Ein Versuch ist strafbar! Wir ehren Menschen ob tot oder lebendig.

4. Was das Leben heilig macht

Die Zeit nach der Sintflut: Nachdem Gott aufgrund seiner Heiligkeit die Menschen durch die Flut wegen ihrer Sünde verurteilte, ordnet er das zivile Leben. Dabei gibt Gott eine eindeutige Anordnung und Warnung! Er erinnert an die Bedeutung der Gottesebenbildlichkeit des Menschen. „Wer Menschenblut vergießt, dessen Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.“ (1. Mose 9,6) Gott ordnet hier aufgrund der Gottebenbildlichkeit des Menschen die Bestrafung eines Mörders durch Menschen an. Gott, der Allmächtige, mit seiner ultimativen legislativen Gewalt betont hier die menschliche Gottesebenbildlichkeit und dessen Würde. Darum legt er die judikative (rechtsprechende) und exekutive (ausführende) Gewalt in die Hände der Menschen. Menschen sollen ein Kapitalverbrechen beurteilen und die Täter verurteilen, welche gegen Gottes heilige Gebote verstoßen. Darin werden sie Gott in einem weiteren Schritt ähnlich. Wie? Indem die Menschen nun verpflichtet sind, und nicht Gott, das Urteil zu vollstrecken. Mörder müssen sterben, weil der Mensch in Gottes Bild geschaffen ist.

Jeder Mensch hat Würde

Gott vermittelt die Heiligkeit des Lebens durch das Gesetz: „Du sollst einem Tauben nicht fluchen und vor einen Blinden kein Hindernis legen, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott. Ich bin der HERR.“ (3. Mose 19,14) und „Verflucht sei, wer einen Blinden auf dem Weg irreführt! Und das ganze Volk sage: Amen!“ (5. Mose 27,18) Nach diesem Prinzip gehört auch ein pauschaler „Maskenzwang“ auf den Prüfstand. Lungen-kranken raubt er buchstäblich den Atem, da vielfach ihre medizinisch begründete Maskenbefreiung ignoriert wird. Gott gewährt den Behinderten einen besonderen Schutz, nicht um sie zu bevorzugen. Sondern um ihre Würde als Menschen zu schützen und die Heiligkeit eines jeden Menschen – ob behindert oder nicht behindert – zu unterstreichen. Heiligkeit ist hier nicht unter dem Aspekt von Makellosigkeit oder Sündlosigkeit zu verstehen, sondern unter dem Aspekt der Unantastbarkeit, weil alles Leben Gott gehört!

Gott gab seinen Sohn für uns

Das wunderbare am Evangelium ist doch, dass Gott Sünder sucht und heilig macht. Für Gott war das Leben der unheiligen Sünder immer noch so „heilig“ im Sinne von würdig, dass er seinen Sohn dahingab. Unser himmlischer Vater hätte es nicht tun müssen. Aber er tat dies aus Liebe. Der Vater gab seinen Sohn dahin, damit Jesus am Kreuz zur Sünde wurde, sein Blut vergoss und starb, damit alle, die an den Sohn glauben, augenblicklich zu Heiligen werden und in der Heiligung leben können. Wir wissen, dass der Mensch durch die Sünde völlig verdorben ist. Aber er ist immer noch ein Mensch mit Würde, dessen Leben heilig ist, weil er Geschöpf Gottes ist. Für Gott ist es möglich, auch Säuglinge einfach zu sich in den Himmel zu nehmen. Er hat dafür einen Weg, den wir nicht ergründen können. Aber sind sie nicht alle Sünder? Geborene wie Ungeborene? Gewiss und doch ist das Leben der Ungeborenen in gewisser Weise „heilig“, also im Sinne von ganz für Gott abgesondert. Denn David hatte die Hoffnung, dass er einst zu seinem verstorbenen Sohn gehen wird (2. Samuel 12,32).

Die besondere Stellung des Lebens – ob geboren oder ungeboren

Unsere deutsche Rechtsordnung anerkennt Ungeborene als vollwertige Personen, denn sie sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch erbfähig. Ein Ungeborenes kann demnach als Erbe eingesetzt werden. Damit muss klar sein, dass über das Leben Ungeborener auch keinerlei Verfügbarkeit besteht. Lebensrecht und Erbrecht Ungeborener sind hierbei unmittelbar verwoben: Bürgerliches Gesetzbuch[8] § 1923 Erbfähigkeit (1) Erbe kann nur werden, wer zur Zeit des Erbfalls lebt. (2) Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war, gilt als vor dem Erbfall geboren. (Bürgerliches Gesetzbuch, Buch 5 – Erbrecht (§§ 1922–2385) / Abschnitt 1 – Erbfolge (§§ 1922–1941))

5. Ein Fazit

Jesus erinnerte einst seine Jünger an ihren Wert: „Aber selbst die Haare eures Hauptes sind alle gezählt. [So] fürchtet euch nicht; ihr seid vorzüglicher als viele Sperlinge.“ (Lukas 12,7) Diese Erinnerung ist auch für uns heute wichtig. Die Unantastbarkeit bzw. Heiligkeit der menschlichen Würde ist in der Gottebenbildlichkeit des Menschen verankert. Die Berufung der Christen liegt darin, die Heiligkeit und Würde des menschlichen Lebens zu bezeugen, nach ihr zu leben und sie zu verteidigen. „Mose erkannte seine Berufung und lebte entsprechend: Aus Glauben zog es Mose vor mit dem Volk Gottes Ungemach zu leiden, als den zeitlichen Genuss der Sünde zu haben, indem er die Schmach des Christus für größeren Reichtum hielt als die Schätze Ägyptens; denn er schaute auf die Belohnung.“ (Hebräer 11,25–26) Das Leben in zeitlicher Lebensqualität als Sohn von Pharaos Tochter – als Ägypter – wurde, um der Perspek-tive der Ewigkeit wegen, von Mose verworfen. Also um Christi und der Belohnung wegen. Der zeitliche Genuss der Privilegien als Sohn der Tochter Pharaos hätte für Mose Sünde bedeutet. Seine Zugehörigkeit und Identität galten dem Volk Gottes und damit Christus. Eine ägyptische Lebensweise, mitsamt ihren heidnischen Göttern, hätte nicht seiner Identität und seinem Glauben entsprochen. Bei Mose machte die aus dem Glauben gekommene Entscheidung den Unterschied zwischen zeitlichem Lebensgenuss (vergänglicher Lebensqualität) unter Pharaos Ägypten und ewiger Lebensperspektive unter Christus. Auch heute wird uns der Glaube an Gott und die Heiligkeit des Lebens zum Ziel bringen, wenn wir am Bekenntnis der christlichen Hoffnung festhalten (Hebräer 10,23) und durch entschlossenes Vertrauen voran gehen, wie durch einen Korridor der uns trotz Enge, Bedrängnis, und Leiden als Christi Zeugen sicher an das Ziel bringt. Engpässe, Bedrängnisse und Ängste kennen wir, davon sprach Jesus, aber er sprach auch von seinem Trost. Dieser Korridor oder Engpass ist Leidensweg und Zeugnis-kraft zugleich. Die Frage ist, was fürchten wir mehr, Repressalien, Schmach und Schande wegen Jesus oder fürchten wir, in der Versuchung oder Bedrängnis Gottes Heiligkeit und die Heiligkeit des Lebens zu verleugnen? Hier wird der wahre ungeheuchelte Glaube in einem reinen Herz den Unterschied machen in Wort und Tat. Glaube muss erprobt werden und er wird erprobt werden.

Grundgesetz und Menschenwürde unantastbar

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier schreibt[9]: „Die Garantien, auf denen unser freiheitlicher Rechtstaat beruht, sind im Grundgesetz in den Artikeln 1 und 20 für unantastbar erklärt. Sie dürfen folglich nicht einmal durch qualifizierte Mehrheiten im Parlament, also auch nicht durch eine formel-le Grundgesetzänderung, angetastet werden. Das bezieht sich zuallererst auf die Erklärung der Unantastbarkeit der Würde des Menschen in Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes, aber auch auf den zweiten Absatz des-selben Artikels, der lautet: ‚Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.‘“ Damit unterstreicht Hans-Jürgen Papier, dass die Unantastbarkeit der Würde des Menschen, die für Christen in der Schöpfungsordnung verankert und an die Gottebenbildlichkeit des Menschen gebunden ist, dem Grundgesetz als fundamentale unverrückbare und unveräußerliche Grundlage gilt.

Was auf dem Spiel steht

Das grundgesetzliche Recht hinsichtlich der Würde des Menschen zu haben und dieses Recht auch persönlich zu erfahren sind in dieser Welt bekanntlich zweierlei Dinge. Denn die deutsche Rechtsprechung zeigt eine fortschreitende Abkehr von der Würde des Menschen. Totalitäre Tendenzen in der Politik sind erkennbar und der Transhumanismus verfolgt das Ziel, den Menschen grundlegend zu verändern. Hannah Arendt weist auf das eigentliche Ziel totalitärer Ideologie hin. Es sei „[…] die Transformation der menschlichen Natur selbst, [… ] Was in der totalen Herrschaft auf dem Spiele steht, ist wirklich das Wesen des Menschen.“[10] Obwohl das Recht dem Schutz der Schwachen dienen sollte, hat es sich gegen Schwache gewandt. Für diesen Missstand sind vor allem die Richter vor Gott verantwortlich. Der zu beklagende Notstand und die damit verbundenen Sorgen sind groß. Diese Not und Sorgen dürfen wir im Gebet vor den Thron der Gnade zu Christus bringen. Christus unser Schöpfer hört, sieht und handelt. In seinen Augen hat jeder Mensch Würde. Weil er sein geschöpfliches Ebenbild ist.
Der Apostel Paulus spricht im Römerbrief Kapitel 8 Vers 22 vom sehnsüchtige Harren der Schöpfung, von Seufzen und Geburtswehen. Christen werden durch Gottes Gnade von der Knechtschaft der Vergänglichkeit erlöst werden. Die Geburtswehen, unter denen wir seufzen, sind hoffnungsvolle Vorboten. Gottes Ziel ist die end-gültige Freiheit, welche die Kinder Gottes besitzen, wenn sie verherrlicht sind. Gottes genialer Plan wird verwirklicht werden. Er hebt sich in jeder Hinsicht von der Utopie und Agenda einer den Menschen verachtenden trans-humanistischen Ideologie ab. Jesus Christus dürfen wir völlig vertrauen.

Dass wir in einer Welt voller Falschheit leben, der wir im Gegensatz zu Christus nicht restlos vertrauen können, unterstreicht die Bachkantate

„Falsche Welt dir trau ich nicht!“
Gott ist getreu!
Er wird, er kann mich nicht verlassen;
Will mich die Welt und ihre Raserei
In ihre Schlingen fassen,
So steht mir seine Hilfe bei.
Auf seine Freundschaft will ich bauen
Und meine Seele, Geist und Sinn
Und alles, was ich bin,
Ihm anvertrauen.

Christen können sich dem treuen Gott ganz und gar anvertrauen und das Böse mit Gutem überwinden. Wir Christen dürfen gewiss sein: Unser Leben mit seiner Würde hält Gott allen Stürmen zum Trotz in seiner guten Hand.

 

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Dieser überarbeitete Text war die Grundlage zum gleichnamigen theologischen Abschlussvortrag am 20.11.2021 anlässlich der Tagung des CDK e.V. in Hannover zum Thema „Umkämpfte DNA – wie Genetik unser Leben bestimmt.“
1 Die Rheinpfalz, Ausgabe Nr. 277 am 29.11.2001. .
2 Mark R. Musser, Nazi Ecology: The Oak Sacrifi ce of the Judeo-Christian Worldview in the Holocaust, Dispensational Publishing House, Inc. 2018, S. 414-416.
3 Bibelstellen zitiert aus Elberfelder Bibel, R. Brockhaus Verlag, Wuppertal © 2006; Die Heilige Schrift, CSV Hückeswagen © 2003; Lutherbibel, Deutsche Bibelgesellschaft Stuttgart © 1984.
4 Alexander Heidel, The Gilgamesh Epic an Old Testament Parallels, pp. 137-223, Chicago University Press, 1946, quoted in The Zondervan Pictorial Encyclopedia of the Bible “Life” pp. 927 -928.
5 “But soon at least some corporations and governments will be able to systematically hack all the people. We humans should get used to the idea that we are no longer mysterious souls – we are now hackable animals. That‘s what we are.“ in How to Survive the 21st Century,
Vortrag am 21.01.2020 World Economic Forum, https://www.weforum.org/agenda/2020/01/yuval-hararis-warning-davos-speech-future-predications/In Hararis Buch Homo Deus – Eine Geschichte von Morgen (C.H.Beck, 13. Aufl age 2020) fi ndet sich im Register kein Eintrag zu Menschen oder Mensch, allerdings 27 Verweise zum Tier und auf S. 117 die Aussage: „Gegenwärtig sind mehr als neunzig Prozent aller großen Tiere der Welt (die also mehr als ein paar Kilogramm wiegen) entweder Menschen oder domestizierte Tiere.“ 6 hr-iNFO Das Interview am 3.6.2022/ https://www.ardaudiothek.de
7 Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland mit Nebengesetzen, Aktuelle Gesetze, 8. Aufl age 2020, © 2020 Harwardt.
8 https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BGB.pdf
9 Hans-Jürgen Papier, Freiheit in Gefahr – Warum unsere Freiheitsrechte bedroht sind und wie wir sie schützen können, S. 281, Wilhelm Heyne Verlag München, 2021.
10 Hannah Arendt, Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft, S. 940-941, Piper Verlag GmbH, München, 23. Auflage 2021.

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Foto von Irene Strong auf Unsplash


Unerträgliches Leid

Problematik eines Kernbegriffs für die aktive Sterbehilfe

Seit Jahrzehnten werden Fragen rund um Sterbehilfe kontrovers diskutiert.[1] Zuletzt bekam die Debatte durch die Entscheidung zur Legalisierung des assistierten Suizids Aufwind für die Sterbehilfsorganisationen. Während das Bundesverfassungsgericht über die Autonomie des Menschen argumentiert (dazu später mehr)[2], wird allgemein hin über das Leiden der Patienten argumentiert. Dieses Leiden, so die Befürworter der aktiven Sterbehilfe, sei unerträglich und müsse daher – aus Liebe zu den Patienten – aktiv beendet werden. Jeder wünscht dem Anderen (und genauso sich selbst), dass er eines Tages im hohen Alter zu Hause „ruhig einschlafen“ wird. Friedlich soll der Tod sein. Dem gegenüber steht der einsame, unerträglich qualvolle Tod in einem sterilen Krankenhaus, bei dem keine palliativmedizinische Intervention mehr Linderung verschaffen kann. Wer möchte dem nicht vorsorglich entgegen wirken? Der Verein DIGNITAS schreibt in seiner Informationsbroschüre: „Im Fall von ärztlich diagnostizierten hoffnungslosen oder unheilbaren Krankheiten, unerträglichen Schmerzen oder unzumutbaren Behinderungen bietet DIGNITAS seinen Mitgliedern die Möglichkeit eines begleiteten Freitods an.“[3] Die Niederlande oder Österreich knüpfen den Zugang zum assistierten Suizid an das Vorliegen eines solchen unerträglichen Leides. Doch es gibt einige Gründe, warum diese Bedingung als Gradmesser für die gesellschaftliche Akzeptanz des Suizids unzureichend ist. Diese sollen nun herausgearbeitet werden.

Definition „Leid“

nach Prof. Eric J. Cassel: „Ganz allgemein lässt sich Leiden als ein Zustand schwerer Not definieren, der mit Ereignissen einhergeht, die die Unversehrtheit der Person bedrohen.“

Definition „unerträgliches Leid“

nach Prof. Dr. phil. Claudia Bozzaro: „Die individuelle und subjektiv empfundene Intensität von Symptomen oder Situationen, deren andauerndes Empfinden bzw. Erleben so belastend ist, dass sie von einem Patienten nicht akzeptiert werden kann.“

Die Mehrdimensionalität des Leids

Zuerst müssen wir ein Schlaglicht auf den Begriff „Leid“ werfen, um sein Bedeutungsspektrum zu verstehen. Der Arzt Prof. Eric J. Cassel definierte Leid im New England Journal of Medicine wie folgt: „Ganz allgemein lässt sich Leiden als ein Zustand schwerer Not definieren, der mit Ereignissen einhergeht, die die Unversehrtheit der Person bedrohen.“[4] In einem Artikel arbeitet der Autor anhand vieler Beispiele heraus, dass Leid mehr umfasst als nur körperliches Leid. Leid ist auch nicht mit Schmerzwahrnehmung identisch, obgleich diese durchaus eine Teil-menge des wesentlich umfassenderen Begriffs „Leid“ beansprucht. Leid und Schmerz müssen nicht unbedingt zusammenfallen. Der sprichwörtliche „Herzschmerz“ zielt gerade auf diese geistige/seelische Dimension (Psyche) des Leidens ab, die sich nicht zwingend auf den Leib (Physis) auswirken muss – aber kann. Auf der anderen Seite kann diskutiert werden, ob ein kurzer, leichter (körperlicher) Schmerz wirklich Leid (je nach Definition des Leidensbegriffs) verursacht. Nach der oben angeführten Definition würde der geneigte Leser zustimmen, dass ein akzidenteller Tritt gegen den Türrahmen nicht zwingend die Unversehrtheit einer Person bedroht. Der Grund des Leidens muss auch nicht zwingend in der leidenden Person selbst liegen. Eine Witwe, die gerade ihren Ehemann verloren hat, kann durchaus stark leiden, auch wenn sie selbst körperlich gesund ist. Es ist naheliegend, dass auch die möglicherweise vorangegangene Krankheitsbegleitung starkes Mit-Leiden verursachen kann. Leid überfällt den (Mit-)Leidenden also nicht nur von innen, sondern kann auch von außen (z. B. durch die Angehörigen) über ihn gebracht werden. Diese Vielschichtigkeit des Leid-Begriffs[5] erschwert die Erfassung durch eine umfassende Begriffsdefinition. Das tut dieser Untersuchung keinen Abbruch, denn das Ziel besteht nicht in einer feinkörnigen Austüftelung des Leidens-Begriffs. Es soll jedoch darauf hingewiesen werden, dass „Leid“ über die leibliche Dimension (u. a. Leiden durch Krankheit) hinausgeht. Daraus ergibt sich schon jetzt, dass die Beurteilung eines individuellen Leidens erschwert wird. Mit diesem weiten Leidensbegriff im Blick müssen wir uns jetzt der „Unerträglichkeit“ zuwenden.

Die Problematik der Unerträglichkeit

Unerträgliches Leid steht erträglichem Leid gegenüber. Wenn also Leid auch erträglich sein kann, wirft das unmittelbar die Frage auf: Wann ist Leid unerträglich? Und: Wie viel Leid kann man ertragen? Diese Grenzziehung ist zentral, wenn man sie – wie z. B. in den Niederlanden – zur Legitimation assistierten Suizids gebrauchen will. Die Medizinethikerin Prof. Dr. phil. Claudia Bozzaro führt in ihrer Ausarbeitung über den Leidens-Begriff eine der wenigen auffindbaren Definitionen über unerträgliches Leiden an. Es sei „die individuelle und subjektiv empfundene Intensität von Symptomen oder Situationen, deren andauerndes Empfinden bzw. Erleben so belastend ist, dass sie von einem Patienten nicht akzeptiert werden kann.“[6] Durch diese Definition wird die Subjektivität der Beurteilung eines Leidens als „unerträglich“ sehr deutlich.

Eine objektive Bewertung eines subjektiven Leidens ist kaum möglich.

Hinzu kommt nach Bozzaro die „fehlende Eindeutigkeit“, weil unklar ist, „welche Symptome oder Situationen als unerträgliche Leiderlebnisse zu fassen sind. Analog zur Indikation für einen ärztlich assistierten Suizid und der Tötung auf Verlangen ist auch in der palliativmedizinischen Praxis seit einigen Jahren ein Trend der Verschiebung und Erweiterung zu verzeichnen: von der Indikation aufgrund körperlicher Symptome (Dyspnoe, Delir, Schmerz, Übelkeit) hin zu psychosozialen und existentiellen Leiderlebnissen. Unter psycho-existentiellen Leiderlebnissen werden dabei in der Literatur u. a. angegeben: ein Gefühl von Sinnlosigkeit, die Angst, anderen zur Last zu fallen, Abhängigkeit, Angst vor dem Tod, der Wunsch, den Zeitpunkt des eigenen Todes selbst zu bestimmen, Kontrollverlust und Einsamkeit sowie ein Gefühl von Isolation […].“[7]
Nun wird die oben genannte zentrale Grenzziehung in der Praxis problematisch und herausfordernd. Diese wäre aber notwendig, wenn Außenstehende in den Entscheidungsprozess mit einbezogen werden.
Die konsequente Fortführung der Idee, dass es ein Subjekt ist, das – individuell eingeschätzt – „unerträglich“ leidet, lässt unvermeidlich folgenden Schluss zu: Der assistierte Suizid kann nicht auf „todkranke“, alte Patienten beschränkt sein. Denn es ist ja nicht von vornherein auszuschließen, dass ein junger Mensch sein Leid als ebenso unerträglich einschätzt. Liebeskummer zum Bei-spiel kann durchaus höchst leidvoll sein. Die Endstrecke des Argumentationswegs über das „unerträgliche Leid“ führt unmittelbar über den Suizid schwerkranker, physisch Leidender hinaus. Dann wird – zugespitzt formuliert – die Sterbehilfe für alle geöffnet, die unbedingt sterben wollen (wie es bspw. am Präzedenzfall der Beneluxstaaten erkennbar ist[8]).
Das Bundesgesundheitsministerium öffnet daher in seinem „Entwurf […] der freiverantwortlichen Selbsttötungsentscheidung den assistierten Suizid für jede Person, die a) volljährig ist oder die Genehmigung des Familiengerichts eingeholt hat.‘“[9] Der assistierte Suizid soll also jeder Altersgruppe unabhängig von den Umständen ermöglicht werden. Das führt einem erneut vor Augen, wie weit-reichend das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Februar 2020 war. Mit ihrem Urteil öffneten die Verfassungsrichter auf einen Schlag die Tür für den gesellschaftlich akzeptierten und geschäftsmäßig geförderten Suizid aller Menschen, jeder Altersgruppe, solange der jeweilige Mensch sich nur autonom dazu entschließt. Deshalb soll es nach diesem Gesetzesentwurf in § 217 heißen, dass: „1. die zur Selbsttötung entschlossene Person c) ihren Willen frei und unbeeinflusst von einer akuten psychischen Störung gebildet hat und nach dieser Einsicht handeln kann.“[10] Sobald das sichergestellt wird, ist assistierter Suizid erlaubt. Der Staat muss also nur noch gewährleisten, dass die Entscheidung des suizid-willigen Individuums wirklich autonom getroffen wurde: „Diese Gefahren aufgreifend werde ein legislatives Schutzkonzept unterstützt und die Bedeutung der Suizidprävention, der Palliativ- und Hospizversorgung und der Vermeidung von sozialem Druck herausgestellt.“[11] Zusammenfassend muss der suizidwillige Mensch nur noch zweierlei sein: Autonom und entschlossen. Folglich geht die Diskussion von den unerträglichen Leidensumständen eines schwerstkranken Menschen aus und endete schließlich ohne dieselben. Und dies wird dann zu guter Letzt auch noch als Schutzkonzept deklariert – aber nicht für das Leben, sondern für die Autonomie. Dadurch wird der Staat zunehmend zum Protektor einer verabsolutierten Autonomie und opfert dafür den Schutz des Lebens.[12]

Die Fokusverschiebung der Debatte

Die Diskussion um die aktive Beendigung des Lebens aufgrund unerträglichen Leids mündet also zwangsläufig in die Autonomie des Einzelnen. Grund dafür ist, dass das Argument, man wolle den unerträglich leidenden Patienten erlösen, nicht herhalten kann, um assistierten Suizid zu begründen. „Unerträgliches Leid“ funktioniert nicht als Maßstab für die Regulierung des geschäfts-mäßigen[13], assistierten Suizids. Dieses „Ursprungsargument“ ist nicht brauchbar, da es bei genauerer Analyse (wie oben gezeigt) viel zu vage ist und gezielte Fragen nicht beantworten kann. Deshalb kann und sollte dieser Maßstab nach der Legalisierung des geschäftsmäßigen Suizids nicht in die allgemeine Gesetzgebung mit ein-bezogen werden. In der öffentlichen Debatte ging es aber um die sterbenskranken Menschen.[14] Es ging ursprünglich nicht darum, dass gesunde Menschen, wenn sie sich dazu autonom entscheiden, sich das Leben nehmen können. Darum geht es aber nun im letztlich entscheidenden Urteil des BVerfG. Dieses argumentiert über die Wahrung der Autonomie des Menschen. Entsprechend kann der Zugang zum assistierten Suizid nicht auf eine ausgewählte Gruppe beschränkt bleiben. Deshalb wird der assistierte Suizid konsequent für alle geöffnet. Die Ursprungsargumentation hat für die praktische Gesetzgebung ihre Relevanz verloren.
Es geht in der Umsetzung dann nicht mehr um das Leid des Einzelnen, sondern nur noch um die autonom beschlossene Sterbewilligkeit. Und wem mag man absprechen, wenn das Individuum so autonom dasteht, dass es unerträglich leidet? Darf man den Einzelnen dann überhaupt noch ermutigen, dass es sich lohnt weiter gegen das Leid zu kämpfen? Denn so nimmt man bereits wieder Einfluss auf den Einzelnen. An diesem Punkt sucht man verzweifelt nach einer Antwort auf die Frage: Wann lohnt es sich überhaupt noch zu leben und Leid zu er-tragen? Dabei muss auch die Frage gestellt werden, wie weit die Autonomie des Einzelnen reicht. Eine Person steht im Leben nicht für sich allein, sondern ist eingebettet in einen Lebenskontext, mit dem sie eng verwoben ist. Inwiefern ist der Einzelne autonom? Wovon ist er denn eigentlich unabhängig? Nur vom Einfluss anderer? Ist er vielleicht auch unabhängig von der Verantwortung im Leben anderer? Ist der Mensch wirklich so frei, wie es in unserer Zeit angenommen wird?
Das höchste Gut des Lebens scheint damit nicht mehr das Leben, sondern die Freiheit zu sein. Dr. med. Mira Pankratz fasst es treffend zusammen: „Das Gut der Selbstbestimmung wird höhergestellt als das Gut des Lebens.“[15]

Die Verantwortung der Christen

Im Rahmen eines christlichen Weltbilds ist Suizid zwingend abzulehnen.[16] In dem Wunsch nach Suizid steckt die Hoffnung, dass nach dem Tod und ohne Leid alles besser wird.[17] Das gilt aber nur für Christen (Joh 3,16–18). Der Mensch ohne Christus stirbt ins Gericht hinein (Hebr 9,27) und darauf folgt ewiges Leid in der Trennung von Gott (Jes 66,24; Dan 12,2). Insofern muss der Irrtum benannt und aufgedeckt werden: Mit dem Tod ist das Leiden nicht beendet. Wir müssen also evangelisieren und uns gegen den assistierten Suizid einsetzen, auch wenn unsere Argumente nicht immer eingesehen werden. Dabei lässt sich nicht verhindern, dass es auf einige so wirkt, wie der DIGNITAS-Gründer Ludwig A. Minelli es wahrnimmt: „Die Gegner (d. assistierten Suizids, Anm. d. Autors) wollen ihre weltanschauliche Sicht mithilfe des Staates anderen aufzwingen.“[18] Wenn sie es ablehnen, dann zumindest mit dem Hören auf die Warnung: „Warnst du aber den Gottlosen und er kehrt doch nicht um von seiner Gottlosigkeit und von seinem gott-losen Weg, so wird er um seiner Missetat willen sterben; du aber hast deine Seele gerettet!“(Hes 3,18–21, vgl. auch Hes 33,2–9)
Der Mensch ist nicht so autonom, wie er im Rahmen eines atheistischen Weltbilds denken mag. Die Folge der Ignoranz ist schwerwiegend, wie Dr. Matthias Klaus feststellt: „Wer die Autonomie des Menschen von Gott loslöst, zerstört den Menschen. Dieser Kultur des Todes hält die Bibel entgegen, dass Gott allein es ist, der über Anfang und Ende des Lebens befindet. Was (nicht nur) schwer kranke und lebensmüde Menschen brauchen, ist eine lebendige Hoffnung, die über den Tod hinausgeht. Diese Hoffnung findet sich alleine in Jesus Christus, der über sich sagt: ‚Ich bin die Auferstehung und das Leben. Wer an mich glaubt, wird leben, auch wenn er stirbt‘ (Joh 11,25). In Jesus Christus findet sich eine Antwort, die mitten in die Leid- und Notsituation hineinspricht und Hoffnung bietet, auch über den Tod hinaus.“[19] Wenn jemand diese Wahrheit annimmt, wird er den Trost bei dem finden, der in Mt 11,28 spricht: „Kommt her zu mir alle, die ihr mühselig und beladen seid, so will ich euch erquicken!“
Der autonome Mensch mag autonom sterben, aber auch sehr einsam. Und dann steht er vor dem Richter. Der Christ hingegen stirbt nicht allein, sondern sein Gott ist bei ihm in jeder Lebenslage (vgl. Ps 125,2). Nur Christen können deshalb Hoffnung im Sterben haben und auch auf Hoffnung hin schwere Leiden ertragen.
Der Theologe Adolf Schlatter schreibt: „Die Gewissheit Gottes gibt uns auch gegenüber dem schwersten Druck und Schmerz die Willigkeit, zu tragen, was uns zugemessen wird, auch gegenüber der schwersten Schuld die Bereitschaft, ihre Folgen zu übernehmen und Gottes Vergebung zu suchen. Die Ziffer der Selbstmorde muß freilich wachsen, wenn zahlreiche Volksgenossen nicht mehr durch eine sichere Autorität an Gott erinnert und nur noch von der Natur und der Welt bewegt werden. Dann müssen sich die Momente häufen, in denen uns das Leben unerträglich scheint.“[20]
Deshalb müssen wir leidende, gottlose Menschen weiter-hin durch die Verkündigung des Evangeliums an Gott erinnern. Für Christen kann der assistierte Suizid kein Weg aus dem Leid sein. Zu guter Letzt ist die Assistenz beim Suizid auch nicht die einzige Möglichkeit, einem Leidenden zu helfen. Auf diese kann der Christ verweisen, da der Suizid keine Möglichkeit der Leidensminderung darstellt.[21]

Das Potential der Palliativmedizin

Sterbehilfe-Organisationen meinen trotzdem, dass Suizidassistenz eine legitime Möglichkeit und vor allem die Ultima Ratio bei schweren Leiden sei. Der Verein Sterbehilfe findet folgende Antwort: „Macht die Palliativmedizin eine Suizidassistenz überflüssig? Nein. Die Palliativmedizin hat in den letzten Jahren enorme Fortschritte in Schmerzbekämpfung gemacht, jedoch kann sie nicht jedem Patienten helfen.“[22]
Doch dem treten Palliativmediziner entschieden entgegen, so wie der einstige Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin Prof. Radbruch: „Es gibt keine Situation, in der die Palliativmedizin nichts mehr anzubieten hat. […] Den sehr wenigen Patienten, bei denen keine ausreichende Symptomlinderung erreicht werden kann, bleibt die palliative Sedierung als Option, um unerträgliches Leid zu lindern.“[23] Der assistierte Suizid ist also im Ernstfall nicht das einzige Mittel gegen „sinnlos gewordene […] Leidensverlängerung“[24]. Es gibt sehr wohl Möglichkeiten Schwerkranken zu helfen, ohne sie zu töten.[25] Das heißt aber leider nicht, dass diese Möglichkeit überall gegeben wird. Deshalb sollte in Deutschland vielmehr darauf hingearbeitet werden, die Palliativmedizin flächendeckend in höchster Qualität zur Verfügung zu stellen, damit jedem die beste Palliativmedizin ermöglicht wird, anstatt ihm einen verfrühten Tod schmackhaft zu machen.[26] So mündet die Debatte letztlich in die Frage, was uns als Gesellschaft das Leben des Einzelnen wert ist.
An dieser Stelle wundert es einen nicht, dass viele Palliativmediziner klare Worte gegen die Suizidassistenz finden, weil sie auch von dem Potential der Palliativmedizin wissen. So können die Herausgeber des Lehrbuchs „Palliativmedizin“, Dr. med. Stein Husebø und Univ. Prof. Dr. Gebhard Mathis, nicht anders, als ihr Kapitel über die Ethik mit folgenden Worten zu schließen: „Eine Gesellschaft, in der der Arzt, aus welchen Motiven auch immer, nicht mehr das Leiden bekämpft, sondern den Leidenden tötet, ist auf dem besten Weg zu einer Menschenfeindlichkeit, die im ‚Kranken‘ und im ‚Leiden‘ nur noch das Unnütze sieht, das durch die Euthanasie beseitigt werden soll. Der Wert, den ein Mensch seinem Leben beimisst, hängt entscheidend von dem Wert ab, den andere seinem Leben beimessen. Seine Würde hängt wesentlich vom Ansehen ab, das er in den Augen der Umwelt hat. Wenn wir ihm zu verstehen geben, dass wir sein Leben so wenig achten, dass wir bereit sind, ihn zu töten, nehmen wir bereits im Voraus seiner Existenz Würde und Wert. Nicht mehr die Erlösung des anderen, sondern die Erlösung vom anderen würde angestrebt. […] Aktive Lebenshilfe ist die Aufgabe und der fachliche und menschliche Inhalt der Palliativmedizin. Das Hauptargument der Palliativmediziner gegen eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe beruht auf der Befürchtung, dass diese Legalisierung der aktiven Sterbehilfe von der heute noch immer nicht ernst genommenen Aufgabe der Ärzte und der Gesellschaft ablenkt, schwer kranken Menschen ein würdevolles Leben bis zu ihrem Tode zu ermöglichen.“[27]
Wie viel mehr müssen wir Christen uns prinzipiell gegen eine Todeskultur stellen, weil wir dem Schöpfer allen Lebens dienen.

„Eine Gesellschaft, in der der Arzt, aus welchen Motiven auch immer, nicht mehr das Leiden bekämpft, sondern den Leidenden tötet, ist auf dem besten Weg zu einer Menschenfeindlichkeit, die im ‚Kranken‘
und im ‚Leiden‘ nur noch das Unnütze sieht, das durch die Euthanasie beseitigt werden soll.“
Dr. med. Stein Husebø & Univ. Prof. Dr. Gebhard Mathis

 

¹ 2011 änderte der 114. Deutsche Ärztetag seine Berufsordnung in § 16 „Beistand für Sterbende“ wie folgt: „Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“ Vgl.: (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte – MBO-Ä 1997 – in der Fassung der Beschlüsse des 114. Deutschen Ärztetages 2011 in Kiel, in: Deutsches Ärzteblatt, Bd. 108, Nr. 38, 2011, https://www.aerzteblatt.de/pdf.asp?id=106362 (abgerufen am 28.07.2022), S. A 1984–A 1992. Das Ärzteblatt kommentiert es als einen „vorläufigen Schlusspunkt“ (jedenfalls für die Ärzteschaft) hinter der Debatte über den assistierten Suizid im Jahr 2011. (Oduncu, Fuat S./Hohendorf, Gerrit: Assistierter Suizid: Die ethische Verantwortung des Arztes, in: Deutsches Ärzteblatt, Bd. 108, Nr. 24, 2011, https://www.aerzteblatt.de/archiv/93852/Assistierter-Suizid-Die-ethische-Verantwortungdes-Arztes (abgerufen am 28.07.2022), S. A 1362–4.) Gesellschaftlich wurde die Debatte fortgeführt. Sie mündete schließlich 2015 in die Etablierung des § 217 StGB, der ein Verbot über die „Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ verhängte. Fünf Jahre nach der Etablierung des § 217 StGB erklärt das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 den „Sterbehilfeparagrafen für nichtig“. (Bundesverfassungsgericht erklärt Sterbehilfeparagrafen für nichtig, in: Deutsches Ärzteblatt, 2020, https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/109605/ (abgerufen am 28.07.2022).)
² BVerfG: Urteil des Zweiten Senats vom 26. Februar 2020 – 2 BvR2347/15 -, Rn. 1-343, http://www.bverfg.de/e/rs20200226_2bvr234715.html (abgerufen am 28.07.2022). Vgl. Paul, Philip: Suizid ein Menschenrecht?, in: CDK-Rundbrief, Nr. 85, 2021, https://www.cdkev.de/app/download/25615111/Suizid_+ ein+Menschenrecht+_+Philip+Paul.pdf (abgerufen am 28.07.2022), S. 42-48.
³ Hervorhebung des Autors; DIGNITAS: Informations-Broschüre, in: DIGNITAS, o.D., http://www.dignitas.ch/images/stories/pdf/informations-broschuere-dignitas-d.pdf (abgerufen am 28.07.2022).
⁴ Cassel, Eric J.: The nature of suffering and the goals of medicine, in:The New England Journal of Medicine, Bd. 306, Nr. 11, 1982, doi:10.1056/NEJM198203183061104, S. 639-645. (Original: „Most generally, suffering can be defined as the state of severe distress associated with events that threaten the intactness of the person.“) Anm. d. Autors: Der Artikel ist hilfreich in seiner vielfältigen Ausarbeitung der Leidensmöglichkeiten von Personen und der zahlreichen Einflüsse. Er ist aber unzureichend in seiner theologischen und diskussionswürdig in der philosophischen Einordnung.
⁵ ebd., Eric Cassel räumt die Möglichkeit ein, dass Leid widerstanden, ja, getrotzt werden könne. Dadurch bestünde potentiell die Möglichkeit, Leid in Stärke umzukehren (Resilienz). Doch auch hier stellt sich die brisante Frage, wann nicht mehr?
⁶ (Hervorhebung des Autors); Bozzaro, Claudia: Der Leidensbegriff im medizinischen Kontext: Ein Problemaufriss am Beispiel der tiefen palliativen Sedierung am Lebensende, in: Ethik in der Medizin, Bd. 27, Nr. 2, 2015, doi: 10.1007/s00481-015-0339-7, S. 93–106.
⁷ ebd.
⁸ Klaus, Matthias: Kultur des Todes, in: Factum, Nr. 2, 2022, https://www.cdkev.de/app/download/25847027/fac02_2022_S56_57.pdf (abgerufen am 01.08.2022), S. 56-57.
⁹ Diskussionsentwurf – Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung der Strafbarkeit der Hilfe zur Selbsttötung und zur Sicherstellung derfreiverantwortlichen Selbsttötungsentscheidung, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/S/Diskussionsentwurf_Suizidhilfe_Gesetz.pdf (abgerufen am 28.07.2022), S. 4.
¹⁰ ebd.
¹¹ ebd., S. 13.
¹² Äquivalent und fortgeschrittener ist die Situation in der Abtreibungsdebatte, wo die Autonomie der Mutter über das Leben des Kindes gestellt wird. Auch hier wurde ein sogenanntes Schutzkonzept gesetzlich verankert, welches das ungeborene Leben schützen sollte. Das Ergebnis sind 100.000 Abtreibungen jährlich. (Siehe: Klaus, Matthias: Risikogruppen schützen, in: CDK-Rundbrief, Nr. 84, 2020, https://www.cdkev.de/app/download/25110699/Risikogruppen+schützen.pdf (abgerufen am 01.08.2022), S. 4-5.)
¹³ Dies meint im Prinzip nicht eine auf Regelmäßigkeit, finanzielle Zugewinne oder ähnliches hin angelegte Suizidassistenz.
¹⁴ „Mund auf, Knarre rein, abdrücken“, in: DER SPIEGEL, 31.03.2018, https://www.spiegel.de/spiegel/schwerstkranke-kaempfen-fuerdas-recht-auf-sterbehilfe-a-1200672.html (abgerufen am 01.08.2022). »Wir sind nicht Christus«, in: DER SPIEGEL, 09.11.2014, https://www.spiegel.de/politik/wir-sind-nichtchristus-a-43321e08-0002-0001-0000-000130223268 (abgerufen am 01.08.2022). Suizid auf Rezept, in: DER SPIEGEL, 22.06.2020, https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/sterbehilfe-wissenschaftler-wollen-suizid-auf-rezept-gesetzlich-regeln-a-8fd1fb29-4158-47bf-a77c-22aeb-6975fe9 (abgerufen am 01.08.2022).
¹⁵ Pankratz, Mira: Leben und Sterben in Deutschland 2021 – Gedanken zu einer paradoxen Entwicklung, in: CDK, 2021 https://www.cdkev.de/ethik-am-lebensende/leben-und-sterben-in-deutschland-2021/ (abgerufen am 28.07.2022).
¹⁶ Koberschinski, Jonas: Assistierter Suizid & Menschenwürde – Eine biblisch-theologische Einordnung, in: CDK-Rundbrief, Nr. 85, 2021, https://www.cdkev.de/app/download/25615118/Assistierter+Suizid++Menschenwürde_+Eine+biblisch-theologische+Einordnung_+J.+Koberschinski.pdf (abgerufen am 28.07.2022), S. 49-53.
¹⁷ vgl. Pankratz, Mira: Leben und Sterben in Deutschland 2021 – Gedanken zu einer paradoxen Entwicklung, in: CDK, 2021, https://www.cdkev.de/ethik-am-lebensende/leben-und-sterben-in-deutschland-2021/ (abgerufen am 28.07.2022).
¹⁸ Stoffel, Deborah: «Unser Ziel? Irgendwann zu verschwinden», in: Landbote, 2017, https://www.landbote.ch/front/unser-ziel-irgendwann-zu-verschwinden/story/25591753 (abgeru-fen am 28.07.2022).
¹⁹ Klaus, Matthias: Kultur des Todes, in: Factum, Nr. 2, 2022, https://www.cdkev.de/app/download/25847027/fac02_2022_S56_57.pdf (abgerufen am 01.08.2022), S. 56-57.
²⁰ Schlatter, Adolf, „Die christliche Ethik“, 5. Aufl., Stuttgart, Deutschland: Calwer Verlag, 1986, S. 391f.
²¹ siehe in diesem Magazin, S. 67: Markus Vogel, „Palliativmedizin – eine echte Alternative“
²² Häufige Fragen, in: Verein Sterbehilfe, o.D., https://www.sterbehilfe.de/haeufige-fragen/ (abge-rufen am 28.07.2022).
²³ Urban & Vogel: Palliativmedizinische Maßnahmen ausschöpfen, in: Pflegemagazin, Bd. 66, Nr. 12, 2014, doi: 10.1007/s00058-014-1026-7.
²⁴ Über uns, in: Verein Sterbehilfe, o.D., https://www.sterbehilfe.de/ueber-uns/ (abgerufen am 28.07.2022).
²⁵ Das entspricht dem Auftrag der Ärzte. E. Cassel erinnert daran: „Die Genesung vom Leiden ist oft mit Hilfe verbunden, so als ob Menschen, die Teile ihrer selbst verloren haben, durch die Persönlichkeit anderer gestützt werden können, bis ihre eigene wiederhergestellt ist. Dies ist eine der verborgenen Funktionen von Ärzten: Kraft zu geben.“, Cassel, Eric J.: The nature of suffering and the goals of medicine, in: The New England Journal of Medicine, Bd. 306, Nr. 11, 1982, doi: 10.1056/NEJM198203183061104, S. 639-645. (Original: „Recovery from suffering often involves help, as though people who have lost parts of themselves can be sustained by the personhood of others until their own recovers. This is one of the latent functions of physicians: to lend strength.“)
²⁶ Günstig würde das natürlich nicht werden. Prof. Dr. med. Christoph von Ritter (Internist) wies in der Tagespost auf den damit zusammenhängenden weiteren ungenannten Grund für den assistierten Suizid hin: Den Kostenfaktor. „Natürlich spielen ökonomische Aspekte in der Diskussion eine Rolle. Die meisten Kosten in der Krankenversicherung fallen in den letzten drei Lebensmonaten vor dem Tod an (Zweifel et al., Health Econ 8: 485 ff., 1999). Eine verkürzte Lebensdauer setzt also Rationalisierungspotenziale frei. Nietzsches „Stirb zur rechten Zeit“ bedeutet in diesem Zusammenhang, den Einzelnen davon zu überzeugen, sich tunlichst „freiwillig“ durch Suizid aus den Sozialsystemen zu entfernen, sobald er die Pflichten als Beitragszahler nicht mehr erfüllen kann und nur noch (ein, Anm. d. Autors) schwer erträglicher Kostenfaktor ist. Da macht es Sinn, anstatt für Verbesserungen bei der Versorgung zu kämpfen, Angst und Schrecken vor Krankheit, Altern, demenzieller Entwicklungen und Verlust der Selbstständigkeit durch Pflegebedürftigkeit zu schüren. Zusammen mit demographischen Horrorszenarien ist es gelungen, eine kollektive Paranoia zu verursachen. Als Ausweg aus den Schrecken des Alterns wird der frühzeitige, „selbstbestimmte“ Tod propagiert.“ In: Christoph von Ritter, Suizidalität ist eine heilbare Krankheit, Die Tagespost, 2014, https://www.die-tagespost.de/politik/suizidalitaetist-eine-heilbare-krankheit-art-152515 (abgeru-fen am 28.07.2022).
²⁷ Husebø, Stein (Hrsg.)/Mathis, Gebhard (Hrsg.): Palliativmedizin, 6. Aufl., Springer, Berlin, Hei-delberg, doi: 10.1007/978-3-662-49039-
6_2, S. 75.

 

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Euthanasie

Euthanasie im Licht der Heiligen Schrift

Nicht der Mensch, sondern Gott ist der Herr jedes menschlichen Lebens.

Gott hat jeden Menschen geschaffen. Gott hat mit jedem Menschen einen Plan.

Wer sein Ohr nur ein wenig am Nerv der Zeit hat, weiß, dass diese Problematik heute kein wirklichkeitsfernes Thema ist.  In Westeuropa gibt es seit Ende der 70er Jahre des 20. (vergangenen) Jahrhunderts so genannte Euthanasiegesellschaften. Diese Euthanasiegesellschaften haben in den verschiedenen Ländern Westeuropas zum Teil unterschiedliche Ziele. Doch ein gemeinsames Ziel aller Euthanasiegesellschaften ist die Legalisierung des Tötens auf Verlangen.

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1. Einleitung

Ich bin darum gebeten worden, zu Ihnen zu sprechen zum Thema Euthanasie, oder wie man auch sagt: „Sterbehilfe“.

Wer sein Ohr nur ein wenig am Nerv der Zeit hat, weiß, dass diese Problematik heute kein wirklichkeitsfernes Thema ist. In Westeuropa gibt es seit Ende der 70er Jahre des 20. (vergangenen) Jahrhunderts sogenannte Euthanasiegesellschaften.
Diese Euthanasiegesellschaften haben in den verschiedenen Ländern Westeuropas zum Teil unterschiedliche Ziele. Doch ein gemeinsames Ziel aller Euthanasiegesellschaften ist die Legalisierung des Tötens auf Verlangen.

Ich möchte jetzt nicht über die gesellschaftlichen Entwicklungen in Westeuropa etwas sagen, die dort zu dieser unterschwelligen Veränderung in der Einstellung zur Euthanasie geführt haben, sondern es geht mir im folgenden darum, dass wir uns darüber besinnen wie die Euthanasie im Licht des Wortes Gottes zu beurteilen ist.

2. Euthanasie - Was versteht man darunter?

Der Ausdruck „Euthanasie“ stammt aus dem Griechischen. Er ist zusammengesetzt aus zwei Worten eû und thánatos. „eu“ meint soviel wie „gut“, „schön“, „angenehm“, „glücklich“, „thanatos“ meint Tod. Euthanasie ist also zu übersetzen mit: guter, schöner, angenehmer Tod. Häufig begegnen im Zusammenhang mit der Euthanasie Begriffe wie: „aktive Euthanasie“, „passive Euthanasie“, „direkte Euthanasie“ oder „indirekte Euthanasie“.

Was versteht man darunter?

Unter „aktiver Euthanasie“ versteht man das absichtliche lebensverkürzende Handeln (z. B. durch Medikamente). Man sucht den Todeseintritt zu beschleunigen. Dieses kann freiwillig geschehen, also der Wunsch kann vom Patienten ausgehen. Dann spricht man von „Tötung auf Verlangen“. Dieses kann auch unfreiwillig geschehen, z. B. dann, wenn jemand an das Erbe des zu Tötenden herankommen möchte oder wenn es ihm zu lästig ist, den Betreffenden (weiter) zu pflegen.

Unter „passiver Euthanasie“ versteht man gewöhnlich das absichtliche Unterlassen von lebensverlängerndem Handeln. Zum Beispiel: Der Arzt erkennt, dass der Patient sterben wird, er kann ihm nicht mehr helfen. Dann beendet er die Behandlung und lässt ihn sterben, unternimmt also nichts.

„Direkte Euthanasie“: Während die Begriffe „aktive“ und „passive“ Euthanasie den motorischen Vollzug der Handlung im Auge haben, wird bei der Verwendung von „direkter Euthanasie“ nach der Motivation gefragt. Direkte Euthanasie meint dann soviel wie: Es ist meine Absicht, den Patienten auch töten.

Im Unterschied dazu sprechen wir von „indirekter Euthanasie“ in den Fällen, in denen als unbeabsichtigte Nebenwirkung einer notwendigen Medikamentierung, meist wird es sich um Zufügung starker Schmerzmittel handeln, der Eintritt des Todes (möglicherweise) beschleunigt wird. Der Arzt verabreicht ein starkes Morphinpräparat, um die Schmerzen zu stillen. Gleichzeitig kann von diesem Morphinpräparat jedoch eine dermaßen dämpfende Wirkung auf das Atemzentrum ausgehen, dass es bei bestimmten Erkrankungen der Lunge zu einem früheren Eintritt des Todes kommen kann. Diese Möglichkeit wird zwar häufig überschätzt, denn die Verabreichung ausreichender Schmerzmittel verlängert durch ihre beruhigende und stabilisierende Wirkung das Leben eher, als dass es dieses verkürzt, gleichwohl ist die Möglichkeit einer Verkürzung des Lebens durch Verabreichung von Schmerzmitteln denkbar.

3. Zehn generelle Aspekte zur Beurteilung der Euthanasie im Licht der Heiligen Schrift

Wie haben nun Christen, die Gott und seinem Wort glauben und gehorchen wollen, über die Euthanasie zu urteilen?

Ich möchte Sie dazu zunächst auf einige biblische Aspekte hinweisen, die bei der Beurteilung der Euthanasie generell bedacht werden müssen. Erst danach gehe ich auf die konkreten Punkte ein, also wie aktive, passive und indirekte Euthanasie zu beurteilen sind.

Ich nenne zehn Punkte:

Erstens. Unzweifelhaft ist für die Beurteilung der Euthanasie auf das Gebot Du sollst nicht töten zu achten. Was der Wille Gottes zur Frage des Tötens ist, ist mit Hinweis auf das sechste Gebot deutlich (2.Mos. 20,15; 5.Mos. 5,17). Manche Ausleger der Bibel weisen darauf hin, dass bei dem Tötungsverbot, das Gott seinem Volk am Berg Sinai gab, beachtet werden muss, dass Israel zur Zeit der Sinai-Gesetzgebung ein Nomadenvolk war. Dieses Gebot hatte also gerade die Schwierigkeiten vor Augen, die alte, kranke und gebrechliche Menschen dem gesamten Stamm bei der Wanderung durch die Wüste bereiten konnten. Von daher ist es nicht unwichtig, dass unmittelbar vor dem Gebot „Du sollst nicht töten“ das Gebot steht „Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren.“ Es besteht ein innerer, sachlicher Zusammenhang zwischen dem Gebot der Elternehrung und dem Tötungsverbot. Anders formuliert: Die Missachtung des Gebotes, die Eltern zu ehren, zeigt ein latentes Gefälle hin zur Missachtung des Tötungsverbotes.

Als zweiten grundsätzlichen Aspekt weise ich andererseits darauf hin, dass die Bibel nicht das ethische Prinzip einer absoluten Ehrfurcht vor dem Leben kennt. Das Tötungsverbot (2.Mos. 20,13) meint nicht, dass ein Christ, der dem Wort Gottes glaubt, einem Prinzip der „absoluten Ehrfurcht vor dem Leben“ zustimmen kann: Wir haben nicht das Leben zu ehren, sondern den Herrn des Lebens. Es ist Gott, der da tötet und wieder lebendig macht, der zerschlägt und heilt (5.Mos 32,39; 1.Sam. 2,6). Leben und Tod sind keine selbstständigen Mächte, vor denen wir uns beugen müssen, sondern Leben und Tod beugen sich vor dem Gott, dem alle Mächte unterworfen sind (Röm. 8,38ff; Eph. 1,20; Kol. 1,16). Darum gibt Gott dem Menschen auch das Recht, pflanzliches (1.Mos. 1,29), tierisches (1.Mos. 9,3), und bisweilen auch menschliches Leben anzutasten (1.Mos. 9,6; Röm. 13,4) die Todesstrafe. Bisweilen hat der Mensch sogar sein eigenes Leben für Gott oder den Nächsten zu opfern (Richt. 16,28ff; Mt. 16,25; Luk. 14,26; Röm. 16,3-4; Phil. 2,30). Also: Nicht das menschliche Leben, sondern das Gebot Gottes ist die höchste Norm für die Ethik.

Als dritten Aspekt weise ich Sie auf einen Begriff hin, der zweimal im letzten Buch der Bibel vorkommt, und zwar in Offb. 21,8 und 22,15. Ich meine das Wort pharmakoi, das in der Regel mit „Zauberer“ übersetzt wird. Mit diesem Wort bezeichnete man in der Antike unter anderem Ärzte/ Mediziner, die (auch) schädliche Mittel verabreichten, wie zum Beispiel Drogen, Abortiva und eben auch Euthanatica. Diesen pharmakoi („Kurpfuschern“), wird angedroht, dass sie vom Himmlischen Jerusalem ausgeschlossen werden.

Als vierten Aspekt ist in diesem Zusammenhang festzuhalten: Nicht der Mensch, sondern Gott ist der Herr jedes menschlichen Lebens. Gott hat jeden Menschen geschaffen (1.Mos. 2,7-8; Jer. 1,5; Ps. 139,13-15). Gott hat mit jedem Menschen einen Plan. Nichts geschieht ohne Gottes Willen, auch nicht Leiden und Sterben oder Altersdemenz. Denn Gott ist der Gott der „Geister allen Fleisches“ (4.Mos. 27,16). Das heißt: Gott hat auch die Macht über den Geist des Menschen (Ps. 31,5; Hiob 27,3). Kurzum: Jeder Mensch und alles untersteht dem Schöpfer und Lenker dieses Universums (Jes. 49,1.5; Jer. 1,5; Luk. 1,15; Gal. 1,15). Daraus geht klar hervor: Das menschliche Leben ist ein Geschenk Gottes. Das heißt: Einzig und allein Gott darf dem Menschen das Leben wieder nehmen. Kein Mensch darf einem anderen Menschen das Leben nehmen, übrigens auch nicht sich selbst.

Fünftens: Der Mensch ist wertvoll in den Augen Gottes. Aus dem Umstand, dass Gott die Menschen geschaffen hat und sich um sie kümmert, ergibt sich sein Wert. Er ist im Bild Gottes geschaffen. Jedes menschliche Leben besitzt die Würde der Gottesbildlichkeit (1.Mos. 1,27-28; 5,1-2). Das heißt: Der Mensch ist wertvoll, und zwar unabhängig davon, was er aus sich macht oder welchen Nutzen er für die Gesellschaft bringt. Denn seine Würde beruht nicht auf menschlichen Fähigkeiten, Qualitäten oder Leistungen, sondern sie ist ihm von Gott beigelegt, geschenkt. Bei einem Christen kommt noch hinzu, dass sein Leib ein Tempel Gottes bzw. ein Tempel des Heiligen Geistes ist (1.Kor. 3,16-17; 6,19). „Ihr seid teuer erkauft“, schreibt der Apostel Paulus (1.Kor. 6,20). Bei Christen gilt ferner: „Meine Kraft ist in den Schwachen mächtig“ (2.Kor. 12,9). Für unsere Fragestellung heißt das: Weil jeder Mensch im Bild Gottes geschaffen ist, und von daher einen ihm von Gott beigelegten Wert hat, darf sich niemand an dem menschlichen Leben vergreifen, sei es nun, um es zu verkürzen oder zu beenden (1.Mos. 9,6).

Sechstens: Leiden und Sterben sind eine Folge des Sündenfalls. Menschen, die nach Leib und/ oder Geist missgebildet sind, wenn man so will „unnormal“ sind, zeigen, dass die Schöpfung dem Gericht und der Nichtigkeit unterworfen ist (Röm. 8,20-25).
Insofern ist es nicht falsch zu sagen, dass Krankenhäuser, Altenheime und Nervenheilanstalten von dem Zorn Gottes über alle Menschen zeugen: „Das Macht dein Zorn, dass wir so vergehen“ (Ps. 90,7). Das heißt: Weil wir als Menschheit insgesamt, das heißt von Adam her, gefallen sind, dürfen wir uns auch nicht vor den Folgen des Falles drücken. Vielmehr ist es unsere gemeinsame Aufgabe, Leiden zu lindern. Das heißt nicht zuletzt, dass wir besonders diejenigen unterstützen, die sich in einem schweren Leidensprozess oder in einem Sterbeprozess befinden.

Siebtens: Gott offenbart sich den Menschen im leidenden Christus. Nach dem Sündenfall hat Gott das, was „Gottebenbildlichkeit“ meint, in Christus offenbart. Er ist das Ebenbild Gottes (Kol. 1,15-20). Dieses Ebenbild Gottes trat unter den Menschen auf „ohne Gestalt und Hoheit“, „voller Schmerzen und Krankheit“ (Jes. 53,2-3). Als der Weltenrichter zeigt sich Christus eins mit dem Hilfsbedürftigen (Mt. 25,31ff). Aus dieser Perspektive ist der kritische Maßstab, an dem alle Menschenbilder zu messen sind, nicht irgendeine starke, gesunde Persönlichkeit, sondern der leidende, der gekreuzigte Christus. Leiden erniedrigt nicht den Menschen, so dass er dadurch unter das Maß des Menschenunwürdigen stürzen würde. Die Konsequenz für die Praxis lautet: Christen, nicht zuletzt diejenigen, die im vollzeitlichen Dienst an Kranken stehen, also Ärzte und Pflegekräfte, haben die Aufgabe, den leidenden, sterbenden Nächsten zu tragen. Sie tragen ihn auch dann, wenn es scheinbar unerträglich ist - in Liebe. Denn jedes Leben, auch das schwache, senile oder bewußtlose verdient Schutz und Pflege.

Achtens: Gott gebietet, sich um die Hilfsbedürftigen zu kümmern. Gerade der Leidenden/Sterbenden haben wir uns anzunehmen.(Luk. 10,25-37; Mt. 25,25-36), also auch derjenigen, die aufgrund ihrer Krankheit, ihrer Gebrechen aus der Gesellschaft ausgestoßen sind. Vergessen wir bitte nicht, dass gemäß dem, was unser Herr in der Bergpredigt sagt, nicht nur das Töten (Ermorden) untersagt ist, sondern es geht dem Herrn auch darum, das Leben des Nächsten zu schützen und zu erhalten.(vergleiche auch: 1.Joh. 3,16-17). So ist es unsere Aufgabe, den Schwachen, den Senilen und den Sterbenskranken heilend und pflegend beizustehen.

Neuntens: Das menschliche Leiden darf gelindert werden. Derselbe Gott, der nach dem Sündenfall das Leiden als einen Fluch dem Menschen auferlegt hat (z.B. 1.Mos. 3,16), schenkt auch die Mittel, um die Leiden zu erleichtern. So soll der Arzt mit Öl und Balsam das Leid lindern (Jes. 1,6; Jer. 8,21-22; 51,8). Auch Jesus heilte bekanntlich das Fieber der Schwiegermutter und andere Krankheiten (Luk. 4,39). Spr. 31,6 fordert auf: „Gebt starkes Getränk dem, der zugrunde geht und Wein denen, deren Leben bitter ist“ (die betrübter Seele sind). Die Konsequenz für uns lautet: Gerade in den letzten Tage vor dem Tod des Betreffenden soll alles getan werden, um die leiblichen und emotionalen Leiden zu lindern/ erleichtern. Dabei ist Christen deutlich, dass sie die Überwindung des Todes nicht von der modernen medizinischen Forschung und ihren Versuchen, das Leben zu verlängern, erwarten, sondern von Christus. Er ist es, der den Tod durch seine Auferstehung besiegt hat (z.B. 2.Tim. 1,7). Anders gesagt: Der Sieg über den Tod wird nicht durch den Menschen vollbracht, sondern er ist für den Menschen bereits gewirkt worden am Kreuz von Golgatha. Die Glaubenden sind erlöst, jedoch im Blick auf unseren Leib sind wir errettet auf Hoffnung (Röm. 8,24). Die Erlösung des Leides erwarten wir erst bei der Auferstehung (Röm. 8,23).

Zehntens: Der Tod: ein Feind. Gegenwärtig wird häufig der Tod gesehen als etwas, das zum Leben dazugehört. Zum Beispiel spricht man von ihm als von einem „Zwillingsbruder des Lebens“. Die Heilige Schrift aber spricht über den Tod als von einem Eindringling: Der Tod drang in die ursprüngliche gute und heile Schöpfung Gottes ein (Röm. 5,12). Wie wir den Tod verstehen, hängt entscheidend davon ab, wie wir uns in den hier besprochenen Situationen verhalten. Nach der Heiligen Schrift ist der Tod nicht etwas Natürliches. Auf der anderen Seite lehnen Christen auch die Auffassung ab, dass absolut alles, um jeden Preis getan werden müsse, um das Leben eines Menschen zu retten. Denn Christen wissen aus der Bibel, dass „im Körper“ zu sein, soviel meint wie „ausheimisch“ vom Herrn zu sein (2.Kor. 5,6). Demgegenüber sind Christen dann, wenn sie „außerhalb des Körpers“ sind, „zu Hause beim Herrn“ (2.Kor. 5,8). Insofern ist das Sterben ein Gewinn für den Christen (Phil. 1,21). Ein Christ ist nicht an diese Erde gebunden. Er ist nicht auf diese Erde fixiert, und er übt darum auch keine Operationen aus, um das Leben nur wenige Stunden oder Tage auszudehnen.

4. Konsequenzen für die Beurteilung der verschiedenen Formen der Euthanasie.

Erstens: Zur aktiven Euthanasie. Aus dem, was wir eben gerade grundsätzlich aus der Heiligen Schrift festgestellt haben, ist deutlich, dass die aktive Euthanasie verboten ist, also jede Form, in der eine Person, sei es nun ein Arzt, eine Pflegekraft oder sonst jemand, den Tod eines Patienten beschleunigt oder verursacht. Dabei ist es gleichgültig, ob die betreffende Person um die Tötung gebeten hat oder nicht. Ich weise hier noch einmal hin auf das 6. Gebot (2.Mos. 20,13; 5.Mos. 5,17) sowie auf das Urteil Gottes über die Pharmakoi (Offb. 21,8; 22,15). Es ist Gott, der dem Menschen das Leben gegeben hat, und darum darf kein Mensch, sondern allein Gott es auch wieder nehmen.

Zweitens: Die Unterscheidung zwischen Beendigen des Lebens und Beendigen der Behandlung ist im Prinzip legitim. Während Beendigung des Lebens („aktive Euthanasie“) unerlaubt ist, kann das Beenden der Behandlung geboten sein, um eine medizinische Behandlung nicht bis zum bitteren, sondern bis zum verantwortbaren Ende fortzusetzen. Einerseits darf man den Patienten nicht töten, andererseits haben wir ihn sterben zu lassen. Es ist vor Gott unverantwortlich, das Leben eines anderen zu nehmen. Aber es ist auch unverantwortlich, das Leben eines Menschen beliebig zu verlängern. Die Frage, wann der Zeitpunkt eintritt, an dem es verantwortet werden kann, eine Behandlung zu beenden, kann hier nicht für jeden Fall vom grünen Tisch aus festgelegt werden. Auch kann die Unterscheidung zwischen Beenden des Lebens und Beenden der Behandlung zeitlich sehr oft zusammenfallen. Aber dadurch wird ein Beenden der Behandlung noch nicht zur Euthanasie. An diesem Punkt ist die Einstellung des Arztes zu beachten. Diese Einstellung ist beim Beenden des Lebens eine völlig andere als beim Beenden der Behandlung.
Wenn ein Arzt vor dem Angesicht Gottes sagen kann, dass er eine Behandlung bei einem Patienten abbricht, den nicht er, sondern den Gott an das Ende seines Lebens gebracht hat, dann ist das etwas anderes als die Aussage: „Ich will das Leben dieses oder jenes Menschen beenden.“ Hier ist nach der Intention zu fragen. Darum ist der Ausdruck „passive Euthanasie“ ungeeignet. Heute wird in der Regel das Beenden der Behandlung „passive Euthanasie“ genannt. Doch halte ich diesen Ausdruck nicht für glücklich, weil man dadurch das Beenden einer Behandlung im Bereich der Euthanasie einordnet. Das aber schafft m. E. für die ethische Beurteilung nur Verwirrung.

Drittens: Die Grundpflege ist auf jeden Fall, auch nach Abbrechen der Behandlung zu leisten. Die Grundpflege besteht in allen jenen Verrichtungen der Krankenpflege, die dem Wohlbefinden des Patienten dienen. Dazu gehören Schmerzlinderung, Reinigung, also alle Maßnahmen der Körperhygiene, Bettung, das heißt, der Lagerung des Patienten, Ernährung, eventuell der Zufuhr von Flüssigkeit und Nahrung, auch bei bewusstlosen Patienten. Solange der Patient bei Bewusstsein ist, gehört darüber hinaus alles zur Grundpflege, was für sein seelisches Wohlbefinden erforderlich ist, erörtert wurden nicht zuletzt die mitmenschliche Zuwendung und das Ansprechen (Gespräche). Nach dem Abbrechen der Behandlung bleibt als vorrangiges Ziel die Schmerzlinderung und die Sorge um ein erträgliches, möglichst schmerzfreies Leben, sofern möglich in vertrauter Umgebung. Eine Verweigerung, den Grundbedürfnisse zu entsprechen, etwa mit der Begründung, dass das Leben nur noch ein lebensunwertes, bewusstloses dahinvegetieren sei, das für andere eine kaum erträgliche oder gar unerträgliche Last sei, ist im Licht des Wortes Gottes vorbehaltlos zurückzuweisen. Es wäre Ausdruck von Menschenverachtung.

Viertens. Ein Wort zur indirekten Euthanasie. Von indirekter Euthanasie sprechen wir, wenn aufgrund einer medizinischen Therapie als Nebenwirkung das Leben - unbeabsichtigt - verkürzt wird. Zum Beispiel kann eine Schmerztherapie, zum Beispiel eine Morphinschmerztherapie bei Sterbenden, unbeabsichtigt („indirekt“) dazu führen, dass der betreffende Patient früher stirbt als ohne diese Schmerztherapie. Hier ist zu antworten: Wenn das primäre Ziel, eine Hilfeleistung für den Patienten ist, also nicht Tötung, sondern eben Schmerzbekämpfung, so ist es ethisch unbedenklich, dem Patienten diese Hilfe zu leisten. Denn noch einmal: Das Ziel der Maßnahme ist nicht die Lebensverkürzung, sondern die Schmerzlinderung.

Fünftens: Auseinandersetzung mit dem Argument, die Euthanasiedebatte sei erst wegen der technisierten Medizin („unmenschliche Apparatemedizin“), aufgekommen. Nicht selten wird behauptet, dass die gegenwärtige Diskussion über Formen der „Sterbehilfe, insbesondere über die „Tötung auf Verlangen“ nur eine Reaktion auf die der Medizin teils unterstellten, mitunter aber wirklich vorkommenden inhumanen lebensverlängernden Behandlungen ist, also ein Problem der Technokratie ist. Aber die Geschichte der „Euthanasiedebatte“ macht deutlich, dass die grundlegenden ethischen Probleme des Sterbens nur zu einem sehr geringen Teil Folgen der medizinischen Technik sind. Der Grund liegt allenfalls sekundär in problematischen Lebens- bzw. Sterbensverlängerungsmaßnahmen durch die medizinische Technik. Vor allem sind es weltanschauliche Vorgaben, die zu einer Änderung in der Euthanasieeinstellung geführt haben. Geändert haben sich also keineswegs nur die medizinischen Möglichkeiten zur Bekämpfung von Krankheiten und Tod, sondern auch die Einstellung zum Leben, vor allem zu Krankheit und Tod. Dieses alles kulminiert in dem Begriff der Entscheidungsfreiheit. Der Mensch hat das Recht, sich selbst zu entscheiden, ob er sterben will oder nicht.

Sechstens: Auseinandersetzung mit dem Autonomieverständnis des australischen Philosophen Peter Singer (Er lehrt jetzt in den USA). Peter Singer vertritt eine völlig säkulare Ethik. Er geht davon aus, dass die normsetzende Wirkung des Christentums in unserer Zeit überholt ist: Das Christentum ist nicht mehr die einzige anerkannte Grundlage unserer moralischen Überzeugungen und Gesetze. In einer pluralistischen Gesellschaft, die die Trennung von Kirche und Staat akzeptiert, lassen sich, so Singer, Gesetze nicht damit rechtfertigen, dass sie mit den Lehren einer bestimmten Religion übereinstimmen.[1]

Stattdessen bekennt sich Singer in seiner moralphilosophischen Arbeit zu den Prinzipien des Nützlichkeitsdenkens, des Utilitarismus im weiteren Sinne.[2]  Indem sein Kriterium das Maß des Leidens ist, argumentiert er folgendermaßen: Leiden verspüren die Tiere ebenso wie die Menschen. Beim erwachsenen Menschen wird durch die bewusste Erwartung des Leidens das Ausmaß an Leiden gegenüber dem Tier, aber auch gegenüber einem Baby vergrößert. Darum muss man einen Erwachsenen in einem höheren Maße gegen Leiden schützen als ein Tier oder als ein Baby. Wer Experimente an Tieren befürwortet, so Singer, darf nicht schwer geistig behinderte Menschen und Babys von diesen Experimenten ausnehmen. Denn diese Lebewesen gehören nach Singer in dieselbe Kategorie.[3]. Es geht Singer in seinem Einsatz für die Gleichheit von Mensch und Tier nicht darum, geistig behinderte Menschen wie Tiere zu behandeln: „Ich möchte allerdings unsere Überzeugung, dass es unrecht wäre, geistig behinderte Menschen so zu behandeln, gern auf nichtmenschliche Lebewesen übertragen wissen, die auf einer ähnlichen Stufe des Selbstbewußtseins stehen und ähnliche Leidensfähigkeit besitzen.“[4].

Aber Singer lehnt es ab, einen qualitativen Unterschied zu sehen zwischen einem nicht-selbstbewußten Tier und einem nicht-selbstbewußten Menschen. Von diesem Boden aus geht Singer auf die Frage ein, warum Töten Unrecht ist. Singer lehnt dazu den spezifisch religiösen Sinn des Begriffes „Heiligkeit des Lebens“ (Unantastbarkeit des Lebens) im Sinne der besonderen Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens ab.[5].

Er wendet sich gegen diese besondere Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens, und er drängt darauf, den Begriff „menschliches Wesen“ neu zu definieren: Nicht jedes Mitglied der Species Homo sapiens sei bereits ein menschliches Wesen. Die alte Definition würde auch einen Fötus von der Zeugung an, sowie ein geistig behindertes menschliches Wesen einschließen.[6]. Das lehnt Singer ab. Singer stellt eine Liste mit „Indikatoren für Menschsein“ auf, die folgendes umfasst: Selbstbewußtsein, Selbstkontrolle, Sinn für Zukunft, Sinn für Vergangenheit, die Fähigkeit, mit anderen Beziehungen zu knüpfen, sich um andere zu kümmern, Kommunikation und Neugier.“[7] An dieser Stelle also tauchen bei Singer Autonomie und Selbstbestimmung bzw. ihre psychischen Voraussetzungen auf.

Man kann vereinfachend formulieren: Nach Singer wird ein menschliches Wesen durch die Fähigkeit zur Autonomie definiert, während die Unfähigkeit zur Autonomie den nichtmenschlichen Status anzeigt. Indem Singer von dem Begriff der Autonomie ausgeht, sucht Singer den Begriff „menschlich“ zu vermeiden. Stattdessen teilt er die Menschen ein in „Mitglieder der Spezies Homo sapiens“ und in „Personen“. Nicht jedes Mitglied der Spezies Homo sapiens ist in seinen Augen eine Person, nicht jede Person ist ein Mitglied der Spezies Homo sapiens. Seines Erachtens kann ein nicht-selbstbewußtes Wesen von einem Schutz seines Lebens gar nicht wirklich profitieren: „Wenn ein Wesen nicht in der Lage ist, sich selbst als ein Wesen zu begreifen, das in der Zeit existiert, brauchen wir nicht auf die Möglichkeit Rücksicht zu nehmen, dass es wegen der Verkürzung seiner künftigen Existenz beunruhigt sein könnte.“[8]

Das heißt, ein solches Wesen darf getötet werden. Aber dazu ist zu sagen. Ein solches Freiheitsverständnis steht im Gegensatz zum christlichen Verständnis von Freiheit. Freiheit im Sinn der Heiligen Schrift ist Bindung an und Abhängigkeit von Gott.

Das zur Begründung der Selbsttötung und der „Tötung auf Verlangen“ meist ins Feld geführte Argument, es gehöre zur spezifischen Freiheit des Menschen, dass er über die Sinnhaftigkeit des Lebens, seinen Wert und das eigene Leben selbst uneingeschränkt verfügen und sich den Tod, sofern er will, geben dürfe, ist im Licht des Wortes Gottes zu bestreiten.

Ein solches Verfügungsrecht steht nur dem Schöpfer des Lebens selbst zu. Kein Mensch ist dazu berechtigt, über das eigene und erst recht nicht über das Leben eines anderen ein letztgültiges Urteil zu fällen und ihm ein Ende zu setzen. Dagegen ist es ist für einen Menschen nicht unwürdig, in Krankheit und Sterben die Entmächtigung seiner Persönlichkeit zu erfahren. Im Sterben und Tod wird der Mensch sich ganz entrissen und auf Gott geworfen.
Darum sind Sterben und Tod zu erleiden.

Sterben und Tod sind keine Taten des Menschen, durch die er sich selbst vollendet oder seinem Leben in Freiheit selbst ein Ende setzt. Ich weise Sie in diesem Zusammenhang auf Röm. 1,18ff: Dort, wo die Menschen von Gott abfallen, kollabiert auch die Ethik.

Christliche Ethik geht aus von der Ebenbildlichkeit Gottes, und damit von der Bindung an Gott.

Ich breche hier ab.

Aber ich denke, ich konnte Ihnen einige Orientierungsdaten bieten, zur Beantwortung der Frage, wie Christen, die Gott und seinem Wort glauben und gehorchen in der Frage der Euthanasie Stellung beziehen müssen.

[1] Peter Singer u. Helga Kuhse, Muss diese Kind am Leben bleiben?: Das Problem schwerstgeschädigter Neugeborener, Übers. Jutta Schust. (Erlangen: Harald Fischer Verlag, 1993), S.159.

[2] Singer, Praktische Ethik, S.29.

[3] Singer, Praktische Ethik, S.87-88.

[4] Ebd., S.109-110.

[5] Ebd., S.116.

[6] Ebd., S.118.

[7] Ebd.

[8] Ebd., S.125.


Nahtoderlebnisse – Blick in das Jenseits?

Nahtoderlebnisse – Blick in das Jenseits?

 

Einleitung

Nahtoderlebnisse werden seit über 25 Jahren immer wieder publiziert, oft Aufsehen erregend in der Laienpresse, aber auch in Fachzeitschriften.

Ähnliche Berichte gab es aber bereits im Altertum bei Plato. Von Hieronymus Bosch (1450 – 1516) wurden sie in eindrucksvoller Form malerisch charakterisiert mit dem Titel „Aufstieg in das himmlische Paradies“ (Abb. 1).

In den 70er Jahren wurde von dem amerikanischen Psychiater Raymond A. Moody (1975) erstmals eine größere Serie solcher Berichte publiziert, unter anderem in seinem Buch „Leben nach dem Tod. Die Erforschung einer unerklärlichen Erfahrung.“
Es gibt mittlerweile darüber eine Fülle von Büchern, mit Titeln wie „90 Minuten im Himmel, Erfahrungen zwischen Leben und Tod“ von Don Piper, „Endloses Bewusstsein: Neue medizinische Fakten zur Nahtoderfahrung“ von Prof. Dr. Pim van Lommel, „Der Tod muss nicht das Ende sein“ von Dr. med. Sam Parnia und, mehr auf neurologisch-wissenschaftlicher Basis, das Buch „Mythos Nahtoderfahrung“ von Dr. med. Birk Engmann (2011), niedergelassener Neurologe und Nervenarzt.

Wann treten Nahtoderlebnisse auf?

Wie Mobbs & Watts in einer Metaanalyse1 (Analyse mehrerer wissenschaftlicher Studien) berichteten, handelte es sich dabei nur in knapp 50% um Erfahrungen im Rahmen echter lebensbedrohlicher oder kritischer Situationen mit Sauerstoffmangel etc., in 52% wurden Nahtoderfahrungen ohne ein lebensgefährdendes Ereignis berichtet, wie z. B. nach Kreislaufkollaps2.

Nach beiden Typen von Ereignissen berichteten 43% bzw. 49% der Betroffenen rückblickend über Nahtoderfahrungen, bei prospektiven Studien (dabei wird eine theoretische Annahme überprüft) nur knapp 20%.
Ohne Zweifel war bei keinem dieser Patienten die Definition des klinischen Todes mit irreversiblem (unumkehrbarem) Stillstand von Atmung und Kreislauf erfüllt, erst recht nicht der biologische Tod mit irreversiblem Erlöschen sämtlicher Organ- und Zellfunktionen.

Die Nahtoderfahrungen in kritischen oder weniger kritischen Situationen haben aber sehr prägende Erlebnisse und Wahrnehmungen hinterlassen, die oft zu einem starken Sendungsbewusstsein und einer lebhaften Publikationstätigkeit der Betroffenen geführt haben3. Einen Blick ins „Jenseits“ bieten sie jedoch aus neurologisch-neurobiologischer Sicht nicht, da der Tod nie eingetreten war.

Nur positive Wahrnehmungen bei Nahtoderlebnissen?

Nach den Ergebnissen der AWARE-Studie von Parnia et al. (2014) mit 102 Interviews bei 140 Überlebenden von insgesamt 2060 Patienten mit Herzstillstand hatten:

  •  46% Erinnerungen an die Akutphase in Form von hellem Licht, Tieren oder Pflanzen, Furcht, Verfolgungsszenarien, Déjà vu oder auch Erscheinungen verstorbener Angehöriger,
  • 9% berichteten Nahtoderlebnisse, meistens in Form von Lichtwahrnehmungen wie in einem Tunnel, der ins Licht führt, starken Glücksgefühlen, Out-of-body-Erfahrungen (Empfindung, seinen eigenen Körper zu verlassen und ihn z.B. von oben zu sehen) oder Depersonalisations-Erlebnissen(Betrachtung des eigenen Lebens von außen wie in einem Film.)
  • 2% waren sich einiger während der Reanimation (Wiederbelebung) gesehener oder gehörter Erlebnisse bewusst, deren Wahrheitsgehalt experimentell überprüft werden konnte4.

Grob geschätzt waren knapp 2/3 der Nahtoderlebnisse positiv mit den erwähnten Glücks- und Lichtwahrnehmungen („Aufstieg ins Paradies“), 1/3 negativ mit zum Teil höllen-ähnlichen Erlebnissen.

Das Tunnelsehen

Neurobiologisch lassen sich ähnliche Erlebnisse bei bestimmten Hirnschädigungen nachweisen bzw. provozieren.

Ein Beispiel hierfür ist das Tunnel-Sehen:
Unter erhöhtem CO2-Gehalt des Blutes oder Sauerstoff-Mangel wurden aufgrund einer Funktionsstörung in dem Zentrum des Gehirns, wo das Sehen verarbeitet wird (Hinterhaupts-/Okzipital-lappen der Großhirnhemisphären) vermehrt tunnelblickartige Gesichtsfeldeinschränkungen bemerkt, ähnlich wie sie nach Nahtod-Situationen berichtet wurden5.
Der Grund ist, dass die Teile des Sehzentrums, die das periphere Gesichtsfeld abbilden, besonders empfindlich sind für Sauerstoffmangel oder CO2-Überschuss.

 

Visuelle Halluzinationen

Bei Schädigung des Sehzentrums (Sehrinde okzipital) tritt aber nicht nur Tunnelsehen auf.
Oft kommt es dabei vorübergehend zu einer Reizung der Nervenzellen im Sehzentrum, bei der positive Wahrnehmungsphänomene in Form von visuellen Halluzinationen auftreten können.
Dabei produziert das Gehirn – obwohl keine entsprechenden visuellen Sinnesreize vorliegen - geometrische Formen, Muster, Farben, Gesichter oder auch ganze Figuren oder traumähnliche visuelle Szenen. Hierbei hängt die Art der Halluzination von der Lokalisation der Hirnschädigung in der Sehrinde ab.
Wenn das Hirnareal, das die Farbe (grün) und Form eines Baumes neuronal kodiert und abbildet, elektrisch stimuliert oder irritiert wird (z.B. durch Sauerstoffmangel), kann es diese Wahrnehmung (eines grünen Baumes) auch ohne äußeren Reiz spontan produzieren6.
Ähnliche visuelle Halluzinationen werden provoziert unter dem Einfluss von Drogen (Cannabinoide etc.) und Medikamenten (z. B. Glutamat-/NMDA-Rezeptor- oder Serotonin-Antagonisten).

Verschiedene Halluzinogene wie LSD, Meskalin, Ketamin oder Haschisch, die optische Halluzinationen und keine Bewusstseinstrübungen oder Gedächtnislücken hervorrufen, können vereinzelt alle Nahtoderlebnis-Elemente bis hin zu vollständigen Nahtoderlebnis-Sequenzen hervorrufen7.
In echten Nahtod-Situationen werden durch den Sauerstoffmangel u.a. vermehrt halluzinogen wirkende Substanzen (vom Körper produzierte NMDA-Rezeptor-Antagonisten wie das Endopsychosin) gebildet, die der Glutamat-Intoxikation der Nervenzellen und damit dem neuronalen Zelltod entgegen wirken sollen.

 

Das Verlassen des Körpers

Der unmittelbar vor dem Sehzentrum gelegene hintere Scheitellappen (Parietallappen) ist essenziell wichtig für unsere Raumwahrnehmung.
So wird er z.B. im Rahmen von tiefer Meditation mit Gefühlen von Raum- und Zeitlosigkeit (wie „frei schwebend“, ähnlich Nahtoderlebnissen) inaktiviert8.
Bei Großhirnschädigungen am Übergang zwischen Schläfen- und Scheitellappen (temporo-parietaler Übergang) traten bei Reizung durch epileptische Anfälle Erlebnisse auf, als schwebe man über seinem eigenen Körper und sehe diesen von oben (Out-of-body-Erlebnisse), ähnlich wie in Nahtod-Situationen. Sie ließen sich auch durch elektrische Reizung dieser Region provozieren9.
Ähnliche Erfahrungen werden bei epileptischen Anfällen im Schläfenlappen (Temporallappen) des Gehirns10 berichtet, beispielsweise von Dostojewski, der im Rahmen von Temporallappen-Anfällen ein „frei flottierendes, unglaubliches Glücksgefühl erlebte, von dem ein Moment ausreiche, sein ganzes Leben zu erfüllen“11 was stark an Nahtoderlebnisse erinnert.

Zusammenfassung

Zusammenfassend gibt es eine Fülle von neurobiologischen und neurologischen Erklärungen für die verschiedenen, im Rahmen von Nahtoderlebnissen berichteten Phänomene, sei es unter Sauerstoff-Mangel des Gehirns oder nach vorübergehendem Kreislaufstillstand, sei es in Narkose oder nach Blutdruck-Abfall.
Dass diese Erlebnisse für die betroffenen Menschen sehr prägend sind und zu transzendentalen Erfahrungen Anlass geben, wurde vielfältig dokumentiert.
Die Frage nach dem Jenseits bzw. nach der Unsterblichkeit der menschlichen Seele und einem Leben nach dem biologischen Tod lässt sich jedoch damit nicht beantworten, da sie naturwissenschaftlichen Methoden nicht zugänglich ist.
Sie entspringt einer tiefen menschlichen Sehnsucht nach Transzendenz, Glück und der Beziehung zu einem persönlichen Gott und bleibt immer eine Glaubensfrage, wie Jesus Christus der um ihren Bruder trauernden Martha verheißen hat:

„Ich bin die Auferstehung und das Leben; wer an mich glaubt, wird leben,
auch wenn er stirbt; und jeder, der lebt und an mich glaubt,
wird nicht sterben in Ewigkeit.
Glaubst du dies?“
Johannes 11, 25

 

Download
Nahtoderlebnisse – Blick in das Jenseits?
Auszug aus dem CDK-Rundbrief Nr. 83
Nahtoderlebnisse - Heide.pdf
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Fußnoten:

1 Trends in Cognitive Sciences 2011

2 Charland-Verville et al. 2014

3 Martial et al. 2017

4 Martial et al. 2017

5 Klemenc-Ketis et al. 2010

6 Fftyche 2007

7 Bókkon et al. 2013

8 Newberg 2001

9 Sie wurden von O. Blanke, Genf, und anderen (2004; 2009; Brandt et al. 2005) sehr gut untersucht und publiziert

10 Britton & Bootzin 2004

11 Iniesta 2014

 

Bildnachweis:

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Zwang oder freie Entscheidung zur Organspende Organtransplantation

Zur aktuellen Debatte um die Organspende

 

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Zwang oder freie Entscheidung
Auszug aus dem CDK-Rundbrief Nr. 83
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Kaum war der Gesundheitsminister Jens Spahn im Amt, kündigte er eine Reform an, um die sinkenden Zahlen von Organspendern aufzuhalten: Jeder soll automatisch ein Organspender sein, es sei denn er widerspricht aktiv. Bald soll über diese Frage im Bundestag entschieden werden. Was ist davon zu halten? Welche Position nimmt die Bibel dieser Thematik gegenüber ein?

Um diese Fragen fundiert beantworten und auch in Gesprächen begründet Stellung dazu nehmen zu können, muss das Hirntod-Konzept – die Bedingung jeder Organspende (ausgenommen bei Lebendspenden) - genau ergründet werden.

DER BEGRIFF HIRNTOD

In der offiziellen Richtlinie wird der Hirntod, oder medizinisch korrekt ausgedrückt den „irreversiblen Hirnfunktionsausfall“, folgendermaßen definiert:

„Mit der Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms (irreversibler Hirnfunktion-sausfall) ist der naturwissenschaftlich-medizinische Tod des Menschen festgestellt.“1

In anderen Worten: Ein Mensch ist nicht dann tot, wenn das Herz aufhört zu schlagen, es also zu einem unumkehrbaren Stillstand des Herzkreislaufs kommt. Laut dieser Definition ist der Betreffende bereits dann tot, wenn das Gehirn als Ganzes nicht mehr funktioniert.

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DIAGNOSTIK DES HIRNTODS

  • Wie findet man heraus, ob jemand einen unumkehrbaren Hirnfunktionsausfall hat?
  • Wie genau läuft die Diagnostik des Hirntods ab?
  • Welche medizinischen Schritte sind dazu notwendig?

VORAUSSETZUNG: SCHWERE HIRNSCHÄDIGUNG

Um einen Menschen im Sinne der Hirntod-Diagnostik für tot erklären zu können, müssen zuerst einmal zwei Voraussetzungen gegeben sein: Die erste Voraussetzung besagt, dass eine akute schwere Hirnschädigung vorliegen muss. Dies tritt beispielsweise nach einem schweren Schädel-Hirn-Trauma auf. Beispielsweise kann es durch einen Aufprall zu einer Hirnblutung und dadurch zu einer schweren Hirnblutung kommen.

VORAUSSETZUNG: KEINE ANDERE (BEHEBBARE) URSACHE DER HIRNSCHÄDIGUNG

Die zweite Voraussetzung fordert, dass keine anderen Ursachen für die Ausfallssymptome des Gehirns vorliegen dürfen, außer der Hirnschädigung selbst.
Andere Ursachen wären beispielsweise:

  • eine Vergiftung (Intoxikation),
  • dämpfende Medikamente,
  • eine erniedrigte Körpertemperatur (Hypothermie),
  • ein Kreislaufschock
  • ein Koma, das durch endokrinologische, metabolische oder entzündliche Erkrankungen hervorgerufen wurde.

Um diese Unterscheidung vorzunehmen, ist langjährige intensivmedizinische Erfahrung notwendig. Sämtlichen Hinweisen darauf, dass die Hirnschädigung eine andere und damit eine potentiell behebbare Ursache hat, muss akribisch nachgegangen werden.

 

SYMPTOME: KOMA, HIRNSTAMM-AREFLEXIE, APNOE

Wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, also eine schwere und nicht behebbare Hirnschädigung vorliegt, muss in einem weiteren Schritt eine eingehende Untersuchung des Patienten erfolgen, wobei drei klinische Symptome vorhanden sein müssen: Koma, Hirnstamm-Areflexie und Apnoe.

KOMA

Ein Koma liegt dann vor, wenn sich der Patient in einer tiefen Bewusstlosigkeit befindet: Der Patient ist nicht erweckbar und reagiert nicht auf starke äußere Reize.

 

HIRNSTAMM-AREFLEXIE (KEINE HIRNSTAMM-REFLEXE)

Der Hirnstamm ist die Verbindungsstelle zwischen dem Groß- und Kleinhirn und dem gesamten übrigen Körper. Er ist gewissermaßen das dicke Strombündel, durch den alle Leitungen vom und zum Gehirn verlaufen.
Die Untersuchung der Hirnstamm-Reflexe geht der Frage nach, ob einzelne Verschaltungen des Stammhirns intakt sind oder nicht. Sind die unterschiedlichen Reflex-Schaltkreise ausgefallen, so liegt die Schlussfolgerung nahe, dass der Hirnstamm als Ganzes ausgefallen ist. Der Hirnstamm ist also gewissermaßen die Hauptleitung des Gehirns. Wenn diese Leitung nicht mehr funktioniert, kann keine Kommunikation zwischen dem (Groß)Hirn und dem restlichen Körper erfolgen.
Zu den Hirnstamm-Reflexen gehören unter anderem die Pupillenreaktion, die Koordination von Augen in Bezug zur Kopfstellung, der Korneal-Reflex oder der Würgereflex. Die Hirnstamm-Reflexe zeigen, inwieweit die einzelnen Reflexbahnen, die durch das Stammhirn laufen, intakt sind. In der Abbildung  ist beispielhaft die Pupillen-Reaktion dargestellt. Wenn eine Pupille mit einem Lichtstrahl erleuchtet wird, wird die Wahrnehmung des Lichts vom Auge über den Sehnerv2  (blau) bis zum Stammhirn3  geleitet. Dort wird die Information auf einen weiteren Nerv verschaltet4  (rot), der wieder zurück zum Auge zieht und „veranlasst“, dass die Pupille sich verengt5.  Liegt eine normale Pupillengröße, Motorik und Lichtreaktion vor, ist die Integrität – und damit Funktionsfähigkeit - der einzelnen Bestandteile dieses Reflexbogens bestätigt. Wenn dieser Reflex komplett ausgefallen ist, so muss eine Läsion (Störung der Funktion) auf Verschaltungsebene (also auf Stammhirnebene) vorliegen.
Die einzelnen Hirnstammreflexe werden auf unterschiedlichen Ebenen des Gehirns verschaltet, sodass Etage für Etage der Hirnstamm getestet werden kann.

APNOE – AUSGEFALLENES ATEMZENTRUM

Zu guter Letzt muss nachgewiesen werden, dass auch das Atemzentrum, welches ebenfalls im Stammhirn lokalisiert ist, ausgefallen ist. Dies geschieht in dem sogenannten Apnoe-Test. Hierbei wird der intensivpflichtige Patient, der durchgehend beatmet wird, nach eingehender Vorbereitung6  von der Beatmung abgenommen. Bei einem ausgefallenen Atemzentrum wird der Patient – obwohl er nun nicht mehr mit Sauerstoff versorgt wird – nicht Luft holen7. Würde er nicht wieder an die Beatmungsmaschine angeschlossen werden, würde er sterben, weil er nicht mehr eigenständig nach Luft schnappt.

 

DER IRREVERSIBILITÄTS-NACHWEIS (NACHWEIS DER UNUMKEHRBARKEIT)

Sind alle drei klinischen Symptome vorhanden, kommt der letzte Schritt auf dem Weg der Hirntod-Diagnostik: der Irreversibilitätsnachweis.
Hierbei kommen apparative diagnostische Methoden zum Einsatz wie bspw.:

  • das EEG
  • die Doppler/Duplexsonographie der hirnversorgenden Gefäße
  • neu auch die CT-Angiographie

Man stelle sich folgende Situation vor:
Eine Person fährt Motorrad, kommt bei einer Tour von der Fahrbahn ab und schleudert gegen eine Wand. Nach der Akutversorgung kommt der Patient auf die Intensivstation. Hier stellt man fest, dass es zu massiven Hirnblutungen gekommen ist.
Der Zustand des Patienten verschlechtert sich zunehmend, sodass keine Hoffnung auf Besserung mehr vorhanden ist. In so einem Zusammenhang wird nun der Neurologe oder Neurochirurg hinzu geholt, um festzustellen, in wie weit das Gehirn irreversibel ausgefallen ist. Die Untersuchung wird von einem Facharzt der Neurologie/Neurochirurgie und einem zusätzlichen Facharzt unabhängig voneinander durchgeführt.

Diese prüfen nun, in wie weit ein Hirntod vorliegt. Sie gehen entsprechend der zuvor geschilderten Schritte vor: In unserem Beispiel wird bei dem Patienten eine akute schwere Hirnschädigung (Hirnblutung) festgestellt. Eine andere Ursache für die Ausfallssymptome des Gehirns ist nicht zu erkennen.
Im zweiten Schritt stellen die Ärzte fest, dass der Patient in einem tiefen Koma liegt, dass die Hirnstamm-Reflexe ausgefallen sind und auch das Atemzentrum nicht mehr funktioniert. Nun werden zum sogenannten Irreversibilitätsnachweis apparative diagnostische Maßnahmen eingeleitet. In der Regel wird ein EEG geschrieben, hierbei zeigt sich ein Null-Linien EEG, d.h. es werden keine Hirnströme auf der Oberfläche des Gehirns mehr dargestellt.
Unter Umständen (in seltenen Fällen) wird eine kontrastmittelgestützte Gefäßdarstellung der Gehirngefäße durchgeführt. Hier zeigt sich evtl., dass die Gehirngefäße bereits verschlossen sind und kein Blut mehr leiten. Das bedeutet, dass das Gehirn nicht mehr mit Blut versorgt wird und entsprechend im Begriff ist, abzusterben.

FESTSTELLUNG DES TODES

In diesem Fall wird der Hirntod diagnostiziert und auf einem Untersuchungsbogen abschließend der Tod festgestellt. Der Hirntod gilt als sicheres Todeszeichen nach diesem ganzen Prozess.
Dies bedeutet, dass der Patient, der noch beatmet auf der Intensivstation liegt, offiziell für tot erklärt wird. Dies ist die notwendige Voraussetzung, um eine Organtrans-plantation durchzuführen.8

IST HIRNTOD WIRKLICH TOT?

- die ethische Hinterfragung -
In dem Artikel von Brandt und Angstwurm (im Auftrag der Bundesärztekammer) über die „Bedeutung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls als sicheres Todeszeichen“ erklären die Autoren, warum ein hirntoter Mensch als tot zu betrachten ist.
Im Kern des Artikels argumentieren sie folgendermaßen:

„Im Mittelpunkt der Todesfeststellung stehen die Irreversibilität der Ausfälle sowie der Verlust der Integration der Körperfunktionen zur Einheit als Lebewesen und der Verlust der Fähigkeit zu jeglicher Selbstreflexion sowie zu jeglicher eigenständiger Interaktion mit der Umwelt.“ 9

Hier sind die zwei derzeit wichtigsten Argumente benannt, warum in den meisten Ländern hirntote Menschen als bereits tot betrachtet werden.

VERLUST DER PERSÖNLICHKEIT = TOT?

Ein wichtiges und lange Zeit das zentrale Argument der Hirntod-Vertreter war und ist, dass mit dem Ausfall der Gehirnfunktionen die Persönlichkeit selbst erloschen ist. Brandt und Angstwurm bezeichnen dies als den „Verlust der Fähigkeit zu jeglicher Selbstreflexion sowie zu jeglicher eigenständigen Interaktion mit der Umwelt“.
Dazu ist jedoch zu bedenken: Es gibt Lebensformen, auf die diese Beschreibung genauso zutrifft. Diese werden allerdings nicht als tot bezeichnet. Da sind beispielsweise Embryos im Mutterleib: Sie haben (im frühem Stadium) weder die Fähigkeit zur Selbstreflexion, noch können sie eigenständig mit der Umwelt interagieren. Trotzdem sind sie nicht tot, sondern sehr lebendig! 10
Darüber hinaus gibt es Neugeborene mit einem stark unterentwickelten Groß- und Kleinhirn (Anenzephale Neugeborene11), auf die die oben genannte Beschreibung auch zutrifft. Häufig überleben sie nicht lange. Und trotzdem würde die Bezeichnung „tot“ auf diese kleinen Neugeborenen nicht zutreffen!12
Daher muss man sagen, dass die Argumentation über scheinbar fehlende personale Eigenschaften wie Wahrnehmung, Sprechen, Handeln, Intention etc. nicht als Argument für eine Definition vom Tod herhalten kann. In anderen Konstellationen sind das Fehlen von diesen Eigenschaften bei weitem kein Argument dafür, die Betreffenden für tot zu erklären.

VERLUST DER ZENTRALEN STEUERUNG = TOT?

Aus diesem Grund ist in der jüngeren Diskussion ein Argument ins Zentrum der Hirntod-Debatte gestellt worden, welches sich auf die Funktion des Gehirns an sich bezieht. Das Gehirn fungiert als die zentrale Steuerung des Körpers. Wenn nun – so das Argument – diese zentrale Steuerung ausfällt, ist der Patient tot. Entsprechend formulieren Brandt und Angstwurm in Ihrem Grundsatzartikel:

„Im Mittelpunkt der Todesfeststellung stehen die Irreversibilität der Ausfälle sowie der Verlust der Integration der Körperfunktionen zur Einheit als Lebewesen.“ 13

Die Argumentation funktioniert hierbei wie folgt:

  1. Die Schaltzentrale, die die verschiedenen Regelkreise des biologischen Lebens zusammenhält, ist nicht mehr vorhanden.
  2. Wenn der Organismus nicht mehr zu einer Einheit integriert werden kann, ist der Organismus tot.
  3. Also sind hirntote Menschen tot.

Immer mehr Stimmen wenden sich in jüngerer Vergangenheit gegen diese Argumentation.14Auch in der hochkarätigen Fachpresse wird das Argument kontrovers diskutiert. So schreiben die Neurologen R.D. Truog und F.G. Miller im hochdotierten „The New England Journal of Medicine“:

„Patienten, die die Kriterien für den Hirntod erfüllen, wurden ursprünglich als tot betrachtet, weil sie die ‚integrierende Funktion des Organismus als Ganzes‘ verloren hatten. In den letzten Jahrzehnten hat sich jedoch gezeigt, dass Patienten, bei denen Hirntot diagnostiziert wurde, dieses homöostatische Gleichgewicht nicht verloren haben, sondern über Jahre hinweg eine umfassende integrierte Funktion aufrechterhalten können.“ 15

Initial hatte Shewmon16 die Debatte neu angestoßen, indem er nachwies, dass bei Hirntod-Patienten noch enorm viele Funktionen des Körpers aufrecht erhalten werden, obwohl das Gehirn nicht mehr arbeitet. Hier nur ein Ausschnitt von Funktionen, die dann immer noch vorhanden sind:

  • Magen-Darm Funktion (Resorption von Ernährung, Ausscheidung)
  • Beseitigung, Entgiftung und Recycling von Zellabfällen im ganzen Körper
  • Energiebilanz mit Wechselwirkungen zwischen der Leber und den endokrinen (hormonellen) Systemen
  • Aufrechterhaltung der Körpertemperatur und des Flüssigkeits- und Elektrolythaushalts
  • Entwicklung einer fieberhaften Reaktion auf eine Infektion
  • Erfolgreiche Beendigung der Schwangerschaft und Geburt eines Fötus bei einer hirntoten Frau
  • Fähigkeit, sich von Episoden von Hypotonie, Aspiration (verschlucken) und Sepsis (schwere Infektion) zu erholen

Neben den medizinischen Argumenten ist auch die philosophisch-ethische Diskussion an einen Punkt angelangt, wo das Hirntod-Konzept zunehmend hinterfragt wird. Ralf Stoecker, ein führender Kopf in der Praktischen Philosophie und Experte des Hirntod-Konzepts spricht sich dafür aus, hirntote Menschen nicht als tot zu bezeichnen.17

Zusammenfassend müssen wir festhalten, dass die Begründung, hirntote Menschen – oder besser formuliert, Menschen, deren Gehirnfunktion unumkehrbar erloschen ist – als tot zu bezeichnen, nicht tragfähig ist. Es gibt keine solide Grundlage für diese Art von Argumentation. Vielmehr muss man hirntote Menschen korrekterweise als sterbende Menschen betrachten.
Wir reden und diskutieren über Menschen, die im Sterben liegen, jedoch noch keineswegs tot sind. Aus diesem Grund ist eine Organtransplantation18 aus ethischen Gründen nicht möglich. Hirntote Personen, die für eine Organtransplantation vorgesehen sind, werden beatmet in den OP gebracht, dort werden ihnen die entsprechenden Organe entnommen. Infolge der Organentnahme kommt es zum Herz-Kreislauf-Stillstand und dadurch erst zum Tod. Auch dies ist ein weiteres Argument, das die Hirntod-Feststellung als gleichzeitige Feststellung des Todes fragwürdig macht.

ENTSCHEIDUNGSLÖSUNG ODER WIDERSPRUCHSLÖSUNG?

Vor diesem Hintergrund ist die vom Gesundheitsminister Spahn geforderte Widerspruchslösung keine Lösung. Derzeit gilt die so genannte Entscheidungs-lösung. Sie beinhaltet, dass nur dann eine Organtransplantation durchgeführt werden darf, wenn der Betreffende vorher (bspw. mit einem Organspende-Ausweis) sich unmissverständlich dazu einverstanden erklärt hat. Ist diese Einverständniserklärung nicht vorhanden, müssen die Angehörigen entsprechend des mutmaßlichen Patientenwillens entscheiden. In jedem Fall muss aktiv eine Zustimmung gegeben werden.

Bei der nun diskutierten Widerspruchslösung gilt erstmal jeder Bürger als Organspender, es sei denn, dass er19 eine Organspende aktiv ablehnen. Eine solche Gesetzänderung würde einen massiven Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht bedeuten. Aus der Organ-SPENDE wird eine Organabgabe-PFLICHT.

Darüber hinaus wird den Angehörigen eine schwere Bürde aufgeladen. Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, der sich übrigens auch gegen das Hirntod-Konzept ausgesprochen hat, beschreibt die Folgen einer möglichen Gesetzänderung hin zur Widerspruchslösung wie folgt:

„Der menschliche Körper wird zu einem Objekt staatlicher Sozialpflichtigkeit gemacht“.

Fakt bleibt, dass nicht der Mensch über das Ende des Lebens entscheiden kann, sondern Gott allein. Dieser Grundsatz und auch der Schutz der Menschenwürde, die Gott jedem einzelnen Menschen als seinem Geschöpf schenkt, stehen im klaren Widerspruch zur von Jens Spahn geforderten Widerspruchslösung bei der Organspende.
Die Forderung nach dieser Gesetzesänderung ist folglich eine Entwicklung, der wir uns als Christen im medizinischen Bereich und auch als wachsame Staatsbürger klar entgegenstellen müssen

Fußnoten:

1: Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 TPG für die Regeln zur Feststellung des Todes nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TPG und die Verfahrensregeln zur Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 TPG, Vierte Fortschreibung, S. 2

2: N. opticus und Tractus opticus

3: Im Bereich der prätektalen Region

4: Über die parasympathische Efferenz ausgehend vom Edinger-Westphal-Kern und das Ganglion ciliare

5: Über den M. dilatator pupillae. Das gleiche geschieht konsensuell/gleichsinnig auf dem jeweils anderen Auge

6: Eine Präoxygenierung mit 100% Sauerstoff und einem Ausgangs paCO2 von 35 – 45 mmHG sind gefordert. Vgl. Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 TPG für die Regeln zur Feststellung des Todes nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TPG und die Verfahrensregeln zur Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 TPG, Vierte Fortschreibung, S. 6

7: Der Apnoe-Test orientiert sich an den paCO2-Werten. Hierbei sollten Antikonvulsiva, Sedativa und Analgetika zum Zeitpunkt der Feststellung der klinischen Ausfallssymptome des Gehirns unterhalb des therapeutischen Bereichs liegen, vgl. ebd. S. 7

8: Die in Bild 2 dargestellte Fließdiagramm trifft auf Patienten ab 2 Jahren zu. Sind die Patienten jünger als 2 Jahren gelten strengere Regelungen.

9: S.A. Brandt, A. Angstwurm: Bedeutung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls als sicheres Todeszeichen

10: Selbst Befürworter von Abtreibungen würden diese Wesen nicht als tot bezeichnen, sondern schlicht als noch nicht vollwertige Menschen. Aber eben auch nicht als tot.

11: Auf die Ebenfalls im Gegensatz zu den Embryonen die Irreversibilität – also Unumkehrbarkeit – zutrifft.

12: Des Weiteren gibt es einige Wachkoma-Patienten, auf die ebenfalls die Beschreibung des Verlustes zur Selbstreflexion zutrifft.

13: S.A. Brandt, A. Angstwurm: Bedeutung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls als sicheres Todeszeichen

14: In der Stellungnahme des Deutschen Ethikrats stellen die Autoren fest, dass es inzwischen „In der Kommentarliteratur zum Grundgesetz […] ein Übergewicht an Kritikern der Hirntodkonzeption“ gibt. Vgl. https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Stellungnahmen/deutsch/stellungnahme-hirntod-und-entscheidung-zur-organspende.pdf  S. 96

15: Übersetzung und Hervorhebungen durch den Autor. „Over the past several decades, however, it has become clear that patients diagnosed as brain dead have not lost this homeostatic balance but can maintain extensive integrated functioning for years.” New England Journal of Medicin 369;14, October 3, 2013, 1288

16: Vgl. Shewmon DA. Chronic “brain death”: meta-analysis and conceptual consequences. Neurology 1998;51:1538-45

17: Er wählt dabei eine sprachphilosophische Lösung, die trotzdem eine Organtransplantation ermöglicht, s. R. Stoecker: „Der Hirntod. Ein medizinethisches Problem und seine moralphilosophische Transformation“

18: Abgesehen von Lebendspenden

19: (oder die Angehörigen bei der doppelten Widerspruchslösung)

Bildernachweis von oben nach unten:

Bild 1: Zerbor, Adobe Stock

Bild 2: Deutsches Ärzteblatt | 30. März 2015 | DOI:  10.3238/arztebl.2015.rl_hirnfunktionsausfall_01

Bild 3: https://www2.ims.uni-stuttgart.de/sgtutorial/graphic/hirnstamm1.gif

Bild 4: http://physiologie.cc/XIV.5.htm

Bild 5: Kiryl Lis, Adobe Stock


Organtransplantation

Organtransplantation – eine Option für Christen?

Bis zum Jahre 1968 war weltweit anerkannt, dass der Mensch dann tot ist, wenn sein Herz- und Kreislaufsystem unwiderruflich stillsteht. Nach dieser Definition ist eine Leiche ohne Herzschlag, ohne Reflexe, starr, kalt und weist alsbald Leichenflecke auf.

Um noch transplantierbare Organe zu gewinnen, hat man 1968 an der Harvard Universität in Boston (USA) eine neue Todesdefinition eingeführt.

Als Christen innerhalb und außerhalb des Gesundheitsdienstes sind wir bei Problemen zunehmend mit verschiedenen Hilfs- oder Heilungsangeboten konfrontiert. Ist alles erlaubt, was machbar ist?
Der Vortrag auf der MP3-CD möchte das Thema Organtransplantation sowie das dabei zugrunde liegende Hirntod-Konzept aus medizinischer und biblischer Sicht beleuchten.

Zuvor möchte ich einige persönliche Worte vorweg schicken. Ich bin Internist und war Hochschullehrer an der Universität Gießen. Ich bin jetzt einige Jahre im Ruhestand, mache aber noch regelmäßig Praxisvertretung.

Seit vielen Jahren darf ich unserem Herrn Jesus Christus als Arzt und Christ dienen. Das geschieht unter anderem im Missionswerk „Christen im Dienst am Kranken.“ Der ärztliche Dienst ist in besonderer Weise geeignet, die Herzen der Menschen zu erreichen und ihnen auch das Evangelium von Jesus Christus nahe zu bringen. Medizin und Evangelium gehören für mich zusammen.

Der bekannte Theologe Martyn Lloyd-Jones hatte einst Medizin und Theologie studiert. Als es um die Frage ging, ob er als Arzt oder Mediziner arbeiten sollte, entschied er sich, als Verkündiger des Evangeliums zu dienen. Seine Begründung war: Als Arzt würde er durch die Heilung die Patienten wieder in ihr sündiges Leben zurückführen. So wurde er ein bedeutender Theologe.

Ich selbst habe auch mehrere Semester Theologie studiert. Für mich war die Antwort auf die Frage „Arzt oder Theologe“ genau umgekehrt. Ich habe den Arztberuf gewählt und erfahren, dass mir durch die ärztliche Hilfe von den Patienten ein besonderes Vertrauen geschenkt wurde. So konnte ich ihnen dadurch das Evangelium von Jesus Christus leichter bezeugen.

Das erlebe ich besonders bei meinen ärztlich-missionarischen Diensten in Moldawien, Russland, der Ukraine und in der Mongolei. Dazu ein Beispiel:

In Osteuropa kommen auch hohe kommunistische Funktionäre in meine ärztliche Sprechstunde in der Vorstellung, „ein deutscher Arzt ist ein guter Arzt, und die Medizin in Deutschland ist sehr fortschrittlich“. So fragte mich ein Kommunist nach der ärztlichen Untersuchung einmal ängstlich: Herr Doktor, muss ich sterben? „Jawohl“, antwortete ich, „Sie müssen sterben! Aber es gibt eine Hoffnung, die über den Tod hinausreicht. Wollen Sie darüber etwas wissen?“ „Ja“, antwortete er. Ich antwortete: „Diese Hoffnung ist für mich Jesus Christus, Gottes Sohn, der als Mensch und Retter in die Welt kam.“ Ich bezeugte ihm dann den Weg in den Himmel durch Gottes Gnade.

Für mich gehören auch der wissenschaftliche Fortschritt in der Medizin und das Evangelium zusammen. Der berühmte französische Wissenschaftler Louis Pasteur hat viele Entdeckungen auch von Bakterien als Krankheitserregern gemacht. Er glaubte an Jesus Christus. „Viele wissenschaftliche Erkenntnisse führen hin zu Gott“ sagte er.

Die Entwicklung der Antibiotika hat zur erfolgreichen Bekämpfung der Infektionskrankheiten geführt. Ein Meilenstein war die Einführung der Sulfonamide durch Prof. Gerhard Domagk im Jahre 1938. Durch seine Forschungsarbeiten sollen schätzungsweise bis zu 100 Millionen Menschen vor einem vorzeitigen Tod bewahrt worden sein. Sein Sohn, Prof. Götz Domagk war später in Göttingen mein Doktorvater.

Zu den medizinischen Fortschritten gehören auch neue Operationsverfahren, diagnostische Methoden wie Röntgen, Computertomographie usw. Sie alle haben zu der enormen medizinischen Entwicklung beigetragen. So hat sich auch die Transplantationsmedizin etabliert.

Heute ist es möglich, fast alle Organe mit Ausnahme des Gehirns zu transplantieren.

Bei der autologen Transplantation wird Gewebe oder Zellmaterial von einer Körperstelle auf eine andere verpflanzt. Der Spender ist dabei zugleich der Empfänger des Transplantats. Ein Beispiel hierfür ist die Hauttransplantation z.B. bei Verbrennungen.

Bei der allogenen Transplantation werden Organe, Gewebe oder Zellmaterial von einem lebenden oder hirntoten Spender auf einen Empfänger derselben Spezies, also von einem Menschen auf einen anderen übertragen.

Im Folgenden soll nur von der allogenen Transplantation die Rede sein.

Die Geschichte der Transplantationsmedizin

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts schufen Fortschritte in der Operationstechnik und speziell in der Gefäßchirurgie die Voraussetzungen für wissenschaftlich fundierte Transplantationen.

Die erste erfolgreiche Transplantation einer Niere wurde 1954 zwischen eineiigen Zwillingen in Boston (USA) durchgeführt. 1963 erfolgte dann die erste erfolgreiche Lebertransplantation und im gleichen Jahr die erste Lungentransplantation. 2 Jahre später, im Jahre 1965 folgte dann die erste Übertragung einer Bauchspeicheldrüse

Eine weltweite Aufmerksamkeit erlangte die erste Herztransplantation im Dezember 1967 durchgeführt von Christian Barnard in Kapstadt/Südafrika. 1989 gelang dann die erste Multiorgantransplantation, also die Transplantation von mehreren Organen gleichzeitig.

Probleme, die eine Transplantation anfänglich erschwerten, wie beispielsweise fehlende Konservierungsmöglichkeiten der entnommenen Organe oder immunologische Abwehrreaktionen der Empfänger, konnten durch zunehmende Erfahrungen sowie die Entwicklung immunsuppressiver (eine Abstoßung verhindernde) Medikamente teilweise überwunden werden.

Der Forschungsstand

Aus medizinischer Sicht können, wie schon erwähnt, mittlerweile eine Vielzahl von verschiedenen Zellen, Gewebeteilen, Organen oder ganze Organsysteme transplantiert werden.

Laut Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) werden in Deutschland jeden Tag durchschnittlich 11 Organe übertragen, am meisten sind es Nierenverpflanzungen, gefolgt von Lebertransplantationen . Weniger häufig sind Transplantationen der Bauchspeicheldrüse und der Lunge.

Eine Transplantation kann grundsätzlich nur dann gelingen, wenn das Transplantat vom Empfängerorganismus nicht abgestoßen wird. Die Transplantation körperfremder Organe kann im Empfängerorganismus Abwehrreaktionen auslösen, die zur Folge haben, dass das Organ seine Funktion nicht aufnehmen kann.

Unterschieden wird zwischen der akuten Abstoßungsreaktion, die in den ersten Tagen nach der Transplantation auftritt und unterschiedlich stark ausgeprägt ist, und der chronischen Abstoßungsreaktion, bei der das neue Organ nach und nach versagt.

Um die Funktionsfähigkeit des transplantierten Organs erhalten zu können, muss die körpereigene Abwehr, also das Immunsystem des Organempfängers, mit Hilfe von sogenannten immunsuppressiven Medikamenten unterdrückt werden. Als solche Medikamente kommen in Frage: Cortison, Azathioprin und Cyclosporin A. Cortison und Azathioprin werden auch bei der Behandlung von rheumatischen Gelenkentzündungen eingesetzt.

Diese Medikamente zur Unterdrückung des Immunsystems müssen lebenslang gegeben werden. Nach der Transplantation ist es wichtig, eine Abstoßungskrise sofort zu erkennen.

In den Jahren 1972 bis 1976 habe ich an der Medizinischen Hochschule Hannover wissenschaftlich auf diesem Gebiet gearbeitet. Prof. Pichelmayr führte dort mit seinen Mitarbeitern die Transplantationen durch. Dazu gehörte auch die erste Lebertransplantation in Deutschland.

Ich habe Untersuchungen zur Früherkennung der akuten Abstoßungskrise nach Nierentransplantationen durchgeführt. Dabei ging es um die Eiweißausscheidung im Urin nach einer Nierentransplantation.

Der Normalurin des Menschen enthält meist weniger als 100 mg Gesamteiweiß im 24-Stunden-Urin. Mengenmäßig überwiegt dabei das Albumin. Eine starke Zunahme der Albumin Ausscheidung im Urin über 1 g/24 Std. ist ein Frühsymptom einer akuten Abstoßungskrise.

In einem solchen Fall muss die Dosis des immunsuppressiven Medikamentes deutlich erhöht werden, um die Funktionsfähigkeit des transplantierten Organs zu erhalten. Weitere Urinkontrollen auf Eiweiß zeigen, ob die Abstoßungskrise abklingt, dann nämlich, wenn sich die Eiweißausscheidung wieder normalisiert. Weitere klinische Symptome einer akuten Abstoßungskrise sind: Fieber, verminderte Ausscheidung der Urinmenge, Herzjagen- auch Tachykardie genannt, und eine Zunahme der weißen Blutkörperchen, der Lymphozyten, im Urin. Wie schon erwähnt, muss die Immunsuppression auf Dauer, also lebenslang erfolgen. Dadurch erhöht sich die Gefahr an Infektionen zu erkranken sehr deutlich. Das Krebsrisiko steigt um das 10- fache an.

Organmangel

Derzeit besteht eine große Diskrepanz zwischen verfügbaren Spenderorganen auf der einen und Patienten, die ein Transplantat benötigen, auf der anderen Seite.

Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation warteten im Jahr 2012 rund 12000 Menschen in unserem Land auf ein Organ, davon 8000 auf eine Niere. Jahr für Jahr -so die Stiftung -sterben etwa 1100 Patienten, die durch eine Organtransplantation vermutlich hätten gerettet werden können, für die aber nicht rechtzeitig ein Organ zur Verfügung stand.

Deshalb wurde in Deutschland in 2012 die sogenannte Entscheidungslösung eingeführt. Sie sieht vor, dass alle Krankenversicherten über 16 Jahre unter anderem von Ihrer Kasse befragt werden, ob sie nach ihrem Tode ihre Organe spenden wollen. Diese Entscheidung soll dann in einem Organspendeausweis festgehalten werden. Trotz Einführung der Entscheidungslösung ist die Zahl der Spender um 12,8% pro Jahr gesunken. inzwischen sogar um 18% (1. Quartal 2013). Möglicherweise haben die Manipulationsskandale zu einem Rückgang der Spendebereitschaft, geführt.

Um die Zahl der Organspender zu erhöhen, wurde in Großbritannien z.B. vorgeschlagen, dass das staatliche Gesundheitssystem die Beerdigungskosten übernehmen könnte.

Der organisatorische Ablauf einer Organspende in Deutschland

In Deutschland ist die Organspende nach „Hirntod“ organisatorisch geregelt. An der Organisation sind 3 Parteien beteiligt:

  • die Krankenhäuser
  • die deutsche Stiftung Organtransplantation (DS0)
  • die Stiftung Eurotransplant - die internationale Vermittlungsstelle in Leyden/Niederlande

I. Die Aufgaben der Ärzte im Krankenhaus

  • den Hirntod gemäß den Richtlinien der Bundesärztekammer zu diagnostizieren, ein Gespräch mit den Angehörigen zu führen
  • die nächstgelegene Organisationszentrale der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) zu informieren, wenn eine Zustimmung zur Organspende vorliegt (entweder durch das Vorliegen eines Organspendeausweises oder durch die Bekanntgabe des „mutmaßlichen“ Willens des Verstorbenen durch die Angehörigen.)
  • Auch müssen Laboruntersuchungen durchgeführt werden, um Infektionen und Tumorerkrankungen beim Spender auszuschließen, die den Empfänger gefährden könnten.

II. Aufgaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO)

  • Die Organentnahme zu koordinieren
  • Übermittlung aller erforderlichen Daten an Eurotransplant in Leyden (Niederlande)

III. Aufgaben der Stiftung Eurotransplant

  • Auswahl des Empfängers nach Gewebeverträglichkeit (HLA Status)
  • Vorbereitung der Organentnahme
  • (gemeinsam mit der Stiftung Organtransplantation in Deutschland und gemeinsam mit dem Koordinator des Spenderkrankenhauses)
  • Leitung des Organtransports vom Spenderkrankenhaus zur Transplantationsklinik des Empfängers.

Handelt es sich bei dem Spender um einen Toten?

Das Dilemma bei einer Organtransplantation ist, dass ein potentieller Spender „so tot wie möglich“ und die Organe für den Organempfänger „so frisch und lebendig“ wie möglich sein sollten!

Das führt uns zu der Frage: Was wissen wir über das Ende des menschlichen Lebens?

Als Arzt habe ich viele Menschen sterben gesehen und sie auf der letzten Wegstrecke begleitet und dabei Gottes Wort gelesen und gebetet. Ich habe ausgeharrt, wenn Seele und Geist den Körper verließen. Meine Aufgabe als Arzt war es dann, eine Leichenschau durchzuführen und auf dem Leichenschein sichere Todeszeichen zu dokumentieren. Etwa 2-3 Stunden nach dem Herz- und Kreislaufstillstand treten Leichenflecken auf und die Leichenstarre tritt ein. Erst dann darf in der Regel das Beerdigungsinstitut die Leiche abholen. Die in Verwesung übergehenden Organe wie Herz, Nieren, Leber usw. können dann aber nicht mehr für die Transplantation verwendet werden.

Bis zum Jahre 1968 war weltweit anerkannt, dass der Mensch dann tot ist, wenn sein Herz- und Kreislaufsystem unwiderruflich stillsteht. Nach dieser Definition ist eine Leiche ohne Herzschlag, ohne Reflexe, starr, kalt und weist alsbald Leichenflecke auf.

Um noch transplantierbare Organe zu gewinnen, hat man 1968 an der Harvard Universität in Boston (USA) eine neue Todesdefinition eingeführt.

Der „Hirntod“

Ein Mensch mit einem irreversiblen Koma, also ein Bewusstloser, der nicht wieder zum Bewusstsein kommt, wird für „hirntot“ erklärt und dieser Zustand dann als Tod des ganzen Menschen definiert! Vor 1968 galten Menschen mit der oben genannten Diagnose als lebend. Seit der Umdefinition des Todesbegriffes gelten Menschen als tot:

  • die atmen, schwitzen oder frieren, Fieber haben,
  • mit den Zähnen knirschen, sich im Bett aufrichten, um sich schlagen oder treten, das Pflegepersonal umarmen,
  • deren Haut rosig schimmert,
  • bei denen das Herz schlägt, die sich warm anfühlen und ein intaktes Stoffwechselsystem aufweisen,
  • deren Glieder beweglich sind und deren Brustkorb sich hebt und senkt,
  • die Ausscheidungen haben und bei denen Tränen fließen können,
  • deren Wunden, wenn man ihre Haut aufritzt oder aufschneidet, wieder heilen können,
  • die von den Schwestern und Pflegern mit ihrem Namen angesprochen werden und sich in nichts von anderen Patienten unterscheiden, die künstlich beatmet werden,
  • Männer, die noch Kinder zeugen könnten und Frauen, die noch bis zu 3-4 Monate Kinder austragen können
  • Dennoch erklärt man diese Menschen für tot. Man darf aber das Wesen des Menschen und das Leben nicht auf Teile des Gehirns reduzieren!

Die Hirntoddiagnostik

Nach dem deutschen Transplantationsgesetz (TPG) dürfen lebenswichtige Organe nur von Toten entnommen werden. Trotz der geschilderten Symptome, die eindeutig zeigen, dass es sich bei den Spendern um Sterbende und nicht um Tote handelt, gilt der sogenannte Hirntod als Kriterium für eine legale Organentnahme. Der Hirntod wird definiert als Ausfall von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm. Das Gehirn besteht aus dem Großhirn, dem Kleinhirn und dem Stammhirn. Es ist eng verbunden mit dem Rückenmark und dem autonomen Nervensystem (versorgt innere Organe wie Verdauungsorgane, Atmung und Herz).

Wie wird der Hirntod nach den Richtlinien der Bundesärztekammer von 1998 festgestellt?

  • Es ist zu prüfen, welche Art der Hirnschädigung vorliegt, z.B. ein Schlaganfall. Dabei sind bestimmte Befunde, deren Symptome denen des Hirntodes ähneln, die aber zurückgehen können, auszuschließen.
  • Es muss festgestellt werden, dass ein Koma, also tiefe Bewusstlosigkeit mit Regungs- und Reflexlosigkeit und Atemstillstand, vorliegt.
  • Die Hirnschädigung muss irreversibel - also unumkehrbar -sein.

Probleme

  • Die von der Bundesärztekammer vorgeschriebene Diagnostik erfasst nur Teilbereiche des Gehirns, die Funktionen der Hirnrinde und des Klein-und Mittelhirns werden dabei nicht erfasst
  • Ein Koma ist kein hinreichendes Symptom zur Diagnose einer Schädigung der Hirnrinde
  • Die Messung der Hirnaktivität durch ein EEG ist nur bis etwa 3 mm unter der Oberfläche möglich. Eine sogenannte Null-Linie wird aber als Kriterium für den Hirntod herangezogen

Stellungnahmen von Wissenschaftlern

  1. Universitätsklinik Newark (USA) und andere Kliniken: die klinische und apparative Hirntoddiagnostik führt zu unterschiedlichen Ergebnissen
  2. American Academy of Neurology (AAN) hat im Jahr 2010 der von ihr selbst 1995 vorgeschriebenen Hirntoddiagnostik eine fehlende wissenschaftliche Fundierung bescheinigt: Es gebe weder ausreichende wissenschaftliche Nachweise für die richtige Beobachtungszeit, um die Unumkehrbarkeit des Hirntodes festzustellen, noch für die Zuverlässigkeit der verschiedenen Atemstillstand- Tests und der verschiedenen apparativen Verfahren. Eine weitere Forschung sei notwendig.
  3. Prof. Dr. Dr. Gerhard Roth Universität Bremen, Institut für Hirnforschung:
    a. der Hirntod ist nicht völlig eindeutig diagnostizierbar. Weder Atemstillstand noch Ausfall tiefer Hirnstammreflexe noch neurophysiologische Registrierverfahren noch Dopplersonographie (= Ultraschalluntersuchung der Blutgefäße) erfassen mit völliger Sicherheit alle Hirnfunktionen. Das ist der Fachwelt seit langem bekannt.
    b. Die Aussage „der Tod eines Menschen sei eingetreten, wenn seine Hirnfunktionen irreversibel ausgefallen sind“ ist falsch. Ein sogenannter Hirntod ist nicht der Tod des Menschen.

Weltweit gibt es 30 verschiedene Definitionen für den Hirntod.

Zusammenfassung

  1. Bei dem Organspender handelt es sich trotz der neuen Todesdefinition um einen Sterbenden, nicht um einen Toten. Durch die Organentnahme wird der Tod herbeigeführt. Man kann dies als aktive Sterbehilfe bezeichnen.
  2. Beim Organspender kann der Hirntod nicht eindeutig nachgewiesen werden. Der Zustand der Bewusstlosigkeit (Koma ) und die Null-Linie im EEG reichen dafür nicht aus.
  3. Der Hirntod darf nicht gleichgesetzt werden mit dem Tod des ganzen Menschen.
  4. Das Immunsystem des Organempfängers muss lebenslang unterdrückt werden. Dadurch wird die Infektanfälligkeit und das allgemeine Krebsrisiko deutlich erhöht. Abstoßungskrisen beim Empfänger sind sehr häufig.

Folgen der Organtransplantationspraxis

Herz auf Bestellung

Im März 2013 erschien in der Wochenzeitschrift „Die Zeit“ ein Bericht über die Organtransplantation in China. Danach gibt es dort etwa 40 Zentren für die Organtransplantation. Unter der Überschrift „Herz auf Bestellung“ werden den Hingerichteten im Gefängnis Organe zur Transplantation entnommen. Gefängnisse und Kliniken arbeiten dabei eng zusammen, wobei der Zeitpunkt der Hinrichtung sich nach dem Bedarf an Organen für die Transplantation richtet. In jedem Jahr finden in China etwa 4000 Hinrichtungen statt. 60% aller Transplantierten erhalten ihre Organe von Hingerichteten. In Europa warten Patienten oft viele Monate auf ein Organ, in China nur Tage.

Schon „ausgeschlachtet“

Vor mehreren Jahren machte eine Verwandte von einem Bekannten von mir eine Urlaubsreise nach Portugal: Sie erlitt dort einen tödlichen Verkehrsunfall. Als die Angehörigen kamen, um von der Verstorbenen Abschied zu nehmen, wurde ihnen der Zutritt zunächst verweigert. Erst durch massives Drängen gelang es ihnen, zu der Toten vorzudringen. Sie erkannten dann, dass man der Leiche Organe zur Transplantation entnommen hatte.

Persönliche Stellungnahme

Der Körper des Menschen -auch der des Sterbenden- gehört Gott und nicht mir. Als Christ lehne ich die Organspende ab. Sie beschleunigt den Eintritt des Todes vor dem von Gott gegebenen Zeitpunkt. Ich empfehle deshalb einen Nicht-Spender-Ausweis bei sich zu tragen.

Die Organtransplantation aus christlicher Sicht

Die Transplantationsmedizin gründet sich auf ein mechanistisches Welt- und Menschenbild. Der Körper des Organspenders dient dabei als Ersatzteillager. Menschen möchten noch etwas Gutes tun, indem sie ihre Organe opfern, damit ein Anderer noch weiterleben kann. So sagte mir einmal ein Patient, der sich selbst als Christ bezeichnete: „Herr Doktor, im Himmel brauche ich meine Organe nicht mehr.“

Von Gott geschaffen

Für das Konzept des christlichen Menschenbildes, dass der Mensch von Gott nach seinem Ebenbild geschaffen wurde, ist hier kein Platz. Es heißt ja in 1.Mose 1, Vers 27: Und Gott schuf den Menschen zu seinem Bilde, zum Bilde Gottes schuf er ihn, und er schuf sie als Mann und Frau.

Auch in Psalm 8, Vers 6 steht: Du hast ihn wenig niedriger gemacht als Gott, mit Ehre und Herrlichkeit hast du ihn gekrönt.

Und in Psalm 139, Vers 13 und 14 heißt es: Denn du hast meine Nieren bereitet und hast mich gebildet im Mutterleib. Ich danke dir dafür, dass ich wunderbar gemacht bin. In 1.Thessalonicher 5, Vers 23 steht dann:

Er aber, der Gott des Friedens heilige euch durch und durch und bewahre euren Geist samt Seele und Leib unversehrt, untadelig für die Ankunft unseres Herrn Jesus Christus.

Der Mensch besteht also aus Körper, Seele und Geist. Wenn der Mensch stirbt, geht der Körper in Verwesung über und Seele und Geist entweichen aus dem Körper.Als Christen glauben wir auch dem Wort Gottes, dass es eine Auferstehung des Leibes für alle Menschen gibt. So heißt es in 1 Korinther 15, Vers 42-44:

So auch die Auferstehung der Toten. Es wird gesät verweslich und wird auferstehen unverweslich. Es wird gesät in Niedrigkeit und wird auferstehen in Herrlichkeit. Es wird gesät in Armseligkeit und wird auferstehen in Kraft: Es wird gesät ein natürlicher Leib und wird auferstehen ein geistlicher Leib.

Unser verweslicher Leib wird in einen unsterblichen Leib, einen geistlichen Leib, verwandelt werden und mit Seele und Geist vereinigt werden. Die wiedergeborenen Gläubigen werden dann die Ewigkeit im Himmel bei Jesus verbringen. Diejenigen, die das Gnadenangebot Jesu „Tut Buße“ abgelehnt haben, und das sind die meisten Menschen, wie Jesus sagt, werden die Ewigkeit in der Hölle verbringen, wo Feuer ist, das mit Schwefel brennt und Heulen und Zähneklappern sein wird.

Dies sollte uns auch ermahnen, Botschafter an Christi Statt zu sein und aus Liebe zu den Verlorenen zu gehen mit der Botschaft: Lasst euch versöhnen mit Gott. Jede Menschenseele ist in Gottes Augen so wertvoll. Es heißt in Jesaja 43, Vers 4: Weil du so wert geachtet bist in meinen Augen, habe ich dich wunderbar gemacht und ich habe dich lieb.

Ich möchte schließen mit Kolosser 3, Vers 12-17.

So zieht nun an als Gottes Auserwählte, Heilige und Geliebte herzliches Erbarmen, Freundlichkeit, Demut, Sanftmut, Langmut; ertragt einander und vergebt einander, wenn einer gegen den anderen zu klagen hat; gleichwie Christus euch vergeben hat, so auch ihr. Über dies alles aber [zieht] die Liebe [an], die das Band der Vollkommenheit ist. Und der Friede Gottes regiere in euren Herzen; zu diesem seid ihr ja auch berufen in {einem} Leib; und seid dankbar! Lasst das Wort des Christus reichlich in euch wohnen in aller Weisheit; lehrt und ermahnt einander und singt mit Psalmen und Lobgesängen und geistlichen Liedern dem Herrn lieblich in eurem Herzen. Und was immer ihr tut in Wort oder Werk, das tut alles im Namen des Herrn Jesus und dankt Gott, dem Vater, durch ihn.

Quellenangaben

  • http://de.wikipedia.org/wiki/Hirntod
  • http://www.drze.de/im-blickpunkt/organtransplantation
  • Ottfried Windecker in „Heil oder Heilung“ - Betanien-Verlag Seite 146 ff, Herausgeber Manfred Weise

Beziehung zwischen Arzt, Pflegekraft und Patient aus biblischer Sicht

Beziehung zwischen Arzt, Pflegekraft und Patient aus biblischer Sicht

Ärztliches und pflegerisches Handeln dienen ja dem gleichen Zweck – der Heilung und Gesundheit des Patienten. Bei der Betreuung, Behandlung und Pflege von kranken, alten und behinderten Menschen ist die Zusammenarbeit zwischen ärztlichen und pflegerischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen unerlässlich.

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Gottes Wort fordert uns gerade in interpersonellen Beziehungen unmissverständlich auf, der Gesinnung Jesu Christi gerecht zu werden. So möchte ich hier Epheser 4,31+32 an den Beginn meiner Ausführung stellen:

„Alle Bitterkeit und Grimm und Zorn und Geschrei und Lästerung sei ferne
von euch samt aller Bosheit.
Seid aber gegeneinander freundlich, barmherzig, vergebet einander,
gleichwie auch Gott in Christus euch vergeben hat.“

Ärztliches und pflegerisches Handeln dienen ja dem gleichen Zweck – der Heilung und Gesundheit des Patienten. Bei der Betreuung, Behandlung und Pflege von kranken, alten und behinderten Menschen ist die Zusammenarbeit zwischen ärztlichen und pflegerischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen unerlässlich. Dies gilt - mit unterschiedlicher Intensität - sowohl für den stationären als auch für den ambulanten Bereich. Eine Berufsgruppe kann ohne die andere Berufsgruppe ihren Auftrag nicht wirklich erfüllen.

Unter diesen Voraussetzungen sollte man annehmen, dass es einen regelmäßigen Austausch über Patientenbelange und über divergierende oder gemeinsame ethische Vorstellungen zwischen den beiden Berufsgruppen gibt. Blickt man in die Praxis, scheint dies eher die Ausnahme zu sein. Vielmehr wirkt der Arbeitsalltag geprägt von einem relativ unverbundenen Nebeneinander, lediglich verknüpft durch Weisungsbefugnis und Weisungsgebundenheit. Die Pflegekräfte haben den Ärzten gegenüber eine Informationspflicht bezüglich des Gesundheitszustandes der Patienten, umgekehrt gilt dies jedoch nicht. Einer Umfrage zufolge wünscht sich die Mehrzahl der Pflegekräfte häufigere Gespräche mit dem Arzt, wohingegen nur etwa ein Viertel der Ärzte Kritik an der Zusammenarbeit äußert. Beide Berufsgruppen mit ihren unterschiedlichen Zugangs- und Sichtweisen müssten eigentlich viel voneinander lernen können. Bei einer verbesserten Kommunikation bestünde zudem die Möglichkeit, sich der komplexen Patientenwirklichkeit mehr zu nähern.

Kommunikationsdefizite haben Folgen; bei der Arbeit mit Menschen, die durch ihr Leiden beeinträchtigt und von Hilfeleistungen abhängig sind, kann dies besonders gravierende Auswirkungen haben. Mangelhafte Schmerzbekämpfung, längere Liegedauer, Verunsicherung der Patienten, Ernährung wider Willen, unnötige Verlegungen zwischen Pflegeheim und Krankenhaus (Drehtür-Effekt) sind oft auch Resultat eines unzureichenden Dialogs zwischen Ärzten und Krankenschwestern oder Krankenpflegern.

Denn neben dem Regelfall gibt es Situationen, bei denen sich ärztliche und pflegerische Beurteilung unterscheiden. Oft handelt es sich dabei um die Frage, ob und wie lange ein Patient noch kurativ behandelt werden soll. Für die Vertreter und Vertreterinnen beider Berufsgruppen geht es dabei um ihre moralische Grundlage und das berufliche Selbstverständnis. Der Tendenz nach hat bei Ärzten der Grundsatz "Leben erhalten" hohe Priorität, wohingegen Krankenschwestern und Krankenpfleger (wohl mitbedingt durch die größere Patientennähe) häufiger ein "sterben lassen" vertreten. Eine Auseinandersetzung damit ist wegen der grundsätzlichen Betroffenheit aller Beteiligten unerlässlich.

In allen stationären Einrichtungen der Kranken- und Altenbetreuung ist die durchgängige Anwesenheit einer Pflegeperson selbstverständlich. Für den ärztlichen Dienst gilt dies dagegen nur sehr begrenzt und ist abhängig von der Einrichtungsart. Die ärztliche Visite wie auch die Durchführung diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen hat einen anderen Charakter als pflegerische Tätigkeiten. Während der ärztliche Einsatz fast immer mit der Rolle des Experten verknüpft ist, der aufgrund seines Wissens Information, Rat und - im besten Fall - Heilung versprechen kann, übernehmen die Pflegenden jene Aufgaben, die fast alle Menschen die allermeiste Zeit ihres Lebens völlig selbstverständlich selbsttätig durchführen: Körperwäsche, für angenehme Körperhaltung sorgen (lagern), Essen und Trinken eingeben, sich um die Ausscheidung kümmern, beim Gehen behilflich sein.

Während sich Ärzte im Zweifelsfall emotional hinter ihrer Autorität als Experten "verstecken" können und dies von den Patienten in der Regel eher akzeptiert wird, wird ähnliches Verhalten von Pflegekräften viel schneller als verletzend beschrieben.

Je höher der ärztliche Aufwand in der Patientenbetreuung ist, desto höher ist meist auch der weisungsgebundene Anteil der Pflegearbeit (Medikamentengabe, Überwachungs-, Kontroll- und Maschinenarbeit) und desto geringer ist in Relation dazu der autonome Anteil im Sinne direkter Pflege. Sind dagegen die kurativen Möglichkeiten weitgehend ausgeschöpft, wird ein chronischer Krankheitsverlauf absehbar oder liegt ein Mensch im Sterben, reduziert sich das ärztliche Handeln in vielen Fällen auf wenige kurze Besuche, wohingegen die autonome Pflege zunimmt. Bei Menschen, die zum Pflege-Fall werden, oder bei Sterbenden liegt die Patientenbetreuung praktisch allein in pflegerischer Hand.

Zum Konflikt kommt es dort, wo aufgrund von Personalmangel und Zeitnot Prioritäten im Arbeitsschwerpunkt gesetzt werden müssen. Aber nicht nur da.

Wie wir schon gesehen haben, steht die unmittelbare Beziehung zwischen Arzt und Patient nicht isoliert da, sondern ist eingebettet und verflochten mit der Realität der Krankenversorgung und im weiteren Sinne mit dem gesellschaftlichen Umfeld. Hierzu gehört die Pflegesituation mit den zunehmenden Spannungen und Abgrenzungsversuchen zwischen Pflege und ärztlicher Tätigkeit. Gerade die vielen Probleme der menschlichen Interaktion in der Teamarbeit, die verschiedenen Konkurrenzsituationen, die Versuche, eigene Arbeitsbereiche abzugrenzen, Verantwortungsbereiche zu erfüllen, resultieren in zusätzlichem Stress, Burn-out Syndromen, Mobbing und Identitätskrisen. So verschwinden beispielsweise angeforderte Befunde aus dem persönlichen Fach, Computerdateien verändern sich wie von Geisterhand, Krankenschwestern halten Informationen zurück, usw.…

Das Burn-out Syndrom möchte ich am Beispiel der Krankenpflege verdeutlichen: Das Pflegepersonal wird in seinem Arbeitsalltag ständig mit Krankheit, Leid und Tod konfrontiert, das heißt mit emotional starken Belastungen. Hinzu kommen nicht selten chronischer Zeitmangel, Hektik und Stress. Die eindruckvollsten Erfahrungen liegen hier bei Krankenschwestern vor, die hoffnungslose Krebskranke pflegten. Diese Krankenschwestern bringen ein hohes Maß an Idealismus mit und sie nehmen großen Anteil am Leiden ihrer Patienten. Dennoch sind sie nach kurzer Zeit vom Ausbrennen bedroht, weil sie sich rückhaltlos für Patienten engagieren, die einer nach dem anderen sterben und aus dem Leben der Schwestern verschwinden. Überdies ist der sterbenskranke Krebspatient, oft unter schwersten Schmerzen leidend, aus verständlichen Gründen meist nicht der rücksichtsvollste, dankbarste und zugänglichste Patient.

Stress und Hektik bestimmen also zunehmend den Alltag in Kliniken aber auch in Arztpraxen. Kein Wunder, dass für einen fachlichen Austausch zwischen ärztlichen und pflegenden Mitarbeitern oft die Zeit fehlt.

All diese Faktoren organisatorischer, kommunikativer und zwischenmenschlicher Art haben Rückwirkungen auf das Arzt-Patienten-Verhältnis aber auch auf die Beziehung der Schwester oder des Pflegers zum Patienten und natürlich auf das Verhältnis des Arztes zum Pflegedienst und umgekehrt. Der Patient selbst wird dabei mehr und mehr an die Peripherie des medizinischen Handelns gerückt.

Hinzukommt ein Defizit in der ärztlichen und pflegerischen Ausbildung: Es wurde und wird viel zu wenig vermittelt, wie man mit der zentralen Not von Ängsten, Leid und Tod umgehen kann. Darüber hinaus fehlen oft die Hilfen im Auffangen von Aggressionen, von Verzweiflung und dem häufigen Gefühl des Ausgeliefertseins. Hinsichtlich dieses Gefühls des Ausgeliefertseins beim Patienten möchte ich insbesondere darauf hinweisen, wie wichtig es ist, in der Pflege, im ärztlichen Gespräch und bei körperlichen und technischen Untersuchungen die Scham und Würde kranker Menschen zu respektieren und nur mit aller Behutsamkeit die Schamgrenzen zu überschreiten, denn wenn ein Kranker sich schämt, steht seine Würde auf dem Spiel. Leider erlebt der Patient meist auf Grund von Zeitmangel mancherlei Einbrüche in sein Schamgefühl oder auch wenn er all die Intimitäten bei anderen wahrnimmt.

Was bleibt ist oftmals ein Kleinkrieg der Worte um unseren frustrierten Gefühlen Luft zu verschaffen. Worte sind aber die Bausteine einer Sprache. Mit Bausteinen können wir etwas aufbauen, aber auch etwas zerstören. Mit Steinen wie mit Worten können wir Häuser bauen, ein Zuhause schaffen, kann ein Raum der Geborgenheit entstehen. Mit Steinen wie mit Worten können wir aber auch zuschlagen, können verletzen und zerstören und tiefe Spuren hinterlassen. Sie können entweder eine gedeihliche Atmosphäre schaffen oder auch das Klima einer Familie oder an einem Arbeitsplatz total ruinieren.

Weil wir alle noch auf dieser Erde leben sind wir oft mehr damit beschäftigt Mitarbeiter und sogar die uns anvertrauten Patienten mit Worten zu verletzen als sie zu tragen, zu ertragen und ihnen in Sanftmut und Geduld zu begegnen. Wir selbst fühlen uns unverstanden und unser böses Herz trieft von Selbstgerechtigkeit und Selbstgefälligkeit. Dabei sagt Gottes Wort: „Wandelt in Weisheit gegen die, welche außerhalb der Gemeinde sind, und kaufet die Zeit aus. Eure Rede sei allezeit anmutig, mit Salz gewürzt, damit ihr wisset, wie ihr einem jeden antworten sollt.“ (Kolosser 4,5+6)

Hier muss ich also immer wieder mein Denken überprüfen und ändern, muss ganz neu denken lernen – und die Gefühle werden langsam folgen. Es sind ja die Gedanken, die meine Gefühle beeinflussen, und die Gefühle wirken sich auf mein Verhalten aus. Es ist kein leichter aber ein sich lohnender Weg. Auch wenn mein Gefühl noch dagegen rebelliert, im Denken kann ich bereits einen neuen Weg gehen. Ich kann mich bewusst dafür entscheiden. Ich kann lernen loszulassen, kann mich innerlich davon distanzieren, was mir gesagt worden ist, was ich bisher geglaubt habe. Ich kann willentlich die Anschuldigungen gegen mich annullieren. „…denn Gott hat uns nicht einen Geist der Furchtsamkeit gegeben, sondern der Kraft und der Liebe und der Disziplin.“(2. Timotheus 1,7).

Ich darf mich vertrauensvoll zu meinem Vater im Himmel wenden. Er kennt meine Geschichte, meine Erfahrungen und meine Verletzungen. Er hat alles mitbekommen. Er weiß auch um meine Vorbehalte und Vorurteile, er kennt meine Ängste und meine Sehnsucht nach Verlässlichkeit und den Wunsch ihm am Arbeitsplatz richtig zu dienen.

Hier darf ich lernen zu vergeben und wo notwendig, auch selbst um Vergebung zu bitten. Nur wo ich vergeben kann, werde ich von innen her heil werden. Vergeben hat große Auswirkungen auf mein Leben. Ich bin dann nicht mehr gefühlsmäßig an die Person gekettet, die mich verletzt hat. Und damit hole ich meine Entscheidungsfreiheit zurück. Egal ob es eine Person verdient, dass ich ihr verzeihe. Ich selbst verdiene es frei zu sein. Lebe ich in Bitterkeit, weil ich einem Menschen seine Worte oder sein Verhalten nicht verzeihen kann, schade ich vor allem mir selbst. Der andere ahnt ja vielleicht nicht einmal, wie bitter er mich gemacht hat – aber in mir nagt und frisst es. Wenn ich vergebe, bin ich befreit und kann wieder leben! Vergeben ist dabei nicht gleichbedeutend mit vergessen. Ich werde mich sicher immer wieder daran erinnern, was mir angetan wurde, aber der bittere Stachel ist weg. Vergebung bringt inneren Frieden. „Denn ihr sollt so gesinnt sein, wie Jesus Christus auch war…Tut alles ohne Murren und Bedenken, damit ihr unsträflich seid und lauter, untadelige Gotteskinder, mitten unter einem verdrehten und verkehrten Geschlecht, unter welchem ihr scheinet als Lichter in der Welt, indem ihr das Wort des Lebens darbietet…Eure Sanftmut lasset alle Menschen erfahren!“ (Philipper 2,5 + 14-16a + 4,5)

„Werdet nun Gottes Nachahmer als geliebte Kinder und wandelt in der Liebe, gleichwie Christus uns geliebt und sich selbst für uns gegeben hat als Gabe und Opfer für Gott, zu einem angenehmen Geruch.“

Epheser 5, 1+2a

Durch die Gnade Gottes dürfen wir lernen auch in der Beziehung zu Pflegekräften und Patienten, der Liebe Gottes, die durch den Heiligen Geist in unsere Herzen ausgegossen ist, mehr und mehr Raum zu geben. Denn:

Pflicht ohne Liebe macht verdrießlich.Pflicht in Liebe erfüllen macht beständig.Verantwortung ohne Liebe macht rücksichtslos.
Verantwortung in Liebe tragen macht fürsorglich.

Gerechtigkeit ohne Liebe macht hart.
Gerechtigkeit in Liebe üben macht barmherzig.

Freundlichkeit ohne Liebe macht heuchlerisch.
Freundlichkeit in Liebe ausstrahlen macht gütig.

Ordnung ohne Liebe macht kleinlich.
Ordnung in Liebe halten macht großherzig.

Sachkenntnis ohne Liebe macht rechthaberisch.
Sachkenntnis in Liebe vermitteln macht vertrauenswürdig.

Stärke ohne Liebe macht gewalttätig.
Stärke in Liebe zeigen macht hilfsbereit.

Ehre ohne Liebe macht hochmütig.
Ehre in Liebe annehmen macht bescheiden.

Besitz ohne Liebe macht geizig.
Besitz in Liebe verwalten macht freigebig.

Glaube ohne Liebe macht fanatisch.
Glaube in Liebe leben macht friedfertig.

Ein Leben ohne Liebe ist sinnlos!
Die Liebe glaubt alles, hofft alles, erduldet alles.
Die Liebe hört niemals auf.

(1. Kor. 13,7-8)


Grundlagen der medizinischen Ethik

Grundlagen der medizinischen Ethik

 Woher gewinnen wir einen festen Orientierungsrahmen für unser medizinisches Handeln, und welcher ist das?   

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Vortrag, Oktober 2003, Dr. th. Jürgen-Burkhard Klautke

Aktualität des Themas

Das Thema, das mir gestellt wurde, lautet: Grundlagen der Medizinischen Ethik. Mit dieser Thematik haben sich Menschen schon so lange beschäftigt, wie sie medizinisch tätig sind. Denn immer dann, wenn jemand eine – heilende - Handlung an einem anderen Menschen vornimmt, steht er auch vor der Frage, was erlaubt und was verboten ist. Vermutlich wird mir niemand widersprechen, wenn ich ferner feststelle, dass heute, also in einer Zeit, in der Abtreibung als eine Form der Geburtenbeschränkung unter anderen verstanden wird, die Beantwortung der Frage, was in der Medizinischen Ethik statthaft und was verboten ist, und warum das eine erlaubt und das andere verboten ist, geradezu dringlich ist.

Angesichts dessen, dass es inzwischen gelungen ist, Säugetiere zu klonen - man denke an das Schaf Dolly – dürfte heute wohl breite Einmütigkeit darüber herrschen, dass das, was im Bereich der Medizin erlaubt und was untersagt ist, nicht identisch ist mit der Frage, was machbar ist und was (noch) nicht machbar ist. Aber indem ich dieses alles feststelle, erhebt sich nur um so dringlicher die Frage, was der ethische Bezugsrahmen, was die ethischen Kriterien für das medizinische Handeln sind: Woher gewinnen wir einen festen Orientierungsrahmen für unser medizinisches Handeln, und welcher ist das?

Die Grundlagen der Medizinischen Ethik in der Vergangenheit

Um eine Antwort auf diese Fragen zu erhalten, werfen wir zunächst einen Blick in die Geschichte. Als nach Jahrhunderten der Verfolgung Kaiser Konstantin das Christentum im 4. Jahrhundert tolerierte und das Christentum wenige Jahrzehnte später als Staatsreligion akzeptiert wurde, sahen sich die Christen auch im Blick auf sozialethische Themen in die Verantwortung genommen. Folglich dachten sie über Maßstäbe für das medizinische Handeln in einem Gemeinwesen nach.

Hieronymus, ein namhafter Theologe aus dem 4./5. Jahrhundert, erinnerte in einem Brief daran, dass die Krankheit eine furchtbare Geißel im Leben eines Menschen sei und dass man froh sein dürfe, wenn einem in einer derartigen Situation jemand behilflich ist. In einem Brief an einen gewissen Nepotius verweist er im Blick auf die Grundlagen für das medizinische Handeln auf den Eid des Hippokrates. Was sagt dieser Eid?

a. Der Hippokratische Eid

Der sogenannte Eid des Hippokrates stammt aus vorchristlicher Zeit. Hippokrates war ein Arzt aus dem 5. Jahrhundert vor Christi Geburt. Er soll etwa um das Jahr 400 den nach ihm benannten Eid verfasst haben. Ob er wirklich der Autor dieses Eides war, oder ob - wie heute viele eher vermuten - dieser Eid im Lauf des 4. Jahrhundert von mehreren (pythagoreischen) Ärzten unter Berufung auf Hippokrates als eine Art (pythagoreisches) Manifest verfasst wurde, ist in der Forschung umstritten. Für unsere Fragestellung brauchen wir dieses Problem hier nicht zu vertiefen.

Indes ist es nicht unwichtig, festzuhalten, dass es in der Antike nur eine verschwindend kleine Gruppe innerhalb der Ärzteschaft gab, die diesen Eid akzeptierte. Der Hippokratische Eid war also kein Instrument, sagen wir eines Staates, um eine allgemeingültige Berufsordnung für Ärzte festzulegen. Vielmehr war er lediglich für diejenigen Ärzte normativ, die in die betreffende Ärztegilde eingetreten waren. Nur sie hatten vor ihrem Eintritt diesen Eid abzulegen.

Gehen wir den Inhalt des Hippokratischen Eides überblickartig durch:

„Ich schwöre bei dem Arzt Apollon und bei Asklepios, bei Hygieia und Panakeia und bei allen Göttern und Göttinnen, indem ich sie zu Zeugen mache, dass ich folgende eidliche Verpflichtung ausführen werde, soweit meine Kraft und mein Urteil ausreichen.

Dieser Eid beginnt mit der Anrufung von Göttern. Hygieia und Pankeia galten als die Töchter von Asklepios, dem griechischen Heilgott. In christlicher Zeit vollzieht sich natürlich an diesem Punkt eine Veränderung: Anstatt der griechischen Götter und Göttinnen ruft man den Gott der Bibel, bzw. Jesus Christus an. Deutlich ist: Der Arzt weiß (wissen sollte), dass er bei seiner ärztlichen Tätigkeit von Gott (Göttern) abhängig ist: Wenn er den Eid einhält, wird er gesegnet werden, wenn er ihn verletzt, gerät er unter einen Fluch. Also nicht nur das Schwören des Eides ist ein religiöser Akt, sondern der Arztberuf ist offensichtlich als solcher von Gott nicht abtrennbar. Achten wir in diesem Zusammenhang bitte auf den Zusatz unter §4: „Heilig und rein werde ich meinen Beruf ausüben.“

Ich werde meinen Lehrer in dieser meiner Kunst gleich achten meinen leiblichen Eltern; mein Leben soll ihm mit gehören, und er soll, falls er es bedarf, über mein Hab und Gut verfügen; ich werde seine Nachkommenschaft meinen eigenen Brüdern gleich achten und sie die Heilkunst lehren, wenn sie sie erlernen wollen, ohne Entgelt und ohne Vertrag. Ich werde die Vorschrift und die mündliche Unterweisung und die ganze dazu gehörige Wissenschaft an meine eigenen Söhne weitergeben wie an die meines Lehrers, und außerdem nur an solche Schüler, die bereits verpflichtet und vereidigt sind auf das ärztliche Gesetz, sonst aber an niemanden.

In diesem Abschnitt geht es dem Hippokratische Eid um die Ausbildung der Ärzte. Dieser Abschnitt handelt von den Pflichten des Lehrers gegenüber dem Studenten wie auch von den Pflichten des Studenten gegenüber seinem Lehrer. Wenn wir das, was hier verfasst ist, mit der Art und Weise vergleichen, in der gegenwärtig Ärzte ausgebildet werden, fällt folgendes auf: Heute bestehen die Pflichten des Studenten, wenn man das überhaupt so bezeichnen kann, darin, dass er sein Examen besteht. Die Pflichten des Lehrers gegenüber dem Studenten beschränken sich darauf, dass ersterer Lehre „anbietet“: Was der Student mit diesem „Angebot“ macht, so sagt man, sei seine Sache; er sei ja ein erwachsener Mensch. Im Unterschied dazu verlangt der Hippokratische Eid, dass der Student seinem Lehrer den schuldigen Respekt erweist, das heißt ihm Achtung entgegenbringt. Vom Lehrer wird erwartet, dass er nicht nur dem Studenten „Wissensstoff“ „anbietet“, sondern er hat den Studenten auszubilden. Zu diesem Zweck steht er mit ihm in einem persönlichen Verhältnis.

Ich werde die Lebensweise anordnen zum Nutzen der Kranken nach bestem Vermögen und Urteil; aber alles, was zur Schädigung oder Verletzung der Kranken führt, von ihnen fernhalten.

Der nächste Abschnitt listet die Vorschriften für den ausgebildeten Arzt auf, also das, was der Arzt in seinem Dienst zu tun und zu lassen hat. Bitte achten wir darauf: Die therapeutischen Maßnahmen, die ein Arzt an einem Patienten anwendet, sind keineswegs nur und nicht in erster Linie pharmakologische Therapien oder chirurgische Therapien oder (heute würden wohl noch hinzukommen): Strahlentherapien. Überhaupt geht es gar nicht in erster Linie um die Wiederherstellung der Gesundheit, sondern um Prävention, also um Vorbeugung, Bewahrung und Erhaltung der Gesundheit. Von daher hat der verantwortliche Arzt auf die allgemeine Lebensführung des Patienten zu achten, nicht zuletzt auf seine Ernährungsweise. Es ist Aufgabe/Pflicht des Arztes, den Patienten auf eine gesunde, das heißt für ihn nützliche Lebensweise hinzuweisen und ihn von Schädlichem abzuhalten. Das heißt, er hat sich Zeit für Gespräche mit seinem Patienten zu nehmen. Anders formuliert: Der Arzt hat nicht primär Krankheiten zu behandeln, sondern kranke Menschen. Beim Versprechen, dem Patienten nicht zu schaden, ist wohl nicht nur an ein Nicht-Schädigen seines Leibes gedacht, sondern auch an ein Nicht-Schädigen seines Geldbeutels.

Ich werde gleichfalls niemandem ein tödlich wirkendes Gift geben, selbst wenn er mich darum bittet; und ich werde auch nicht einen darauf abzielenden Rat erteilen. Ich werde gleichfalls nie einer Frau ein Mittel zur Vernichtung keimenden Lebens geben. Heilig und rein werde ich mein Leben und meine Kunst bewahren.

Das bereits im vorherigen Absatz erwähnte Nicht-Verletzen wird hier auf zwei Themenfelder zugespitzt: auf die Euthanasie und auf die Abtreibung. Gemäß dem Hippokratischen Eid ist es also mit dem Arztberuf nicht vereinbar, ein Euthanaticum zu verabreichen, und zwar selbst dann nicht, wenn der Patient dieses wünscht („Tötung auf Verlangen“)! Auch eine Abtreibung vorzunehmen, ist nicht statthaft.

Niemandem werde ich die Hoden operieren, nicht einmal an Blasenstein Leidenden, sondern dieses überlassen den Handlangern, die sich auf diese Praxis verstehen.

In diesem Absatz geht es darum, dass ein Arzt sich nicht auf ein Gebiet begeben darf, für das ihm medizinischer Sachverstand fehlt. Die hippokratischen Ärzte waren nicht Chirurgen, sondern - heute würde man sagen - Internisten. Auch heute ist es einem Facharzt für Innere Medizin nicht gestattet, eine Operation durchführen. Mit gutem Grund! Nur dann, wenn jemand zum chirurgischen Facharzt ausgebildet worden ist, darf er Operationen durchführen. Positiv formuliert: Es geht in diesem Absatz um die Erfordernis einer korrekten Facharztausbildung.

In wie viele Häuser ich auch eintreten werde, immer will ich eintreten zum Heil der Kranken und fernbleiben von jeder vorsätzlichen und verderblichen Schädigung und besonders von den Werken der Wollust an den Leibern der Frauen und Männern, der Freien und Sklaven.

Ein Arzt tritt aufgrund seiner Tätigkeit in eine enge Beziehung zum Patienten. Er kommt ihm sehr nahe. Gleichwohl, so der Hippokratische Eid, darf er diese Nähe nicht missbrauchen, zum Beispiel, um sich sexuelle Lustbefriedigung zu verschaffen. Wie groß in dieser Hinsicht die Gefahr für (sexuellen) Missbrauch ist, kann daran deutlich werden, dass eine vor etlichen Jahren erfolgte Untersuchung zu folgendem Ergebnis kam: Beim Umgang zwischen Arzt/Pflegepersonal einerseits und Patient andererseits wie auch umgekehrt zwischen Patient und Arzt/Pflegepersonal kommt es nach realistischen Schätzungen bei 10% zu bewusst sexuell-stimulierenden Übergriffen.

Was ich aber während der Behandlung sehe oder höre oder auch außerhalb der Behandlung im Verkehr der Menschen, was nicht verbreitet werden darf, das werde ich verschweigen und alle diese Dinge wie Geheimnisse behandeln.

Auch die Schweigepflicht, heute würde man sagen: das Datengeheimnis, ist bereits im Hippokratischen Eid enthalten. Bis heute hat sich daran nicht viel geändert. Will ein Arzt seinen Beruf gut ausüben, hat er nicht nur Respekt vor dem Leben des Patienten zu haben, sondern auch vor der Person des Patienten, der Integrität des Patienten. Aus diesem Grund besteht unbedingte Verpflichtung des Arztes, über das, was er bei seinen Tätigkeit sieht und hört, zu schweigen.

Wenn ich diesen Eid halte und nicht verletze, so möge es mir vergönnt sein, mich meines Lebens und meines Berufes erfreuen zu dürfen, für ewige Zeiten in Schätzung bleibend bei allen Menschen. Wenn ich aber den Eid breche und meineidig werde, soll das Gegenteil davon eintreten.

Abgerundet wird der Hippokratische Eid mit einer Bestimmung, die bestimmt, was zu geschehen habe, wenn ein Arzt das hier Gelobte übertritt. Es geht also um Sanktionen im Fall der Verletzung des Eids.

Ich denke, man erkennt bereits bei einem nur überblickartigen Zurkenntnisnehmen des Hippokratischen Eids, dass dieser inzwischen knapp 2500 Jahre alte Eid an Aktualität nichts verloren hat. Nach wie vor geht es im Gesundheitswesen darum, dass der Arzt / die Pflegekraft dem Kranken dient. Später wird man formulieren, es sei vorrangige Aufgabe des Arztes, der Gesundheit des Kranken zu dienen (salus aegroti summa lex) und dem Kranken keinen Schaden zuzufügen (primum est non nocere). Genau dieses ist bereits im Hippokratischen Eid zum Ausdruck gebracht. Dabei hat der heilende (curare) nicht schadende (nihil nocere) Dienst des Arztes so zu erfolgen, dass die Würde des Patienten gewahrt bleibt. Noch einmal sei betont: Der Hippokratische Eid hatte in der Antike nur für eine verschwindend kleine Verbindung von Ärzten Geltung.

Neben den Hippokratikern gab es in Griechenland andere Schulen bzw. Verbände. Diese waren unter anderem der Überzeugung, missgestaltete Kinder dürften sofort nach der Geburt getötet werden. Wenn zuviel Mädchen geboren wurden, hielten diese Mediziner es für statthaft, jene zu beseitigen. Solche Ärzte hatten selbstverständlich auch keinerlei Skrupel, Abtreibungen und Euthanasie vorzunehmen.

Allgemeine Geltung erhielt das Ethos des Hippokratischen Eides erst nach dem 4. Jahrhundert, also in christlicher Zeit. Als das Christentum den Hippokratischen Eid aufnahm, wurde der Eid - wie angedeutet - selbstverständlich seines heidnischen Bezugsrahmens entkleidet. An die Stelle der zu Beginn des Textes erwähnten heidnischen Götter und Göttinnen (Apollon, Asklepios, Hygieia und Pankeia) tritt nun der Name Jesus Christus. Aber bei allen Veränderungen im Text (auch sonst gab es noch einige): die inhaltliche Übereinstimmung ist wesentlich augenfälliger.

Für die Übernahme des Hippokratischen Eid erinnere ich Sie noch einmal an die bereits erwähnte Aussage des Hieronymus, eines Theologen aus dem 4./5. Jahrhundert. Ferner weise ich Sie auf einen Brief eines hohen römischen Beamten, der um das Jahr 550 dem Leibarzt („Chefarzt“) des ostgotischen Hofes ethische Richtlinien gab. Diese entsprachen deutlich dem Hippokratischen Eid. (Die Ostgoten waren zu Zeit der Völkerwanderung die Herren Roms. Gleichwohl übernahmen die Eroberer weitgehend die Kultur der besiegten Römer).

b. Der barmherzige Samariter

Allerdings darf man beim Hippokratischen Eid folgendes nicht übersehen: Gemäß diesem Eid war es vertretbar, einem unheilbar Kranken ärztliche Hilfe zu versagen. Tatsächlich trat der Aspekt, sich auch um unheilbar Kranke zu kümmern, wenn man so will: auch in sogenannten aussichtslosen Fällen die Pflege nicht vorzuenthalten, erst durch das Christentum in das medizinische Denken. Die Christen wiesen in diesem Zusammenhang seit jeher auf die Geschichte, die Jesus erzählt, als man ihm die Frage stellte, wer mein Nächster sei. Der Herr antwortet darauf mit der Geschichte vom barmherzigen Samariter (Luk. 10,25-37).

Und siehe, ein Gesetzesgelehrter trat auf, versuchte ihn und sprach: Meister, was muß ich tun, um das ewige Leben zu erben?
Und er sprach zu ihm: Was steht im Gesetz geschrieben? Wie liest du? Er aber antwortete und sprach: »Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben mit deinem ganzen Herzen und mit deiner ganzen Seele und mit deiner ganzen Kraft und mit deinem ganzen Denken, und deinen Nächsten wie dich selbst!« Er sprach zu ihm: Du hast recht geantwortet; tue dies, so wirst du leben!
Er aber wollte sich selbst rechtfertigen und sprach zu Jesus: Und wer ist mein Nächster? Da erwiderte Jesus und sprach:

Es ging ein Mensch von Jerusalem nach Jericho hinab und fiel unter die Räuber; die zogen ihn aus und schlugen ihn und liefen davon und ließen ihn halbtot liegen, so wie er war.

Es traf sich aber, daß ein Priester dieselbe Straße hinabzog; und als er ihn sah, ging er auf der anderen Seite vorüber. Ebenso kam auch ein Levit, der in der Gegend war, sah ihn und ging auf der anderen Seite vorüber.

Ein Samariter aber kam auf seiner Reise in seine Nähe, und als er ihn sah, hatte er Erbarmen; und er ging zu ihm hin, verband ihm die Wunden und goß Öl und Wein darauf, hob ihn auf sein eigenes Tier, führte ihn in eine Herberge und pflegte ihn. Und am anderen Tag, als er fortzog, gab er dem Wirt zwei Denare und sprach zu ihm: Verpflege ihn! Und was du mehr aufwendest, will ich dir bezahlen, wenn ich wiederkomme.

Welcher von diesen Dreien ist deiner Meinung nach nun der Nächste dessen gewesen, der unter die Räuber gefallen ist? Er sprach: Der, welcher die Barmherzigkeit an ihm geübt hat! Da sprach Jesus zu ihm: So geh du hin und handle ebenso!

(Übersetzung: Schlachterbibel 2000)

Genau gelesen, beantwortet der Herr nicht die ihm gestellte Frage, wer mein Nächster ist. Vielmehr korrigiert er diese Fragestellung und wandelt sie um zu der Frage: Wem bin ich der Nächste (siehe: Luk. 10,36)? Schließlich gibt Jesus die Anweisung: Gehe hin und verhalte dich ebenso (Luk. 10,37).

Bereits im Lauf des 4. Jahrhundert werden die Bischöfe der Kirche verpflichtet, Krankenhäuser einzurichten. Zum ersten Mal in der Weltgeschichte, wendet man sich in diesen Hospitälern bewusst chronisch und unheilbar kranken Menschen zu, um ihnen eine auf das ewige „Heil“ und auf das irdische „Wohl“ zielende Betreuung zu gewähren. Was für eine Innovation die Errichtung derartiger Stätten bedeutete, kann eine Bemerkung von Gregor von Nazianz deutlich machen. Er bezeichnete die Gründung eines solchen Hospitals durch Basilius von Caesarea (369 n. Chr.) als „ein größeres Werk“ als „die sieben Weltwunder“.

c. Die weitere Entwicklung

Im Mittelalter war die Heil- und Pflegebehandlung zunächst in den Klöstern angesiedelt. Das Ethos, an dem man sich orientierte, war eine Verschmelzung des Ethos des Hippokratischen Eides mit dem Ethos des barmherzigen Samariters.

Als im Abendland im 12./ 13. Jahrhundert die medizinische Ausbildung von den Klöstern zu den Universitäten überging, wurde der Hippokratische Eid als Grundlage des medizinischen Handelns weiter hochgehalten. Allerdings wurde er nun zu einer Art Staatseid, den man dem Fürsten zu leisten hatte.

Während der Französischen Revolution wurde der Hippokratische Eid abgeschafft. In meinem Heimatland, in Deutschland, leistet ein Arzt seit dem Jahr 1848 keinen Eid mehr.

Interessant ist allerdings, dass bis heute bei Umfragen unter Medizinstudenten an deutschen Universitäten rund 80% der Meinung sind, dass sie vor oder bei ihrer Approbation einen Eid ablegen müssen. Sie wären nach eigener Aussage auch dazu bereit. Aber es geschieht nicht mehr. Selbst Ärzte, denen man die Frage stellte, ob sie einen Eid abgelegt hätten, beantworteten diese Frage vielfach zunächst affirmativ. (d.h. sie bejahen diese Frage)

Im Unterschied zu Deutschland wird in den USA bis heute ein ärztlicher Eid abgelegt. Allerdings ist dieses kein staatlicher Eid, sondern er wird an der jeweiligen medizinischen Ausbildungsstätte abgelegt, und zwar bevor dem Student der Doktortitel verliehen wird, also unmittelbar vor seiner Entlassung.

Noch einen anderen Weg beschreiten die Niederlande. Hier legt man seit 1866 einen Eid (Versprechen) ab. Allerdings ist dieser außerordentlich verwässert, eigentlich nichtssagend. Er lautet folgendermaßen:

„Ich schwöre (wahlweise: verspreche), dass ich die Heilkunde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nach meinem besten Wissen und Können ausüben werde und dass ich niemandem mitteilen werde, was bei der Ausübung als Geheimnis mir anvertraut worden ist oder was ich erfahren habe, es sei denn, ich werde als Zeuge oder als Sachverständiger vor ein Gericht geladen oder ich bin gesetzlich dazu verpflichtet, gewisse Dinge mitzuteilen. So wahr mir Gott helfe (wahlweise: Das verspreche ich).“

Abgesehen von der Schweigepflicht fehlt in diesem Eid alles, was im Hippokratischen Eid für die ärztliche Tätigkeit als wesentlich erscheint. Die Berufung auf Gott ist freigestellt.

Ferner verweise ich für unsere Themenstellung auf das im Jahr 1948 verfasste und im Jahr 1949 vom Weltärztebund verabschiedete Genfer Gelöbnis. Dieses lautet:

"Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen. Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben. Die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit meiner Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein. Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse wahren.
Ich werde mit allen meinen Kräften die Ehre und die edle Überlieferung des ärztlichen Berufes aufrechterhalten und bei der Ausübung meiner ärztlichen Pflichten keinen Unterschied machen, weder nach Religion, Nationalität, Rasse, noch nach Parteizugehörigkeit oder sozialer Stellung. Ich werde jedem Menschenleben von der Empfängnis an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden. Ich werde meinen Lehrern und Kollegen die schuldige Achtung erweisen. Dies alles verspreche ich feierlich auf meine Ehre".

Im Vergleich zum Hippokratischen Eid ist auch das Genfer Gelöbnis nichtssagend. Man verzichtete völlig darauf, sich auf Gott zu berufen. Immerhin verpflichtete man sich dazu, Geheimnisse zu wahren. Erfreulich ist, dass die Unvereinbarkeit von Abtreibung und Arztberuf wenigstens angedeutet wurde. Denn auch wenn die Formulierung „...jedem Menschenleben von der Empfängnis an Ehrfurcht entgegenbringen...“ recht schwach formuliert ist (was meint genau: „Ehrfurcht entgegenbringen)“, ist immerhin festzuhalten, dass sich vor gut einem halben Jahrhundert der Weltärzteverband noch auf eine solche Formulierung einigte.

In Deutschland bekennt sich die Bundesärztekammer (BÄK) zum Genfer Gelöbnis. Allerdings ist dieses Gelöbnis in keiner einzigen Ordnung einer Landesärztekammer verpflichtend. Da in Deutschland nicht die Bundesärztekammer, sondern die jeweiligen Landesärztekammern die gesetzgebende Gewalt innehaben, hat in Deutschland das Genfer Gelöbnis keine <wirkliche> Rechtskraft.

Umbruch seit Ende der 60er Jahre des 20. Jahrhunderts

a. Die Situation bis zu den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts

Gleichwohl stieß der Hippokratische Eid im kollektiven Bewusstsein Westeuropas noch vor - sagen wir - 40 Jahren auf breite Resonanz. Dieses hing nicht zuletzt mit den grauenhaften Erfahrungen zusammen, die man während der Zeit des nationalsozialistischen Regimes gemacht hatte. Man war sich darüber einig, dass das, was in Deutschland im Dritten Reich geschehen war, nie wieder geschehen dürfe. Von daher bestand Konsens darin, dass das Ethos des Hippokratischen Eids als Norm für das ärztliche Handeln Geltung hat, auch wenn man sich nicht darauf eidlich verpflichtete.

Auch in der damaligen Literatur, in der man die Medizinische Ethik thematisierte, war der Hippokratische Eid der für alles ärztliche und pflegerische Handeln immer vorausgesetzte ethische Bezugsrahmen. Dabei war man sich zumindest unterschwellig darüber im Klaren, dass Christen und Nichtchristen (Humanisten) unterschiedliche Ausgangspunkte für ihre Ethik haben. Gleichwohl schienen sie zu weitgehend denselben Ergebnissen zu kommen. Ohne Zweifel gab es in der Argumentationsführung Unterschiede zwischen Christen und Nichtchristen. Christen argumentierten mehr prinzipiell; sie orientierten sich an Schöpfungsordnungen, am Gebot Gottes, zum Beispiel: „du sollst nicht töten“. Nichtchristen argumentierten entweder auf der Basis der Ethik Immanuel Kants: „Handele so, dass du die Menschheit in deiner Person als auch in der Person jedes anderen stets zugleich als Ziel, niemals jedoch als Mittel gebrauchst“. Oder ihre Gedankenführung verlief im wesentlichen in pragmatischen oder utilitaristischen Bahnen.

Gleichwohl kamen beide Gruppen zu - aus heutiger Warte - erstaunlich übereinstimmenden Ergebnissen. So bestand zu jener Zeit noch eine weitgehende Übereinstimmung über die Frage, was ein Arzt bzw. eine Krankenschwester tun darf und was nicht.

Ich darf das einmal anhand eines Beispiels illustrieren: Der Philosoph Immanuel Kant (aus Königsberg/Kaliningrad) sprach über den Menschen als über ein mündiges und autonomes Wesen. Nichtchristen, die diese Voraussetzung übernahmen, lehnten Abtreibung oder Euthanasie ab: Ihre Begründung war: Wenn man Handlungsweisen wie Abtreibung oder Euthanasie erlaube, werde der Mensch nicht als jemand betrachtet, der einen Wert in sich habe. Vielmehr werde der Mensch dann als ein Mittel zum Zweck angesehen. Denn durch Abtreibung und Euthanasie wolle der Mensch von eigenen Schwierigkeiten befreit werden. Dieses sei aufgrund der Würde und der Autonomie, die jeder Menschen in sich habe, moralisch nicht vertretbar.

So konnte man vor 40 Jahren noch beobachten, dass sowohl Christen, die sich an den Geboten Gottes orientierten als auch Nichtchristen (Humanisten), die sich einem aufklärerisch-idealistischen Menschenbild verpflichtet fühlten, das Ethos des Hippokratischen Eides akzeptierten.

Vielleicht ist es aufschlussreich, wenn ich Ihnen wenigstens einmal stichwortartig aufzähle, welche Themen vor 40 Jahren in der Literatur behandelt wurden die die Grundlagen der Medizinischen Ethik erörterten behandelte. Man findet hier Themen wie:

  • Schweigepflicht des Arztes: Dabei diskutierte man nicht etwa die grundsätzliche Frage der ärztlichen Schweigepflicht, sondern man erörterte Grenzfragen: Zum Bespiel behandelte man die Frage, welche Daten bei der Übergabe einer Arztpraxis dem Nachfolger mitgeteilt werden dürfen/ sollen, und was unter allen Umständen verschwiegen werden muss.
  • Beziehung zwischen Haus- und Facharzt: In welchem Verhältnis steht die Beziehung zwischen Haus- und Facharzt (Spezialist)? Dabei ging es unter anderem um die Frage: Wann ist der allgemein-praktizierende Arzt dazu verpflichtet, an den Spezialisten zu überweisen? Was darf/ soll er selbst behandeln?
  • Honorar: Die Frage der Festsetzung des Arzt-Honorars wurde erörtert.
  • Praxisschild: Daneben kamen so „wichtige“ Fragen zur Sprache, wie die Größe des Praxisschildes, mit der der Arzt auf seine Praxis aufmerksam machen darf.
  • Nur am Rande und sehr summarisch wurden Fragen behandelt wie: Schwangerschaftsverhütungs(mittel) (Antikonzeptiva) oder Fragen rundum die Künstliche Insemination. Themen wie Abtreibung oder Euthanasie schienen weitgehend tabu zu sein.

b. Umschwung seit den siebziger Jahren und Situation am Ende des 20. und am Beginn des 21. Jahrhunderts

Erst ab Anfang der siebziger Jahre geht die Schere auseinander zwischen dem, was Christen und dem, was Nichtchristen zu medizinisch-ethischen Handlungsweisen meinen. Wenn ich recht sehe, begann es mit dem Thema der Abtreibung.

Heute, 40 bis 50 Jahre später, kann von einem Konsens zwischen dem Ethos der Christen einerseits und demjenigen der Nichtchristen andererseits in der Medizinischen Ethik kaum noch die Rede sein. Nicht nur wird das Thema Abtreibung kontrovers gesehen, sondern zunehmend auch Themen wie Euthanasie und Themenkomplexe wie gentechnologische Forschungsprojekte oder Praktiken der Fortpflanzungsmedizin.

Inzwischen ist es in Deutschland gesetzlich erlaubt, mit „überzähligen“ Embryonen, also mit Embryonen, die im Zusammenhang mit der IVF und der anschließenden Krykonservierung entstanden sind, Forschungen durchzuführen (griech.: Kryos, Kälte, Eis, Frost, das Eingefrieren der Embryonen erfolgte bei -196 Grad C). Sogar die Versicherung, es sei strikt abzulehnen, Menschen zu klonen, klingt heute eher als eine beschwörende Formel denn als Klarstellung einer unter keinen Umständen zu überschreitenden ethischen Grenze.

Tatsächlich sind mittlerweile nicht nur Stimmen laut geworden, die ein Klonen von Menschen vertreten, wenn man auf diese Weise transplantierbare Organe erzeugen könne („der Klon als menschliches Ersatzteillager“), sondern ein italienischer Arzt behauptete inzwischen, bereits Menschen geklont zu haben.

Gründe für die Veränderungen im Bereich der Medizinischen Ethik

Häufig führt man die Veränderungen im Bereich der Medizinischen Ethik darauf zurück, dass man sagte: Früher sei die medizinisch-technische Entwicklung noch nicht so weit vorangeschritten. Der Grund, warum man sich früher mit so vielen Fragen nicht herumzuquälen brauchte, sei einfach der gewesen, das die medizinische Technik noch nicht so weit war. In diesem Zusammenhang weist man vor allem auf den gesamten Bereich der Biotechnologie und die Fortpflanzungsmedizin hin.

Man sagt, über moralische Fragen, wie zum Beispiel über die Frage, ob es erlaubt sei, in Keimbahnzellen einzugreifen, ob man das menschliche Genom analysieren dürfe oder ob man im Fall von Unfruchtbarkeit eine In-vitro-Fertilisation (IVF) durchführen dürfe, brauchte man sich bis vor kurzem schon deswegen keinerlei Gedanken zu machen, weil man derartiges gar nicht technisch bewerkstelligen konnte.

Ferner warf man die Frage auf, ob die folgende Grundregel überhaupt noch praktikabel sei: „Es ist dem Arzt geboten, menschliches Leben zu erhalten, zu bewahren und zu verlängern, wo und wann das sinnvoll ist“. Muss nicht angesichts der gewaltigen Möglichkeiten, die uns durch die medizinische Technik gegeben worden sind, die Grundregel folgendermaßen geändert werden: „Es ist dem Arzt geboten, menschliches Leben möglichst überall und zu jeder Zeit zu erhalten, zu bewahren und zu verlängern.“ Ich denke, es ist offensichtlich, dass diese so formulierte neue Grundregel zu einer kategorial neuen Ethik führen muss, etwa im Blick auf die Euthanasie.

Das eigentliche Problem: das neuzeitliche Autonomieverständnis

Was ist zu dieser Argumentationsführung zu sagen? Es ist unbestritten, dass durch die Technik neue Probleme aufgetreten sind.
Nicht zuletzt sind auch neue ethische Fragen aufgebrochen.

Aber nach meiner Überzeugung ist es nicht richtig, dass die zunehmende technische Macht die Kernursache für die Krise in der Medizinischen Ethik ist oder gar für den Kollaps in der Medizinischen Ethik verantwortlich ist. Seit den 60er Jahren schritt nämlich nicht nur die technische Entwicklung rapide voran, sondern es veränderte sich auch das Denken in der Gesellschaft im allgemeinen und im besonderen in der Medizin einschneidend.

Am greifbarsten ist dieses wohl beim Thema der Abtreibung. Man fing an, über das ungeborene Leben im Mutterleib anders zu denken. Bis dahin war die Abtreibung verboten. Sie galt als Tötungsakt. Dann interpretierte man plötzlich die Abtreibung als ein Zeichen der Emanzipation der Frau.

Auch wenn bis heute ein Großteil der Ärzteschaft und des Pflegepersonals in Deutschland Abtreibung für sich persönlich ablehnen und nur deswegen bereit sind, derartige Eingriffe durchzuführen, weil die Gesellschaft es halt so wolle, wird man nicht übersehen können, dass – mit welchen Vorbehalten auch immer - viele Ärzte und Pflegekräfte bereit sind, Abtreibung zu akzeptieren, und zwar obwohl heute die Fakten über das ungeborene Leben besser zugänglich sind (Ultraschall, Sonographie) als noch vor 40 Jahren.

Heute kann man nicht mehr ernsthaft bestreiten, dass das ungeborene Leben ein Mensch ist, in dem alle Anlagen vorhanden sind. Darum lautet meine These: Der Kollaps in der Medizinischen Ethik ist keineswegs nur und keineswegs vor allem eine technische Angelegenheit, sondern wir haben es hier primär mit einem geistig-moralischen Problem zu tun. Der sich im Geistigen vollziehende Umbruch ist vermutlich am besten nachvollziehbar an dem inzwischen in der Medizinischen Ethik übermächtigen Begriff der „Autonomie“. Denn nun bewegte man sich in einem Denkraster, in dem die Autonomie den zentralen Platz eingenommen hatte.

Man argumentierte ungefähr folgendermaßen: Wir leben in einer pluralistischen Gesellschaft, in der alle möglichen Auffassungen und Überzeugungen nicht mehr erzwungen werden können und folglich auch nicht mit Sanktionen durchgesetzt werden können. Früher war es möglicherweise vorstellbar, dass man jemand anderem eine bestimmte Moral auferlegen konnte. Aber heute funktioniere das nicht mehr. Denn nicht nur die Zeit der Religionskriege sei vorbei, sondern auch die Zeit, in der man einem anderen eine bestimmte Moral überstülpen könne. Sowohl Religion als auch Moral seien zur Privatsache geworden.

Zur Untermauerung für diese Argumentation weist man darauf hin, dass bestimmte sexuelle Verhaltensweisen aus der öffentlichen Moral herausgenommen und als privat deklamiert wurden: Ob man heiraten will oder ob man ohne Trauschein zusammenwohnen will, ob man in einer heterosexuellen oder in einer homosexuellen Weise zusammenleben möchte, solle jeder selbst entscheiden. Da habe niemand einem anderen hineinzureden.

Entsprechend argumentierte man beim Thema Abtreibung. Auch diese Frage solle die Frau allein entscheiden („Ob Kinder oder keine entscheiden wir alleine“). Es sei ihre Privatangelegenheit, ob sie das Kind wolle oder nicht. Das Umgekehrte gelte auch: Wenn ein kinderloses Ehepaar unbedingt ein Kind haben möchte, dann könne das betreffende Paar erwarten, dass die Reproduktionsmedizin die erforderlichen Mittel und Möglichkeiten bereitstellt.

Auch in anderen medizinischen Bereichen war diese Gedankenführung zu vernehmen: Wenn jemand lebensmüde sei und von der Bühne des Lebens abtreten wolle, habe man diese Entscheidung zu respektieren. Gegebenenfalls sei man sogar verpflichtet, ihm bei seiner Entscheidung behilflich zu sein: Euthanasie, Tötung auf Verlangen, Sterbehilfe geraten damit in den Bereich des Möglichen.

Kurzum: 

Das gegenwärtige Denken des Menschen beruht auf der Autonomie bzw. auf der Selbstbestimmung des einzelnen. Die Person, die sich für eine Abtreibung, oder für die Fortpflanzungsmedizin oder für die Euthanasie stark macht, betont als oberstes Prinzip die Autonomie.

In dem hier zur Verhandlung stehenden Kontext ist es wichtig zu erkennen, dass das Prinzip der Autonomie den Normen des Hippokratischen Eides vorgeordnet ist. Die Autonomie hat gegenüber dem Hippokratischen Eid, also gegenüber den Prinzipien des Heilens und des Nicht-Schadens, sowie gegenüber dem christlichen Prinzip des Barmherzigkeit-Erweisens den Vorrang.

Beurteilung des neuzeitlichen Autonomieverständnisses

Wie haben wir diese Vorordnung des Autonomieverständnisses zu bewerten?
Zunächst liegt es nahe, der Autonomie des Individuums den zentralen Platz im Gesundheitswesen zuzuerkennen. Andernfalls müsste man sich auf die Gegenfrage gefasst machen: Wem denn sonst? Soll etwa der Staat bestimmen, was gut für mich ist? Oder soll es eine Partei tun, oder ein Arzt? Wenn ja, mit welchem Recht? Gleichwohl möchte ich ein Vierfaches gegen die Vorordnung des Autonomieprinzips im Gesundheitswesen vorbringen.

a. Verzerrte Wahrnehmung der Situation des Patienten

Als erstes weise ich darauf, dass das Primat der Autonomie(idee) des Patienten die Beziehung zwischen Arzt und Patient nur sehr verzerrt wiedergibt. Die Aussage, der Patient habe ein Recht darauf, einem operativen Eingriff zu widersprechen, darf unsere Augen nicht davor verschließen, dass eine große Anzahl von Patienten gerade wegen ihrer Krankheit, also wegen der Situation, die sie dazu veranlasst hat, zum Arzt zu gehen oder sich ins Krankenhaus einliefern zu lassen, alles andere als autonom ist. Vielmehr fühlen sie sich massiv abhängig von anderen. Falls man in diesem Zusammenhang den Begriff der Autonomie überhaupt verwenden möchte, könnte man sagen, dass der Heilungsprozess für den Patienten eine Art Wiederherstellung der Autonomie bedeutet.

Wenn man den Begriff der Autonomie des Patienten für die zentrale Norm in der medizinischen Ethik hält, bekommt die Beziehung zwischen dem Arzt und dem Patienten den Charakter eines Vertrages mit gegenseitigen Rechten. Aber ein Vertrag zwischen Arzt und Patient ist das Verhältnis zwischen diesen beiden nur in einer sehr formalen Hinsicht.

In Wahrheit hat diese Beziehung eine ganz andere Qualität. In erster Linie ist es eine Vertrauensbeziehung, in der sich der Patient zwar dem Arzt oder dem Pflegepersonal nicht ausliefert, aber dennoch Vertrauen dem Arzt/Pflegepersonal entgegenbringt, wobei er hofft, dass der Arzt das Wohl seines Patienten im Auge hat.

Das Autonomie-Modell stammt aus der Menschenrechtsbewegung. Es passt nur sehr begrenzt auf die spezifische Beziehung zwischen einerseits dem Arzt/ Pflegepersonal und andererseits dem Patienten. Der Kranke, der Heilbedürftige ist keine Monade, die dem Arzt als Vertragspartner entgegentritt. Eher wird man diese Beziehung als einen Bund qualifizieren. Tatsächlich wird heute bereits von humanistischen Ethikern bestritten, dass man den Begriff der Autonomie als hermeneutischen Schlüsselbegriff für die Beziehung Arzt - Patient fassen darf.

b. Die Privatisierung ist kein Lösungsweg

Ein weiterer Einwand gegen das Primat des Begriffs der Autonomie im Gesundheitswesen lautet: Wenn alle möglichen Entscheidungen, wie es heute zu beobachten ist, privatisiert werden, so dass selbst Fragen über Leben und Tod denken wir an Abtreibung oder Euthanasie in die individuelle Entscheidung des einzelnen gelegt werden, werden unbestritten solche Fragen aus der öffentlichen Debatte ausgeklammert. Der Staat hätte dann lediglich die Aufgabe, darauf zu achten, dass Handlungsweisen wie Abtreibung oder Euthanasie sorgfältig, vorsichtig und umsichtig durchgeführt werden.

Aber, und das ist m.E. das Entscheidende: Man hört dann auf, in einer Gesellschaft über das „Ob“ zu diskutieren: also ob Abtreibung, ob Euthanasie/-Sterbehilfe überhaupt statthaft sind. Selbstverständlich ist es möglich, jede ethische Diskussion dadurch abzubrechen, dass man die Entscheidungsfreiheit des einzelnen betont, dass man auf den Pluralismus, auf die multikulturelle Situation unserer Gesellschaft verweist.

In diesem Fall würde man die Medizinische Ethik auf Anstandsregeln und Sorgfaltsregeln einengen, also auf Fragen wie: Gehen wir im Krankenhaus nett miteinander um? Es ist jedoch massiv zu bezweifeln, ob es eine Gesellschaft auf die Dauer ertragen kann, wenn Fragen über Tod und Leben in das Ermessen des einzelnen gestellt werden und damit aus der Frage nach Recht und Unrecht ausgeklammert werden.

c. Intolerante Toleranz

Ich nenne noch einen dritten Kritikpunkt, der gegen eine auf der Autonomie des einzelnen beruhenden Medizinischen Ethik anzuführen ist.

Die Toleranz, die in einer pluralistischen Gesellschaft auch im Blick auf den medizinisch-ethischen Diskurs propagiert wird, ist m E. keineswegs so tolerant, wie immer wieder gern behauptet wird. Niemand wird zwar die Forderung kritisieren, dass der Arzt zu einem Gespräch bereit sein muss und dass er den Gesprächspartner respektieren muss. Aber wie verhält es sich umgekehrt mit diesem Respekt, wenn jemand die Feststellung trifft, es habe keinen Sinn, dass Menschen an einer Debatte teilnehmen, die bestimmte Überzeugungen als heilig, als ein Tabu ansehen.

Dürfen Intuitionen, die wir nicht näher begründen können, dürfen Lebensanschauungen, auf wenn sie durch andere nicht geteilt werden, eine Rolle in diesen Diskussionen spielen oder nicht? Würde man Leute von einer Debatte ausschließen, die bestreiten, dass ihr Glaube nur eine Art Überbau ist, dann wäre dieses ein sehr fragwürdiger Pluralismus.

d. Grundlage für der Ethik ist nicht die Autonomie, sondern die Gebote Gottes

So sehr ich diese drei Kritikpunkte gegen das Primat des Autonomiedenkens im Gesundheitswesen für zutreffend halte, vor allem ist der Autonomiegedanke deswegen abzulehnen, weil er Gottes Offenbarung widerspricht, die wir in der Heiligen Schrift empfangen haben.

In den ersten Kapiteln des Römerbriefes weist uns die Heilige Schrift darauf hin, dass der Mensch nicht autonom ist, sondern Gott verantwortlich ist. Das von Gott gegebene Gesetz gilt für alle Menschen. Aus diesem Grunde werden alle Menschen von Gott auch einmal zur Rechenschaft gezogen. Wenn wir in den medizinischen Fragen nicht in die Irre gehen wollen, sondern einen festen Grund haben wollen, dann dürfen wir nicht bei uns anfangen, bei dem was wir wollen.

Wir müssen also bestreiten, dass die Autonomie Basis für das menschliche Handeln ist. Vielmehr haben wir mit der Offenbarung Gottes zu beginnen, und zwar so wie wir diese in der Heiligen Schrift vorfinden. Nur hier können wir eine feste Grundlage für die Ethik im allgemeinen und für die Medizinische Ethik im besonderen finden.

Biblische Grundlegung der Medizinischen Ethik

Für die Gestalt der Medizinischen Ethik ist das Doppelgebot der Liebe von großer Bedeutung, also: Gott lieben und den Nächsten wie uns selbst. Was das konkret bedeutet, kann an der Geschichte vom Barmherzigen Samariter anschaulich werden.

Für die Grundlegung der Christlichen Ethik ist die Gottebenbildlichkeit des Menschen von Bedeutung (1.Mos. 9,6).

Wer Menschenblut vergießt, dessen Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn im Bild Gottes hat Er den Menschen gemacht.

Was für die Christliche Ethik im allgemeinen gilt, gilt für die Medizinische Ethik im besonderen: Die Gottebenbildlichkeit des Menschen ist ein entscheidender Zugang für eine christliche Grundlegung der Medizinischen Ethik. Mit der biblischen Aussage, dass der Mensch im Bild Gottes geschaffen ist, wird sowohl der hohe Wert als auch die große Verantwortung des Menschen zum Ausdruck gebracht. Nicht zuletzt bringt die Aussage, der Mensch sei im Bild Gottes geschaffen, zum Ausdruck, dass der Mensch in Beziehungen lebt.

Für die Grundlegung einer Medizinischen Ethik erscheinen drei Relationen von Bedeutung:

a. Der Mensch als Bild Gottes steht in Beziehung zu Gott

Erstens meint das Bild-Gottes-Sein, dass der Mensch in einer Beziehung zu seinem Schöpfer, also zu Gott steht. Dieses gilt selbst dann, wenn der Mensch nichts von dieser Beziehung zu Gott wissen will. Trotzdem gilt: Jeder Mensch ist von Gott geschaffen und von ihm abhängig.

Wer diese fundamentale Beziehung im Blick auf die Medizinische Ethik konkretisieren möchte, tut gut daran, nicht den Begriff der Autonomie oder den Begriff der Selbstverfügung in den Mittelpunkt zu stellen, sondern unsere Verantwortung gegenüber Gott zentral zu stellen. Wir Menschen sind Gott gegenüber für unser gesamtes Tun und Lassen verantwortlich, also auch für unser Tun und Lassen im medizinischen Feld. Selbstverständlich handeln Ärzte gemäß hier ihrer Sachkenntnis. Aber der Bezugsrahmen ihres Handelns ist das, was Gott in seinem Wort sagt.

b. Der Mensch als Bild Gottes steht in Beziehung zu seinem Nächsten

Zweitens meint Im-Bild-Gottes-geschaffen-zu-sein, dass der Mensch in eine Beziehung zu anderen Menschen tritt. So darf ich wissen: Wenn ich im Bild Gottes geschaffen bin, ist es auch mein Nächster. Und darum gilt das Wort des Herrn: „Was ihr wollt, dass euch die Menschen tun, tut ihr ihnen ebenso“ (Mt. 7,12).

Diese Überzeugung kann zu Schwierigkeiten führen. Denn nicht selten trifft man in seiner ärztlichen Praxis Menschen an, bei denen es schwer fällt, sie als Bild Gottes anzusehen. Denken wir an Menschen, die massiv leiden oder dement sind. Aber Christen dürfen sich dann an die Barmherzigkeit erinnern, die Jesus Christus für die Besessenen hatte, für die Gelähmten, Aussätzigen, Blinden und Tauben. Das waren alles Menschen, die sich nach dem Urteil ihrer Zeitgenossen unter dem Maß des Menschseins befanden.

Weil Christus sich solcher Menschen annahm, glauben Christen, dass kein Mensch durch den Boden des Menschseins sinken kann: Wie kaputt auch immer ein Mensch ist, weil er im Bild Gottes geschaffen ist, kümmern wir uns um ihn.

Andererseits aber - das merke ich an dieser Stelle nur kurz an - sind Christen nicht einem abstrakten Prinzip der absoluten (!) Ehrfurcht vor dem Leben verantwortlich, sondern sie sind einem Gott Rechenschaft schuldig, der das Leben schenkt und der es auch wieder nimmt.

c. Der Mensch als Bild Gottes ist berufen zu pflegen und zu heilen

Drittens weise ich auf noch einen Aspekt des Bild-Gottes-Seins, der für die Medizinische Ethik von Bedeutung ist.

Aus den ersten Kapiteln der Heiligen Schrift erfahren wird, dass der Mensch gerufen ist, die Erde zu kultivieren, zu bebauen und zu bewahren (1.Mos. 1,28; 2,15). Dem Menschen ist die Aufsicht über die Schöpfung anvertraut. Diese Tätigkeit umfasst auch den Bereich der (bio)medizinischer Forschungen. Dabei lassen sich vier Aspekte unterscheiden, nämlich:

(1.) arbeiten, (2.) heilen, (3.) beschirmen und (4.) bewahren.

Dazu im einzelnen folgendes:

  1. Wir sind dazu gerufen arbeitend / bearbeitend tätig zu sein. Im Blick auf den medizinischen Bereich heißt das: Forschen ist erlaubt, um auf diese Weise tiefer in die Geheimnisse des menschlichen Lebens einzudringen.
  2. Nach dem Sündenfall, geht es auch darum, die Folgen des Sündenfalls zu lindern. So sind wir gemeinsam gerufen, heilend tätig zu sein. Dieses schließt meiner Überzeugung nach auch die somatische Gentherapie nicht aus, sofern es darum geht, genetisch diagnostizierte Abweichungen zu korrigieren.
  3. Wir dürfen beschirmend tätig sein, so dass das unserer Sorge anvertraute Leben erhalten bleibt. Dieses Kriterium ist der Maßstab für die pflegerische Tätigkeit. Dieses Kriterium gibt übrigens auch die Grenze an im Blick auf Experimente mit Menschen.
  4.  Wir dürfen bewahrend tätig sein. So sehr wir dazu gerufen sind, dass nach dem Sündenfall die uns anvertraute Schöpfung geheilt werden darf, wir sind nicht dazu berufen, sie zu verändern. Wir dürfen nicht in die Schöpfung einbrechen! Das schließt zum Beispiel gentechnologische Eingriffe in die Keimbahn des Menschen aus.

Es konnte und sollte nicht Aufgabe dieses Vortrages sein, auf Einzelfragen, die heute in der Medizinischen Ethik aktuell sind, einzugehen. In meinem zweiten Vortrag werde ich das hier Dargelegte anhand eines Themas zu vertiefen suchen, nämlich anhand des Themas der Euthanasie, der Tötung auf Verlangen, Sterbehilfe.

In diesem Vortrag ging es mir um das Finden einer Grundlegung für das ärztliche Handeln.


Leben und Sterben in Deutschland 2021

Leben und Sterben in Deutschland 2021

– Gedanken zu einer paradoxen Entwicklung

Leben – sterben. Leben schützen – töten. Ja, dies sind wuchtige Begriffe und zu allen ist der Mensch in der Lage. Was aber nicht in seiner Hand liegt, ist das Erschaffen von Leben. Wir können uns äußerste Mühe geben und ideale Voraussetzungen dafür organisieren, dass Leben entsteht, aber es selbst produzieren, das können wir nicht!

Heute, im Jahr 2021, sollte uns durch das Aufeinanderprallen der Diskussion um die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe, die vielen Abtreibungen und die alles bestimmenden Corona-Politik der Konflikt zwischen Leben und Sterben bewusster sein denn je. Möglicherweise sind wir persönlich davon betroffen.

Seit vielen Monaten grassiert das Corona-Virus auf der ganzen Welt. Es hallt immer wieder der Ruf nach dem Schutz der Risikogruppen, also älterer und vorerkrankter Personen, durch unser Land, der zu entsprechenden Impfreihenfolgen geführt hat und das Besuchen alter und kranker Menschen in Pflegeheimen und Krankenhäusern deutlich erschwert bis zeitweise verbietet (Stand Mai 2021).

Jene Menschen sollen auf Kosten der Lebensqualität, die häufig insbesondere durch soziale Kontakte entsteht, vor dem Tod durch eine eventuelle Corona-Infektion geschützt werden.

Durch den momentan herrschenden Teil unserer Regierung mittels Verordnungen wird damit ein eindeutiges NEIN zum vorzeitigen, coronabedingten Tod der Alten und Kranken ausgesprochen.

Darüber, inwiefern die betroffenen Personengruppen damit einverstanden sind, gibt es in den gängigen Medien wenig zu lesen. Es könnte daran liegen, dass diese Menschen aufgrund ihres körperlichen und auch geistigen Zustandes sehr eingeschränkte Möglichkeiten haben, sich öffentlich zu äußern. Der Grad ihrer Selbstbestimmung ist besonders mit Blick auf die Pflegeheimbewohner häufig gering.

Etwas Einsicht in die Situation geben die Berichte über das Seniorenzentrum Mühlehof in Steinen (Baden-Württemberg), wo den Senioren trotz Impfung und Testen das gemeinsame Mittagessen verboten wurde, bis das Pflegeheim nach vielem Hin und Her vor das Bundesverfassungsgericht zog (vgl. Artikel „Corona-Isolation und Einsamkeit aber keine Lockerung in Heimen“ vom 22.03.2021 und „Geimpfte Seniorenheim-Bewohner dürfen bald wieder gemeinsam essen“ vom 13.04.2021, www.swr.de).

Während nun alte und kranke Menschen fleißig vor dem Sterben bewahrt werden sollen, zeigt die Zahl von knapp 100.000 Abtreibungen im Jahr 2020 in Deutschland (vgl. www.destatis.de) das eindeutige JA zum Tod von ungeborenem Leben. Das Recht auf Selbstbestimmung der Schwangeren wiegt juristisch inzwischen mehr und rechtfertigt den Tod des Kindes. Nach dem Willen des Kindes kann faktisch nicht gefragt werden, woraus sich für das Kind ein Grad der Selbstbestimmung gleich null ergibt. Kurz und knapp resultiert daraus: Keine Selbstbestimmung – kein Recht auf Leben.

Das Herumreiten auf der Selbstbestimmung führt direkt zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. Februar 2020, wo das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe aufgehoben wurde. Das Verbot schränke das Grundrecht der freien Persönlichkeitsentfaltung ein, die auch das Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasse. Daraufhin änderte die Bundesärztekammer ihre Berufsordnung, die bisher ein Verbot der Suizidbeihilfe vorsah. Wer sich selbst töten möchte, meist aufgrund einer schweren Erkrankung, die mit Leid verbunden ist, und dies über einen längeren Zeitraum wünscht und dabei selbstbestimmt ist, darf ab jetzt auf geschäftsmäßige Hilfe dabei hoffen. Man findet hier also ein ausdrückliches JA zum Tod von kranken und leidenden und damit einhergehend auch oft älteren Menschen.

Etwas überspitzt lässt sich Folgendes festhalten: Ob selbstbestimmt oder nicht, an einer Corona-Infektion darf nicht gestorben werden. Auch mit 90 Jahren und hochgradiger Demenz muss man auf Lebensqualität zugunsten von Lebenslänge verzichten. Wer das Vorrecht des Selbstbestimmtseins hat, der hat die Möglichkeit sich selbst sogar mit geschäftsmäßiger Hilfe zu töten oder ungeborenes Leben zu vernichten. Es klingt paradox, entspricht aber unserem Zeitgeist und der aktuellen Rechtslage.

Das Gut der Selbstbestimmung wird höhergestellt als das Gut des Lebens. Und wer selbstbestimmt ist, der darf entscheiden, welches Leben er als würdig oder unwürdig empfindet, sei es das eigene Leben oder das ungeborene Leben. Hier finden wir zwei falsche Annahmen, und zwar, dass der Mensch selbst einem Leben Würde geben kann und einem Leben Würde absprechen kann. Der Mensch kann kein Leben machen, Gott ist es, der das Leben erschafft und somit auch derjenige, der dem Leben die Würde verleiht (vgl. Psalm 8). Selbstbestimmung ist in dieser Hinsicht die Auflehnung gegen Gott, indem sich der Mensch erhebt und Entscheidungen treffen will, die ihm nicht zustehen – unabhängig davon, ob das einzelne Individuum an Gott glaubt oder nicht.

Hinter dem Wunsch, sein Leben vorzeitig selbst zu beenden und Suizidbeihilfe in Anspruch zu nehmen, steckt häufig eine weitere falsche Annahme: Nach dem Tod wird alles besser, beziehungsweise ist das Leid vorbei. Die Bibel macht deutlich, dass dies nur für die Menschen gilt, die an Gott glauben und durch Jesus Christus Vergebung bekommen haben (vgl. Joh 3,16).

Treffen wir als Christen auf Menschen, die davor stehen sich selbst das Leben zu nehmen, dürfen wir sie nicht verurteilen, sondern sollten ihnen den wahren, wunderbaren Weg aus dem Leid in eine herrliche Ewigkeit aufzeigen. Denn Jesus Christus verspricht uns:

„Kommt her zu mir alle, die ihr mühselig und beladen seid, so will ich euch erquicken!“

Mt 11,28

An die Stelle von töten und sterben kann ewiges Leben rücken, welches der Mensch nicht machen kann, das er aber dankend annehmen darf.

Dr. med. M. Pankratz

Assistenzärztin in Elternzeit

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Leben und Sterben in Deutschland 2021
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Kultur des Todes - Euthanasie auf dem Vormarsch

Kultur des Todes - Euthanasie auf dem Vormarsch

Der Trend geht von der "Tötung auf Verlangen" hin zur "Tötung ohne Verlangen". Die Bibel aber schenkt eine Hoffnung, die über den Tod hinausgeht.

Veröffentlicht in factum 02/22

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Kultur des Todes - Euthanasie auf dem Vormarsch
Veröffentlichung in factum 02/2022
Der Trend geht von der "Tötung auf Verlangen" hin zur "Tötung ohne Verlangen". Die Bibel aber schenkt eine Hoffnung, die über den Tod hinausgeht.
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