Wer möchte ich sein? Der Angriff auf die Identität

Mit Sicherheit hat sich jeder Mensch schon einmal die Frage gestellt: Wer möchte ich sein? Woher komme ich, wohin gehe ich? Und was ist der Sinn des Lebens? Die meisten Menschen versuchen den Sinn ihres Lebens durch Erfahrungen und Emotionen zu finden. Die einen sehen ihn im Sport und in hartem Training, manche in der Musik, die anderen meinen ihn auf Weltreisen oder in spirituellen Begegnungen zu entdecken. Die Frage nach dem Sein ist in jeder unserer Lebensphasen präsent. Die Rahmendaten unserer menschlichen Existenz sind offenkundig: Name, Beruf, Alter, Herkunft et cetera. Auf Grundlage dieser biografischen Säulen können wir uns der Frage nach dem Sinn unseres Lebens überhaupt nähern. Diese mit der Geburt festgeschriebenen (zum Beispiel der Name) oder dem zeitlichen Wandel unterliegenden Faktoren (zum Beispiel das Alter) sind fundamental für die Identitätsfindung. Doch was ist, wenn diese biografische Identität zerstört wird? Wenn wir uns an bisher festgeschriebenen Tatsachen nicht mehr festhalten können? Wenn wir in eine Sinnkrise geraten? Am 12. April 2024 ist eine dieser identitätsbildenden Konstanten mehr denn je attackiert worden: das Geschlecht.

1. Die Entpathologisierung der Transmedizin

Seit 2018 ist es im Rahmen der sozialen Transition möglich, dass geschlechtsdysphorische Personen durch ein ärztliches Attest nach § 45b des Personenstandgesetzes einen gegengeschlechtlichen Namen beim Standesamt wählen durften. Im ICD-10 kann die Diagnose der Geschlechtsdysphorie (F64.0) gestellt werden, wenn der geschlechtydysphorische Zustand für mindestens 3 bzw. 6 Monate anhält und mit einem Leidensdruck einhergeht. Im neuen ICD-11 wird die Diagnose unter dem Begriff „Geschlechtsinkongrenz“ (HA60.0) geführt, um den semantischen Anschein zu erheben, dass das biologische und das empfundene Geschlecht wirklich inkongruent zueinander seien. Im Vergleich zum biologischen Geschlecht sind Gefühle jedoch wandelbar, wie es auch eine Metaanalyse von Dr. James Cantor zeigt: 60—90 % der geschlechtsdysphorischen Kinder nahmen ihr ursprüngliches Geschlecht im Erwachsenenalter wieder an. Dies widerspricht der derzeitigen Theorie der Gesetzgeber, die von einem anhaltenden, seit Geburt oder Kleinkindalter angelegten Gefühl ausgehen, sich im falschen Körper zu befinden.

Wie bereits erwähnt, findet ein sprachlicher Wandel von „Dysphorie“ (griechisch: schwer zu ertragen) zu „Inkongruenz“ (lateinisch: nicht übereinstimmend) statt.
Der Begriff Geschlechtsdysphorie oder Geschlechtsidentitätsstörung markiert den Krankheitsaspekt der Diagnose. Man distanziert sich von der Dysphorie als Affektstörung und lässt das Empfinden, biologisches und gefühltes Geschlecht passten nicht zusammen, als festgesetzte Tatsache gelten. Die Diagnose der Geschlechtsinkongruenz wird im ICD-11, der zwar 2022 von der WHO eingeführt wurde, aber noch nicht vollständig übersetzt und bis dato in Deutschland gültig ist, in einem dafür eigens geschaffenen Kapitel namens „Zustand mit Bezug zur sexuellen Gesundheit“ verzeichnet. Die Diagnose der Geschlechtsdysphorie war im ICD-10 hingegen unter F64.0, den psychiatrischen Erkrankungen, gelistet. Mit der Neueinordnung der Begrifflichkeiten findet schlussendlich eine Entpathologisierung der Diagnose und damit eine Annäherung an den Normalzustand, an den physiologischen Zustand, statt. Dieser soll fortan nicht mehr als männlich oder weiblich gelten, sondern abhängig von Gefühlen geändert oder gar offengelassen werden können.

Doch nicht nur der ICD-11 bringt medizin-ethnische Umbrüche mit sich, auch der Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag soll zukünftig mehr Freiheit eingeräumt werden.

2. Das Selbstbestimmungsgesetz

Mit Beschluss des Selbstbestimmungsgesetzes am 12. April 2024 hat der Deutsche Bundestag verfügt, dass geschlechtsdysphorische Kinder und Jugendliche ab dem 1. November 2024 per Selbsterklärung einmal pro Jahr ihr Geschlecht beim Standesamt ändern lassen können, ohne dass es einer ärztlichen oder psychologischen Einschätzung bedarf. Bei Kindern unter 14 Jahren dürfen die Sorgeberechtigten den Antrag stellen, das Kind muss beim Behördengang lediglich anwesend sein. Sollten die Eltern dem Wunsch des Kindes nach Änderung des Geschlechtseintrags nicht nachkommen, kann ein Familiengericht involviert werden, das nach dem Kindeswohl entscheidet. Ab dem Alter von 14 Jahren kann der Jugendliche eigenständig agieren, ohne dass es einer Einwilligung der Eltern bedarf. Die ersten Anträge dürfen ab dem 1. August 2024 gestellt werden. Beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) heißt es dazu: „In der Erklärung hat die antragstellende Person zu versichern, dass die beantragte Änderung ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht und ihr die Tragweite der durch die Erklärung bewirkten Folgen bewusst ist.“ Dabei zeigen Studien sehr eindrücklich: Hat ein Kind die soziale Transition vollzogen, folgt meistens auch die medizinische Transition inklusive Pubertätsblockade, Hormonersatztherapie und geschlechtsangleichender Operationen. Die lebenslangen Konsequenzen einer Transition sind für Kinder und Jugendliche kaum zu überblicken. Das neue „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)“, wie es offiziell heißt, lädt die verwirrten Kinder ein, ihr biologisches Geschlecht ohne juristische, medizinische und behördliche Hürden aufzugeben und ist damit in der Verharmlosung der Konsequenzen einer Transition kaum zu übertreffen. Nie zuvor gab es ein vergleichbares Ereignis in der deutschen Rechtsprechung, bei dem identitätsbildende Konstanten wie der Name oder das Geschlecht durch „Erklärung mit Eigenversicherung“ geändert werden konnten.

Als Argument für die Transition wird oft angeführt, dass die Betroffenen schließlich im falschen Körper geboren seien und sich dieses Leben im falschen Geschlecht ja nicht ausgesucht hätten. Das stimmt auch, denn niemand kann sich sein biologisches Geschlecht aussuchen, da es mit Verschmelzung von Eizelle und Spermium festgelegt ist. Die Behauptung, dass psychische Erkrankungen oder Suizidgedanken die Folge wären, wenn man die Personen nicht im empfundenen Geschlecht leben lässt, ihnen also die Transition ermöglicht, lässt sich mit zahlreichen Studien entkräften. 71 — 89 % der Jugendlichen sind bereits vor der Diagnose Geschlechtsdysphorie psychisch vorerkrankt. , Die meisten leiden unter Angststörungen und Depressionen. In einer Befragung von Eltern mit geschlechtsdysphorischen Kindern gaben 45 % der Eltern an, selbstverletzendes Verhalten bei ihrem Kind bemerkt zu haben, bevor es den Wunsch nach Transition äußerte. Zudem erleben geschlechtsdysphorische Jugendliche mit 97,5 % signifikant mehr Gewalt in ihrer Kindheit als die durchschnittliche Bevölkerung. Forscher gehen davon aus, dass frühe Bindungstraumata ein wesentlicher Faktor für die Entstehung einer Geschlechtsdysphorie sind. Ferner bestätigen zahlreiche Studien, dass die Raten an Depressionen und Suizidversuchen eben nicht durch ein Leben im anderen Geschlecht beseitigt werden, sondern massiv ansteigen. ,

Einhergehend mit der Änderung des Geschlechtseintrages kann in Zukunft auch ein Bußgeld verhängt werden, wenn man eine Transgender-Person mit ihrem „alten“ Vornamen anspricht. Gerade als Christen, die wir uns zu Gottes Schöpfungsordnung bekennen und dem Zeitgeist nicht beugen wollen, stellt uns dies vor neue Herausforderungen. Wenn man sich weigert, eine Person mit ihrem gegengeschlechtlichen Namen anzusprechen, kann ab dem 01. November „auf Grundlage des Gesetzes […] ein Bußgeld verhängt werden, wenn jemand die Änderung des Geschlechtseintrags von transgeschlechtlichen, nichtbinären oder intergeschlechtlichen Personen gegen deren Willen offenbart und dadurch die betroffene Person absichtlich schädigt“. Wer zukünftig eine männlich anmutende Person mit einem männlichen Vornamen anspricht, kann also damit rechnen, ihre Persönlichkeitsrechte zu verletzen und mit einer Geldstrafe belangt zu werden.

3. Die neue Leitlinie zur Geschlechtsdysphorie

Im März dieses Jahres wurde nach 7 Jahren Formulierungs- und Konsensarbeit die neue Leitlinie zur Geschlechtsinkongruenz vorgestellt. Sie proklamiert, dass psychische Erkrankungen eindeutig die Folge und nicht die Ursache von Geschlechtsdysphorien seien. Dabei wird sich auf 27 Fachgesellschaften und 2 Vertretungsorganisationen berufen. Eine davon ist die World Professional Association for Transgender Health (WPATH), die von mehreren Ländern, u. a. Schweden, als transaktivistische Lobbyorganisation eingestuft wird.
Ursprünglich war die neue Leitlinie als S3-Leitlinie angesetzt, sodass über 50 % der Empfehlungen evidenzbasiert hätten sein müssen. Es konnte jedoch nur eine S2k Einstufung erreicht werden. Diese Einordnung erhält eine Forschungsarbeit, wenn ihre Ergebnisse lediglich auf Konsens und nicht auf evidenzbasierten Studien basieren. Eine „systematische Recherche, Auswahl und Bewertung wissenschaftlicher Belege (Evidenz) zu den relevanten klinischen Fragestellungen“ wäre bei der Einstufung S2e erforderlich gewesen, die die Leitlinie ebenfalls verfehlte. Die sogenannten Experten räumen ein: „Es liegen derzeit noch wenige randomisiert kontrollierte Studien vor. Die Evidenz verbessere sich aber stetig.“
Eine „erbärmlich unzureichende“ Datenlage stellt auch Dr. Hillary Cass in ihrem 388-seitigen Review vom April 2024 fest. Von über 100 Studien könne man nur 2 Studien wissenschaftliche Qualitätsmerkmale wie Kontrollgruppen, Randomisierung und Follow-up nachweisen. Sie kritisiert, dass „diese nicht schlüssige und inakzeptable Studienlage […] als Grundlage für einflussreiche klinische Leitlinien herangezogen“ wird. Der NHS (National health service) verbot daraufhin den Einsatz von Pubertätsblockern und lobte Dr. Cass für ihre detaillierte Aufarbeitung, die „von großer internationaler Bedeutung“ sei.

Anstatt Konsequenzen aus den neusten Ergebnissen des Cass-Reviews zu ziehen, geht man in Deutschland in die entgegengesetzte Richtung. Unser Staat fördert letztendlich die Identitätskrisen junger Menschen und verharmlost die schwerwiegenden Folgen der Transbehandlung. In der neuen Leitlinie werden sämtliche Altersgrenzen für den Einsatz von Pubertätsblockern gestrichen, obwohl neben England auch andere Länder wie Schweden, Dänemark und einige nordamerikanische Bundesstaaten die Pubertätsblocker längst verboten haben. „Im Vergleich zu der Krisensituation sind die Nebenwirkungen einer Pubertätsblockade für die Betroffenen in aller Regel unerheblich.“ Daher „ist es medizinisch und ethnisch unangemessen […] die Gabe von Pubertätsblockern zu verweigern aus Sorge vor Nebenwirkungen“ , behauptet die Medizinethikerin Prof. Claudia Wiesemann, die als ärztliche Initiatorin der neuen Leitlinie gilt. Fatalerweise gibt es derzeit keine einzige Langzeitstudie, die das Nebenwirkungsprofil abschätzen kann. In kürzeren Beobachtungsstudien konnte bereits eine Abnahme der Knochendichte bis in den Osteoporosebereich und eine Intelligenzminderung bei Kindern unter Pubertätsblocker-Gabe festgestellt werden. , , Auch eine Zunahme an Depressionen und Persönlichkeitsstörungen wurde in zahlreichen Studien nachgewiesen. Entgegen der Behauptung, man würde geschlechtsdysphorische Kinder ohne Transition in den Suizid treiben, belegen zahlreiche Studien, dass die Betroffenen bereits vor der Entstehung ihrer Transidentität selbstverletztendes Verhalten zeigen und die Rate an Suiziden nach vollumfänglich stattgehabter Transition um das 20-fache steigt. , Auch der Jugendpsychiater Prof. Alexander Korte hinterfragt die neue Leitlinie und kommt zu dem Schluss, dass sie „eine willkürliche und ideologisch motivierte Zusammenstellung von vermeintlichen Belegen dafür [ist], dass die Behandlung für die Patienten angeblich mit Vorteilen verbunden“ sei. Sogar die Feministin Alice Schwarzer äußerte in einem Interview mit dem SPIEGEL kritisch: „Die Transition ist ein sehr schwerer Eingriff in Psyche und Körper. Darum halte ich dieses Selbstbestimmungsgesetz für verantwortungslos. Mit 14 [Jahren] stecken Jugendliche mitten in der Pubertät, in einer Phase also, in der viele nicht wissen, wer sie sind […]. Jugendlichen in dieser größten Identitätsverwirrung ihres Lebens als vermeintliche Lösung anzubieten, lebenslang Hormone zu nehmen und sich den Körper verstümmeln zu lassen – das ist Wahnsinn. Und irreversibel.“

4. Medizinethische Umbrüche im Jahr 2024

1) Entpathologisierung der Diagnose
• „Geschlechtsdysphorie“ (ICD10) wird zu „Geschlechtsinkongruenz“ (ICD11)
• Gefühle ersetzen wissenschaftliche Tatsachen in der Diagnosefindung
2) Neue S2k-Leitlinie zur Geschlechtsdysphorie
• keine Altersgrenze für Pubertätsblocker
• trotz unzureichender Studienlage bzw. gegenteiliger Indizien (z. B. Cass-Review)
3) Selbstbestimmungsgesetz
• 1x pro Jahr kann das Geschlecht beim Standesamt geändert werden
• es bedarf dafür keiner ärztlichen oder psychologischen Einschätzung

5. Hoffnungsvoller Ausblick

Die geschlechtliche Identität ist jedoch nur ein Teil unserer menschlichen Existenz. Der Sinn des Lebens lässt sich nicht beantworten, indem wir wissen, wie wir heißen, wo wir wohnen, wie alt wir sind und welchen Job wir haben, obwohl dies alles wichtige Eckdaten sind. Auch die Summe all unserer Erinnerungen und Erlebnisse beschreibt einen Menschen nur unzureichend. Natürlich prägen diese Erfahrungen eine Person, jedoch werden sie nie die Frage nach der eigenen Identität klären können. Denn unsere Identität liegt nicht in unserer Hand und ist auch nicht frei wählbar wie es uns der Zeitgeist weis machen will. Identität wird gestiftet, und zwar von dem, der uns geschaffen hat. „So schuf Gott die Menschen nach seinem Bild, als Gottes Ebenbild schuf er sie und schuf sie als Mann und als Frau.“ (1. Mose 1,27) Mit diesem Vers aus dem Schöpfungsbericht wird klar, dass Geschlechtsidentität nicht gefunden, sondern sie uns mit dem Zeitpunkt der Befruchtung gegeben wird, eben männlich oder weiblich. Folglich kann man seine in Gott gestiftete Identität nicht ändern, nur weil man jemand anderes sein möchte. Was geändert werden muss, ist unser Denken und nicht unser Geschlecht oder unser Vorname. Erst wenn wir unsere von Gott gegebene Identität annehmen und ihm zur Ehre leben, erlangen wir den Sinn des Lebens, der von so vielen Menschen verzweifelt gesucht wird. Dazu gehört auch, dass wir erkennen, dass wir Sünder sind und dass nur Christus uns erretten kann.

Gott lehrt uns in seinem Wort, welche Eigenschaften wir annehmen und welche wir ablegen sollen (1. Petrus 2). Wir erfahren, an welchem Lebenswandel Gott seine Freude hat und welche Taten und Gedanken er verabscheut. Unser HERR hat uns geschaffen, damit wir ihm als seine Kinder dienen, ihn verherrlichen und ihn preisen: „Denn wir sind seine Schöpfung, erschaffen in Christus Jesus zu guten Werken, die Gott zuvor bereitet hat, dass wir darin wandeln sollen.“ (Epheser 2,10) Auch die Antwort auf das Wohin hat Gott uns in seinem Wort geoffenbart. Wenn wir einst sterben, werden wir bei ihm im Himmel sein: „Denn so sehr hat Gott die Welt geliebt, dass er seinen eingeborenen Sohn gab, damit jeder, der an ihn glaubt, nicht verloren geht, sondern ewiges Leben hat.“ – Johannes 3,16.

Es ist der Schöpfer höchstpersönlich, der unserem Dasein einen Sinn und einen Wert verleiht. Wir wissen, dass er uns bewusst so geschaffen hat wie er es sich von jeher erdacht hat. Dieses Bewusstsein kann helfen, wenn Menschen ihre Identität, insbesondere ihr Geschlecht, hinterfragen. Sämtliche Transitionsmaßnahmen werden eine geschlechtsdysphorische Person nur noch weiter in ihre Identitätskrise treiben. Was diese Menschen wirklich brauchen, ist Frieden mit Gott. Diesen Frieden findet man dadurch, dass man seine Knie beugt und bekennt, dass man ein Rebell gegen den HERRN war.
Gott hat seinen Sohn Jesus Christus für unsere Sünden sterben lassen, damit wir Vergebung unserer Schuld haben dürfen. Allein deshalb sind wir unendlich teuer erkauft und von unermesslichem Wert (1. Korinther 6,20).

Als Christen ist es unser Vorrecht, Gottes geniale Schöpfungsordnung zu verteidigen und uns klar zu ihr zu bekennen. Es gibt kein „gefühltes“ Geschlecht, noch kann das biologische Geschlecht im Laufe des Lebens geändert werden. Schon gar nicht durch einen Eintrag beim Standesamt, auch wenn dieser jährlich möglich ist. Die Geschlechtschromosomen werden zum Zeitpunkt der Befruchtung im Mutterleibe festgelegt und lassen sich nicht durch Gefühle noch durch staatliche Behörden ändern. Ein Staat, der sich selbst zum Schöpfer über die Geschlechtlichkeit erhebt, raubt Gott die Ehre und ist damit zum Scheitern verdammt. Denn Identität findet man allein in Christus.

1 Bei Kindern darf die Diagnose Geschlechtsdysphorie nach ICD-10 gestellt werden, wenn diese sich seit mindestens drei Monaten dem anderen Geschlecht zugehörig empfinden und ein Leidensdruck besteht. Bei Erwachsenen muss die Dysphorie mindestens seit sechs Monaten vorliegen. C. Heil, Dorsch Lexikon der Psychologie, Hogrefe Verlag, 2021. Siehe https://dorsch.hogrefe.com/stichwort/geschlechtsdysphorie abgerufen am 03.06.2024 2 J. Cantor, Do trans- kids stay trans- when they grow up? 2016. http://www.sexologytoday.org/2016/01/do-trans-kids-stay-trans-whenthey-grow_99.html
3 Eine Affektstörung ist eine Verhaltensstörung, in diesem Fall meint Geschlechtsdysphorie die gestörte Stimmung/das beeinträchtigte emotionale Denken in Bezug auf das eigene Geschlecht. Betroffene Personen empfinden, dass ihr biologisches Geschlecht nicht mit ihrem empfundenen Geschlecht übereinstimmt.
4 https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/aenderung-des-geschlechtseintrages-eine-erklaerung-beimstandesamt-soll-reichen224792 abgerufen am 03.06.2024
5 Olsen et al., Gender Identity Five Years after Social Transition. Pediatrics 150, 2. 2022.
6 Als Transition bezeichnet man den Wechsel vom biologischen Geschlecht in das „empfundene Geschlecht“. Man unterteilt die Transition in soziale und medizinische Maßnahmen. Zur sozialen Transition gehört beispielsweise das Tragen von gegengeschlechtlicher Kleidung oder das Annehmen eines anderen geschlechtsspezifischen Namens. Die medizinische Transition umfasst die Einnahme von Pubertätsblockern und Hormonpräparaten sowie geschlechtsangleichende Operationen.
7 Becerra-Culqui et al., Mental Health of Transgender and Gender Nonconforming Youth Compared With Their Peers. Pediatrics 141, 5, 2018.
8 Kozlowska et al., Australian children and adolescents with gender dysphoria: Clinical presentations and challenges experienced by a multidisciplinary team and gender service. Culture and Attachments. Vol. 1, 1, 2021, S. 70-95.
9 Becerra-Culqui et al., Mental Health of Transgender and Gender
Nonconforming Youth Compared With Their Peers. Pediatrics 141, 5, 2018.

10 L. Littman, Parent reports of adolescents and young adults perceived to show signs of a rapid onset of gender dysphoria, PLOS ONE, 2019.
11 Kozlowska et al., Australian children and adolescents with gender dysphoria: Clinical presentations and challenges experienced by a multidisciplinary team and gender service. Culture and Attachments. Vol. 1, 1, 2021, S. 70-95.
12 Giovanardi et al., Attachment Patterns and Complex Trauma in a Sample of Adults Diagnosed with Gender Dysphoria, Frontiers in Psychology, 2018.
13 Bränström et al., Reduction in Mental Health Treatment Utilization after gender-affirming surgeries: A total population study. Am J Psychiatry, 2020.
14 Van Mol et al. Correction: Transgender Surgery Provides No Mental Health Benefit, 2020.
15 Zitat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/gesetz-ueber- die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintragsbgg– 224546 abgerufen am 03.06.2024
16 vergleiche https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/150071/ Neue-S2k-Leitlinie-zu-Geschlechtsinkongruenz-und-dysphorie-im- Kindes-und-Jugendalter-vorgestellt abgerufen am 27.05.2024
17 Leitlinien Einstufung siehe https://www.awmf.org/regelwerk/ stufenklassifikationen abgerufen am 04.06.2024
18 Zitat Cecilia Dhejne unter https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ 150071/Neue-S2k-Leitlinie-zu-Geschlechtsinkongruenz-unddysphorie- im-Kindes-und-Jugendalter-vorgestellt abgerufen am 28.05.2024
19 Zitat „Studies in gender medicine fall woefully short in terms of methodological rigour. The methodological bar for gender medicine studies was set too low, generating research findings that are therefore hard to interpret.” in K. Abbasi, The Cass review: an opportunity to unite behind evidence informed care in gender medicine, BMJ, 2024.
20 Als Follow-Up bezeichnet man die Kontrolle des zu untersuchenden Studienmerkmals nach einem vorher im Studiendesign festgelegten Zeitraum, zum Beispiel erneute Blutdruck Messung nach zwölf Wochen bei Gabe eines neuen Blutdruckmedikaments.
21 H. Cass, Independent review of gender identity services for children and young people: Final report, 2024. https://cass. independent-review.uk/wp-content/uploads/2024/04/CassReview_Final.pdf abgerufen am 08.06.2024
22 Zitat „Your final report will not just shape the future of healthcare in this country for children and young people experiencing gender distress but will be of major international importance and significance.” unter https://segm.org/Final-Cass-Report-2024-NHS-Response- Summary abgerufen am 08.06.2024
23 https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/143851/Genderdysphorie- England-schraenkt-Verordnung-von-Pubertaetsblockern-ein abgerufen am 08.06.2024
24 Zitat Prof. Wiesemann in der Stellungnahme zur neuen S2k-Leitlinie https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/150071/Neue-S2k-Leitlinie-zu-Geschlechtsinkongruenz-und-dysphorie-im-Kindes-und-Jugendalter-vorgestellt abgerufen am 27.05.2024
25 Ebd.
26 M. Twohey, They paused puberty, but is there a cost? 14.11.2022. New York Times.
27 M. Biggs, Revisiting the effect of GnRH analogue treatment on bone mineral density in young adolescents with gender dysphoria. J. Pediatric Endocrinology and Metabol. 2021.
28 P. Hayes, Commentary: Cognitive, Emotional, and Psychosocial Functioning of Girls Treated with Pharmacological Puberty Blockage for Idiopathic Central Precocious Puberty. 2017.
29 vollumfänglich meint in diesem Fall nach stattgefundener sozialer und medizinischer Transition
30 L. Littmann, Maladaptive coping-mechanism, Parent reports of adolescent and young adults perceived to show signs of a rapid onset of gender dysphoria, PLOS ONE, 2018.
31 Dhejne et al., Long-Term Follow-Up of Transsexual Persons Undergoing Sex Reassignment Surgery: Cohort Study in Sweden. PLOS ONE, 2011.
32 Zitat Prof. Korte https://www.emma.de/artikel/trans-kinder-einmedizin- skandal-340959 abgerufen am 05.06.2024
33 Zitat Alice Schwarzer in einem Interview mit dem SPIEGEL am 22.08.2023, https://www.aliceschwarzer.de/artikel/trans-zu-sein-istmode- und-die-groesste-provokation-340581 abgerufen am 03.06.2024
34 vergleiche J. Koberschinski, Frühkindliche Störungen der Geschlechtsentwicklung, CDK Magazin Nr. 88, 2023.


Foto von Rachel Claire: https://www.pexels.com/de-de/foto/fashion-mode-frauen-kleider-5531540/