Gottes Verheißung der Heilung

Gottes Verheißung der Heilung

Wem gilt sie?

Ist jemand von euch krank? Er soll die Ältesten der Gemeinde zu sich rufen lassen; und sie sollen für ihn beten und ihn dabei mit Öl salben im Namen des Herrn. Und das Gebet des Glaubens wird den Kranken retten, und der Herr wird ihn aufrichten; und wenn er Sünden begangen hat, so wird ihm vergeben werden. Bekennt einander die Übertretungen und betet füreinander, damit ihr geheilt werdet! Das Gebet eines Gerechten vermag viel, wenn es ernstlich ist. Elia war ein Mensch von gleicher Art wie wir, und er betete inständig, dass es nicht regnen solle, und es regnete drei Jahre und sechs Monate nicht im Land; und er betete wiederum; da gab der Himmel Regen, und die Erde brachte ihre Frucht.

Jakobusbrief Kapitel 5 Verse 14-18

Jakobus, ein Apostel in weiterem Sinne, war einer der Säulen der judenchristlichen Gemeinde in Jerusalem (Gal. 1,19; 2,9; Apg. 15,12-21). Judenchristen hielten fest an der jüdischen Lebensweise. Es ist auch der einzige Brief im NT, in dem noch die Rede von einer Synagoge ist (2,2). Jakobus richtete seinen Brief an „ die zwölf Stämme in der Zerstreuung", also an Judenchristen. Diesen Hintergrund sollten wir, gerade im obigen Abschnitt, nicht aus den Augen verlieren. Was wollte nun Jakobus mit seinem Rat für Sterbenskranke und für Älteste der Gemeinde sagen und was nicht?

Ist jemand krank unter euch? (griech. astheneoo=  krank oder schwach sein)

Diese Frage beweist, dass Jakobus davon ausgeht, dass auch ein Gotteskind in diesem Leben auf der Erde krank wird und krank sein kann. Die Behauptung, ein Gotteskind brauche nicht krank zu werden oder zu bleiben, fehlt jede biblische Grundlage. Der Leib ist noch nicht erlöst. Darum wartet ein Christ auf die Erlösung des vergänglichen Leibes. „Auf Hoffnung hin sind wir errettet worden. Eine Hoffnung aber, die gesehen wird, ist keine Hoffnung. Denn wer hofft, was er sieht?" (Röm. 8,23-25). Auch Christen müssen sterben (Hebr. 9,27). Jetzt haben sie noch einen Leib der Niedrigkeit. Einst wird Jesus Christus ihn umgestalten zur Gleichgestalt mit Seinem Leib der Herrlichkeit (Phil. 3,21). Der Tod und deshalb auch Krankheit, Schwachheit, Behinderung und Altersbeschwerden, sind erst auf der neuen Erde nicht mehr da (Offb. 21,4).

„Gott will, dass Seine Kinder (immer) gesund sind!"?

Das so genannte Wohlstandsevangelium („Gott will, dass du gesund, glücklich und reich bist") ist eine Irrlehre. Obwohl ein Gotteskind mit allem zu seinem Herrn und Heiland gehen kann, auch mit seiner Krankheitsnot, bleibt das Gebet: „Dein Wille geschehe, lass Deinen Namen auf Deine Weise in mir und durch mich verherrlicht werden". Wir wissen ja nicht immer, was Gottes Absicht mit Seinem Kind ist. Darum dürfen wir um Weisheit bitten oder für andere Fürbitte tun, damit erkannt wird, was in der konkreten Situation der Wille Gottes, des Vaters, ist (Jak. 1,5; Röm. 12,1-2; Eph. 5,17; Kol. 1,9). Das NT kennt jedoch keine allgemeine Gesundheitsverheißung, die ein Christ dann beanspruchen darf oder sogar muss.

Der Apostel Paulus schreibt: „Das ist der Wille Gottes: eure Heiligung, das ihr..." (1Thes. 4,3). Gottes ausdrückliches Ziel mit Seinen Kindern ist ihre innere Umge­staltung in das Wesen, den Charakter, Seines Sohnes Jesus Christus. Darum „wissen wir, dass denen, die Gott lieben, alle Dinge mitwirken zum Besten" (Röm. 8,29-30). Die Bibel schließt Krankheit usw. dabei nicht aus. Der Wille Gottes ist auch unsere Dankbarkeit unter allen Umständen (1Thes. 5,18).

Welchen Kranken meint Jakobus hier?

Vers 15 beschreibt er den Kranken näher als einen Schwerkranken (W. Bauer, F. Rienecker: kamnoo). Es geht in Jak. 5 ausschließlich um einen ernst kranken Gläubigen mit dem Tod vor Augen. Darum ist er zu schwach, um selber zu den Ältesten zu gehen. Also nicht jeder Kranke soll die Ältesten der Gemeinde zu sich rufen, sondern das Gotteskind mit einer körperlichen Züchtigung Gottes, die zum Tode führt. Und dieser buchstäblich Todkranke verlangt vor seinem Sterben ein seelsorgerisches Gespräch. In Jak. 5 sehen wir eine ganz spezifische Situation. Es handelt sich nicht um ein Krankenbett im allgemeinen Sinne!

Ein Beispiel von körperlicher Züchtigung Seiner Kinder wegen Sünden, die Ihm nicht bekannt wurden, finden wir in 1Kor. 11,27-34. Die reicheren Christen sündigten beim Abendmahl gegenüber denen, die hungrig am Tisch saßen. „Deshalb sind viele unter euch schwach und krank, und ein gut Teil sind entschlafen" (1Kor. 11,27-34; Vers 32: ... werden wir gezüchtigt"). Bemerkenswert ist, dass Paulus dieser vor allem heidenchristlichen Gemeinde nicht den jüdischen Gebrauch medizinischer Salbung mit Öl empfiehlt. „Und wenn er Sünden begangen hat, wird ihm vergeben werden. Bekennt darum einander die Vergehungen ..." (5,16a). Das Wort, darum' zeigt, dass in V15b auch die Rede ist von Schuld, die der Schwerkranke bekennen möchte. Daraus darf man natürlich nie folgern, dass bei jeder Krankheit eine konkrete persönliche Schuld im Spiel ist!

Die Initiative

Es ist der Schwerkranke, der die Initiative ergreifen soll: „Er rufe die Ältesten zu sich" (5,14), als ein Zeichen, dass er mit Gott und Menschen ins Reine kommen möchte. Gerade deshalb soll er die Ältesten mit ihrer seelsorgerischen Aufgabe rufen. In allen anderen Krankheitsfällen kann selbstverständlich auch jedes Gotteskind Fürbitte für ein krankes Gemeindeglied tun. Es gibt wohl kaum gläubige Ehepaare, (Groß)Eltern, Kinder, Freunde und Bekannte, die noch nie für einen Kranken gebetet haben. Und gibt es einen gläubigen Pfarrer oder Pastor, der noch nie für ein krankes Gemeindeglied gebetet hat? Gebet für kranke Gemeindemitglieder an sich muss also nicht erst „neu entdeckt" werden, wie einige behaupten, die im Herzen damit ein Gebet im ,charis­ma­tischen' Sinne meinen. Aber davon ist hier gar nicht die Rede, wie auch sonst nirgends.

Die Ältesten der Gemeinde

Warum sollen gerade die Ältesten der Gemeinde gerufen werden? Warum nicht irgendeinen anderen Christen rufen, eventuell aus einem andern Ort, einem andern Land oder auch aus einer anderen Gemeinde, z.B. mit einer Gabe der Heilung? Die Ältesten sind die leitenden und verantwortlichen Gläubigen, die über das innere Leben ihrer Gemeindeglieder wachen, also auch über das der (Schwer)Kranken. Sie müssen Rechenschaft von dieser Aufgabe ablegen (Hebr. 12,17). Man erwartet von ihnen eine geistliche Reife und geistliche Einsicht, so dass sie unterscheiden können, ob die Buße aufrichtig und das Bekennen der Schuld vollständig sind — nicht eine Scheinbuße wie bei König Saul (1Sam. 15,30). Als Gläubige aus dem Judentum wussten sie nur zu gut, dass eine nicht vor Gott bereinigte Sache im Leben des Einzelnen die ganze Gemeinde trifft, wie in Josua 7 zu lesen ist. Die Ältesten sind verantwortliche Vertreter der Gemeinde, zu der der Schwerkranke gehört. Vor allem sind die Ältesten auch Vertrauenspersonen, die eine Schweigepflicht haben. Jakobus spricht von Ältesten (Mehrzahl), vielleicht im Zusammenhang mit 5Mo. 19,15; Matt. 18,6; 2Kor. 13,1.

Die Fürbitte der Ältesten

Nach einem aufrichtigen, konkreten und gründlichen Schuldbekenntnis sollen die Ältesten Fürbitte tun. „Sie mögen über ihm beten". Der Todkranke bleibt wegen seiner Schwachheit bei der Fürbitte liegen. Es ist hier keine Rede von einer Handauflegung (im NT ausgedrückt mit epithesis toon cheiroon oder epilithemi ten cheira / tas cheiras). Es heißt „die" Ältesten im allgemeinen Sinn. Zum Profil der Gemeindeältesten gehört nicht eine Gabe der Heilung (1Tim. 3,2-7; Titus 1,6-9).

Das Öl

In Israel hatte man gerne wohlriechende Salben. Man verwandte sie für die tägliche Versorgung, Reinigung und Parfümierung des Körpers. Salbte man sich nicht, war das ein Zeichen der Trauer (Dan. 10,3). In der Zeit des NT salbte man auch das Haupt von Gästen als Zeichen des Respekts oder der Liebe und Dankbarkeit (Luk. 7,46-47; Matt. 26,6-13, Gr. muron, Salböl). Für ,kosmetisches Salben' des Hauptes beim Fasten, siehe Matt. 6,17.

Die Salbung bestimmter Personen für eine bestimmte Aufgabe im alten Israel

Damals wurden in Israel bestimmte Menschen für ihre bestimmte Aufgabe abgesondert, geweiht und gesalbt, z.B. Könige (nur Saul, David, Salomo, Jehu und Joas), Priester und der Prophet Elisa. Das einzige Mal, dass diese spezielle Salbung sofort verbunden war mit der Wirkung des Geistes Gottes, war bei David: „Und der Geist Gottes geriet über David von diesem Tag an und darüber hinaus" (1Sam. 16,13). Die Behauptung, die Salbung zum König sei „immer verbunden" gewesen mit einer besonderen Wirkung des Geistes Gottes und dass „deshalb das Öl" in Jak. 5 „ein von Gott gegebenes geistliches Symbol" oder „Symbol des Heiligen Geistes" sei, ist also keine korrekte Bibelauslegung. Sie stammt aus einem charismatischen' Vorurteil.

Körperliche Salbung (Gr. aleiphoo) in der Gesundheitsfürsorge im alten Israel

Man salbte mit Öl zur Vorbereitung einer Beerdigung (Mark. 14,8; 16,1; Joh. 11,2; 12,3) oder zur Einbalsamierung von Toten (wie bei Jakob). Salbung mit Öl geschah auch zur Schmerzlinderung, zur Desinfektion und zur Heilung (Luk. 10,34; 2Chron. 28,15; Jes. 1,6). Die von Jesus Christus ausgesandten 70 Jünger „salbten viele Kranke mit Öl und heilten sie" (Mark. 6,13). Es ist verständlich, dass Jakobus die juden-christlichen Ältesten an das bei ihnen bekannte therapeutische Salben erinnert.

Wir lernen daraus, dass das Glaubensgebet und medizinische Hilfe einander nicht ausschließen! Es ist nicht nur unverantwortlich, sondern auch unrechtmäßig, einem Kranken zu sagen: „Wenn du willst, dass wir nach Jak. 5 mit dir beten, darfst du keine Medizin und keine medizinische Behandlung mehr verwenden; du darfst nicht mehr zum Arzt gehen". Auch nach Jak. 5 ist Benutzung der regulären Medizin keine Sünde, kein Zeichen des Unglaubens und kein Hindernis für Gebet und Fürbitte. Wir müssen auf der Hut sein vor Aberglauben mit dem Öl, z.B. wenn man spricht vom „heiligen", „geweihten" oder „gesegneten" Öl oder von der Salbung als von einem „heilenden Sakrament". Auch die Kritik, dass die heutige Praxis in Krankheitsfällen „reduziert wird zur Seelsorge und zum Gebet", grenzt an Aberglaube. Olivenöl ist kein Wundermittel und Salbung mit Öl keine Bedingung für Gottes Eingreifen bei Todkranken! Der jüdische Gebrauch medizinischer Salbung mit Öl ist an sich Nebensache. Hauptsache sind das aufrichtige, konkrete und gründliche Schuld­bekenntnis des Todkranken und das ernste, gläubige Gebet der Ältesten.

Die Verheißung der Heilung in dieser exklusiven Krankheitssituation

In dieser spezifischen Situation gibt es die Verheißung, dass das Gebet des Glaubens der Gemeindeältesten den Sterbenskranken retten wird (Gr. sooizoo: 1a. vor dem Tod bewahren, vgl. Joh. 11,12; 1b. aus einer Lage herausführen, die den Tod bedingt usw., W. Bauer, Wörterbuch zum Neuen Testament). Darum heißt es: „und der Herr wird ihn aufrichten" (Gr. egeiroo: aufwecken, aufrichten, aufstehen wie in Mark. 1,31; 9,27). Er kann also aufstehen. Vgl. „aufrichten" in Mark. 9,27.

Im direkten Zusammenhang mit dem Gebet des Glaubens (also nicht mit der Ölsalbung!) weist Jakobus auf das vollmächtige Gebet von Elia hin, wodurch drei Jahre Dürre als Gottes Züchtigung Seines Volkes eintraf. Nach der Beugung des Volkes vor Gott betete Elia aufs Neue ernstlich. Daraufhin hob Gott seine Züchtigung auf. So ist Gott bereit, die körperliche Züchtigung eines seiner Kinder aus Gnade aufzuheben auf Grund ernster Fürbitte nach Buße und Schuldbekenntnis des Todkranken.

Jak. 5 ist keine Beschreibung einer „Methode“, mit der man Heilung von allerhand Kranken „in den Griff“ bekommen kann.

Der neutestamentliche Gläubige und die (geistliche) Salbung mit dem Heiligen Geist (Gr. chrioo, 1.Joh. 2,20-27)

Es gibt hierbei bemerkenswerte Unterschiede sowohl mit der Salbung zu einer bestimmten Aufgabe im AT als auch mit der rein körperlichen Salbung in Jak.5. Im AT wurden ja nur einige Menschen gesalbt, und zwar für eine bestimmte Aufgabe. Im NT dagegen ist jedes Gotteskind von Gott, dem Vater, mit dem Heiligen Geist gesalbt, jedoch nicht für eine bestimmte Aufgabe oder Periode. Diese geistliche Salbung steht im Zusammenhang mit der Möglichkeit und Notwendigkeit für Gotteskinder, zur Unterscheidung von Antichristen, gerade auch, wenn diese aus der Gemeinde kommen. Es handelt sich nicht nur um solche, die „anti" im Sinne von gegen Jesus Christus sind, weil sie leugnen, dass Er wahrhaftig Gott und wahrhaftig Mensch ist (1Joh. 2,22-23; 4,1-3). „Anti" bedeutet auch „anstelle von". Es gibt sehr viele Christen, die in Theorie neben Jesus Christus einen Menschen (z.B. Papst, Maria, Heiligen) stellen, der in der Praxis anstelle von Christus funktioniert. Bei sehr vielen Christen stehen der Heilige Geist, eine „Geistestaufe" und besondere Geistesgaben nicht nur über, sondern anstelle von Jesus Christus. Um dieses geistlich unterscheiden und entlarven zu können, hat Gott Sein Kind mit dem Heiligen Geist gesalbt und ihm die Bibel gegeben. Diese Salbung ist nicht eine äußerliche, körperliche Angelegenheit mit Olivenöl, wie in Jak. 5 (Gr. aleiphoo), sondern eine innere, geistliche (Gr. chrioo).

Ein anderer großer Unterschied ist, dass es ausschließlich Gott selbst ist, der sein Kind geistlich gesalbt hat und zwar sofort bei der Geburt aus Ihm, ganz ohne irgendeinen Menschen (2Kor. 1,21-22). Auch deswegen kann in Jak. 5 von einem Salben mit „Öl als Symbol" oder „Öl als Zeichen des Heiligen Geistes", das ja von Menschen geschieht, niemals die Rede sein.

Es gibt kein einziges Beispiel eines persönlichen Gebetes um die neutestamentliche Salbung mit dem Heiligen Geist, auch nicht einer Fürbitte dafür. Denn: „die Salbung, die ihr von Ihm empfangen habt, bleibt in euch" (Joh. 2,27). Die Behauptung, dass es „mehrere" Geistessalbungen gäbe, wonach man „streben" solle oder für die man Hand­auflegung haben könne, ist im Grunde Rebellion gegen Gott. Kein Mensch vermag Gottes Salbung zu ergänzen bzw. zu vermitteln. Die von Gott geschenkte geistliche Salbung ist jedoch kein Ersatz für gründliches Bibelstudium und ein geheiligtes Leben!

Gottes Salbung seines Kindes mit dem Heiligen Geist im Blick auf solche, „die euch verführen", ist grundsätzlich zu unterscheiden von Gottes Salbung Jesu Christi im Blick auf dessen einmalige Aufgabe mit einmaliger Legitimation als dem von Gott verheißenen Messias und Sohn Gottes (Jes. 61,1-3; Luk. 4,18-21: „heute ...erfüllt"!; Apg. 2,22; 10,38). Wer beides auf eine Linie stellt, um damit angeblich zu „beweisen", dass „wir die gleiche Aufgabe" und „die gleiche Vollmacht" haben wie der Herr Jesus nach Jes. 61, führt in die Irre.

Immer wieder fallen Christen in die Falle des Versuchers und Verführers herein: „Ihr werdet sein wie Gott" - in diesem Kontext: Ihr werdet sein wie der Sohn Gottes! Wer steht, sehe aber zu, dass er nicht falle (1Kor. 10,12). Das erschütternde ist, dass in Vergangenheit und Gegenwart auch Christen, die jahrzehntelang Gotteskinder sind, verführte Verführer wurden. Sie ergänzen und verändern Gottes Wort, in dem sie auf Lügengeister und Lehren von Dämonen achten (1Tim. 4,1). Gott schenke Gnade, dass wir:

  • in Seinem Wort bleiben (Joh. 8,31)
  • in Jesus Christus bleiben (Joh. 15,4)
  • in Seiner Gnade bleiben (Apg. 13,43)
  • im Glauben bleiben (Apg. 14,22)

Literatur:

Richard Mayhue: The Healing Promise. Is it always God's will to heal? (Harvest House Publishers, 1997) Foreword: John Mac Arthur

Walter Bauer: Wörterbuch zum Neuen Testament, unter kamnoo:

1.  Ermüden, ermatten;

2.  krank sein, Jak. 5 möglich ist hier auch hoffnungslos krank sein, hinwelken;

3. Sterben, kamoon, gestorben.

Fritz Rienecker, Gr.: kamnoon: „gebräuchliche Bezeichnung für die Sterbenden und Gestorbenen (Sprachlicher Schlüssel zu Griechischen NT).

Siehe auch der Große Langenscheidt: Griechisch - Deutsch, Deutsch - Griechisch.

[*]  Els Nannen, Prins Bernhardlaan 45, 3972 AW Driebergen (NL) , März 2006


Umgang mit Kranken und Sterbenden

Umgang mit Kranken und Sterbenden

Wichtiger als die medikamentöse Therapie ist es, dass der Arzt dem Sterbenden das Bewusstsein gibt, ihn in der letzten Phase seines Lebens zu begleiten.

Die Fortschritte in der Medizin haben heute einen Stand erreicht, der vor wenigen Jahrzehnten noch unvorstellbar gewesen wäre. Nur allzu gern übergeben wir den Patienten einer „Apparate-Medizin, begutachten die Ergebnisse und tragen dann unser Resümee aus gewichtiger Distanz vor, um ja nicht ernsthaft in sein persönliches Schicksal eintauchen zu müssen. Letzten Endes kann aber dieser Fortschritt nur so gut und hilfreich sein wie die ihn begleitende Mitmenschlichkeit ärztlichen Denkens, Fühlens und Handelns. Deshalb möchte ich ganz bewusst die Verse 9-11 aus dem 1. Kapitel des Philipperbriefes an den Anfang meiner weiteren Ausführung stellen: „Und um das bitte ich, dass eure Liebe noch mehr und mehr reich werde an Erkenntnis und allem Empfindungsvermögen, damit ihr zu prüfen vermöget, worauf es ankommt, so dass ihr lauter und unanstößig seid auf den Tag Jesu Christi, erfüllt mit Frucht der Gerechtigkeit, die durch Jesus Christus gewirkt wird zur Ehre und zum Lobe Gottes.“

Im Alltag steht der verantwortliche Arzt hinsichtlich seiner Patienten neben medizinischen auch vor wertenden Entscheidungen. Und ohne Zweifel werden in der unmittelbaren Beziehung zwischen Arzt und Patient Entscheidungen aufgrund von Abwägungen und Wahrscheinlichkeiten getroffen, die Anlass zu einem ethischen Konflikt geben können. Hierin begründet sich ein weites ethisches Spannungsfeld, das zunehmend an Bedeutung und Problematik gewinnt, da wir uns einer wachsenden Pluralität der Menschenbilder, Religionen, Weltanschauungen, und Ideologien gegenübersehen, die unser medizinisch-fachliches Handeln und vor allem unsere Wertentscheidungen beeinflussen wollen. Wir sollten uns aber davor hüten, uns in unserer Beziehung zum Kranken und Sterbenden zum Handlanger der Gesellschaft oder zum Gefangenen eines sich rasch ändernden Zeitgeistes zu machen oder machen zu lassen.

Zu dieser Problematik bezieht der deutsche Medizinprofessor Eckhard Nagel klärend Stellung: „Das so genannte ärztliche Ethos bezieht sich auch heute noch gern auf seine hippokratische Tradition, die eine gewisse Rechtssicherheit im Vertragsverhältnis zwischen Arzt und Patient vermittelte und den medizinischen Handlungsauftrag mit der Pflicht verband, primär um das Wohl des Kranken bemüht zu sein und in jedem Fall für das Leben einzustehen. Der Gedanke der Hinwendung zum leidenden Menschen jedoch, der den Kranken nicht als Vertragspartner, den es sachgemäß und höflich zu behandeln gilt, sondern als Mitmenschen begreift, geht auf die christliche Tradition zurück…Christus als Heilender, als derjenige, der sich den Entrechteten, den Hilflosen, den Kranken, Schwachen und Alten vordringlich zugewandt hat, hat dieses Prinzip neu begründet, hat aus dem Wohlwollensprinzip die Hinwendung zum leidenden Menschen geformt und damit ärztliches Handeln unveränderlich geprägt…

Nächstenliebe und Mitmenschlichkeit werden zu konstituierenden Elementen der menschlichen Existenz, zur Richtschnur medizinethischen Verhaltens und formen damit das Menschenbild in der Arzt-Patient-Beziehung. Die Medizin wird als Mittel, dem Nächsten zu dienen, gesehen. Ärztliche Therapiefreiheit im wohlverstandenen Sinne findet hier ihren Ursprung. Das Leben wird verstanden als ein Geschenk, nicht im Sinne eines einmaligen Aktes, sondern als ein sich wiederholender Prozess – wissend, dass naturgemäß der äußere Mensch verfällt, während, wie Paulus es beschreibt, der innere sich von Tag zu Tag erneuert: ‚Denn was sichtbar ist, das ist vergänglich, das Unsichtbare ist ewig’ (2. Korinther 4,18).“

Nirgends wird die Würde des Menschen besser vertreten als in der christlichen Ethik. Denn hier hängt die Würde des Menschen nicht von seinen Leistungen ab, sondern von der Tatsache dass Gott ihn gewollt und geschaffen hat und ihn liebt. Allerdings setzt dies voraus, dass ich an den lebendigen Gott und an sein Wort glaube. Unter Glauben im biblischen Sinn verstehe ich eine persönliche Beziehung zu Gott durch Jesus Christus. Der Glaube hat dabei nichts mit irgendwelchen von Menschen geschaffenen Lehrsätzen oder mit Befolgen von Regeln zu tun. Glaube entspringt einer persönlichen Begegnung mit Jesus Christus und führt zur Gewissheit, ich bin von Gott geliebt, wie ich bin, mit allen Fehlern, mit aller Schuld meines Lebens.

Dies führt dazu, dass das Gebot der Nächstenliebe zum Motor für soziales Engagement wird. Wer Gottes Liebe persönlich erfahren hat, hat auch die Kraft und die Befähigung dem Nächsten zu dienen. Gottes Wort gibt klare Grenzen für unser tägliches Handeln. Wer Jesus Christus als Herrn anerkennt, wird sich nicht anmaßen, Herr über Tod oder Leben zu sein. Durch den christlichen Glauben findet der Mensch verloren gegangene Werte wieder und wird durch Gottes Geist auch befähigt, nach ihnen zu leben.

Als Christen wissen wir um das biblische Menschenbild, das in seiner Kernaussage beinhaltet, dass der Mensch in sich böse ist, da er an die Stelle Gottes sich selbst setzt und die Welt missbraucht zur Erreichung ichbezogener Ziele und Zwecke. Diese Trennung von Gott zeigt sich nicht nur in einzelnen, sichtbaren Handlungen, sondern vor allem auch in einem hasserfüllten, egozentrischen, von Gott entfremdeten Bewusstsein.

Ein einfaches Beispiel soll dieses von Gott losgelöste Bewusstsein verdeutlichen:

Ein Professor fragt seine Medizinstudenten, was man im folgenden Fall tun solle: „Der Vater hat Syphilis, die Mutter Tuberkulose. Sie haben bereits vier Kinder gehabt. Das erste ist blind, das zweite starb, das dritte ist taub, das vierte ist tuberkulosekrank. Die Mutter ist mit dem fünften Kind schwanger. Die Eltern sind mit einer Schwangerschaftsunterbrechung einverstanden. Was würden sie raten?“ Die meisten Studenten entscheiden, dass die Mutter die Abtreibung machen lassen sollte. „Gratuliere! Sie haben soeben Beethoven ermordet“, antwortet der Professor.

Weil jeder Mensch wegen seiner Sünde, seiner Ichbezogenheit und Gottlosigkeit Erlösung braucht um Sinn und ewiges Leben zu erfahren, hat Gott in seiner Liebe ein einzigartiges Heil in seinem Sohn Jesus Christus zubereitet: „Denn Gott hat die Welt so geliebt, dass er seinen eingeborenen Sohn dahingab, damit jeder, der an ihn glaubt, nicht verloren gehe, sondern ewiges Leben habe.“ (Johannes 3,15).

Der schweizerische Chirurg Lennart Hoffmann-Straub formulierte dies so: „Wenn ich eine Hand verliere, ist meine körperliche Leistung vermindert, meine Persönlichkeit aber bleibt. Wenn ich dann auch noch einen Fuß verliere, ist meine Leistung noch mehr vermindert, meine Persönlichkeit jedoch bleibt bestehen. Wenn mein Körper das Leben verliert, ist jede körperliche Leistung aufgehoben, meine Persönlichkeit aber lebt weiter. Wenn sie Jesus Christus als ihren persönlichen Heiland kennt, hat sie das ewige Leben in der Herrlichkeit.“

Wir können Patienten nur Hilfe sein, wenn wir uns auf die Hintergründe und Ursachen einlassen, ihnen die Möglichkeit geben, über Nöte und Probleme zu sprechen. Die Flut von Beziehungskatastrophen, von Leid und Schicksalsschlägen können dabei ausgehalten werden mit dem Wissen, dass es hinter allem Elend noch eine Wahrheit gibt, die uns für alles Leid entschädigen kann. Als Christen wissen wir, an wen wir uns mit allen Problemen wenden können, vor allem wissen wir auch, dass wir sie nicht selbst lösen müssen. Manche Patienten befinden sich in einer so aussichtslosen Lage, dass wir nur hilflos davor stehen können. Hier bleibt uns eine einzigartige Möglichkeit: Wir können für den Patienten und seine Situation beten. Das Gebet ist die wertvollste Form des heilenden Gesprächs, die es überhaupt gibt. Kein Gesprächspartner versteht uns so in unserem innersten Wesen, in unserer Verletzbarkeit, unseren Schwierigkeiten wie Gott selbst.

Beten wir für unsere Patienten, dass sie Krisen in ihrem Leben, seien es Krankheiten oder Leid oder Schicksalsschläge, als Chancen verstehen lernen und dadurch zum Nachdenken über ihr Leben und ihr Verhältnis zu Gott geführt werden.

Um dieses Evangelium vom Heilwerden des Menschen zu vermitteln, ist es jedoch notwendig, neben allem fachlichen Handeln und Erledigen bürokratischer Aufgaben, mit den Patienten und Sterbenden zu reden.

Petrus schreibt in seinem 1. Brief, Kapitel 3, Vers 15: „Und seid allezeit bereit zur Verantwortung gegen jedermann, der Rechenschaft fordert über die Hoffnung, die in euch ist, aber mit Sanftmut und Furcht.“

Leider leben wir in unserer technisierten Medizinwelt zunehmend in einer Welt der Sprachlosigkeit.

Dabei führt die Sprachlosigkeit in der Arzt-Patienten-Beziehung mehr und mehr in diagnostische Fallen und geht an so genannten psychosomatischen Krankheiten völlig vorbei. Haben doch viele nicht erkannte Krankheiten ihren Ursprung in einer kranken Seele, manifestieren sich aber mit körperlichen Symptomen: „Wenn die Seele schweigt, schreit der Körper!“. Gerade diese Krankheitsbilder schaffen nicht nur viel menschliches Leid, sondern auch eine gestörte Arzt-Patienten-Beziehung. Oft werden die betroffenen Menschen mit verdrängtem seelischem Leidensdruck nicht verstanden. Sie „schlucken“ zwar alles, können aber auch beim Arzt mangels Zeit und Gelegenheit ihr Herz nicht „ausschütten“ und Gehör finden.

Dabei ist das ärztliche Gespräch der sicherste Schutzwall gegen Verirrung in diagnostische Um- und Irrwege und gegen Fehldiagnosen. Es bietet eine durch nichts ersetzbare Voraussetzung für eine positive vertrauensvolle Zuwendung. Sicherlich ist der Arzt in seiner Zuwendung durch das Gespräch in ganz besonderer Weise gefordert, in dem er zunehmend auch die seelischen und konkreten Nöte seines Patienten in der Partnerschaft, Familie, Schule oder am Arbeitsplatz zu spüren bekommt. Aber hier gilt das Motto: Wenn man über Dinge spricht, sind sie nur noch halb so schlimm!

Selbst die teuersten Apparate oder die wertvollsten Medikamente können das Arzt-Patienten-Gespräch nie ersetzen. „Im Anfang war das Wort!“ – Auch in der Medizin sollte es genau jenes Wort sein, das am Anfang jeder Beziehung zwischen dem Arzt und dem Menschen, dem er helfen will, steht, damit die Hilfe in die richtige Richtung geht. Zur Kunst des Arztes gehört also nicht zuletzt die Kommunikation mit dem Patienten. Von der Qualität dieser Kommunikation hängt es ab, ob der Patient die Therapieanweisungen des Arztes richtig versteht und sie befolgt; aber auch, ob sich der Patient gut betreut fühlt und verstanden weiß und so Vertrauen zum Arzt entwickelt.

Leider wird heute mehr und mehr über den Patienten als mit dem Patienten geredet. Dies vor allem auch bei einem sterbenden Menschen, dessen Krankenbett oft bewusst oder unbewusst vom Arzt gemieden wird.

Dabei ist das Schlimmste, was einem Sterbenden passieren kann gerade das Alleingelassen werden in dieser schwierigsten Phase seines Lebens. So dominiert denn auch in Befragungen von sterbenden Menschen in der BRD und in den USA die Angst vor dem Alleinsein, vor der Einsamkeit. Sterbende wollen von ihrer Familie umgeben sein, wollen noch gebraucht werden. Sie wollen keine Schmerzen haben, sie wollen ein Gegenüber, der ihre Beschwerden versteht und bereit ist sie zu ertragen. Sie wollen Vertrauen haben, Wahrhaftigkeit im Umgang. Sie wollen Gesprächsbereitschaft und bis zuletzt die Hoffnung nicht aufgeben.

Andererseits darf und muss der sterbende Mensch traurig sein und weinen, denn sein Leben geht zu Ende. Der Tod ist ja der letzte Feind des Menschen. Er muss nur jemanden haben, an den er sich anlehnen, bei dem er sich gehen lassen und bei dem er weinen kann.

Erfahrungsgemäß sind die Patienten für die Wahrheit ihrer Erkrankung häufig offener, als wir annehmen. Wir trauen uns oft nicht die Wahrheit zu sagen, weil wir selbst Angst davor haben. Die Patienten hingegen ahnen meist diese Wahrheit und empfinden es als Beruhigung, wenn sie ihre Ahnung bestätigt bekommen. Wenn man die Aufklärung von Sterbenden über ihren Zustand einfühlsam und vor allem individuell betreibt, ist sie für den Betroffenen etwas außerordentlich Wichtiges. Schließlich schließt auch eine völlige Aufklärung keineswegs aus, dass der Patient wieder Hoffnung schöpfen kann, Pläne für die Zukunft entwirft oder sogar von Heilung spricht.

Andererseits äußern Patienten, die bald sterben müssen, in ihren letzten Stunden und Tagen manchmal wirre Gedanken. Die scheinbar wirren Inhalte entsprechen aber ihrer momentanen inneren Wirklichkeit. Gerade dann aber haben sie Begleitung am nötigsten und müssen spüren, dass sie verstanden werden, weil sie wissen, dass der Tod nahe ist. Deshalb sollten Sterbende nicht mit Psychopharmaka „getröstet“ werden, sondern durch die Gegenwart von Menschen, die Zeit und Geduld haben. Und gerade hier ist auch der Arzt gefordert, der „seinen“ Patienten kennt bzw. kennen sollte. Denn der Sterbende erwartet Hilfe vor allem vom behandelnden Arzt. Im Angesicht des unmittelbaren Todes sollte der Arzt die Beschwerden behandeln, die im Vordergrund stehen. Meist handelt es sich um Schmerzen, Schlaflosigkeit oder Angstgefühle. Dabei sind diese Symptome, abgesehen von Schmerzen, mit Medikamenten oft schwer zu beeinflussen.

Wichtiger als die medikamentöse Therapie ist es, dass der Arzt dem Sterbenden das Bewusstsein gibt, ihn in der letzten Phase seines Lebens zu begleiten. Das Abwischen des Schweißes von der Stirn, das Anfassen der Hand oder das Reichen eines Schluckes Tee sind praktische Hilfen, die der Arzt dem Sterbenden am Ende seines Lebens noch geben kann.

Dem Arzt sollte es ein Anliegen sein, seinem Patienten einen bewussten Abschied zu ermöglichen. Er darf durch Medikamente nicht verhindern, dass der Patient Einsicht über sein vergangenes Leben gewinnen, eventuell Schuld bekennen, Vergebung empfangen oder noch sein Leben bewusst Jesus Christus übergeben kann. Je unsicherer und unausgefüllter das Leben war, desto fragwürdiger erscheint ja das Sterben. Diejenigen, die durch unbewältigte Konflikte, Streit und ähnliches belastet sind, haben deutlich größere Schwierigkeiten, loszulassen und ihr Sterben zu akzeptieren.

„Es ist dem Menschen bestimmt einmal zu sterben, danach aber kommt das Gericht.“ (Hebräer 9,27).

Sterben ist mehr als nur ein Erlöschen der Funktionen von Körperorganen. Sterben ist nicht nur ein „Für-Immer-Einschlafen“. Im Sterben wird der Bankrott unseres ganzen Lebens offenbar und wir treten mit einer Bilanz voll roter Zahlen vor unseren Schöpfer.

Sollte nicht unser größter Wunsch als Christen sein, dass die kranken Menschen und erst recht die im Sterben liegenden Patienten die Geborgenheit und den Frieden mit Gott erleben dürfen, dass sie in unserer Liebe zu ihnen erkennen, dass Jesus Christus lebt und auch das Leben für sie bereit hat, wie es in einem alten Lied heißt:

„Weil Jesus lebt, lebe ich auch morgen,
weil Jesus lebt, fürchte ich mich nicht.
Jesus ich weiß, ich weiß, du kennst die Zukunft,
mein Leben hat nur Wert, weil du mein Jesus lebst.
Gott liebte uns, er sandte Jesus,
in ihm kein Mensch verloren geht.
Er starb für mich, er hat die Schuld vergeben,
das leere Grab ist ein Beweis, dass Jesus lebt.
Und wenn auch ich die Welt verlasse,
mein Stund’ auf Erd’ vorübergeht,
dann wird der Tod durch den Sieg verschlungen,
dann seh’ ich Jesu Angesicht in Herrlichkeit.“

Ein geistlich blinder Arzt kann kaum dem Sterbenden helfen, ist er doch selbst ohne lebendige christliche Hoffnung und mit seinen eigenen Ängsten vor dem Sterben und dem Tod beschäftigt.

Eugen Ansohn schreibt in „Die Wahrheit am Krankenbett“:

„Dem Menschen leben helfen und ihm sterben helfen,
darin scheint mir die ganze Medizin zu bestehen.“

 

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Die Heilung des ganzen Menschen aus biblischer Sicht

Die Heilung des ganzen Menschen - aus biblischer Sicht

Wenn es, wie unser Thema sagt, um „Die Heilung des ganzen Menschen aus biblischer Sicht“ geht, dann sind sowohl der Mediziner als auch der Theologe (bzw. jeder Christ, jeder Zeuge Jesu Christi) angesprochen. Denn Gott, der Schöpfer, kümmert sich um den ganzen Menschen – um seinen Körper ...

Medicus curat – Deus sanat.  Der Arzt behandelt – Gott heilt. Dieses lateinische Motto betont sowohl die Verantwortung als auch die Grenze des Mediziners. Er hat alle legitime ärztliche Kunst anzuwenden, um dem Patienten aus seiner Krankheit herauszuhelfen. Das Ergebnis aber liegt allein in Gottes Hand. Medicus curat – Deus sanat. Dies Prinzip gilt übrigens genauso für den Theologen. Man könnte analog formulieren: Theologus praedicat – Deus salvat. Der Theologe predigt – Gott (allein) rettet.

Wenn es, wie unser Thema sagt, um „Die Heilung des ganzen Menschen aus biblischer Sicht“ geht, dann sind sowohl der Mediziner als auch der Theologe (bzw. jeder Christ, jeder Zeuge Jesu Christi) angesprochen. Denn Gott, der Schöpfer, kümmert sich um den ganzen Menschen – um seinen Körper und dessen Gebrechen genauso, wie um sein Herz (Seele, Geist) und dessen Nöte.

Habe ich in meinem ersten Vortrag versucht, die biblische Sicht von Krankheit und Tod zu entfalten, wollen wir jetzt danach fragen, was die Bibel unter „Heilung“ versteht. Haben wir vorhin festgestellt, dass es zwei verschiedenen Kategorien von „Tod“ gibt (den geistlichen und den leiblichen Tod), so werden wir jetzt sehen, dass es ebenso zwei verschiedene Kategorien von „Heilung“ gibt: geistliche Heilung und leibliche Heilung. Beide Kategorien müssen sorgfältig voneinander unterschieden werden, und doch müssen wir zugleich fragen, in welcher Weise sie aufeinander bezogen sind (wie sie zusammen gehören). Hier gibt es auch unter Christen manche Verwirrung. Deshalb müssen wir die Wahrheit studieren, die uns der lebendige Gott in der Bibel offenbart.

Dort finden wir folgende Grundsätze zur „Heilung des ganzen Menschen“, die ich in einigen Thesen zusammenfassen möchte.

Die Heilung des Herzens hat oberste Priorität.

Die Bibel zeigt uns Gott als den großen geistlichen „Kardiologen“, bei dem die Heilung des Herzens (d.h. des Zentrums der ganzen Person) im Mittelpunkt steht.

Diese Heilung beginnt damit, dass ein Mensch durch Gottes Gnade seinen wahren Zustand vor Gott (wie ich ihn im ersten Vortrag als Folge des Sündenfalls beschrieben habe)  einsieht. Er glaubt der Diagnose Gottes und vertraut dessen Therapie. Diese Therapie kennt nur ein einziges Rezept: „Glaube an den Herrn Jesus“ (Apg.16,31a; vgl. Mk.1,15; Apg.4,12; Joh.14,6 u.ö.).

Die Heilung des Herzens hat bei Gott deutlichen Vorrang gegenüber der Heilung des Leibes.   Das hat Jesus in einer berühmten Situation demonstriert (Mk.2,1-12) und auch an anderer Stelle immer wieder betont (z.B. Mt.10,28; Mt.16,26).

Der Grund für diese Prioritätensetzung ist offensichtlich:  Der Mensch mit einem „kranken“ Herzen befindet sich in größerer Gefahr als jener, der nur einen kranken Körper hat.

Martyn Lloyd-Jones, der Arzt und Prediger, drückt diesen Befund so aus:

Wenn ein Mensch einen kranken Körper hat, aber seine Seele in Ordnung ist [d.h. mit Gott im Reinen], dann wird es am Ende gut für ihn ausgehen. Dagegen geht es einem Menschen mit gesundem Körper und kranker [gottferner] Seele vielleicht sechzig oder etwas mehr Jahre lang gut – aber dann erwartet ihn eine Ewigkeit in der Hölle.[1]

Die Heilung des Herzens, Lloyd-Jones verwendet das Synonym „Seele“, beansprucht also oberste Priorität. Damit stehen wir vor einer weiteren Frage:

Wenn ein Mensch im Herzen geheilt wird und Vergebung seiner Schuld empfangen hat, was folgt daraus für den Zustand seines Körpers?

Im ersten Vortrag hatten wir gezeigt, dass die eigentliche, letzte Ursache von Krankheit und Tod in der Sünde zu finden ist. Wenn uns nun die Ursache der Krankheit vergeben wird (Sünde), müsste dann nicht auch die Folge der Sünde (Krankheit) beseitigt sein? Anders formuliert: Müsste ein Christ nicht davon ausgehen, nach seiner Bekehrung auch von seinen körperlichen Krankheiten geheilt zu werden? So wird es von manchen Seiten der Charismatischen Bewegung behauptet: „Wenn du wirklich glaubst, dann wirst du auch körperlich gesund.“ Wenn man diesen Gedanken logisch zuende führt, müsste daraus folgen, dass Christen auch nicht mehr sterben dürfen – denn der Tod ist ja nur die letzte Konsequenz der Krankheit.

Wo liegt in dieser Verknüpfung von Vergebung und Genesung der Denkfehler? Was sagt die Bibel wirklich zur körperlichen, also auch medizinischen Situation der Gläubigen? Damit kommen wir zu unserer zweiten These:

Die Heilung der körperlichen Gebrechen wird erst in Gottes ewigem Reich vollendet.

Die Bibel sagt klar, dass bestimmte Folgen des Sündenfalls endgültig erst in Gottes ewigem Reich aufgehoben sein werden. Dort wird es nicht die leiseste Andeutung von Schmerz, Klage, Trauer oder Verlust mehr geben (Offb.21,3-5!).  Jesus verspricht seinen Nachfolgern, dass Gott „alle Tränen von ihren Augen abwischen und der Tod nicht mehr sein wird“ (V.4).

Dann endlich wird auch „die Erlösung unseres Leibes“ (Rö.8,23) spürbar vollendet sein.

Bis dahin aber gilt, was Paulus unmittelbar anfügt (Rö.8,24):

Wir sind zwar (schon!) gerettet, aber noch (!) auf Hoffnung.

Noch sind manche Folgen des Sündenfalls, wie z.B. Krankheit, nicht verschwunden - auch nicht aus dem Alltag der Christen. Selbst Paulus wird von einer unangenehmen Krankheit (manche vermuten eine Augenkrankheit) nicht geheilt (2.Kor.12,9). Seinen Mitarbeiter Trophimus muss er einmal krank in Milet zurücklassen (2.Tim.4,20). Dem Timotheus rät er, wegen dessen Magenproblemen zur gelegentlichen Einnahme von Wein, „weil du oft krank bist“ (1.Tim.5,23). Selbst jene, die von Jesus zu dessen Erdenzeit auferweckt wurden (z.B. Lazarus, Tochter des Jairus) sind in späteren Jahren eines natürlichen Todes gestorben.

Es gibt für diesseits des Himmels keine biblische Verheißung, dass der Christ von allen Krankheiten oder gar dem Sterben verschont bleiben würde.

Das führt uns zu einer dritten biblischen Wahrheit:

In dieser vergänglichen Welt bleibt der Christ in der Spannung des SCHON geschenkten aber NOCH NICHT in Vollendung sichtbaren neuen Lebens.

Diese Spannung des schon/noch nicht nennt man in der Theologie den „eschatologischen Vorbehalt“: Obwohl Gott seinen Kindern schon in dieser Welt durch Christus sehr vieles schenkt, hat er sich etliches „vorbehalten“, das uns erst im „Eschaton“ (am Ziel, in der Herrlichkeit) sichtbar zuteil werden wird. Dieser Vorbehalt betrifft sowohl unser geistliches als auch unser körperliches Leben.

Jetzt SCHON haben wir die Vergebung unserer Sünden (1.Joh.1,8f.), damit verbunden das „Bürgerrecht im Himmel“ (Phil.3,20f.), den Trost des Heiligen Geistes (Eph.1,13), die Rechtsstellung der Gotteskindschaft (Joh.1,12; Rö.8,14), die tägliche Entlastung von Sorgen (Phil.4,6), das Vorrecht, den HERRN jederzeit im Gebet anrufen zu dürfen (Mt.6,9ff; 7,7), die Zusage seiner täglichen Nähe (Mt.28,20), durch die er alle Geschehnisse zu unserem Besten dienen lässt (Rö.8,28) und vieles mehr.

Zugleich sind wir an die Begrenzungen des NOCH NICHT gebunden, weil Gott diese Folgen des Sündenfalls erst in der Ewigkeit endgültig und sichtbar außer Kraft setzen wird.

Der geistliche Vorbehalt zeigt sich daran, dass auch Christen noch sündigen und diesseits des Himmels nicht den Zustand der sündlosen Vollkommenheit erreichen. So beschreibt es Paulus in Rö. 7,15 ff. und Johannes in seinem ersten Brief (1. Joh.1,8 und 3,2 – jeweils über Christen gesagt). Solange wir auf der Erde leben, werden wir von unserem Herrn erzogen und ausgebildet, damit wir in der Heiligung wachsen (Eph.2,10; 1.Joh,3,3). Vollkommene Reinheit von allen Sünden wird es erst im Himmel geben. Dennoch ist der Christ schon jetzt ganz mit Jesu Vergebung beschenkt und darum – ohne Vorbehalt! – vom Vater im Himmel für gerecht erklärt worden.

„Ich rede aber von der Gerechtigkeit vor Gott, die da kommt durch den Glauben an Jesus Christus zu allen, die glauben.“

Rö.3,22

 

Der körperliche Vorbehalt zeigt sich daran, dass auch Christen diesseits des Himmels noch krank werden, krank bleiben und schließlich sterben. Auch in dieser Hinsicht gilt:

„Es ist aber noch nicht offenbar geworden, was wir sein werden…“

1.Joh.3,2

Ebenso erinnert Paulus daran, dass „unser irdisches Haus, diese Hütte, abgebrochen wird“ (2.Kor.5,1). Er hat es an sich selbst und auch an seinen Mitarbeitern erfahren (s.o.).

Damit wird deutlich: Während unsere Erlösung/Rettung sofort im Augenblick des Glaubens perfekt ist (Joh.3,16: alle, die an Jesus glauben, HABEN das ewige Leben), bleibt körperliche Heilung eine Verheißung für die Zukunft. Es handelt sich also um eine „Spätfolge“ der Erlösung.

In Teilen der Charismatischen Bewegung hat man dagegen behauptet, dass Jesus zugleich mit unserer Sünde auch unsere Krankheit weggetragen habe. Dazu berufen sie sich auf eine Aussage in Jes.53,4, wo es heißt, dass der leidende Gottesknecht (ein prophetischer Hinweis auf Jesus) „unsere Krankheit getragen und unsere Schmerzen auf sich geladen hat“.

Nur wenn man diesen Teilvers aus dem Zusammenhang herausreißt, kann man ihn in der genannten Weise missverstehen. Der Kontext beweist eindeutig, dass es um das Sühnopfer für die Vergebung von Schuld geht. Erlösung und Schuldopfer beziehen sich direkt immer auf Sünde und nicht auf Krankheit, das gilt sowohl im Alten als auch Neuen Testament (z.B. 3.Mo.16,3-11; Hebr.9,11-12; 10,9-14).

Die hebräischen Wörter für „Krankheit“ und „Schmerzen“ können sowohl körperliches als auch geistliches Leiden bezeichnen. Was jeweils vorliegt, muss durch den Kontext entschieden werden. Der aber redet in Jes.53 unzweifelhaft über Erlösung von Schuld. Übrigens werden die Verben aus V.4 („tragen“, „aufladen“) noch mal in den Versen 11/12 gebraucht und dort eindeutig auf das Erlösungshandeln des Gottesknechtes bezogen. Damit wird eindrücklich bestätigt, wie sie in V.4 zu verstehen sind.[2]

Erlösung geschieht schon  jetzt – endgültige Befreiung von Krankheit erst dann, in der Ewigkeit!

Wenn dem so ist, drängt sich eine andere Frage auf, die uns auf den ersten Blick irritieren könnte: Haben nicht Jesus und in seiner Vollmacht auch die Apostel viele Menschen geheilt (z.B. Mt.4,25; Joh.21,25; Apg.5,16)? Warum sollte er dies heute nicht in gleicher Weise tun können? Darauf antworten wir mit unserer 4. These:

Die Heilungswunder Jesu und der Apostel hatten eine besondere heilsgeschichtliche Funktion – und werden uns nicht zur Nachahmung empfohlen.

Die Frage ist nicht, ob Jesus heute noch in gleicher Weise handeln könnte. Natürlich kann er das (Hebr.13.8; Mt.28,18f.). Die entscheidende Frage lautet vielmehr: Will Jesus heute in dieser Weise handeln?

Dazu müssen wir genauer hinsehen, welche Funktion, welchen Sinn seine Heilungen (und auch andere Wundertaten) in der neutestamentlichen Zeit hatten. [3]

  • Sie beglaubigten Jesus als den von Gott gesandten Messias (Mt.11,2-6 u.a.). Sie bekräftigten seine Autorität (Mk.2,1-12).
  • Sie beglaubigten die neue Offenbarung (Botschaft) und die apostolischen Zeugen (Botschafter), durch die uns Gott in jener Zeit das schriftliche Dokument des Neuen Testaments schenkte.

Deshalb ist die Wundertätigkeit auch auf Jesus und einen kleinen Kreis seiner Mitarbeiter beschränkt geblieben. Diese wenigen mussten besonders beglaubigt werden, weil sie die ersten Träger der Christus-Botschaft waren. Deshalb werden die Wundertaten auch „Zeichen der Apostel“ genannt (Rö.15,19; 2.Kor.12,12).

  • Schließlich unterstrichen Wunder die Predigt Jesu und gaben einen Vorgeschmack davon, wie es in seinem herrlichen Reich auf ewig sein wird.

Der Theologe Benjamin Warfield hat Jesu Wundertätigkeit so beschrieben:

Als unser Herr vom Himmel auf die Erde kam, brachte er den Himmel mit herab. Die Zeichen, die seinen Dienst begleiteten, waren nur die wehenden Wolken von Herrlichkeit, die er vom Himmel mitbrachte, der sein eigentliches Zuhause ist. Die Zahl der Wunder, die er vollbracht hat, kann man gar nicht überschätzen.[4]

Hebr.2,3-4 beschreibt die Zeichenfunktion der Wunder und benennt, gut biblisch, 3 Zeugen:

  • der HERR hat das Heil verkündigt;
  • dann wurde es bekräftigt durch die autorisierten Zeugen (Apostel);
  • dies alles wurde bestätigt durch Gott, den Vater, der diesen Dienst „mitbezeugte“ durch Zeichen, Wunder und Krafttaten.

Hebr.2 richtet den Blick zurück auf eine besondere heilsgeschichtliche Situation! Hier ist nicht die Rede davon, dass Wunder auch in späteren Zeiten die Verkündigung des Evangeliums begleiten (wie es Wimber, Bonnke u.a. fordern).

Es ist interessant, dass die Zeichen und Wunder – und damit auch die spektakulären Krankenheilungen – bereits innerhalb des Neuen Testaments massiv zurückgehen. Auch die Apostel, die ja in besonderer Weise durch diese  Zeichen beglaubigt wurden, konnten sie nicht jederzeit tun, sonst hätte Paulus seine Mitarbeiter später bestimmt nicht krank belassen (1.Tim.5,23; 2.Tim.4,20). Auch sich selbst konnte er nicht heilen. Das allmähliche Verschwinden von Zeichen und Wundern ist biblisch verständlich und logischerweise zu erwarten: Nach der apostolischen Zeit sind sie nicht mehr nötig, weil ihre Aufgabe erfüllt ist. Die Botschaft des Neuen Testaments ist endgültig offenbart und aufgeschrieben. Diesen Prozess und seine Träger sollten die Wundertaten beglaubigen. Das haben sie getan.

Wir haben weder eine vergleichbare Aufgabe noch eine vergleichbare Autorität wie Jesus und die Apostel. Darum sind uns die Wunder nicht zur Nachahmung empfohlen. Darum ist uns nicht die Kraft des Krankenheilens (etwa durch Handauflegung) verheißen und der Dienst des wundersamen (!) Krankenheilens nicht aufgetragen.[5]

Allerdings hat Jesus für die Endphase der Weltgeschichte angekündigt, dass es dann nochmals eine Wunderbewegung in größerem Stil geben wird (Mt.24,24; 2.Thess 2,9). Diese steht jedoch  im Dienst des Antichristen und soll seiner Verführungsbotschaft den Weg bereiten. Seien wir also sehr wachsam und vorsichtig gegenüber allen Bewegungen, die von sich behaupten, sie könnten heute in der Kraft Gottes geheimnisvolle und spektakuläre Wundertaten präsentieren (vgl. Jesu Warnung in Mt.7,22-23).

Wenn Vertreter der Charismatischen Bewegung behaupten, sie könnten noch heute in apostolischer Vollmacht Wundertaten, z.B. Krankenheilungen, vollbringen, müssen wir davor als vor einer falschen Lehre warnen. Das führt uns zur 5. These:

Das „charismatische“ Verständnis von Heilung ist ein typisches Beispiel für unbiblische Lehren in dieser Bewegung.

Ich möchte an dieser Stelle auf das charismatische Verständnis sowohl von äußerer Heilung (5.1.) als auch von innerer Heilung (5.2.) eingehen. In diesem Rahmen muss das aus Zeitgründen sehr kurz und zugespitzt geschehen. Darum empfehle ich sehr, sich hier durch weitere Literatur zu informieren.[6]

Äußere Heilung – „Wir wollen etwas sehen!“

Paulus schreibt, dass der Christ diesseits des Himmels „im Glauben und nicht im Schauen wandelt“ (2.Kor.5,7). Er vertraut Christus und darum der irrtumslosen Bibel und ist somit „vollständig ausgerüstet“ (2.Tim.3,17). Die Charismatische Bewegung tut sich dagegen schwer mit dem „eschatologischen Vorbehalt“ (siehe unsere 3. These). Oftmals verschiebt sie – gegen 2.Kor.5,7 – das Gewicht vom Glauben zum Schauen, vom Wort Gottes zur menschlichen Erfahrung. Während Johannes schreibt, dass auch wir durch die damaligen Wunder die Macht Jesu erkennen sollen (dazu wurden sie zuverlässig aufgeschrieben: Joh.20,31!), will die Charismatische Bewegung neue, aktuelle Wunder herbeiführen, um so die Menschen zu überzeugen. Für die Bekehrung von Ungläubigen, so wird behauptet, reiche das Evangelium allein oftmals nicht aus. Es müsse vielmehr durch spektakuläre Wunder verstärkt werden.[7]

Oftmals werden dann, entgegen dem biblischen Zeugnis, Heilungen versprochen, wenn der Kranke „nur genug glaubt“. Dazu beruft man sich auf Bibelverse, die aus dem Zusammenhang herausgerissen werden und damit eine falsche Bedeutung erhalten.

An meiner ersten Pfarrstelle traf ich auf eine junge Familie mit 3 Kindern, die Mutter hatte Krebs. Aber sie glaubte dem Herrn Jesus und war voller Hoffnung, hatte allerdings auch Kontakte zur Charismatischen Bewegung.  Dadurch wurde ihr eines Tages eine angebliche Prophetie zuteil: Ein Christ teilte ihr mit, er habe vom HERRN die Botschaft empfangen, dass diese Frau nicht sterben werde.  Die Frau glaubte der Botschaft, ihr Zustand besserte sich jedoch insgesamt nicht. Die Krebskrankheit nahm ihren traurigen Verlauf, aber die junge Christin wagte kaum, sich mit der Möglichkeit des Sterbens und der entsprechenden Vorbereitung ihrer Familie zu befassen. Das wäre ja Unglaube gewesen, den eigenen Tod als Möglichkeit in Betracht zu ziehen. So starb sie, zwar im Vertrauen auf den HERRN, der treu ist – aber doch in ihrem Gewissen hin- und hergeworfen. Hatte sie nicht genug geglaubt? Warum bewahrheitete sich die „Prophetie“ nicht? Gab es verborgene Sünde in ihrem Leben?  Weil Jesus stärker ist, hielt er sein Schaf fest und brachte es nach Haus. Aber wie viel zusätzliches Leid war dieser Frau und ihrer Familie zugefügt worden: weil ein falscher Prophet seine subjektiven „Eingebungen“ mit dem Willen Gottes verwechselte; weil man die Grenzen, die uns die Heilige Schrift zieht, überschritten hatte.

Ein Beispiel, das im letzten Jahr die Christen bewegt hat, wird von Reinhard Bonnke verbreitet: In einem Video schildert sein Missionswerk (Christus für alle Nationen) die Geschichte des Nigerianers Daniel Ekechukwu, er ist Pastor einer charismatischen Gemeinde. Im November 2001 war er durch einen Autounfall sehr schwer verletzt worden, schließlich hätte man ihn, so wird berichtet, im Krankenhaus für tot erklärt.

Seine Frau Nneka habe ihn aber aus der Leichenhalle in den Keller eines Gemeindezentrums bringen lassen. Stockwerke höher habe Bonnke gepredigt. Die junge Witwe habe fest daran geglaubt , dass Gott ihren Mann durch den Deutschen auferwecken würde. Während Bonnkes Predigt und durch zusätzliche Massagen von einheimischen Pastoren sei Ekechukwu schließlich von den Toten auferweckt worden.

Medizinisch betrachtet könnte hier ein Fall von „Scheintod“ vorliegen. Davon gibt es z.B. in Deutschland ca.10 Fälle pro Jahr. Der Rechtsmediziner Dr. Huckenbeck (Uni Düsseldorf) hat kritisiert, dass oft viel zu schnell der Tod attestiert werde, obwohl keine sicheren Todeszeichen wie Totenflecke, Totenstarre und Fäulnisprozesse vorlägen. Diese sicheren Anzeichen fehlen auch auf dem Totenschein von Ekechukwu.

Gravierender aber sind seine Äußerungen nach der vermeintlichen Auferweckung: nach seinem „Tod“ will er von Engeln zunächst in den Himmel und dann in die Hölle gebracht worden sein. Dort habe er mit gequälten Menschen gesprochen, sei dann aber von einem Engel in die Welt zurückgeschickt worden, um den Menschen eine letzte Warnung zu geben. Zu Jesu Zeit – in der Begebenheit von Lukas 16  (Lazarus und der reiche Mann im Totenreich) – sei die Bitte des reichen Mannes nicht erhört worden: er wollte, dass jemand aus dem Totenreich seine Brüder vor der Hölle warnen solle. Nun wäre er, so behauptet Ekechukwu, die nachträgliche Erhörung dieser Bitte.

Mit solchen Worten widerspricht der Pastor eindeutig der Aussage Jesu, der diese Bitte prinzipiell ablehnte. In Lukas 16,31 heißt es: „Wenn sie Mose und die Propheten nicht hören [also das geschriebene Wort Gottes], werden sie auch nicht hören, wenn einer aus den Toten aufsteht.“ Nun will Ekechukwu dieses Wort außer Kraft setzen und behauptet: Es hilft doch, wenn einer von den Toten aufersteht. – Welcher Geist soll hinter dieser wundersamen Heilung stecken? – Schließlich gab Reinhard Bonnke in einer TV-Show des Predigers Pat Robertson noch folgende Zusatzinformation. Ein Engel habe zu Ekechukwu gesagt: „Wenn Gott nicht entschieden hätte, dich wieder zur Erde zu senden, kämst du zu den Leuten in die Hölle.“ – Wir fragen: Wie kann ein Christ von Gott in die Hölle geschickt werden? [8]

Der ganze Bericht und die Schlussfolgerungen der Beteiligten sind bizarr, sensationsheischend und nicht vereinbar mit der Lehre der Bibel. Trotzdem wird mit dieser Art von Heilung für ein Missionswerk geworben – und der Verantwortliche, R.Bonnke, ist auch bei vielen Pfingstlern und Charismatikern in Deutschland nach wie vor ein angesehener Prediger.

Der christliche Verleger Wolfgang Bühne fragt in einem Kommentar zu Recht:

Warum verschweigt das Missionswerk [Bonnkes], dass bei Großevangelisationen Bonnkes  in Nigeria eine Anzahl Menschen zu Tode getrampelt wurden (von welchen keiner „auferstand“!) und ein verzweifelter Vater von den Mitarbeitern Bonnkes daran gehindert wurde, dem Evangelisten seine getötete Tochter vor die Füße zu legen?... Wenn der inzwischen verstorbene John Wimber 1990 prophezeite, dass „in den kommenden Wochen, Monaten und Jahren Auferstehungen aus den Toten zum Allgemeingut werden“, dann entspricht das ebenso wenig der Realität. … Was der Welt und uns Christen fehlt, sind nicht spektakuläre „Wunder“, sondern ein bisschen mehr Aufrichtigkeit, Bescheidenheit und Demut – und die „Auferweckung“ geistlich Toter.[9]

An diesem Beispiel einer vermeintlichen Wunderheilung werden  typische Kennzeichen charismatischer Lehre deutlich: Die persönliche Erfahrung wird am Ende wichtiger und maßgeblicher als die objektive Vorgabe des Wortes Gottes. Die Lust am Spektakulären verdrängt das demütige Fragen nach dem Willen Gottes.

Ein weiteres Kennzeichen ist die Neigung zu Mystik und magischem Denken. Dabei wird der Heilige Geist oft nicht (bzw. nicht ausschließlich) als Person verstanden. So zeigt es aber die Heilige Schrift: Der Heilige Geist ist die dritte Person der Dreieinigkeit, deren Hauptaufgabe darin besteht, Jesus Christus zu verherrlichen (vgl. Joh.14, 26; 16,13-14). In charismatischer Verzerrung wird der Heilige Geist primär als Kraft oder Energie verstanden, die der Gläubige in geheimnisvoller Weise nutzen kann.

Dieses magische Denken kommt auch zum Tragen bei einer zweiten Kategorie von vermeintlichen „Heilungen“, die in weiten Teilen der Charismatischen Bewegung populär sind.

Nach der „äußeren Heilung“ wenden wir uns darum dem Thema „innere Heilung“ zu.

Innere Heilung – „Durch Visualisierung zurück in die Kindheit“

Die „Innere Heilung“ gilt in vielen charismatischen Kreisen als ein wichtiger Bestandteil der Seelsorge. Innere Heilung stellt eine Verbindung von tiefenpsychologischen, mystisch-okkulten und seelsorgerlichen Elementen dar. Als Vertreter dieses Konzeptes, wenn sie auch nicht in allen Einzelheiten übereinstimmen, gelten u.a.: Agnes Sanford, John und Paula Sandford, Morton Kelsey, Francis MacNutt, Rita Bennett, David Seamonds, Arline Westmeier.

Das Ziel hat Francis McNutt so beschrieben: „Die Vorstellung, die hinter der Inneren Heilung steht, ist einfach die, dass wir Jesus Christus bitten können, zu der Zeit zurückzugehen, in der wir verletzt wurden, und uns von den Auswirkungen dieser Wunden… zu heilen.“[10]

Zu den Voraussetzungen der „Inneren Heilung“ zählt die Theorie, dass die entscheidenden Impulse  für Denken und Handeln aus dem Unbewussten kommen. Dieses wiederum ist stark von verdrängten Kindheitserfahrungen geprägt (hier ist der Einfluss von S. Freud deutlich erkennbar). Eine weitere Voraussetzung ist die These C.G.Jungs vom „kollektiven Unbewussten“ und der produktiven Kraft der Phantasie.

Die Methode der „Inneren Heilung“ lässt sich mit zwei Schritten beschreiben:

a) Der zu behandelnde Mensch soll sich in frühkindliche Situationen zurückversetzen, von denen er meint, sie hätten etwas zu tun mit seinen aktuellen Problemen (im Denken, Fühlen oder Glauben). Dies geschieht mit der Technik der Visualisierung: Die Situation soll vor dem inneren Auge so real wie möglich vergegenwärtigt werden.[11]

b) In einem weiteren Schritt soll dann visualisiert werden, wie Jesus in diese Situation eintritt und sie durch seine Gegenwart verändert. So könne der Mensch, durch die Macht der Gedanken mit der Technik der Visualisierung die vermeintliche Prägung der Kindheit durchbrechen.

Diese Methode der Visualisierung wird auch von Schamanen angewendet. Durch die Kraft ihrer Gedanken treten sie in Kontakt zu „geistigen Führern“ (Kontrollgeistern), die ihnen dann zur Verfügung stehen. Bei der „christlichen“ Variante wird vermeintlich „Jesus“ als geistiger Führer herbeigerufen. Diese Fähigkeit des Christen wird als Wirkung des Heiligen Geistes verstanden. Bei katholischen Charismatikern holt man auch gern Maria in der Funktion des geistigen Führers herbei.

Die Missionarsfrau Arline Westmaier berichtet ein typisches Beispiel aus ihrer „seelsorgerlichen“ Praxis[12]. Einer ratsuchenden Frau, die in ihrer Kindheit sexuell missbraucht worden war, riet sie Folgendes:

Ich möchte jetzt Gott darum bitten, dir deine geistlichen Augen zu öffnen, damit du sehen kannst, dass Jesus hier bei uns ist. Versuche, ihn mit deinen inneren Augen wahrzunehmen.[13]

Dann sollte sie, ebenfalls durch Visualisierung, alle ihre verletzten Gefühle in einen Sack packen, diesen Sack Jesus auf die Schultern laden – und dann weiter visualisieren, wie Jesus diesen Sack mit den verletzten Gefühlen ans Kreuz trägt.

Ergebnis: Bei der „Inneren Heilung“ wird „Jesus“ wie ein geistiger Führer benutzt, ja instrumentalisiert. Im genannten Beispiel lässt man Jesus für die eigenen verletzten Gefühle ans Kreuz gehen – obwohl er doch in Wirklichkeit für die Sünde gestorben ist. Man lässt Jesus wiederum an Kreuz gehen – obwohl er das doch in der Vergangenheit ein für allemal getan hat (Hebr.9,26-28 u.ö.).

Die Methode der Visualisierung überschreitet die Grenze zur Zauberei: schon lange gehen Okkultisten davon aus, dass Gedanken durch Visualisierung materialisiert werden können. Diese Grundannahme steht in verblüffender Ähnlichkeit hinter dem Schamanismus, dem Positiven Denken und der „Inneren Heilung“.

Was geschieht bei dieser Technik? Nicht alles ist nur Einbildung oder Autosuggestion. Der erfahrene Seelsorge-Lehrer Roland Antholzer schreibt dazu: Durch diese Methode könne es geschehen,

dass tatsächlich ein Kontakt zu einem Geistwesen hergestellt wird. Die einzige Erklärung ist wohl die, dass es sich um dieselben dämonischen Wesen handelt, die sich den Okkultisten als Geistführer darstellen. Wenn nun ein Christ Jesus visualisiert und ihn dann scheinbar leibhaftig vor sich sieht, dann merkt er nicht, dass er damit genauso vorgeht wie die Schamanen, die immer betonen, dass auf diese Weise ein „magisches Tor“ im Bewusstsein geöffnet wird, das zu der Welt der Geister führt.[14]

Hier zeigt sich in typischer Weise das mystische und magische Denken, von dem viele Charismatiker bestimmt werden. Der Heilige Geist wird wie eine Kraftwirkung verstanden, die man einsetzen und mit der man selbst bestimmte Phänomene machtvoll herbeiführen oder verändern kann. Ähnliches gilt für den sog. „Befreiungsdienst“ in der charismatischen Okkultseelsorge.[15]

Und auch – damit schließt sich der Kreis – beim Verständnis der äußeren Heilung waltet diese magische Geistvorstellung. So berichtet Ann Watson, die Frau des damals krebskranken  englischen Charismatikers David Watson, von einem Zusammentreffen mit John Wimber:

Einmal…als wir aus einem Restaurant kamen…fingen meine Hände an zu zittern. John (Wimber) nahm sie und legte sie David (Watson) auf, es sei zu schade, die ganze Kraft zu verschwenden. Dieses Zittern hielt manchmal eine ganze Weile an.[16]

Trotz einer gegenteiligen „Weissagung“ Wimbers ist Watson später an dieser Krankheit verstorben.  Das von okkulten Geistheilern bekannte Phänomen energiegeladener Hände hat Wimber aber auch von sich persönlich berichtet:

Meine Hände prickeln gewöhnlich und sind warm und ich fühle so etwas wie Elektrizität aus ihnen herauskommen, wenn ich ein befehlendes Wort spreche. Dies veranlasst mich, Empfindungen wie Prickeln und Hitze zu verstehen als eine Salbung des Heiligen Geistes an mir, um zu heilen.[17]

Wir fassen zusammen:

Mit ihren magischen Techniken innerer und äußerer Heilung bewegen sich die Charismatiker auf einem nicht ungefährlichen Feld. Denn die Grenze zwischen Einbildung, Autosuggestion, Massensuggestion und dämonischer Wirkung ist oftmals nicht zu erkennen. Manchmal ist sie sogar sehr deutlich überschritten. Dagegen warnt uns die Heilige Schrift eindringlich davor, durch bestimmt geistige Techniken (letztlich durch Okkultismus) in die verborgene Welt einzudringen (z.B. 5.Mo.18,9-12). Möge der Herr uns hier bewahren – und noch manchen Verirrten aus solcher Verstrickung befreien.

Der heilige Gott weist uns nur einen einzigen Weg, mit dem wir Kontakt zur unsichtbaren Welt aufnehmen sollen – das ist das  Gebet. Alle anderen Wege sind verboten. Und es gibt nur einen einzigen Adressaten, an den wir uns wenden dürfen – das ist der lebendige Gott und sein Sohn Jesus Christus.

Damit kommen wir abschließend zu der Frage, wie wir uns als Christen denn in rechter Weise verhalten sollen, wenn andere oder wir selbst von körperlicher Krankheit betroffen sind. Die Bibel macht deutlich, dass klassische ärztliche Kunst eine gute Schöpfungsgabe Gottes ist, solange sie im Einklang mit seinen Maßstäben angewendet wird. Lukas war nicht nur ein guter Historiker, sondern gewiss auch ein guter Arzt. Paulus schreibt über ihn: „Es grüßt euch Lukas, der Arzt, der Geliebte“ (Kol.4,14).

Aber ärztliche Kunst, so sehr wir sie schätzen, ist nicht das Letzte, was uns bleibt. Der große Arzt lädt uns immer wieder ein, ja fordert uns auf, regelmäßig seine himmlische Sprechstunde aufzusuchen – und dort für andere und für uns selbst zu bitten. Das Wichtigste ist die Bitte für das Herz (1.These) und alles was mit diesem Herzen zusammenhängt: Denken, Wollen, Empfinden. Aber auch für den Körper dürfen und sollen wir unseren Schöpfer bitten.

Das besagt unsere 6. und letzte These:

Die christliche Gemeinde hat den Auftrag, den Kranken durch praktische Fürsorge beizustehen und sie vor allem im Gebet vor Gott zu bringen.

Die Aufgabe der Gemeinde ist nicht Heilungsdienst, sondern Gebetsdienst. In Jak.5,13-20 zeigt der lebendige Gott, wie seine Gemeinde mit körperlich Erkrankten umgehen soll.

Wir haben hier nicht mehr die Zeit, um auf Einzelheiten dieses Bibeltextes einzugehen. Aber das eine müssen wir unbeirrt festhalten: Die spezifische Antwort der Christen auf  Krankheit ist Gebet! In bestimmten Situationen ist es sogar geraten, die Ältesten (Gemeindeleiter) an das Krankenbett zum Gebet zu rufen (5,14). Aber grundsätzlich gilt der Fürbitteauftrag für alle Christen (5,16: „betet füreinander“). Gott hat solchem Gebet eine große Verheißung gegeben:

Des Gerechten Gebet vermag viel, wenn es ernstlich ist. (5,16)

Das Gebet des Glaubens wird dem Kranken helfen, und der Herr wird ihn aufrichten. (5,15)

Dieses „Aufrichten“ kann auf unterschiedliche Weise erfolgen: Gott kann, wenn er das will, den Kranken heilen. Gott kann ihm körperliche Erleichterung verschaffen. Gott kann ihm zusätzliche Kraft zum Tragen geben. Gott kann trösten, ermutigen. Die Art und Weise, wie Gott helfen wird, bleibt ihm in seiner Souveränität überlassen. Dabei dürfen wir nie vergessen, dass die Zusage von Jak.5 ganz eng mit der von Rö.8,28 zusammengehört, dass „denen, die Gott lieben, alle Dinge zum Besten dienen“. Dafür wird Gott bei seinen Kindern sorgen.

Denn er hat große Ziele mit uns vor. Gottes Absichten mit seinen Kindern in dieser Welt bestehen ja nicht vorrangig darin, sie immer gesund und unbeschwert durchs Leben laufen zu lassen. Unser HERR hat Größeres mit uns vor – er will uns immer mehr verwandeln und hineingestalten in das Bild seines Sohnes Jesus Christus (2.Kor.3,18). Wir sollen etwas sein und werden zum Lob seiner Herrlichkeit (Eph.1). Und diesem großen Ziel müssen – durch  Krankheit und Gesundheit hindurch – alle Wege Gottes mit seinen Kindern dienen.

So wird aus dem Zweiklang, mit dem wir begonnen haben, zum Abschluss sogar ein Dreiklang:

 

Medicus curat – Christianus orat – Deus salvat, sanctificat et sanat.

Der Arzt behandelt. – Der Christ betet. – Gott rettet, heiligt und heilt.

Er tut es zu Seiner Zeit, nach Seinem guten Plan. Ihm sei alle Ehre!

 

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[1]  Predigt vom 28.April 1929, zitiert bei I.H.Murray: Martyn Lloyd-Jones – Teil I der Biographie (The First Forty Years, 1982, S.80).

[2] In Mt.8,14-17 berichtet der Evangelist vom Heilungsdienst Jesu und formuliert dort eine Anspielung auf Jes.53 (kein direktes Zitat!). Dabei verändert er die Verben so, dass sie nun auf  körperlich-medizinische Fragen bezogen sind. Warum bedient sich der Apostel dennoch der Anspielung auf Jes.53? Wahrscheinlich will er damit zeigen, dass die körperlichen Heilungen (und Exorzismen) in Kapernaum ein Vorgeschmack und eine Vorschattung für die viel größere geistliche Heilung sind, die Jesus einige Zeit nach diesen Ereignissen am Kreuz vollbringen wird – die Erlösung. In Kapernaum, wo „nur“ Krankheit und dämonische Bindung überwunden werden, geschieht also eine Vorschattung, eine Ankündigung jenes größeren Sieges von Kreuz und Auferstehung, durch den dann auch die Sünde entmachtet wird.

[3] Zu dieser Frage siehe ausführlich meinen Aufsatz „Zeichen und Wunder der apostolischen Zeit – Maßstab für heute?“. Er kann über CDK/Deutschland bezogen werden und ist zuletzt neu erschienen im Verlag des Bibelbundes (Hammerbrücke, 2003, E-Mail:Bestellung@bibelbund.de).

[4] Counterfeit Miracles, Reprint 1986, S.3 (Übersetzung WN).

[5] Die Anweisungen in Mt.10,5ff., wo die Mission noch ausdrücklich auf  Israel beschränkt war (v.6), richtet sich an die Apostel und ihr unmittelbares Umfeld. Vgl. ähnlich den Hinweis auf besondere Zeichen (wohl der Apostel) in Mk.16,17-20. Dagegen richtet sich der allgemeine Missionsbefehl (Mt.28,18-20) an die Christen aller Zeiten.

[6] John MacArthur, Charismatic Chaos; Wolfgang Bühne, Dritte Welle…gesunder Aufbruch?; Alexander Seibel, Die sanfte Verführung der Gemeinde; Benedikt Peters, Sollte Gott etwas unmöglich sein?; Rudolf Ebertshäuser, Die Charismatische Bewegung im Licht der Bibel.

[7] Siehe z.B. John Wimber, Power Evangelism, London 1985.

[8] Darstellung nach Topic, 7/2002, S.4.

[9] Idea 35/2002, S.III.

[10] Healing, 1974, S. 183.

[11] Dabei kommt häufig es zu manipulierten „Pseudo-Erinnerungen“, die gar nicht der Realität der Kindheit entsprechen. Der Psychiater Carney Landis sagt dazu: „Ich glaube, …dass die Kindheitsphantasien, die Erinnerungen…eigentlich von der Analyse erst hervorgerufen und nicht etwa aufgedeckt werden“ (zitiert bei Martin L.Gross, The Psychological Society, 1978, S.197f.). Ähnlich bezeichnet Dave Hunt die „Innere Heilung“ als „christliche Form der Psychoanalyse, welche die Macht der Suggestion nutzt, um Probleme zu lösen, die sie meistenteils selbst geschaffen hat“ (Die Verführung der Christenheit, 1987, S. 188).

[12] Arline Westmaier, Die verletzte Seele heilen, Wuppertal 1988.

[13] AaO, S. 63.

[14] Informationsbrief der Bekenntnisbewegung, April 2001, S. 34

[15] Siehe auch dazu Antholzer, aaO, S. 34-35.

[16] Wimber, Die dritte Welle, S. 66.

[17] Wimber, Power Healing, S. 208.


Nahtoderlebnisse – Blick in das Jenseits?

Nahtoderlebnisse – Blick in das Jenseits?

 

Einleitung

Nahtoderlebnisse werden seit über 25 Jahren immer wieder publiziert, oft Aufsehen erregend in der Laienpresse, aber auch in Fachzeitschriften.

Ähnliche Berichte gab es aber bereits im Altertum bei Plato. Von Hieronymus Bosch (1450 – 1516) wurden sie in eindrucksvoller Form malerisch charakterisiert mit dem Titel „Aufstieg in das himmlische Paradies“ (Abb. 1).

In den 70er Jahren wurde von dem amerikanischen Psychiater Raymond A. Moody (1975) erstmals eine größere Serie solcher Berichte publiziert, unter anderem in seinem Buch „Leben nach dem Tod. Die Erforschung einer unerklärlichen Erfahrung.“
Es gibt mittlerweile darüber eine Fülle von Büchern, mit Titeln wie „90 Minuten im Himmel, Erfahrungen zwischen Leben und Tod“ von Don Piper, „Endloses Bewusstsein: Neue medizinische Fakten zur Nahtoderfahrung“ von Prof. Dr. Pim van Lommel, „Der Tod muss nicht das Ende sein“ von Dr. med. Sam Parnia und, mehr auf neurologisch-wissenschaftlicher Basis, das Buch „Mythos Nahtoderfahrung“ von Dr. med. Birk Engmann (2011), niedergelassener Neurologe und Nervenarzt.

Wann treten Nahtoderlebnisse auf?

Wie Mobbs & Watts in einer Metaanalyse1 (Analyse mehrerer wissenschaftlicher Studien) berichteten, handelte es sich dabei nur in knapp 50% um Erfahrungen im Rahmen echter lebensbedrohlicher oder kritischer Situationen mit Sauerstoffmangel etc., in 52% wurden Nahtoderfahrungen ohne ein lebensgefährdendes Ereignis berichtet, wie z. B. nach Kreislaufkollaps2.

Nach beiden Typen von Ereignissen berichteten 43% bzw. 49% der Betroffenen rückblickend über Nahtoderfahrungen, bei prospektiven Studien (dabei wird eine theoretische Annahme überprüft) nur knapp 20%.
Ohne Zweifel war bei keinem dieser Patienten die Definition des klinischen Todes mit irreversiblem (unumkehrbarem) Stillstand von Atmung und Kreislauf erfüllt, erst recht nicht der biologische Tod mit irreversiblem Erlöschen sämtlicher Organ- und Zellfunktionen.

Die Nahtoderfahrungen in kritischen oder weniger kritischen Situationen haben aber sehr prägende Erlebnisse und Wahrnehmungen hinterlassen, die oft zu einem starken Sendungsbewusstsein und einer lebhaften Publikationstätigkeit der Betroffenen geführt haben3. Einen Blick ins „Jenseits“ bieten sie jedoch aus neurologisch-neurobiologischer Sicht nicht, da der Tod nie eingetreten war.

Nur positive Wahrnehmungen bei Nahtoderlebnissen?

Nach den Ergebnissen der AWARE-Studie von Parnia et al. (2014) mit 102 Interviews bei 140 Überlebenden von insgesamt 2060 Patienten mit Herzstillstand hatten:

  •  46% Erinnerungen an die Akutphase in Form von hellem Licht, Tieren oder Pflanzen, Furcht, Verfolgungsszenarien, Déjà vu oder auch Erscheinungen verstorbener Angehöriger,
  • 9% berichteten Nahtoderlebnisse, meistens in Form von Lichtwahrnehmungen wie in einem Tunnel, der ins Licht führt, starken Glücksgefühlen, Out-of-body-Erfahrungen (Empfindung, seinen eigenen Körper zu verlassen und ihn z.B. von oben zu sehen) oder Depersonalisations-Erlebnissen(Betrachtung des eigenen Lebens von außen wie in einem Film.)
  • 2% waren sich einiger während der Reanimation (Wiederbelebung) gesehener oder gehörter Erlebnisse bewusst, deren Wahrheitsgehalt experimentell überprüft werden konnte4.

Grob geschätzt waren knapp 2/3 der Nahtoderlebnisse positiv mit den erwähnten Glücks- und Lichtwahrnehmungen („Aufstieg ins Paradies“), 1/3 negativ mit zum Teil höllen-ähnlichen Erlebnissen.

Das Tunnelsehen

Neurobiologisch lassen sich ähnliche Erlebnisse bei bestimmten Hirnschädigungen nachweisen bzw. provozieren.

Ein Beispiel hierfür ist das Tunnel-Sehen:
Unter erhöhtem CO2-Gehalt des Blutes oder Sauerstoff-Mangel wurden aufgrund einer Funktionsstörung in dem Zentrum des Gehirns, wo das Sehen verarbeitet wird (Hinterhaupts-/Okzipital-lappen der Großhirnhemisphären) vermehrt tunnelblickartige Gesichtsfeldeinschränkungen bemerkt, ähnlich wie sie nach Nahtod-Situationen berichtet wurden5.
Der Grund ist, dass die Teile des Sehzentrums, die das periphere Gesichtsfeld abbilden, besonders empfindlich sind für Sauerstoffmangel oder CO2-Überschuss.

 

Visuelle Halluzinationen

Bei Schädigung des Sehzentrums (Sehrinde okzipital) tritt aber nicht nur Tunnelsehen auf.
Oft kommt es dabei vorübergehend zu einer Reizung der Nervenzellen im Sehzentrum, bei der positive Wahrnehmungsphänomene in Form von visuellen Halluzinationen auftreten können.
Dabei produziert das Gehirn – obwohl keine entsprechenden visuellen Sinnesreize vorliegen - geometrische Formen, Muster, Farben, Gesichter oder auch ganze Figuren oder traumähnliche visuelle Szenen. Hierbei hängt die Art der Halluzination von der Lokalisation der Hirnschädigung in der Sehrinde ab.
Wenn das Hirnareal, das die Farbe (grün) und Form eines Baumes neuronal kodiert und abbildet, elektrisch stimuliert oder irritiert wird (z.B. durch Sauerstoffmangel), kann es diese Wahrnehmung (eines grünen Baumes) auch ohne äußeren Reiz spontan produzieren6.
Ähnliche visuelle Halluzinationen werden provoziert unter dem Einfluss von Drogen (Cannabinoide etc.) und Medikamenten (z. B. Glutamat-/NMDA-Rezeptor- oder Serotonin-Antagonisten).

Verschiedene Halluzinogene wie LSD, Meskalin, Ketamin oder Haschisch, die optische Halluzinationen und keine Bewusstseinstrübungen oder Gedächtnislücken hervorrufen, können vereinzelt alle Nahtoderlebnis-Elemente bis hin zu vollständigen Nahtoderlebnis-Sequenzen hervorrufen7.
In echten Nahtod-Situationen werden durch den Sauerstoffmangel u.a. vermehrt halluzinogen wirkende Substanzen (vom Körper produzierte NMDA-Rezeptor-Antagonisten wie das Endopsychosin) gebildet, die der Glutamat-Intoxikation der Nervenzellen und damit dem neuronalen Zelltod entgegen wirken sollen.

 

Das Verlassen des Körpers

Der unmittelbar vor dem Sehzentrum gelegene hintere Scheitellappen (Parietallappen) ist essenziell wichtig für unsere Raumwahrnehmung.
So wird er z.B. im Rahmen von tiefer Meditation mit Gefühlen von Raum- und Zeitlosigkeit (wie „frei schwebend“, ähnlich Nahtoderlebnissen) inaktiviert8.
Bei Großhirnschädigungen am Übergang zwischen Schläfen- und Scheitellappen (temporo-parietaler Übergang) traten bei Reizung durch epileptische Anfälle Erlebnisse auf, als schwebe man über seinem eigenen Körper und sehe diesen von oben (Out-of-body-Erlebnisse), ähnlich wie in Nahtod-Situationen. Sie ließen sich auch durch elektrische Reizung dieser Region provozieren9.
Ähnliche Erfahrungen werden bei epileptischen Anfällen im Schläfenlappen (Temporallappen) des Gehirns10 berichtet, beispielsweise von Dostojewski, der im Rahmen von Temporallappen-Anfällen ein „frei flottierendes, unglaubliches Glücksgefühl erlebte, von dem ein Moment ausreiche, sein ganzes Leben zu erfüllen“11 was stark an Nahtoderlebnisse erinnert.

Zusammenfassung

Zusammenfassend gibt es eine Fülle von neurobiologischen und neurologischen Erklärungen für die verschiedenen, im Rahmen von Nahtoderlebnissen berichteten Phänomene, sei es unter Sauerstoff-Mangel des Gehirns oder nach vorübergehendem Kreislaufstillstand, sei es in Narkose oder nach Blutdruck-Abfall.
Dass diese Erlebnisse für die betroffenen Menschen sehr prägend sind und zu transzendentalen Erfahrungen Anlass geben, wurde vielfältig dokumentiert.
Die Frage nach dem Jenseits bzw. nach der Unsterblichkeit der menschlichen Seele und einem Leben nach dem biologischen Tod lässt sich jedoch damit nicht beantworten, da sie naturwissenschaftlichen Methoden nicht zugänglich ist.
Sie entspringt einer tiefen menschlichen Sehnsucht nach Transzendenz, Glück und der Beziehung zu einem persönlichen Gott und bleibt immer eine Glaubensfrage, wie Jesus Christus der um ihren Bruder trauernden Martha verheißen hat:

„Ich bin die Auferstehung und das Leben; wer an mich glaubt, wird leben,
auch wenn er stirbt; und jeder, der lebt und an mich glaubt,
wird nicht sterben in Ewigkeit.
Glaubst du dies?“
Johannes 11, 25

 

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Nahtoderlebnisse – Blick in das Jenseits?
Auszug aus dem CDK-Rundbrief Nr. 83
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Fußnoten:

1 Trends in Cognitive Sciences 2011

2 Charland-Verville et al. 2014

3 Martial et al. 2017

4 Martial et al. 2017

5 Klemenc-Ketis et al. 2010

6 Fftyche 2007

7 Bókkon et al. 2013

8 Newberg 2001

9 Sie wurden von O. Blanke, Genf, und anderen (2004; 2009; Brandt et al. 2005) sehr gut untersucht und publiziert

10 Britton & Bootzin 2004

11 Iniesta 2014

 

Bildnachweis:

Oberste Bild: Hieronymus Bosch, gemeinfrei

Mittere Bild: Kora27 über Wikipedia, gemeinfrei

untere Bild: rolffimages über Adobe Sock


Zwang oder freie Entscheidung zur Organspende Organtransplantation

Zur aktuellen Debatte um die Organspende

 

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Zwang oder freie Entscheidung
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Kaum war der Gesundheitsminister Jens Spahn im Amt, kündigte er eine Reform an, um die sinkenden Zahlen von Organspendern aufzuhalten: Jeder soll automatisch ein Organspender sein, es sei denn er widerspricht aktiv. Bald soll über diese Frage im Bundestag entschieden werden. Was ist davon zu halten? Welche Position nimmt die Bibel dieser Thematik gegenüber ein?

Um diese Fragen fundiert beantworten und auch in Gesprächen begründet Stellung dazu nehmen zu können, muss das Hirntod-Konzept – die Bedingung jeder Organspende (ausgenommen bei Lebendspenden) - genau ergründet werden.

DER BEGRIFF HIRNTOD

In der offiziellen Richtlinie wird der Hirntod, oder medizinisch korrekt ausgedrückt den „irreversiblen Hirnfunktionsausfall“, folgendermaßen definiert:

„Mit der Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms (irreversibler Hirnfunktion-sausfall) ist der naturwissenschaftlich-medizinische Tod des Menschen festgestellt.“1

In anderen Worten: Ein Mensch ist nicht dann tot, wenn das Herz aufhört zu schlagen, es also zu einem unumkehrbaren Stillstand des Herzkreislaufs kommt. Laut dieser Definition ist der Betreffende bereits dann tot, wenn das Gehirn als Ganzes nicht mehr funktioniert.

.

DIAGNOSTIK DES HIRNTODS

  • Wie findet man heraus, ob jemand einen unumkehrbaren Hirnfunktionsausfall hat?
  • Wie genau läuft die Diagnostik des Hirntods ab?
  • Welche medizinischen Schritte sind dazu notwendig?

VORAUSSETZUNG: SCHWERE HIRNSCHÄDIGUNG

Um einen Menschen im Sinne der Hirntod-Diagnostik für tot erklären zu können, müssen zuerst einmal zwei Voraussetzungen gegeben sein: Die erste Voraussetzung besagt, dass eine akute schwere Hirnschädigung vorliegen muss. Dies tritt beispielsweise nach einem schweren Schädel-Hirn-Trauma auf. Beispielsweise kann es durch einen Aufprall zu einer Hirnblutung und dadurch zu einer schweren Hirnblutung kommen.

VORAUSSETZUNG: KEINE ANDERE (BEHEBBARE) URSACHE DER HIRNSCHÄDIGUNG

Die zweite Voraussetzung fordert, dass keine anderen Ursachen für die Ausfallssymptome des Gehirns vorliegen dürfen, außer der Hirnschädigung selbst.
Andere Ursachen wären beispielsweise:

  • eine Vergiftung (Intoxikation),
  • dämpfende Medikamente,
  • eine erniedrigte Körpertemperatur (Hypothermie),
  • ein Kreislaufschock
  • ein Koma, das durch endokrinologische, metabolische oder entzündliche Erkrankungen hervorgerufen wurde.

Um diese Unterscheidung vorzunehmen, ist langjährige intensivmedizinische Erfahrung notwendig. Sämtlichen Hinweisen darauf, dass die Hirnschädigung eine andere und damit eine potentiell behebbare Ursache hat, muss akribisch nachgegangen werden.

 

SYMPTOME: KOMA, HIRNSTAMM-AREFLEXIE, APNOE

Wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, also eine schwere und nicht behebbare Hirnschädigung vorliegt, muss in einem weiteren Schritt eine eingehende Untersuchung des Patienten erfolgen, wobei drei klinische Symptome vorhanden sein müssen: Koma, Hirnstamm-Areflexie und Apnoe.

KOMA

Ein Koma liegt dann vor, wenn sich der Patient in einer tiefen Bewusstlosigkeit befindet: Der Patient ist nicht erweckbar und reagiert nicht auf starke äußere Reize.

 

HIRNSTAMM-AREFLEXIE (KEINE HIRNSTAMM-REFLEXE)

Der Hirnstamm ist die Verbindungsstelle zwischen dem Groß- und Kleinhirn und dem gesamten übrigen Körper. Er ist gewissermaßen das dicke Strombündel, durch den alle Leitungen vom und zum Gehirn verlaufen.
Die Untersuchung der Hirnstamm-Reflexe geht der Frage nach, ob einzelne Verschaltungen des Stammhirns intakt sind oder nicht. Sind die unterschiedlichen Reflex-Schaltkreise ausgefallen, so liegt die Schlussfolgerung nahe, dass der Hirnstamm als Ganzes ausgefallen ist. Der Hirnstamm ist also gewissermaßen die Hauptleitung des Gehirns. Wenn diese Leitung nicht mehr funktioniert, kann keine Kommunikation zwischen dem (Groß)Hirn und dem restlichen Körper erfolgen.
Zu den Hirnstamm-Reflexen gehören unter anderem die Pupillenreaktion, die Koordination von Augen in Bezug zur Kopfstellung, der Korneal-Reflex oder der Würgereflex. Die Hirnstamm-Reflexe zeigen, inwieweit die einzelnen Reflexbahnen, die durch das Stammhirn laufen, intakt sind. In der Abbildung  ist beispielhaft die Pupillen-Reaktion dargestellt. Wenn eine Pupille mit einem Lichtstrahl erleuchtet wird, wird die Wahrnehmung des Lichts vom Auge über den Sehnerv2  (blau) bis zum Stammhirn3  geleitet. Dort wird die Information auf einen weiteren Nerv verschaltet4  (rot), der wieder zurück zum Auge zieht und „veranlasst“, dass die Pupille sich verengt5.  Liegt eine normale Pupillengröße, Motorik und Lichtreaktion vor, ist die Integrität – und damit Funktionsfähigkeit - der einzelnen Bestandteile dieses Reflexbogens bestätigt. Wenn dieser Reflex komplett ausgefallen ist, so muss eine Läsion (Störung der Funktion) auf Verschaltungsebene (also auf Stammhirnebene) vorliegen.
Die einzelnen Hirnstammreflexe werden auf unterschiedlichen Ebenen des Gehirns verschaltet, sodass Etage für Etage der Hirnstamm getestet werden kann.

APNOE – AUSGEFALLENES ATEMZENTRUM

Zu guter Letzt muss nachgewiesen werden, dass auch das Atemzentrum, welches ebenfalls im Stammhirn lokalisiert ist, ausgefallen ist. Dies geschieht in dem sogenannten Apnoe-Test. Hierbei wird der intensivpflichtige Patient, der durchgehend beatmet wird, nach eingehender Vorbereitung6  von der Beatmung abgenommen. Bei einem ausgefallenen Atemzentrum wird der Patient – obwohl er nun nicht mehr mit Sauerstoff versorgt wird – nicht Luft holen7. Würde er nicht wieder an die Beatmungsmaschine angeschlossen werden, würde er sterben, weil er nicht mehr eigenständig nach Luft schnappt.

 

DER IRREVERSIBILITÄTS-NACHWEIS (NACHWEIS DER UNUMKEHRBARKEIT)

Sind alle drei klinischen Symptome vorhanden, kommt der letzte Schritt auf dem Weg der Hirntod-Diagnostik: der Irreversibilitätsnachweis.
Hierbei kommen apparative diagnostische Methoden zum Einsatz wie bspw.:

  • das EEG
  • die Doppler/Duplexsonographie der hirnversorgenden Gefäße
  • neu auch die CT-Angiographie

Man stelle sich folgende Situation vor:
Eine Person fährt Motorrad, kommt bei einer Tour von der Fahrbahn ab und schleudert gegen eine Wand. Nach der Akutversorgung kommt der Patient auf die Intensivstation. Hier stellt man fest, dass es zu massiven Hirnblutungen gekommen ist.
Der Zustand des Patienten verschlechtert sich zunehmend, sodass keine Hoffnung auf Besserung mehr vorhanden ist. In so einem Zusammenhang wird nun der Neurologe oder Neurochirurg hinzu geholt, um festzustellen, in wie weit das Gehirn irreversibel ausgefallen ist. Die Untersuchung wird von einem Facharzt der Neurologie/Neurochirurgie und einem zusätzlichen Facharzt unabhängig voneinander durchgeführt.

Diese prüfen nun, in wie weit ein Hirntod vorliegt. Sie gehen entsprechend der zuvor geschilderten Schritte vor: In unserem Beispiel wird bei dem Patienten eine akute schwere Hirnschädigung (Hirnblutung) festgestellt. Eine andere Ursache für die Ausfallssymptome des Gehirns ist nicht zu erkennen.
Im zweiten Schritt stellen die Ärzte fest, dass der Patient in einem tiefen Koma liegt, dass die Hirnstamm-Reflexe ausgefallen sind und auch das Atemzentrum nicht mehr funktioniert. Nun werden zum sogenannten Irreversibilitätsnachweis apparative diagnostische Maßnahmen eingeleitet. In der Regel wird ein EEG geschrieben, hierbei zeigt sich ein Null-Linien EEG, d.h. es werden keine Hirnströme auf der Oberfläche des Gehirns mehr dargestellt.
Unter Umständen (in seltenen Fällen) wird eine kontrastmittelgestützte Gefäßdarstellung der Gehirngefäße durchgeführt. Hier zeigt sich evtl., dass die Gehirngefäße bereits verschlossen sind und kein Blut mehr leiten. Das bedeutet, dass das Gehirn nicht mehr mit Blut versorgt wird und entsprechend im Begriff ist, abzusterben.

FESTSTELLUNG DES TODES

In diesem Fall wird der Hirntod diagnostiziert und auf einem Untersuchungsbogen abschließend der Tod festgestellt. Der Hirntod gilt als sicheres Todeszeichen nach diesem ganzen Prozess.
Dies bedeutet, dass der Patient, der noch beatmet auf der Intensivstation liegt, offiziell für tot erklärt wird. Dies ist die notwendige Voraussetzung, um eine Organtrans-plantation durchzuführen.8

IST HIRNTOD WIRKLICH TOT?

- die ethische Hinterfragung -
In dem Artikel von Brandt und Angstwurm (im Auftrag der Bundesärztekammer) über die „Bedeutung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls als sicheres Todeszeichen“ erklären die Autoren, warum ein hirntoter Mensch als tot zu betrachten ist.
Im Kern des Artikels argumentieren sie folgendermaßen:

„Im Mittelpunkt der Todesfeststellung stehen die Irreversibilität der Ausfälle sowie der Verlust der Integration der Körperfunktionen zur Einheit als Lebewesen und der Verlust der Fähigkeit zu jeglicher Selbstreflexion sowie zu jeglicher eigenständiger Interaktion mit der Umwelt.“ 9

Hier sind die zwei derzeit wichtigsten Argumente benannt, warum in den meisten Ländern hirntote Menschen als bereits tot betrachtet werden.

VERLUST DER PERSÖNLICHKEIT = TOT?

Ein wichtiges und lange Zeit das zentrale Argument der Hirntod-Vertreter war und ist, dass mit dem Ausfall der Gehirnfunktionen die Persönlichkeit selbst erloschen ist. Brandt und Angstwurm bezeichnen dies als den „Verlust der Fähigkeit zu jeglicher Selbstreflexion sowie zu jeglicher eigenständigen Interaktion mit der Umwelt“.
Dazu ist jedoch zu bedenken: Es gibt Lebensformen, auf die diese Beschreibung genauso zutrifft. Diese werden allerdings nicht als tot bezeichnet. Da sind beispielsweise Embryos im Mutterleib: Sie haben (im frühem Stadium) weder die Fähigkeit zur Selbstreflexion, noch können sie eigenständig mit der Umwelt interagieren. Trotzdem sind sie nicht tot, sondern sehr lebendig! 10
Darüber hinaus gibt es Neugeborene mit einem stark unterentwickelten Groß- und Kleinhirn (Anenzephale Neugeborene11), auf die die oben genannte Beschreibung auch zutrifft. Häufig überleben sie nicht lange. Und trotzdem würde die Bezeichnung „tot“ auf diese kleinen Neugeborenen nicht zutreffen!12
Daher muss man sagen, dass die Argumentation über scheinbar fehlende personale Eigenschaften wie Wahrnehmung, Sprechen, Handeln, Intention etc. nicht als Argument für eine Definition vom Tod herhalten kann. In anderen Konstellationen sind das Fehlen von diesen Eigenschaften bei weitem kein Argument dafür, die Betreffenden für tot zu erklären.

VERLUST DER ZENTRALEN STEUERUNG = TOT?

Aus diesem Grund ist in der jüngeren Diskussion ein Argument ins Zentrum der Hirntod-Debatte gestellt worden, welches sich auf die Funktion des Gehirns an sich bezieht. Das Gehirn fungiert als die zentrale Steuerung des Körpers. Wenn nun – so das Argument – diese zentrale Steuerung ausfällt, ist der Patient tot. Entsprechend formulieren Brandt und Angstwurm in Ihrem Grundsatzartikel:

„Im Mittelpunkt der Todesfeststellung stehen die Irreversibilität der Ausfälle sowie der Verlust der Integration der Körperfunktionen zur Einheit als Lebewesen.“ 13

Die Argumentation funktioniert hierbei wie folgt:

  1. Die Schaltzentrale, die die verschiedenen Regelkreise des biologischen Lebens zusammenhält, ist nicht mehr vorhanden.
  2. Wenn der Organismus nicht mehr zu einer Einheit integriert werden kann, ist der Organismus tot.
  3. Also sind hirntote Menschen tot.

Immer mehr Stimmen wenden sich in jüngerer Vergangenheit gegen diese Argumentation.14Auch in der hochkarätigen Fachpresse wird das Argument kontrovers diskutiert. So schreiben die Neurologen R.D. Truog und F.G. Miller im hochdotierten „The New England Journal of Medicine“:

„Patienten, die die Kriterien für den Hirntod erfüllen, wurden ursprünglich als tot betrachtet, weil sie die ‚integrierende Funktion des Organismus als Ganzes‘ verloren hatten. In den letzten Jahrzehnten hat sich jedoch gezeigt, dass Patienten, bei denen Hirntot diagnostiziert wurde, dieses homöostatische Gleichgewicht nicht verloren haben, sondern über Jahre hinweg eine umfassende integrierte Funktion aufrechterhalten können.“ 15

Initial hatte Shewmon16 die Debatte neu angestoßen, indem er nachwies, dass bei Hirntod-Patienten noch enorm viele Funktionen des Körpers aufrecht erhalten werden, obwohl das Gehirn nicht mehr arbeitet. Hier nur ein Ausschnitt von Funktionen, die dann immer noch vorhanden sind:

  • Magen-Darm Funktion (Resorption von Ernährung, Ausscheidung)
  • Beseitigung, Entgiftung und Recycling von Zellabfällen im ganzen Körper
  • Energiebilanz mit Wechselwirkungen zwischen der Leber und den endokrinen (hormonellen) Systemen
  • Aufrechterhaltung der Körpertemperatur und des Flüssigkeits- und Elektrolythaushalts
  • Entwicklung einer fieberhaften Reaktion auf eine Infektion
  • Erfolgreiche Beendigung der Schwangerschaft und Geburt eines Fötus bei einer hirntoten Frau
  • Fähigkeit, sich von Episoden von Hypotonie, Aspiration (verschlucken) und Sepsis (schwere Infektion) zu erholen

Neben den medizinischen Argumenten ist auch die philosophisch-ethische Diskussion an einen Punkt angelangt, wo das Hirntod-Konzept zunehmend hinterfragt wird. Ralf Stoecker, ein führender Kopf in der Praktischen Philosophie und Experte des Hirntod-Konzepts spricht sich dafür aus, hirntote Menschen nicht als tot zu bezeichnen.17

Zusammenfassend müssen wir festhalten, dass die Begründung, hirntote Menschen – oder besser formuliert, Menschen, deren Gehirnfunktion unumkehrbar erloschen ist – als tot zu bezeichnen, nicht tragfähig ist. Es gibt keine solide Grundlage für diese Art von Argumentation. Vielmehr muss man hirntote Menschen korrekterweise als sterbende Menschen betrachten.
Wir reden und diskutieren über Menschen, die im Sterben liegen, jedoch noch keineswegs tot sind. Aus diesem Grund ist eine Organtransplantation18 aus ethischen Gründen nicht möglich. Hirntote Personen, die für eine Organtransplantation vorgesehen sind, werden beatmet in den OP gebracht, dort werden ihnen die entsprechenden Organe entnommen. Infolge der Organentnahme kommt es zum Herz-Kreislauf-Stillstand und dadurch erst zum Tod. Auch dies ist ein weiteres Argument, das die Hirntod-Feststellung als gleichzeitige Feststellung des Todes fragwürdig macht.

ENTSCHEIDUNGSLÖSUNG ODER WIDERSPRUCHSLÖSUNG?

Vor diesem Hintergrund ist die vom Gesundheitsminister Spahn geforderte Widerspruchslösung keine Lösung. Derzeit gilt die so genannte Entscheidungs-lösung. Sie beinhaltet, dass nur dann eine Organtransplantation durchgeführt werden darf, wenn der Betreffende vorher (bspw. mit einem Organspende-Ausweis) sich unmissverständlich dazu einverstanden erklärt hat. Ist diese Einverständniserklärung nicht vorhanden, müssen die Angehörigen entsprechend des mutmaßlichen Patientenwillens entscheiden. In jedem Fall muss aktiv eine Zustimmung gegeben werden.

Bei der nun diskutierten Widerspruchslösung gilt erstmal jeder Bürger als Organspender, es sei denn, dass er19 eine Organspende aktiv ablehnen. Eine solche Gesetzänderung würde einen massiven Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht bedeuten. Aus der Organ-SPENDE wird eine Organabgabe-PFLICHT.

Darüber hinaus wird den Angehörigen eine schwere Bürde aufgeladen. Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, der sich übrigens auch gegen das Hirntod-Konzept ausgesprochen hat, beschreibt die Folgen einer möglichen Gesetzänderung hin zur Widerspruchslösung wie folgt:

„Der menschliche Körper wird zu einem Objekt staatlicher Sozialpflichtigkeit gemacht“.

Fakt bleibt, dass nicht der Mensch über das Ende des Lebens entscheiden kann, sondern Gott allein. Dieser Grundsatz und auch der Schutz der Menschenwürde, die Gott jedem einzelnen Menschen als seinem Geschöpf schenkt, stehen im klaren Widerspruch zur von Jens Spahn geforderten Widerspruchslösung bei der Organspende.
Die Forderung nach dieser Gesetzesänderung ist folglich eine Entwicklung, der wir uns als Christen im medizinischen Bereich und auch als wachsame Staatsbürger klar entgegenstellen müssen

Fußnoten:

1: Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 TPG für die Regeln zur Feststellung des Todes nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TPG und die Verfahrensregeln zur Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 TPG, Vierte Fortschreibung, S. 2

2: N. opticus und Tractus opticus

3: Im Bereich der prätektalen Region

4: Über die parasympathische Efferenz ausgehend vom Edinger-Westphal-Kern und das Ganglion ciliare

5: Über den M. dilatator pupillae. Das gleiche geschieht konsensuell/gleichsinnig auf dem jeweils anderen Auge

6: Eine Präoxygenierung mit 100% Sauerstoff und einem Ausgangs paCO2 von 35 – 45 mmHG sind gefordert. Vgl. Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 TPG für die Regeln zur Feststellung des Todes nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TPG und die Verfahrensregeln zur Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 TPG, Vierte Fortschreibung, S. 6

7: Der Apnoe-Test orientiert sich an den paCO2-Werten. Hierbei sollten Antikonvulsiva, Sedativa und Analgetika zum Zeitpunkt der Feststellung der klinischen Ausfallssymptome des Gehirns unterhalb des therapeutischen Bereichs liegen, vgl. ebd. S. 7

8: Die in Bild 2 dargestellte Fließdiagramm trifft auf Patienten ab 2 Jahren zu. Sind die Patienten jünger als 2 Jahren gelten strengere Regelungen.

9: S.A. Brandt, A. Angstwurm: Bedeutung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls als sicheres Todeszeichen

10: Selbst Befürworter von Abtreibungen würden diese Wesen nicht als tot bezeichnen, sondern schlicht als noch nicht vollwertige Menschen. Aber eben auch nicht als tot.

11: Auf die Ebenfalls im Gegensatz zu den Embryonen die Irreversibilität – also Unumkehrbarkeit – zutrifft.

12: Des Weiteren gibt es einige Wachkoma-Patienten, auf die ebenfalls die Beschreibung des Verlustes zur Selbstreflexion zutrifft.

13: S.A. Brandt, A. Angstwurm: Bedeutung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls als sicheres Todeszeichen

14: In der Stellungnahme des Deutschen Ethikrats stellen die Autoren fest, dass es inzwischen „In der Kommentarliteratur zum Grundgesetz […] ein Übergewicht an Kritikern der Hirntodkonzeption“ gibt. Vgl. https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Stellungnahmen/deutsch/stellungnahme-hirntod-und-entscheidung-zur-organspende.pdf  S. 96

15: Übersetzung und Hervorhebungen durch den Autor. „Over the past several decades, however, it has become clear that patients diagnosed as brain dead have not lost this homeostatic balance but can maintain extensive integrated functioning for years.” New England Journal of Medicin 369;14, October 3, 2013, 1288

16: Vgl. Shewmon DA. Chronic “brain death”: meta-analysis and conceptual consequences. Neurology 1998;51:1538-45

17: Er wählt dabei eine sprachphilosophische Lösung, die trotzdem eine Organtransplantation ermöglicht, s. R. Stoecker: „Der Hirntod. Ein medizinethisches Problem und seine moralphilosophische Transformation“

18: Abgesehen von Lebendspenden

19: (oder die Angehörigen bei der doppelten Widerspruchslösung)

Bildernachweis von oben nach unten:

Bild 1: Zerbor, Adobe Stock

Bild 2: Deutsches Ärzteblatt | 30. März 2015 | DOI:  10.3238/arztebl.2015.rl_hirnfunktionsausfall_01

Bild 3: https://www2.ims.uni-stuttgart.de/sgtutorial/graphic/hirnstamm1.gif

Bild 4: http://physiologie.cc/XIV.5.htm

Bild 5: Kiryl Lis, Adobe Stock


Organtransplantation

Organtransplantation – eine Option für Christen?

Bis zum Jahre 1968 war weltweit anerkannt, dass der Mensch dann tot ist, wenn sein Herz- und Kreislaufsystem unwiderruflich stillsteht. Nach dieser Definition ist eine Leiche ohne Herzschlag, ohne Reflexe, starr, kalt und weist alsbald Leichenflecke auf.

Um noch transplantierbare Organe zu gewinnen, hat man 1968 an der Harvard Universität in Boston (USA) eine neue Todesdefinition eingeführt.

Als Christen innerhalb und außerhalb des Gesundheitsdienstes sind wir bei Problemen zunehmend mit verschiedenen Hilfs- oder Heilungsangeboten konfrontiert. Ist alles erlaubt, was machbar ist?
Der Vortrag auf der MP3-CD möchte das Thema Organtransplantation sowie das dabei zugrunde liegende Hirntod-Konzept aus medizinischer und biblischer Sicht beleuchten.

Zuvor möchte ich einige persönliche Worte vorweg schicken. Ich bin Internist und war Hochschullehrer an der Universität Gießen. Ich bin jetzt einige Jahre im Ruhestand, mache aber noch regelmäßig Praxisvertretung.

Seit vielen Jahren darf ich unserem Herrn Jesus Christus als Arzt und Christ dienen. Das geschieht unter anderem im Missionswerk „Christen im Dienst am Kranken.“ Der ärztliche Dienst ist in besonderer Weise geeignet, die Herzen der Menschen zu erreichen und ihnen auch das Evangelium von Jesus Christus nahe zu bringen. Medizin und Evangelium gehören für mich zusammen.

Der bekannte Theologe Martyn Lloyd-Jones hatte einst Medizin und Theologie studiert. Als es um die Frage ging, ob er als Arzt oder Mediziner arbeiten sollte, entschied er sich, als Verkündiger des Evangeliums zu dienen. Seine Begründung war: Als Arzt würde er durch die Heilung die Patienten wieder in ihr sündiges Leben zurückführen. So wurde er ein bedeutender Theologe.

Ich selbst habe auch mehrere Semester Theologie studiert. Für mich war die Antwort auf die Frage „Arzt oder Theologe“ genau umgekehrt. Ich habe den Arztberuf gewählt und erfahren, dass mir durch die ärztliche Hilfe von den Patienten ein besonderes Vertrauen geschenkt wurde. So konnte ich ihnen dadurch das Evangelium von Jesus Christus leichter bezeugen.

Das erlebe ich besonders bei meinen ärztlich-missionarischen Diensten in Moldawien, Russland, der Ukraine und in der Mongolei. Dazu ein Beispiel:

In Osteuropa kommen auch hohe kommunistische Funktionäre in meine ärztliche Sprechstunde in der Vorstellung, „ein deutscher Arzt ist ein guter Arzt, und die Medizin in Deutschland ist sehr fortschrittlich“. So fragte mich ein Kommunist nach der ärztlichen Untersuchung einmal ängstlich: Herr Doktor, muss ich sterben? „Jawohl“, antwortete ich, „Sie müssen sterben! Aber es gibt eine Hoffnung, die über den Tod hinausreicht. Wollen Sie darüber etwas wissen?“ „Ja“, antwortete er. Ich antwortete: „Diese Hoffnung ist für mich Jesus Christus, Gottes Sohn, der als Mensch und Retter in die Welt kam.“ Ich bezeugte ihm dann den Weg in den Himmel durch Gottes Gnade.

Für mich gehören auch der wissenschaftliche Fortschritt in der Medizin und das Evangelium zusammen. Der berühmte französische Wissenschaftler Louis Pasteur hat viele Entdeckungen auch von Bakterien als Krankheitserregern gemacht. Er glaubte an Jesus Christus. „Viele wissenschaftliche Erkenntnisse führen hin zu Gott“ sagte er.

Die Entwicklung der Antibiotika hat zur erfolgreichen Bekämpfung der Infektionskrankheiten geführt. Ein Meilenstein war die Einführung der Sulfonamide durch Prof. Gerhard Domagk im Jahre 1938. Durch seine Forschungsarbeiten sollen schätzungsweise bis zu 100 Millionen Menschen vor einem vorzeitigen Tod bewahrt worden sein. Sein Sohn, Prof. Götz Domagk war später in Göttingen mein Doktorvater.

Zu den medizinischen Fortschritten gehören auch neue Operationsverfahren, diagnostische Methoden wie Röntgen, Computertomographie usw. Sie alle haben zu der enormen medizinischen Entwicklung beigetragen. So hat sich auch die Transplantationsmedizin etabliert.

Heute ist es möglich, fast alle Organe mit Ausnahme des Gehirns zu transplantieren.

Bei der autologen Transplantation wird Gewebe oder Zellmaterial von einer Körperstelle auf eine andere verpflanzt. Der Spender ist dabei zugleich der Empfänger des Transplantats. Ein Beispiel hierfür ist die Hauttransplantation z.B. bei Verbrennungen.

Bei der allogenen Transplantation werden Organe, Gewebe oder Zellmaterial von einem lebenden oder hirntoten Spender auf einen Empfänger derselben Spezies, also von einem Menschen auf einen anderen übertragen.

Im Folgenden soll nur von der allogenen Transplantation die Rede sein.

Die Geschichte der Transplantationsmedizin

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts schufen Fortschritte in der Operationstechnik und speziell in der Gefäßchirurgie die Voraussetzungen für wissenschaftlich fundierte Transplantationen.

Die erste erfolgreiche Transplantation einer Niere wurde 1954 zwischen eineiigen Zwillingen in Boston (USA) durchgeführt. 1963 erfolgte dann die erste erfolgreiche Lebertransplantation und im gleichen Jahr die erste Lungentransplantation. 2 Jahre später, im Jahre 1965 folgte dann die erste Übertragung einer Bauchspeicheldrüse

Eine weltweite Aufmerksamkeit erlangte die erste Herztransplantation im Dezember 1967 durchgeführt von Christian Barnard in Kapstadt/Südafrika. 1989 gelang dann die erste Multiorgantransplantation, also die Transplantation von mehreren Organen gleichzeitig.

Probleme, die eine Transplantation anfänglich erschwerten, wie beispielsweise fehlende Konservierungsmöglichkeiten der entnommenen Organe oder immunologische Abwehrreaktionen der Empfänger, konnten durch zunehmende Erfahrungen sowie die Entwicklung immunsuppressiver (eine Abstoßung verhindernde) Medikamente teilweise überwunden werden.

Der Forschungsstand

Aus medizinischer Sicht können, wie schon erwähnt, mittlerweile eine Vielzahl von verschiedenen Zellen, Gewebeteilen, Organen oder ganze Organsysteme transplantiert werden.

Laut Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) werden in Deutschland jeden Tag durchschnittlich 11 Organe übertragen, am meisten sind es Nierenverpflanzungen, gefolgt von Lebertransplantationen . Weniger häufig sind Transplantationen der Bauchspeicheldrüse und der Lunge.

Eine Transplantation kann grundsätzlich nur dann gelingen, wenn das Transplantat vom Empfängerorganismus nicht abgestoßen wird. Die Transplantation körperfremder Organe kann im Empfängerorganismus Abwehrreaktionen auslösen, die zur Folge haben, dass das Organ seine Funktion nicht aufnehmen kann.

Unterschieden wird zwischen der akuten Abstoßungsreaktion, die in den ersten Tagen nach der Transplantation auftritt und unterschiedlich stark ausgeprägt ist, und der chronischen Abstoßungsreaktion, bei der das neue Organ nach und nach versagt.

Um die Funktionsfähigkeit des transplantierten Organs erhalten zu können, muss die körpereigene Abwehr, also das Immunsystem des Organempfängers, mit Hilfe von sogenannten immunsuppressiven Medikamenten unterdrückt werden. Als solche Medikamente kommen in Frage: Cortison, Azathioprin und Cyclosporin A. Cortison und Azathioprin werden auch bei der Behandlung von rheumatischen Gelenkentzündungen eingesetzt.

Diese Medikamente zur Unterdrückung des Immunsystems müssen lebenslang gegeben werden. Nach der Transplantation ist es wichtig, eine Abstoßungskrise sofort zu erkennen.

In den Jahren 1972 bis 1976 habe ich an der Medizinischen Hochschule Hannover wissenschaftlich auf diesem Gebiet gearbeitet. Prof. Pichelmayr führte dort mit seinen Mitarbeitern die Transplantationen durch. Dazu gehörte auch die erste Lebertransplantation in Deutschland.

Ich habe Untersuchungen zur Früherkennung der akuten Abstoßungskrise nach Nierentransplantationen durchgeführt. Dabei ging es um die Eiweißausscheidung im Urin nach einer Nierentransplantation.

Der Normalurin des Menschen enthält meist weniger als 100 mg Gesamteiweiß im 24-Stunden-Urin. Mengenmäßig überwiegt dabei das Albumin. Eine starke Zunahme der Albumin Ausscheidung im Urin über 1 g/24 Std. ist ein Frühsymptom einer akuten Abstoßungskrise.

In einem solchen Fall muss die Dosis des immunsuppressiven Medikamentes deutlich erhöht werden, um die Funktionsfähigkeit des transplantierten Organs zu erhalten. Weitere Urinkontrollen auf Eiweiß zeigen, ob die Abstoßungskrise abklingt, dann nämlich, wenn sich die Eiweißausscheidung wieder normalisiert. Weitere klinische Symptome einer akuten Abstoßungskrise sind: Fieber, verminderte Ausscheidung der Urinmenge, Herzjagen- auch Tachykardie genannt, und eine Zunahme der weißen Blutkörperchen, der Lymphozyten, im Urin. Wie schon erwähnt, muss die Immunsuppression auf Dauer, also lebenslang erfolgen. Dadurch erhöht sich die Gefahr an Infektionen zu erkranken sehr deutlich. Das Krebsrisiko steigt um das 10- fache an.

Organmangel

Derzeit besteht eine große Diskrepanz zwischen verfügbaren Spenderorganen auf der einen und Patienten, die ein Transplantat benötigen, auf der anderen Seite.

Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation warteten im Jahr 2012 rund 12000 Menschen in unserem Land auf ein Organ, davon 8000 auf eine Niere. Jahr für Jahr -so die Stiftung -sterben etwa 1100 Patienten, die durch eine Organtransplantation vermutlich hätten gerettet werden können, für die aber nicht rechtzeitig ein Organ zur Verfügung stand.

Deshalb wurde in Deutschland in 2012 die sogenannte Entscheidungslösung eingeführt. Sie sieht vor, dass alle Krankenversicherten über 16 Jahre unter anderem von Ihrer Kasse befragt werden, ob sie nach ihrem Tode ihre Organe spenden wollen. Diese Entscheidung soll dann in einem Organspendeausweis festgehalten werden. Trotz Einführung der Entscheidungslösung ist die Zahl der Spender um 12,8% pro Jahr gesunken. inzwischen sogar um 18% (1. Quartal 2013). Möglicherweise haben die Manipulationsskandale zu einem Rückgang der Spendebereitschaft, geführt.

Um die Zahl der Organspender zu erhöhen, wurde in Großbritannien z.B. vorgeschlagen, dass das staatliche Gesundheitssystem die Beerdigungskosten übernehmen könnte.

Der organisatorische Ablauf einer Organspende in Deutschland

In Deutschland ist die Organspende nach „Hirntod“ organisatorisch geregelt. An der Organisation sind 3 Parteien beteiligt:

  • die Krankenhäuser
  • die deutsche Stiftung Organtransplantation (DS0)
  • die Stiftung Eurotransplant - die internationale Vermittlungsstelle in Leyden/Niederlande

I. Die Aufgaben der Ärzte im Krankenhaus

  • den Hirntod gemäß den Richtlinien der Bundesärztekammer zu diagnostizieren, ein Gespräch mit den Angehörigen zu führen
  • die nächstgelegene Organisationszentrale der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) zu informieren, wenn eine Zustimmung zur Organspende vorliegt (entweder durch das Vorliegen eines Organspendeausweises oder durch die Bekanntgabe des „mutmaßlichen“ Willens des Verstorbenen durch die Angehörigen.)
  • Auch müssen Laboruntersuchungen durchgeführt werden, um Infektionen und Tumorerkrankungen beim Spender auszuschließen, die den Empfänger gefährden könnten.

II. Aufgaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO)

  • Die Organentnahme zu koordinieren
  • Übermittlung aller erforderlichen Daten an Eurotransplant in Leyden (Niederlande)

III. Aufgaben der Stiftung Eurotransplant

  • Auswahl des Empfängers nach Gewebeverträglichkeit (HLA Status)
  • Vorbereitung der Organentnahme
  • (gemeinsam mit der Stiftung Organtransplantation in Deutschland und gemeinsam mit dem Koordinator des Spenderkrankenhauses)
  • Leitung des Organtransports vom Spenderkrankenhaus zur Transplantationsklinik des Empfängers.

Handelt es sich bei dem Spender um einen Toten?

Das Dilemma bei einer Organtransplantation ist, dass ein potentieller Spender „so tot wie möglich“ und die Organe für den Organempfänger „so frisch und lebendig“ wie möglich sein sollten!

Das führt uns zu der Frage: Was wissen wir über das Ende des menschlichen Lebens?

Als Arzt habe ich viele Menschen sterben gesehen und sie auf der letzten Wegstrecke begleitet und dabei Gottes Wort gelesen und gebetet. Ich habe ausgeharrt, wenn Seele und Geist den Körper verließen. Meine Aufgabe als Arzt war es dann, eine Leichenschau durchzuführen und auf dem Leichenschein sichere Todeszeichen zu dokumentieren. Etwa 2-3 Stunden nach dem Herz- und Kreislaufstillstand treten Leichenflecken auf und die Leichenstarre tritt ein. Erst dann darf in der Regel das Beerdigungsinstitut die Leiche abholen. Die in Verwesung übergehenden Organe wie Herz, Nieren, Leber usw. können dann aber nicht mehr für die Transplantation verwendet werden.

Bis zum Jahre 1968 war weltweit anerkannt, dass der Mensch dann tot ist, wenn sein Herz- und Kreislaufsystem unwiderruflich stillsteht. Nach dieser Definition ist eine Leiche ohne Herzschlag, ohne Reflexe, starr, kalt und weist alsbald Leichenflecke auf.

Um noch transplantierbare Organe zu gewinnen, hat man 1968 an der Harvard Universität in Boston (USA) eine neue Todesdefinition eingeführt.

Der „Hirntod“

Ein Mensch mit einem irreversiblen Koma, also ein Bewusstloser, der nicht wieder zum Bewusstsein kommt, wird für „hirntot“ erklärt und dieser Zustand dann als Tod des ganzen Menschen definiert! Vor 1968 galten Menschen mit der oben genannten Diagnose als lebend. Seit der Umdefinition des Todesbegriffes gelten Menschen als tot:

  • die atmen, schwitzen oder frieren, Fieber haben,
  • mit den Zähnen knirschen, sich im Bett aufrichten, um sich schlagen oder treten, das Pflegepersonal umarmen,
  • deren Haut rosig schimmert,
  • bei denen das Herz schlägt, die sich warm anfühlen und ein intaktes Stoffwechselsystem aufweisen,
  • deren Glieder beweglich sind und deren Brustkorb sich hebt und senkt,
  • die Ausscheidungen haben und bei denen Tränen fließen können,
  • deren Wunden, wenn man ihre Haut aufritzt oder aufschneidet, wieder heilen können,
  • die von den Schwestern und Pflegern mit ihrem Namen angesprochen werden und sich in nichts von anderen Patienten unterscheiden, die künstlich beatmet werden,
  • Männer, die noch Kinder zeugen könnten und Frauen, die noch bis zu 3-4 Monate Kinder austragen können
  • Dennoch erklärt man diese Menschen für tot. Man darf aber das Wesen des Menschen und das Leben nicht auf Teile des Gehirns reduzieren!

Die Hirntoddiagnostik

Nach dem deutschen Transplantationsgesetz (TPG) dürfen lebenswichtige Organe nur von Toten entnommen werden. Trotz der geschilderten Symptome, die eindeutig zeigen, dass es sich bei den Spendern um Sterbende und nicht um Tote handelt, gilt der sogenannte Hirntod als Kriterium für eine legale Organentnahme. Der Hirntod wird definiert als Ausfall von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm. Das Gehirn besteht aus dem Großhirn, dem Kleinhirn und dem Stammhirn. Es ist eng verbunden mit dem Rückenmark und dem autonomen Nervensystem (versorgt innere Organe wie Verdauungsorgane, Atmung und Herz).

Wie wird der Hirntod nach den Richtlinien der Bundesärztekammer von 1998 festgestellt?

  • Es ist zu prüfen, welche Art der Hirnschädigung vorliegt, z.B. ein Schlaganfall. Dabei sind bestimmte Befunde, deren Symptome denen des Hirntodes ähneln, die aber zurückgehen können, auszuschließen.
  • Es muss festgestellt werden, dass ein Koma, also tiefe Bewusstlosigkeit mit Regungs- und Reflexlosigkeit und Atemstillstand, vorliegt.
  • Die Hirnschädigung muss irreversibel - also unumkehrbar -sein.

Probleme

  • Die von der Bundesärztekammer vorgeschriebene Diagnostik erfasst nur Teilbereiche des Gehirns, die Funktionen der Hirnrinde und des Klein-und Mittelhirns werden dabei nicht erfasst
  • Ein Koma ist kein hinreichendes Symptom zur Diagnose einer Schädigung der Hirnrinde
  • Die Messung der Hirnaktivität durch ein EEG ist nur bis etwa 3 mm unter der Oberfläche möglich. Eine sogenannte Null-Linie wird aber als Kriterium für den Hirntod herangezogen

Stellungnahmen von Wissenschaftlern

  1. Universitätsklinik Newark (USA) und andere Kliniken: die klinische und apparative Hirntoddiagnostik führt zu unterschiedlichen Ergebnissen
  2. American Academy of Neurology (AAN) hat im Jahr 2010 der von ihr selbst 1995 vorgeschriebenen Hirntoddiagnostik eine fehlende wissenschaftliche Fundierung bescheinigt: Es gebe weder ausreichende wissenschaftliche Nachweise für die richtige Beobachtungszeit, um die Unumkehrbarkeit des Hirntodes festzustellen, noch für die Zuverlässigkeit der verschiedenen Atemstillstand- Tests und der verschiedenen apparativen Verfahren. Eine weitere Forschung sei notwendig.
  3. Prof. Dr. Dr. Gerhard Roth Universität Bremen, Institut für Hirnforschung:
    a. der Hirntod ist nicht völlig eindeutig diagnostizierbar. Weder Atemstillstand noch Ausfall tiefer Hirnstammreflexe noch neurophysiologische Registrierverfahren noch Dopplersonographie (= Ultraschalluntersuchung der Blutgefäße) erfassen mit völliger Sicherheit alle Hirnfunktionen. Das ist der Fachwelt seit langem bekannt.
    b. Die Aussage „der Tod eines Menschen sei eingetreten, wenn seine Hirnfunktionen irreversibel ausgefallen sind“ ist falsch. Ein sogenannter Hirntod ist nicht der Tod des Menschen.

Weltweit gibt es 30 verschiedene Definitionen für den Hirntod.

Zusammenfassung

  1. Bei dem Organspender handelt es sich trotz der neuen Todesdefinition um einen Sterbenden, nicht um einen Toten. Durch die Organentnahme wird der Tod herbeigeführt. Man kann dies als aktive Sterbehilfe bezeichnen.
  2. Beim Organspender kann der Hirntod nicht eindeutig nachgewiesen werden. Der Zustand der Bewusstlosigkeit (Koma ) und die Null-Linie im EEG reichen dafür nicht aus.
  3. Der Hirntod darf nicht gleichgesetzt werden mit dem Tod des ganzen Menschen.
  4. Das Immunsystem des Organempfängers muss lebenslang unterdrückt werden. Dadurch wird die Infektanfälligkeit und das allgemeine Krebsrisiko deutlich erhöht. Abstoßungskrisen beim Empfänger sind sehr häufig.

Folgen der Organtransplantationspraxis

Herz auf Bestellung

Im März 2013 erschien in der Wochenzeitschrift „Die Zeit“ ein Bericht über die Organtransplantation in China. Danach gibt es dort etwa 40 Zentren für die Organtransplantation. Unter der Überschrift „Herz auf Bestellung“ werden den Hingerichteten im Gefängnis Organe zur Transplantation entnommen. Gefängnisse und Kliniken arbeiten dabei eng zusammen, wobei der Zeitpunkt der Hinrichtung sich nach dem Bedarf an Organen für die Transplantation richtet. In jedem Jahr finden in China etwa 4000 Hinrichtungen statt. 60% aller Transplantierten erhalten ihre Organe von Hingerichteten. In Europa warten Patienten oft viele Monate auf ein Organ, in China nur Tage.

Schon „ausgeschlachtet“

Vor mehreren Jahren machte eine Verwandte von einem Bekannten von mir eine Urlaubsreise nach Portugal: Sie erlitt dort einen tödlichen Verkehrsunfall. Als die Angehörigen kamen, um von der Verstorbenen Abschied zu nehmen, wurde ihnen der Zutritt zunächst verweigert. Erst durch massives Drängen gelang es ihnen, zu der Toten vorzudringen. Sie erkannten dann, dass man der Leiche Organe zur Transplantation entnommen hatte.

Persönliche Stellungnahme

Der Körper des Menschen -auch der des Sterbenden- gehört Gott und nicht mir. Als Christ lehne ich die Organspende ab. Sie beschleunigt den Eintritt des Todes vor dem von Gott gegebenen Zeitpunkt. Ich empfehle deshalb einen Nicht-Spender-Ausweis bei sich zu tragen.

Die Organtransplantation aus christlicher Sicht

Die Transplantationsmedizin gründet sich auf ein mechanistisches Welt- und Menschenbild. Der Körper des Organspenders dient dabei als Ersatzteillager. Menschen möchten noch etwas Gutes tun, indem sie ihre Organe opfern, damit ein Anderer noch weiterleben kann. So sagte mir einmal ein Patient, der sich selbst als Christ bezeichnete: „Herr Doktor, im Himmel brauche ich meine Organe nicht mehr.“

Von Gott geschaffen

Für das Konzept des christlichen Menschenbildes, dass der Mensch von Gott nach seinem Ebenbild geschaffen wurde, ist hier kein Platz. Es heißt ja in 1.Mose 1, Vers 27: Und Gott schuf den Menschen zu seinem Bilde, zum Bilde Gottes schuf er ihn, und er schuf sie als Mann und Frau.

Auch in Psalm 8, Vers 6 steht: Du hast ihn wenig niedriger gemacht als Gott, mit Ehre und Herrlichkeit hast du ihn gekrönt.

Und in Psalm 139, Vers 13 und 14 heißt es: Denn du hast meine Nieren bereitet und hast mich gebildet im Mutterleib. Ich danke dir dafür, dass ich wunderbar gemacht bin. In 1.Thessalonicher 5, Vers 23 steht dann:

Er aber, der Gott des Friedens heilige euch durch und durch und bewahre euren Geist samt Seele und Leib unversehrt, untadelig für die Ankunft unseres Herrn Jesus Christus.

Der Mensch besteht also aus Körper, Seele und Geist. Wenn der Mensch stirbt, geht der Körper in Verwesung über und Seele und Geist entweichen aus dem Körper.Als Christen glauben wir auch dem Wort Gottes, dass es eine Auferstehung des Leibes für alle Menschen gibt. So heißt es in 1 Korinther 15, Vers 42-44:

So auch die Auferstehung der Toten. Es wird gesät verweslich und wird auferstehen unverweslich. Es wird gesät in Niedrigkeit und wird auferstehen in Herrlichkeit. Es wird gesät in Armseligkeit und wird auferstehen in Kraft: Es wird gesät ein natürlicher Leib und wird auferstehen ein geistlicher Leib.

Unser verweslicher Leib wird in einen unsterblichen Leib, einen geistlichen Leib, verwandelt werden und mit Seele und Geist vereinigt werden. Die wiedergeborenen Gläubigen werden dann die Ewigkeit im Himmel bei Jesus verbringen. Diejenigen, die das Gnadenangebot Jesu „Tut Buße“ abgelehnt haben, und das sind die meisten Menschen, wie Jesus sagt, werden die Ewigkeit in der Hölle verbringen, wo Feuer ist, das mit Schwefel brennt und Heulen und Zähneklappern sein wird.

Dies sollte uns auch ermahnen, Botschafter an Christi Statt zu sein und aus Liebe zu den Verlorenen zu gehen mit der Botschaft: Lasst euch versöhnen mit Gott. Jede Menschenseele ist in Gottes Augen so wertvoll. Es heißt in Jesaja 43, Vers 4: Weil du so wert geachtet bist in meinen Augen, habe ich dich wunderbar gemacht und ich habe dich lieb.

Ich möchte schließen mit Kolosser 3, Vers 12-17.

So zieht nun an als Gottes Auserwählte, Heilige und Geliebte herzliches Erbarmen, Freundlichkeit, Demut, Sanftmut, Langmut; ertragt einander und vergebt einander, wenn einer gegen den anderen zu klagen hat; gleichwie Christus euch vergeben hat, so auch ihr. Über dies alles aber [zieht] die Liebe [an], die das Band der Vollkommenheit ist. Und der Friede Gottes regiere in euren Herzen; zu diesem seid ihr ja auch berufen in {einem} Leib; und seid dankbar! Lasst das Wort des Christus reichlich in euch wohnen in aller Weisheit; lehrt und ermahnt einander und singt mit Psalmen und Lobgesängen und geistlichen Liedern dem Herrn lieblich in eurem Herzen. Und was immer ihr tut in Wort oder Werk, das tut alles im Namen des Herrn Jesus und dankt Gott, dem Vater, durch ihn.

Quellenangaben

  • http://de.wikipedia.org/wiki/Hirntod
  • http://www.drze.de/im-blickpunkt/organtransplantation
  • Ottfried Windecker in „Heil oder Heilung“ - Betanien-Verlag Seite 146 ff, Herausgeber Manfred Weise

Beziehung zwischen Arzt, Pflegekraft und Patient aus biblischer Sicht

Beziehung zwischen Arzt, Pflegekraft und Patient aus biblischer Sicht

Ärztliches und pflegerisches Handeln dienen ja dem gleichen Zweck – der Heilung und Gesundheit des Patienten. Bei der Betreuung, Behandlung und Pflege von kranken, alten und behinderten Menschen ist die Zusammenarbeit zwischen ärztlichen und pflegerischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen unerlässlich.

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Beziehung zwischen Arzt Pflege und Patie[...]
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Gottes Wort fordert uns gerade in interpersonellen Beziehungen unmissverständlich auf, der Gesinnung Jesu Christi gerecht zu werden. So möchte ich hier Epheser 4,31+32 an den Beginn meiner Ausführung stellen:

„Alle Bitterkeit und Grimm und Zorn und Geschrei und Lästerung sei ferne
von euch samt aller Bosheit.
Seid aber gegeneinander freundlich, barmherzig, vergebet einander,
gleichwie auch Gott in Christus euch vergeben hat.“

Ärztliches und pflegerisches Handeln dienen ja dem gleichen Zweck – der Heilung und Gesundheit des Patienten. Bei der Betreuung, Behandlung und Pflege von kranken, alten und behinderten Menschen ist die Zusammenarbeit zwischen ärztlichen und pflegerischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen unerlässlich. Dies gilt - mit unterschiedlicher Intensität - sowohl für den stationären als auch für den ambulanten Bereich. Eine Berufsgruppe kann ohne die andere Berufsgruppe ihren Auftrag nicht wirklich erfüllen.

Unter diesen Voraussetzungen sollte man annehmen, dass es einen regelmäßigen Austausch über Patientenbelange und über divergierende oder gemeinsame ethische Vorstellungen zwischen den beiden Berufsgruppen gibt. Blickt man in die Praxis, scheint dies eher die Ausnahme zu sein. Vielmehr wirkt der Arbeitsalltag geprägt von einem relativ unverbundenen Nebeneinander, lediglich verknüpft durch Weisungsbefugnis und Weisungsgebundenheit. Die Pflegekräfte haben den Ärzten gegenüber eine Informationspflicht bezüglich des Gesundheitszustandes der Patienten, umgekehrt gilt dies jedoch nicht. Einer Umfrage zufolge wünscht sich die Mehrzahl der Pflegekräfte häufigere Gespräche mit dem Arzt, wohingegen nur etwa ein Viertel der Ärzte Kritik an der Zusammenarbeit äußert. Beide Berufsgruppen mit ihren unterschiedlichen Zugangs- und Sichtweisen müssten eigentlich viel voneinander lernen können. Bei einer verbesserten Kommunikation bestünde zudem die Möglichkeit, sich der komplexen Patientenwirklichkeit mehr zu nähern.

Kommunikationsdefizite haben Folgen; bei der Arbeit mit Menschen, die durch ihr Leiden beeinträchtigt und von Hilfeleistungen abhängig sind, kann dies besonders gravierende Auswirkungen haben. Mangelhafte Schmerzbekämpfung, längere Liegedauer, Verunsicherung der Patienten, Ernährung wider Willen, unnötige Verlegungen zwischen Pflegeheim und Krankenhaus (Drehtür-Effekt) sind oft auch Resultat eines unzureichenden Dialogs zwischen Ärzten und Krankenschwestern oder Krankenpflegern.

Denn neben dem Regelfall gibt es Situationen, bei denen sich ärztliche und pflegerische Beurteilung unterscheiden. Oft handelt es sich dabei um die Frage, ob und wie lange ein Patient noch kurativ behandelt werden soll. Für die Vertreter und Vertreterinnen beider Berufsgruppen geht es dabei um ihre moralische Grundlage und das berufliche Selbstverständnis. Der Tendenz nach hat bei Ärzten der Grundsatz "Leben erhalten" hohe Priorität, wohingegen Krankenschwestern und Krankenpfleger (wohl mitbedingt durch die größere Patientennähe) häufiger ein "sterben lassen" vertreten. Eine Auseinandersetzung damit ist wegen der grundsätzlichen Betroffenheit aller Beteiligten unerlässlich.

In allen stationären Einrichtungen der Kranken- und Altenbetreuung ist die durchgängige Anwesenheit einer Pflegeperson selbstverständlich. Für den ärztlichen Dienst gilt dies dagegen nur sehr begrenzt und ist abhängig von der Einrichtungsart. Die ärztliche Visite wie auch die Durchführung diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen hat einen anderen Charakter als pflegerische Tätigkeiten. Während der ärztliche Einsatz fast immer mit der Rolle des Experten verknüpft ist, der aufgrund seines Wissens Information, Rat und - im besten Fall - Heilung versprechen kann, übernehmen die Pflegenden jene Aufgaben, die fast alle Menschen die allermeiste Zeit ihres Lebens völlig selbstverständlich selbsttätig durchführen: Körperwäsche, für angenehme Körperhaltung sorgen (lagern), Essen und Trinken eingeben, sich um die Ausscheidung kümmern, beim Gehen behilflich sein.

Während sich Ärzte im Zweifelsfall emotional hinter ihrer Autorität als Experten "verstecken" können und dies von den Patienten in der Regel eher akzeptiert wird, wird ähnliches Verhalten von Pflegekräften viel schneller als verletzend beschrieben.

Je höher der ärztliche Aufwand in der Patientenbetreuung ist, desto höher ist meist auch der weisungsgebundene Anteil der Pflegearbeit (Medikamentengabe, Überwachungs-, Kontroll- und Maschinenarbeit) und desto geringer ist in Relation dazu der autonome Anteil im Sinne direkter Pflege. Sind dagegen die kurativen Möglichkeiten weitgehend ausgeschöpft, wird ein chronischer Krankheitsverlauf absehbar oder liegt ein Mensch im Sterben, reduziert sich das ärztliche Handeln in vielen Fällen auf wenige kurze Besuche, wohingegen die autonome Pflege zunimmt. Bei Menschen, die zum Pflege-Fall werden, oder bei Sterbenden liegt die Patientenbetreuung praktisch allein in pflegerischer Hand.

Zum Konflikt kommt es dort, wo aufgrund von Personalmangel und Zeitnot Prioritäten im Arbeitsschwerpunkt gesetzt werden müssen. Aber nicht nur da.

Wie wir schon gesehen haben, steht die unmittelbare Beziehung zwischen Arzt und Patient nicht isoliert da, sondern ist eingebettet und verflochten mit der Realität der Krankenversorgung und im weiteren Sinne mit dem gesellschaftlichen Umfeld. Hierzu gehört die Pflegesituation mit den zunehmenden Spannungen und Abgrenzungsversuchen zwischen Pflege und ärztlicher Tätigkeit. Gerade die vielen Probleme der menschlichen Interaktion in der Teamarbeit, die verschiedenen Konkurrenzsituationen, die Versuche, eigene Arbeitsbereiche abzugrenzen, Verantwortungsbereiche zu erfüllen, resultieren in zusätzlichem Stress, Burn-out Syndromen, Mobbing und Identitätskrisen. So verschwinden beispielsweise angeforderte Befunde aus dem persönlichen Fach, Computerdateien verändern sich wie von Geisterhand, Krankenschwestern halten Informationen zurück, usw.…

Das Burn-out Syndrom möchte ich am Beispiel der Krankenpflege verdeutlichen: Das Pflegepersonal wird in seinem Arbeitsalltag ständig mit Krankheit, Leid und Tod konfrontiert, das heißt mit emotional starken Belastungen. Hinzu kommen nicht selten chronischer Zeitmangel, Hektik und Stress. Die eindruckvollsten Erfahrungen liegen hier bei Krankenschwestern vor, die hoffnungslose Krebskranke pflegten. Diese Krankenschwestern bringen ein hohes Maß an Idealismus mit und sie nehmen großen Anteil am Leiden ihrer Patienten. Dennoch sind sie nach kurzer Zeit vom Ausbrennen bedroht, weil sie sich rückhaltlos für Patienten engagieren, die einer nach dem anderen sterben und aus dem Leben der Schwestern verschwinden. Überdies ist der sterbenskranke Krebspatient, oft unter schwersten Schmerzen leidend, aus verständlichen Gründen meist nicht der rücksichtsvollste, dankbarste und zugänglichste Patient.

Stress und Hektik bestimmen also zunehmend den Alltag in Kliniken aber auch in Arztpraxen. Kein Wunder, dass für einen fachlichen Austausch zwischen ärztlichen und pflegenden Mitarbeitern oft die Zeit fehlt.

All diese Faktoren organisatorischer, kommunikativer und zwischenmenschlicher Art haben Rückwirkungen auf das Arzt-Patienten-Verhältnis aber auch auf die Beziehung der Schwester oder des Pflegers zum Patienten und natürlich auf das Verhältnis des Arztes zum Pflegedienst und umgekehrt. Der Patient selbst wird dabei mehr und mehr an die Peripherie des medizinischen Handelns gerückt.

Hinzukommt ein Defizit in der ärztlichen und pflegerischen Ausbildung: Es wurde und wird viel zu wenig vermittelt, wie man mit der zentralen Not von Ängsten, Leid und Tod umgehen kann. Darüber hinaus fehlen oft die Hilfen im Auffangen von Aggressionen, von Verzweiflung und dem häufigen Gefühl des Ausgeliefertseins. Hinsichtlich dieses Gefühls des Ausgeliefertseins beim Patienten möchte ich insbesondere darauf hinweisen, wie wichtig es ist, in der Pflege, im ärztlichen Gespräch und bei körperlichen und technischen Untersuchungen die Scham und Würde kranker Menschen zu respektieren und nur mit aller Behutsamkeit die Schamgrenzen zu überschreiten, denn wenn ein Kranker sich schämt, steht seine Würde auf dem Spiel. Leider erlebt der Patient meist auf Grund von Zeitmangel mancherlei Einbrüche in sein Schamgefühl oder auch wenn er all die Intimitäten bei anderen wahrnimmt.

Was bleibt ist oftmals ein Kleinkrieg der Worte um unseren frustrierten Gefühlen Luft zu verschaffen. Worte sind aber die Bausteine einer Sprache. Mit Bausteinen können wir etwas aufbauen, aber auch etwas zerstören. Mit Steinen wie mit Worten können wir Häuser bauen, ein Zuhause schaffen, kann ein Raum der Geborgenheit entstehen. Mit Steinen wie mit Worten können wir aber auch zuschlagen, können verletzen und zerstören und tiefe Spuren hinterlassen. Sie können entweder eine gedeihliche Atmosphäre schaffen oder auch das Klima einer Familie oder an einem Arbeitsplatz total ruinieren.

Weil wir alle noch auf dieser Erde leben sind wir oft mehr damit beschäftigt Mitarbeiter und sogar die uns anvertrauten Patienten mit Worten zu verletzen als sie zu tragen, zu ertragen und ihnen in Sanftmut und Geduld zu begegnen. Wir selbst fühlen uns unverstanden und unser böses Herz trieft von Selbstgerechtigkeit und Selbstgefälligkeit. Dabei sagt Gottes Wort: „Wandelt in Weisheit gegen die, welche außerhalb der Gemeinde sind, und kaufet die Zeit aus. Eure Rede sei allezeit anmutig, mit Salz gewürzt, damit ihr wisset, wie ihr einem jeden antworten sollt.“ (Kolosser 4,5+6)

Hier muss ich also immer wieder mein Denken überprüfen und ändern, muss ganz neu denken lernen – und die Gefühle werden langsam folgen. Es sind ja die Gedanken, die meine Gefühle beeinflussen, und die Gefühle wirken sich auf mein Verhalten aus. Es ist kein leichter aber ein sich lohnender Weg. Auch wenn mein Gefühl noch dagegen rebelliert, im Denken kann ich bereits einen neuen Weg gehen. Ich kann mich bewusst dafür entscheiden. Ich kann lernen loszulassen, kann mich innerlich davon distanzieren, was mir gesagt worden ist, was ich bisher geglaubt habe. Ich kann willentlich die Anschuldigungen gegen mich annullieren. „…denn Gott hat uns nicht einen Geist der Furchtsamkeit gegeben, sondern der Kraft und der Liebe und der Disziplin.“(2. Timotheus 1,7).

Ich darf mich vertrauensvoll zu meinem Vater im Himmel wenden. Er kennt meine Geschichte, meine Erfahrungen und meine Verletzungen. Er hat alles mitbekommen. Er weiß auch um meine Vorbehalte und Vorurteile, er kennt meine Ängste und meine Sehnsucht nach Verlässlichkeit und den Wunsch ihm am Arbeitsplatz richtig zu dienen.

Hier darf ich lernen zu vergeben und wo notwendig, auch selbst um Vergebung zu bitten. Nur wo ich vergeben kann, werde ich von innen her heil werden. Vergeben hat große Auswirkungen auf mein Leben. Ich bin dann nicht mehr gefühlsmäßig an die Person gekettet, die mich verletzt hat. Und damit hole ich meine Entscheidungsfreiheit zurück. Egal ob es eine Person verdient, dass ich ihr verzeihe. Ich selbst verdiene es frei zu sein. Lebe ich in Bitterkeit, weil ich einem Menschen seine Worte oder sein Verhalten nicht verzeihen kann, schade ich vor allem mir selbst. Der andere ahnt ja vielleicht nicht einmal, wie bitter er mich gemacht hat – aber in mir nagt und frisst es. Wenn ich vergebe, bin ich befreit und kann wieder leben! Vergeben ist dabei nicht gleichbedeutend mit vergessen. Ich werde mich sicher immer wieder daran erinnern, was mir angetan wurde, aber der bittere Stachel ist weg. Vergebung bringt inneren Frieden. „Denn ihr sollt so gesinnt sein, wie Jesus Christus auch war…Tut alles ohne Murren und Bedenken, damit ihr unsträflich seid und lauter, untadelige Gotteskinder, mitten unter einem verdrehten und verkehrten Geschlecht, unter welchem ihr scheinet als Lichter in der Welt, indem ihr das Wort des Lebens darbietet…Eure Sanftmut lasset alle Menschen erfahren!“ (Philipper 2,5 + 14-16a + 4,5)

„Werdet nun Gottes Nachahmer als geliebte Kinder und wandelt in der Liebe, gleichwie Christus uns geliebt und sich selbst für uns gegeben hat als Gabe und Opfer für Gott, zu einem angenehmen Geruch.“

Epheser 5, 1+2a

Durch die Gnade Gottes dürfen wir lernen auch in der Beziehung zu Pflegekräften und Patienten, der Liebe Gottes, die durch den Heiligen Geist in unsere Herzen ausgegossen ist, mehr und mehr Raum zu geben. Denn:

Pflicht ohne Liebe macht verdrießlich.Pflicht in Liebe erfüllen macht beständig.Verantwortung ohne Liebe macht rücksichtslos.
Verantwortung in Liebe tragen macht fürsorglich.

Gerechtigkeit ohne Liebe macht hart.
Gerechtigkeit in Liebe üben macht barmherzig.

Freundlichkeit ohne Liebe macht heuchlerisch.
Freundlichkeit in Liebe ausstrahlen macht gütig.

Ordnung ohne Liebe macht kleinlich.
Ordnung in Liebe halten macht großherzig.

Sachkenntnis ohne Liebe macht rechthaberisch.
Sachkenntnis in Liebe vermitteln macht vertrauenswürdig.

Stärke ohne Liebe macht gewalttätig.
Stärke in Liebe zeigen macht hilfsbereit.

Ehre ohne Liebe macht hochmütig.
Ehre in Liebe annehmen macht bescheiden.

Besitz ohne Liebe macht geizig.
Besitz in Liebe verwalten macht freigebig.

Glaube ohne Liebe macht fanatisch.
Glaube in Liebe leben macht friedfertig.

Ein Leben ohne Liebe ist sinnlos!
Die Liebe glaubt alles, hofft alles, erduldet alles.
Die Liebe hört niemals auf.

(1. Kor. 13,7-8)


Grundlagen der medizinischen Ethik

Grundlagen der medizinischen Ethik

 Woher gewinnen wir einen festen Orientierungsrahmen für unser medizinisches Handeln, und welcher ist das?   

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Vortrag, Oktober 2003, Dr. th. Jürgen-Burkhard Klautke

Aktualität des Themas

Das Thema, das mir gestellt wurde, lautet: Grundlagen der Medizinischen Ethik. Mit dieser Thematik haben sich Menschen schon so lange beschäftigt, wie sie medizinisch tätig sind. Denn immer dann, wenn jemand eine – heilende - Handlung an einem anderen Menschen vornimmt, steht er auch vor der Frage, was erlaubt und was verboten ist. Vermutlich wird mir niemand widersprechen, wenn ich ferner feststelle, dass heute, also in einer Zeit, in der Abtreibung als eine Form der Geburtenbeschränkung unter anderen verstanden wird, die Beantwortung der Frage, was in der Medizinischen Ethik statthaft und was verboten ist, und warum das eine erlaubt und das andere verboten ist, geradezu dringlich ist.

Angesichts dessen, dass es inzwischen gelungen ist, Säugetiere zu klonen - man denke an das Schaf Dolly – dürfte heute wohl breite Einmütigkeit darüber herrschen, dass das, was im Bereich der Medizin erlaubt und was untersagt ist, nicht identisch ist mit der Frage, was machbar ist und was (noch) nicht machbar ist. Aber indem ich dieses alles feststelle, erhebt sich nur um so dringlicher die Frage, was der ethische Bezugsrahmen, was die ethischen Kriterien für das medizinische Handeln sind: Woher gewinnen wir einen festen Orientierungsrahmen für unser medizinisches Handeln, und welcher ist das?

Die Grundlagen der Medizinischen Ethik in der Vergangenheit

Um eine Antwort auf diese Fragen zu erhalten, werfen wir zunächst einen Blick in die Geschichte. Als nach Jahrhunderten der Verfolgung Kaiser Konstantin das Christentum im 4. Jahrhundert tolerierte und das Christentum wenige Jahrzehnte später als Staatsreligion akzeptiert wurde, sahen sich die Christen auch im Blick auf sozialethische Themen in die Verantwortung genommen. Folglich dachten sie über Maßstäbe für das medizinische Handeln in einem Gemeinwesen nach.

Hieronymus, ein namhafter Theologe aus dem 4./5. Jahrhundert, erinnerte in einem Brief daran, dass die Krankheit eine furchtbare Geißel im Leben eines Menschen sei und dass man froh sein dürfe, wenn einem in einer derartigen Situation jemand behilflich ist. In einem Brief an einen gewissen Nepotius verweist er im Blick auf die Grundlagen für das medizinische Handeln auf den Eid des Hippokrates. Was sagt dieser Eid?

a. Der Hippokratische Eid

Der sogenannte Eid des Hippokrates stammt aus vorchristlicher Zeit. Hippokrates war ein Arzt aus dem 5. Jahrhundert vor Christi Geburt. Er soll etwa um das Jahr 400 den nach ihm benannten Eid verfasst haben. Ob er wirklich der Autor dieses Eides war, oder ob - wie heute viele eher vermuten - dieser Eid im Lauf des 4. Jahrhundert von mehreren (pythagoreischen) Ärzten unter Berufung auf Hippokrates als eine Art (pythagoreisches) Manifest verfasst wurde, ist in der Forschung umstritten. Für unsere Fragestellung brauchen wir dieses Problem hier nicht zu vertiefen.

Indes ist es nicht unwichtig, festzuhalten, dass es in der Antike nur eine verschwindend kleine Gruppe innerhalb der Ärzteschaft gab, die diesen Eid akzeptierte. Der Hippokratische Eid war also kein Instrument, sagen wir eines Staates, um eine allgemeingültige Berufsordnung für Ärzte festzulegen. Vielmehr war er lediglich für diejenigen Ärzte normativ, die in die betreffende Ärztegilde eingetreten waren. Nur sie hatten vor ihrem Eintritt diesen Eid abzulegen.

Gehen wir den Inhalt des Hippokratischen Eides überblickartig durch:

„Ich schwöre bei dem Arzt Apollon und bei Asklepios, bei Hygieia und Panakeia und bei allen Göttern und Göttinnen, indem ich sie zu Zeugen mache, dass ich folgende eidliche Verpflichtung ausführen werde, soweit meine Kraft und mein Urteil ausreichen.

Dieser Eid beginnt mit der Anrufung von Göttern. Hygieia und Pankeia galten als die Töchter von Asklepios, dem griechischen Heilgott. In christlicher Zeit vollzieht sich natürlich an diesem Punkt eine Veränderung: Anstatt der griechischen Götter und Göttinnen ruft man den Gott der Bibel, bzw. Jesus Christus an. Deutlich ist: Der Arzt weiß (wissen sollte), dass er bei seiner ärztlichen Tätigkeit von Gott (Göttern) abhängig ist: Wenn er den Eid einhält, wird er gesegnet werden, wenn er ihn verletzt, gerät er unter einen Fluch. Also nicht nur das Schwören des Eides ist ein religiöser Akt, sondern der Arztberuf ist offensichtlich als solcher von Gott nicht abtrennbar. Achten wir in diesem Zusammenhang bitte auf den Zusatz unter §4: „Heilig und rein werde ich meinen Beruf ausüben.“

Ich werde meinen Lehrer in dieser meiner Kunst gleich achten meinen leiblichen Eltern; mein Leben soll ihm mit gehören, und er soll, falls er es bedarf, über mein Hab und Gut verfügen; ich werde seine Nachkommenschaft meinen eigenen Brüdern gleich achten und sie die Heilkunst lehren, wenn sie sie erlernen wollen, ohne Entgelt und ohne Vertrag. Ich werde die Vorschrift und die mündliche Unterweisung und die ganze dazu gehörige Wissenschaft an meine eigenen Söhne weitergeben wie an die meines Lehrers, und außerdem nur an solche Schüler, die bereits verpflichtet und vereidigt sind auf das ärztliche Gesetz, sonst aber an niemanden.

In diesem Abschnitt geht es dem Hippokratische Eid um die Ausbildung der Ärzte. Dieser Abschnitt handelt von den Pflichten des Lehrers gegenüber dem Studenten wie auch von den Pflichten des Studenten gegenüber seinem Lehrer. Wenn wir das, was hier verfasst ist, mit der Art und Weise vergleichen, in der gegenwärtig Ärzte ausgebildet werden, fällt folgendes auf: Heute bestehen die Pflichten des Studenten, wenn man das überhaupt so bezeichnen kann, darin, dass er sein Examen besteht. Die Pflichten des Lehrers gegenüber dem Studenten beschränken sich darauf, dass ersterer Lehre „anbietet“: Was der Student mit diesem „Angebot“ macht, so sagt man, sei seine Sache; er sei ja ein erwachsener Mensch. Im Unterschied dazu verlangt der Hippokratische Eid, dass der Student seinem Lehrer den schuldigen Respekt erweist, das heißt ihm Achtung entgegenbringt. Vom Lehrer wird erwartet, dass er nicht nur dem Studenten „Wissensstoff“ „anbietet“, sondern er hat den Studenten auszubilden. Zu diesem Zweck steht er mit ihm in einem persönlichen Verhältnis.

Ich werde die Lebensweise anordnen zum Nutzen der Kranken nach bestem Vermögen und Urteil; aber alles, was zur Schädigung oder Verletzung der Kranken führt, von ihnen fernhalten.

Der nächste Abschnitt listet die Vorschriften für den ausgebildeten Arzt auf, also das, was der Arzt in seinem Dienst zu tun und zu lassen hat. Bitte achten wir darauf: Die therapeutischen Maßnahmen, die ein Arzt an einem Patienten anwendet, sind keineswegs nur und nicht in erster Linie pharmakologische Therapien oder chirurgische Therapien oder (heute würden wohl noch hinzukommen): Strahlentherapien. Überhaupt geht es gar nicht in erster Linie um die Wiederherstellung der Gesundheit, sondern um Prävention, also um Vorbeugung, Bewahrung und Erhaltung der Gesundheit. Von daher hat der verantwortliche Arzt auf die allgemeine Lebensführung des Patienten zu achten, nicht zuletzt auf seine Ernährungsweise. Es ist Aufgabe/Pflicht des Arztes, den Patienten auf eine gesunde, das heißt für ihn nützliche Lebensweise hinzuweisen und ihn von Schädlichem abzuhalten. Das heißt, er hat sich Zeit für Gespräche mit seinem Patienten zu nehmen. Anders formuliert: Der Arzt hat nicht primär Krankheiten zu behandeln, sondern kranke Menschen. Beim Versprechen, dem Patienten nicht zu schaden, ist wohl nicht nur an ein Nicht-Schädigen seines Leibes gedacht, sondern auch an ein Nicht-Schädigen seines Geldbeutels.

Ich werde gleichfalls niemandem ein tödlich wirkendes Gift geben, selbst wenn er mich darum bittet; und ich werde auch nicht einen darauf abzielenden Rat erteilen. Ich werde gleichfalls nie einer Frau ein Mittel zur Vernichtung keimenden Lebens geben. Heilig und rein werde ich mein Leben und meine Kunst bewahren.

Das bereits im vorherigen Absatz erwähnte Nicht-Verletzen wird hier auf zwei Themenfelder zugespitzt: auf die Euthanasie und auf die Abtreibung. Gemäß dem Hippokratischen Eid ist es also mit dem Arztberuf nicht vereinbar, ein Euthanaticum zu verabreichen, und zwar selbst dann nicht, wenn der Patient dieses wünscht („Tötung auf Verlangen“)! Auch eine Abtreibung vorzunehmen, ist nicht statthaft.

Niemandem werde ich die Hoden operieren, nicht einmal an Blasenstein Leidenden, sondern dieses überlassen den Handlangern, die sich auf diese Praxis verstehen.

In diesem Absatz geht es darum, dass ein Arzt sich nicht auf ein Gebiet begeben darf, für das ihm medizinischer Sachverstand fehlt. Die hippokratischen Ärzte waren nicht Chirurgen, sondern - heute würde man sagen - Internisten. Auch heute ist es einem Facharzt für Innere Medizin nicht gestattet, eine Operation durchführen. Mit gutem Grund! Nur dann, wenn jemand zum chirurgischen Facharzt ausgebildet worden ist, darf er Operationen durchführen. Positiv formuliert: Es geht in diesem Absatz um die Erfordernis einer korrekten Facharztausbildung.

In wie viele Häuser ich auch eintreten werde, immer will ich eintreten zum Heil der Kranken und fernbleiben von jeder vorsätzlichen und verderblichen Schädigung und besonders von den Werken der Wollust an den Leibern der Frauen und Männern, der Freien und Sklaven.

Ein Arzt tritt aufgrund seiner Tätigkeit in eine enge Beziehung zum Patienten. Er kommt ihm sehr nahe. Gleichwohl, so der Hippokratische Eid, darf er diese Nähe nicht missbrauchen, zum Beispiel, um sich sexuelle Lustbefriedigung zu verschaffen. Wie groß in dieser Hinsicht die Gefahr für (sexuellen) Missbrauch ist, kann daran deutlich werden, dass eine vor etlichen Jahren erfolgte Untersuchung zu folgendem Ergebnis kam: Beim Umgang zwischen Arzt/Pflegepersonal einerseits und Patient andererseits wie auch umgekehrt zwischen Patient und Arzt/Pflegepersonal kommt es nach realistischen Schätzungen bei 10% zu bewusst sexuell-stimulierenden Übergriffen.

Was ich aber während der Behandlung sehe oder höre oder auch außerhalb der Behandlung im Verkehr der Menschen, was nicht verbreitet werden darf, das werde ich verschweigen und alle diese Dinge wie Geheimnisse behandeln.

Auch die Schweigepflicht, heute würde man sagen: das Datengeheimnis, ist bereits im Hippokratischen Eid enthalten. Bis heute hat sich daran nicht viel geändert. Will ein Arzt seinen Beruf gut ausüben, hat er nicht nur Respekt vor dem Leben des Patienten zu haben, sondern auch vor der Person des Patienten, der Integrität des Patienten. Aus diesem Grund besteht unbedingte Verpflichtung des Arztes, über das, was er bei seinen Tätigkeit sieht und hört, zu schweigen.

Wenn ich diesen Eid halte und nicht verletze, so möge es mir vergönnt sein, mich meines Lebens und meines Berufes erfreuen zu dürfen, für ewige Zeiten in Schätzung bleibend bei allen Menschen. Wenn ich aber den Eid breche und meineidig werde, soll das Gegenteil davon eintreten.

Abgerundet wird der Hippokratische Eid mit einer Bestimmung, die bestimmt, was zu geschehen habe, wenn ein Arzt das hier Gelobte übertritt. Es geht also um Sanktionen im Fall der Verletzung des Eids.

Ich denke, man erkennt bereits bei einem nur überblickartigen Zurkenntnisnehmen des Hippokratischen Eids, dass dieser inzwischen knapp 2500 Jahre alte Eid an Aktualität nichts verloren hat. Nach wie vor geht es im Gesundheitswesen darum, dass der Arzt / die Pflegekraft dem Kranken dient. Später wird man formulieren, es sei vorrangige Aufgabe des Arztes, der Gesundheit des Kranken zu dienen (salus aegroti summa lex) und dem Kranken keinen Schaden zuzufügen (primum est non nocere). Genau dieses ist bereits im Hippokratischen Eid zum Ausdruck gebracht. Dabei hat der heilende (curare) nicht schadende (nihil nocere) Dienst des Arztes so zu erfolgen, dass die Würde des Patienten gewahrt bleibt. Noch einmal sei betont: Der Hippokratische Eid hatte in der Antike nur für eine verschwindend kleine Verbindung von Ärzten Geltung.

Neben den Hippokratikern gab es in Griechenland andere Schulen bzw. Verbände. Diese waren unter anderem der Überzeugung, missgestaltete Kinder dürften sofort nach der Geburt getötet werden. Wenn zuviel Mädchen geboren wurden, hielten diese Mediziner es für statthaft, jene zu beseitigen. Solche Ärzte hatten selbstverständlich auch keinerlei Skrupel, Abtreibungen und Euthanasie vorzunehmen.

Allgemeine Geltung erhielt das Ethos des Hippokratischen Eides erst nach dem 4. Jahrhundert, also in christlicher Zeit. Als das Christentum den Hippokratischen Eid aufnahm, wurde der Eid - wie angedeutet - selbstverständlich seines heidnischen Bezugsrahmens entkleidet. An die Stelle der zu Beginn des Textes erwähnten heidnischen Götter und Göttinnen (Apollon, Asklepios, Hygieia und Pankeia) tritt nun der Name Jesus Christus. Aber bei allen Veränderungen im Text (auch sonst gab es noch einige): die inhaltliche Übereinstimmung ist wesentlich augenfälliger.

Für die Übernahme des Hippokratischen Eid erinnere ich Sie noch einmal an die bereits erwähnte Aussage des Hieronymus, eines Theologen aus dem 4./5. Jahrhundert. Ferner weise ich Sie auf einen Brief eines hohen römischen Beamten, der um das Jahr 550 dem Leibarzt („Chefarzt“) des ostgotischen Hofes ethische Richtlinien gab. Diese entsprachen deutlich dem Hippokratischen Eid. (Die Ostgoten waren zu Zeit der Völkerwanderung die Herren Roms. Gleichwohl übernahmen die Eroberer weitgehend die Kultur der besiegten Römer).

b. Der barmherzige Samariter

Allerdings darf man beim Hippokratischen Eid folgendes nicht übersehen: Gemäß diesem Eid war es vertretbar, einem unheilbar Kranken ärztliche Hilfe zu versagen. Tatsächlich trat der Aspekt, sich auch um unheilbar Kranke zu kümmern, wenn man so will: auch in sogenannten aussichtslosen Fällen die Pflege nicht vorzuenthalten, erst durch das Christentum in das medizinische Denken. Die Christen wiesen in diesem Zusammenhang seit jeher auf die Geschichte, die Jesus erzählt, als man ihm die Frage stellte, wer mein Nächster sei. Der Herr antwortet darauf mit der Geschichte vom barmherzigen Samariter (Luk. 10,25-37).

Und siehe, ein Gesetzesgelehrter trat auf, versuchte ihn und sprach: Meister, was muß ich tun, um das ewige Leben zu erben?
Und er sprach zu ihm: Was steht im Gesetz geschrieben? Wie liest du? Er aber antwortete und sprach: »Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben mit deinem ganzen Herzen und mit deiner ganzen Seele und mit deiner ganzen Kraft und mit deinem ganzen Denken, und deinen Nächsten wie dich selbst!« Er sprach zu ihm: Du hast recht geantwortet; tue dies, so wirst du leben!
Er aber wollte sich selbst rechtfertigen und sprach zu Jesus: Und wer ist mein Nächster? Da erwiderte Jesus und sprach:

Es ging ein Mensch von Jerusalem nach Jericho hinab und fiel unter die Räuber; die zogen ihn aus und schlugen ihn und liefen davon und ließen ihn halbtot liegen, so wie er war.

Es traf sich aber, daß ein Priester dieselbe Straße hinabzog; und als er ihn sah, ging er auf der anderen Seite vorüber. Ebenso kam auch ein Levit, der in der Gegend war, sah ihn und ging auf der anderen Seite vorüber.

Ein Samariter aber kam auf seiner Reise in seine Nähe, und als er ihn sah, hatte er Erbarmen; und er ging zu ihm hin, verband ihm die Wunden und goß Öl und Wein darauf, hob ihn auf sein eigenes Tier, führte ihn in eine Herberge und pflegte ihn. Und am anderen Tag, als er fortzog, gab er dem Wirt zwei Denare und sprach zu ihm: Verpflege ihn! Und was du mehr aufwendest, will ich dir bezahlen, wenn ich wiederkomme.

Welcher von diesen Dreien ist deiner Meinung nach nun der Nächste dessen gewesen, der unter die Räuber gefallen ist? Er sprach: Der, welcher die Barmherzigkeit an ihm geübt hat! Da sprach Jesus zu ihm: So geh du hin und handle ebenso!

(Übersetzung: Schlachterbibel 2000)

Genau gelesen, beantwortet der Herr nicht die ihm gestellte Frage, wer mein Nächster ist. Vielmehr korrigiert er diese Fragestellung und wandelt sie um zu der Frage: Wem bin ich der Nächste (siehe: Luk. 10,36)? Schließlich gibt Jesus die Anweisung: Gehe hin und verhalte dich ebenso (Luk. 10,37).

Bereits im Lauf des 4. Jahrhundert werden die Bischöfe der Kirche verpflichtet, Krankenhäuser einzurichten. Zum ersten Mal in der Weltgeschichte, wendet man sich in diesen Hospitälern bewusst chronisch und unheilbar kranken Menschen zu, um ihnen eine auf das ewige „Heil“ und auf das irdische „Wohl“ zielende Betreuung zu gewähren. Was für eine Innovation die Errichtung derartiger Stätten bedeutete, kann eine Bemerkung von Gregor von Nazianz deutlich machen. Er bezeichnete die Gründung eines solchen Hospitals durch Basilius von Caesarea (369 n. Chr.) als „ein größeres Werk“ als „die sieben Weltwunder“.

c. Die weitere Entwicklung

Im Mittelalter war die Heil- und Pflegebehandlung zunächst in den Klöstern angesiedelt. Das Ethos, an dem man sich orientierte, war eine Verschmelzung des Ethos des Hippokratischen Eides mit dem Ethos des barmherzigen Samariters.

Als im Abendland im 12./ 13. Jahrhundert die medizinische Ausbildung von den Klöstern zu den Universitäten überging, wurde der Hippokratische Eid als Grundlage des medizinischen Handelns weiter hochgehalten. Allerdings wurde er nun zu einer Art Staatseid, den man dem Fürsten zu leisten hatte.

Während der Französischen Revolution wurde der Hippokratische Eid abgeschafft. In meinem Heimatland, in Deutschland, leistet ein Arzt seit dem Jahr 1848 keinen Eid mehr.

Interessant ist allerdings, dass bis heute bei Umfragen unter Medizinstudenten an deutschen Universitäten rund 80% der Meinung sind, dass sie vor oder bei ihrer Approbation einen Eid ablegen müssen. Sie wären nach eigener Aussage auch dazu bereit. Aber es geschieht nicht mehr. Selbst Ärzte, denen man die Frage stellte, ob sie einen Eid abgelegt hätten, beantworteten diese Frage vielfach zunächst affirmativ. (d.h. sie bejahen diese Frage)

Im Unterschied zu Deutschland wird in den USA bis heute ein ärztlicher Eid abgelegt. Allerdings ist dieses kein staatlicher Eid, sondern er wird an der jeweiligen medizinischen Ausbildungsstätte abgelegt, und zwar bevor dem Student der Doktortitel verliehen wird, also unmittelbar vor seiner Entlassung.

Noch einen anderen Weg beschreiten die Niederlande. Hier legt man seit 1866 einen Eid (Versprechen) ab. Allerdings ist dieser außerordentlich verwässert, eigentlich nichtssagend. Er lautet folgendermaßen:

„Ich schwöre (wahlweise: verspreche), dass ich die Heilkunde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nach meinem besten Wissen und Können ausüben werde und dass ich niemandem mitteilen werde, was bei der Ausübung als Geheimnis mir anvertraut worden ist oder was ich erfahren habe, es sei denn, ich werde als Zeuge oder als Sachverständiger vor ein Gericht geladen oder ich bin gesetzlich dazu verpflichtet, gewisse Dinge mitzuteilen. So wahr mir Gott helfe (wahlweise: Das verspreche ich).“

Abgesehen von der Schweigepflicht fehlt in diesem Eid alles, was im Hippokratischen Eid für die ärztliche Tätigkeit als wesentlich erscheint. Die Berufung auf Gott ist freigestellt.

Ferner verweise ich für unsere Themenstellung auf das im Jahr 1948 verfasste und im Jahr 1949 vom Weltärztebund verabschiedete Genfer Gelöbnis. Dieses lautet:

"Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen. Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben. Die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit meiner Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein. Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse wahren.
Ich werde mit allen meinen Kräften die Ehre und die edle Überlieferung des ärztlichen Berufes aufrechterhalten und bei der Ausübung meiner ärztlichen Pflichten keinen Unterschied machen, weder nach Religion, Nationalität, Rasse, noch nach Parteizugehörigkeit oder sozialer Stellung. Ich werde jedem Menschenleben von der Empfängnis an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden. Ich werde meinen Lehrern und Kollegen die schuldige Achtung erweisen. Dies alles verspreche ich feierlich auf meine Ehre".

Im Vergleich zum Hippokratischen Eid ist auch das Genfer Gelöbnis nichtssagend. Man verzichtete völlig darauf, sich auf Gott zu berufen. Immerhin verpflichtete man sich dazu, Geheimnisse zu wahren. Erfreulich ist, dass die Unvereinbarkeit von Abtreibung und Arztberuf wenigstens angedeutet wurde. Denn auch wenn die Formulierung „...jedem Menschenleben von der Empfängnis an Ehrfurcht entgegenbringen...“ recht schwach formuliert ist (was meint genau: „Ehrfurcht entgegenbringen)“, ist immerhin festzuhalten, dass sich vor gut einem halben Jahrhundert der Weltärzteverband noch auf eine solche Formulierung einigte.

In Deutschland bekennt sich die Bundesärztekammer (BÄK) zum Genfer Gelöbnis. Allerdings ist dieses Gelöbnis in keiner einzigen Ordnung einer Landesärztekammer verpflichtend. Da in Deutschland nicht die Bundesärztekammer, sondern die jeweiligen Landesärztekammern die gesetzgebende Gewalt innehaben, hat in Deutschland das Genfer Gelöbnis keine <wirkliche> Rechtskraft.

Umbruch seit Ende der 60er Jahre des 20. Jahrhunderts

a. Die Situation bis zu den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts

Gleichwohl stieß der Hippokratische Eid im kollektiven Bewusstsein Westeuropas noch vor - sagen wir - 40 Jahren auf breite Resonanz. Dieses hing nicht zuletzt mit den grauenhaften Erfahrungen zusammen, die man während der Zeit des nationalsozialistischen Regimes gemacht hatte. Man war sich darüber einig, dass das, was in Deutschland im Dritten Reich geschehen war, nie wieder geschehen dürfe. Von daher bestand Konsens darin, dass das Ethos des Hippokratischen Eids als Norm für das ärztliche Handeln Geltung hat, auch wenn man sich nicht darauf eidlich verpflichtete.

Auch in der damaligen Literatur, in der man die Medizinische Ethik thematisierte, war der Hippokratische Eid der für alles ärztliche und pflegerische Handeln immer vorausgesetzte ethische Bezugsrahmen. Dabei war man sich zumindest unterschwellig darüber im Klaren, dass Christen und Nichtchristen (Humanisten) unterschiedliche Ausgangspunkte für ihre Ethik haben. Gleichwohl schienen sie zu weitgehend denselben Ergebnissen zu kommen. Ohne Zweifel gab es in der Argumentationsführung Unterschiede zwischen Christen und Nichtchristen. Christen argumentierten mehr prinzipiell; sie orientierten sich an Schöpfungsordnungen, am Gebot Gottes, zum Beispiel: „du sollst nicht töten“. Nichtchristen argumentierten entweder auf der Basis der Ethik Immanuel Kants: „Handele so, dass du die Menschheit in deiner Person als auch in der Person jedes anderen stets zugleich als Ziel, niemals jedoch als Mittel gebrauchst“. Oder ihre Gedankenführung verlief im wesentlichen in pragmatischen oder utilitaristischen Bahnen.

Gleichwohl kamen beide Gruppen zu - aus heutiger Warte - erstaunlich übereinstimmenden Ergebnissen. So bestand zu jener Zeit noch eine weitgehende Übereinstimmung über die Frage, was ein Arzt bzw. eine Krankenschwester tun darf und was nicht.

Ich darf das einmal anhand eines Beispiels illustrieren: Der Philosoph Immanuel Kant (aus Königsberg/Kaliningrad) sprach über den Menschen als über ein mündiges und autonomes Wesen. Nichtchristen, die diese Voraussetzung übernahmen, lehnten Abtreibung oder Euthanasie ab: Ihre Begründung war: Wenn man Handlungsweisen wie Abtreibung oder Euthanasie erlaube, werde der Mensch nicht als jemand betrachtet, der einen Wert in sich habe. Vielmehr werde der Mensch dann als ein Mittel zum Zweck angesehen. Denn durch Abtreibung und Euthanasie wolle der Mensch von eigenen Schwierigkeiten befreit werden. Dieses sei aufgrund der Würde und der Autonomie, die jeder Menschen in sich habe, moralisch nicht vertretbar.

So konnte man vor 40 Jahren noch beobachten, dass sowohl Christen, die sich an den Geboten Gottes orientierten als auch Nichtchristen (Humanisten), die sich einem aufklärerisch-idealistischen Menschenbild verpflichtet fühlten, das Ethos des Hippokratischen Eides akzeptierten.

Vielleicht ist es aufschlussreich, wenn ich Ihnen wenigstens einmal stichwortartig aufzähle, welche Themen vor 40 Jahren in der Literatur behandelt wurden die die Grundlagen der Medizinischen Ethik erörterten behandelte. Man findet hier Themen wie:

  • Schweigepflicht des Arztes: Dabei diskutierte man nicht etwa die grundsätzliche Frage der ärztlichen Schweigepflicht, sondern man erörterte Grenzfragen: Zum Bespiel behandelte man die Frage, welche Daten bei der Übergabe einer Arztpraxis dem Nachfolger mitgeteilt werden dürfen/ sollen, und was unter allen Umständen verschwiegen werden muss.
  • Beziehung zwischen Haus- und Facharzt: In welchem Verhältnis steht die Beziehung zwischen Haus- und Facharzt (Spezialist)? Dabei ging es unter anderem um die Frage: Wann ist der allgemein-praktizierende Arzt dazu verpflichtet, an den Spezialisten zu überweisen? Was darf/ soll er selbst behandeln?
  • Honorar: Die Frage der Festsetzung des Arzt-Honorars wurde erörtert.
  • Praxisschild: Daneben kamen so „wichtige“ Fragen zur Sprache, wie die Größe des Praxisschildes, mit der der Arzt auf seine Praxis aufmerksam machen darf.
  • Nur am Rande und sehr summarisch wurden Fragen behandelt wie: Schwangerschaftsverhütungs(mittel) (Antikonzeptiva) oder Fragen rundum die Künstliche Insemination. Themen wie Abtreibung oder Euthanasie schienen weitgehend tabu zu sein.

b. Umschwung seit den siebziger Jahren und Situation am Ende des 20. und am Beginn des 21. Jahrhunderts

Erst ab Anfang der siebziger Jahre geht die Schere auseinander zwischen dem, was Christen und dem, was Nichtchristen zu medizinisch-ethischen Handlungsweisen meinen. Wenn ich recht sehe, begann es mit dem Thema der Abtreibung.

Heute, 40 bis 50 Jahre später, kann von einem Konsens zwischen dem Ethos der Christen einerseits und demjenigen der Nichtchristen andererseits in der Medizinischen Ethik kaum noch die Rede sein. Nicht nur wird das Thema Abtreibung kontrovers gesehen, sondern zunehmend auch Themen wie Euthanasie und Themenkomplexe wie gentechnologische Forschungsprojekte oder Praktiken der Fortpflanzungsmedizin.

Inzwischen ist es in Deutschland gesetzlich erlaubt, mit „überzähligen“ Embryonen, also mit Embryonen, die im Zusammenhang mit der IVF und der anschließenden Krykonservierung entstanden sind, Forschungen durchzuführen (griech.: Kryos, Kälte, Eis, Frost, das Eingefrieren der Embryonen erfolgte bei -196 Grad C). Sogar die Versicherung, es sei strikt abzulehnen, Menschen zu klonen, klingt heute eher als eine beschwörende Formel denn als Klarstellung einer unter keinen Umständen zu überschreitenden ethischen Grenze.

Tatsächlich sind mittlerweile nicht nur Stimmen laut geworden, die ein Klonen von Menschen vertreten, wenn man auf diese Weise transplantierbare Organe erzeugen könne („der Klon als menschliches Ersatzteillager“), sondern ein italienischer Arzt behauptete inzwischen, bereits Menschen geklont zu haben.

Gründe für die Veränderungen im Bereich der Medizinischen Ethik

Häufig führt man die Veränderungen im Bereich der Medizinischen Ethik darauf zurück, dass man sagte: Früher sei die medizinisch-technische Entwicklung noch nicht so weit vorangeschritten. Der Grund, warum man sich früher mit so vielen Fragen nicht herumzuquälen brauchte, sei einfach der gewesen, das die medizinische Technik noch nicht so weit war. In diesem Zusammenhang weist man vor allem auf den gesamten Bereich der Biotechnologie und die Fortpflanzungsmedizin hin.

Man sagt, über moralische Fragen, wie zum Beispiel über die Frage, ob es erlaubt sei, in Keimbahnzellen einzugreifen, ob man das menschliche Genom analysieren dürfe oder ob man im Fall von Unfruchtbarkeit eine In-vitro-Fertilisation (IVF) durchführen dürfe, brauchte man sich bis vor kurzem schon deswegen keinerlei Gedanken zu machen, weil man derartiges gar nicht technisch bewerkstelligen konnte.

Ferner warf man die Frage auf, ob die folgende Grundregel überhaupt noch praktikabel sei: „Es ist dem Arzt geboten, menschliches Leben zu erhalten, zu bewahren und zu verlängern, wo und wann das sinnvoll ist“. Muss nicht angesichts der gewaltigen Möglichkeiten, die uns durch die medizinische Technik gegeben worden sind, die Grundregel folgendermaßen geändert werden: „Es ist dem Arzt geboten, menschliches Leben möglichst überall und zu jeder Zeit zu erhalten, zu bewahren und zu verlängern.“ Ich denke, es ist offensichtlich, dass diese so formulierte neue Grundregel zu einer kategorial neuen Ethik führen muss, etwa im Blick auf die Euthanasie.

Das eigentliche Problem: das neuzeitliche Autonomieverständnis

Was ist zu dieser Argumentationsführung zu sagen? Es ist unbestritten, dass durch die Technik neue Probleme aufgetreten sind.
Nicht zuletzt sind auch neue ethische Fragen aufgebrochen.

Aber nach meiner Überzeugung ist es nicht richtig, dass die zunehmende technische Macht die Kernursache für die Krise in der Medizinischen Ethik ist oder gar für den Kollaps in der Medizinischen Ethik verantwortlich ist. Seit den 60er Jahren schritt nämlich nicht nur die technische Entwicklung rapide voran, sondern es veränderte sich auch das Denken in der Gesellschaft im allgemeinen und im besonderen in der Medizin einschneidend.

Am greifbarsten ist dieses wohl beim Thema der Abtreibung. Man fing an, über das ungeborene Leben im Mutterleib anders zu denken. Bis dahin war die Abtreibung verboten. Sie galt als Tötungsakt. Dann interpretierte man plötzlich die Abtreibung als ein Zeichen der Emanzipation der Frau.

Auch wenn bis heute ein Großteil der Ärzteschaft und des Pflegepersonals in Deutschland Abtreibung für sich persönlich ablehnen und nur deswegen bereit sind, derartige Eingriffe durchzuführen, weil die Gesellschaft es halt so wolle, wird man nicht übersehen können, dass – mit welchen Vorbehalten auch immer - viele Ärzte und Pflegekräfte bereit sind, Abtreibung zu akzeptieren, und zwar obwohl heute die Fakten über das ungeborene Leben besser zugänglich sind (Ultraschall, Sonographie) als noch vor 40 Jahren.

Heute kann man nicht mehr ernsthaft bestreiten, dass das ungeborene Leben ein Mensch ist, in dem alle Anlagen vorhanden sind. Darum lautet meine These: Der Kollaps in der Medizinischen Ethik ist keineswegs nur und keineswegs vor allem eine technische Angelegenheit, sondern wir haben es hier primär mit einem geistig-moralischen Problem zu tun. Der sich im Geistigen vollziehende Umbruch ist vermutlich am besten nachvollziehbar an dem inzwischen in der Medizinischen Ethik übermächtigen Begriff der „Autonomie“. Denn nun bewegte man sich in einem Denkraster, in dem die Autonomie den zentralen Platz eingenommen hatte.

Man argumentierte ungefähr folgendermaßen: Wir leben in einer pluralistischen Gesellschaft, in der alle möglichen Auffassungen und Überzeugungen nicht mehr erzwungen werden können und folglich auch nicht mit Sanktionen durchgesetzt werden können. Früher war es möglicherweise vorstellbar, dass man jemand anderem eine bestimmte Moral auferlegen konnte. Aber heute funktioniere das nicht mehr. Denn nicht nur die Zeit der Religionskriege sei vorbei, sondern auch die Zeit, in der man einem anderen eine bestimmte Moral überstülpen könne. Sowohl Religion als auch Moral seien zur Privatsache geworden.

Zur Untermauerung für diese Argumentation weist man darauf hin, dass bestimmte sexuelle Verhaltensweisen aus der öffentlichen Moral herausgenommen und als privat deklamiert wurden: Ob man heiraten will oder ob man ohne Trauschein zusammenwohnen will, ob man in einer heterosexuellen oder in einer homosexuellen Weise zusammenleben möchte, solle jeder selbst entscheiden. Da habe niemand einem anderen hineinzureden.

Entsprechend argumentierte man beim Thema Abtreibung. Auch diese Frage solle die Frau allein entscheiden („Ob Kinder oder keine entscheiden wir alleine“). Es sei ihre Privatangelegenheit, ob sie das Kind wolle oder nicht. Das Umgekehrte gelte auch: Wenn ein kinderloses Ehepaar unbedingt ein Kind haben möchte, dann könne das betreffende Paar erwarten, dass die Reproduktionsmedizin die erforderlichen Mittel und Möglichkeiten bereitstellt.

Auch in anderen medizinischen Bereichen war diese Gedankenführung zu vernehmen: Wenn jemand lebensmüde sei und von der Bühne des Lebens abtreten wolle, habe man diese Entscheidung zu respektieren. Gegebenenfalls sei man sogar verpflichtet, ihm bei seiner Entscheidung behilflich zu sein: Euthanasie, Tötung auf Verlangen, Sterbehilfe geraten damit in den Bereich des Möglichen.

Kurzum: 

Das gegenwärtige Denken des Menschen beruht auf der Autonomie bzw. auf der Selbstbestimmung des einzelnen. Die Person, die sich für eine Abtreibung, oder für die Fortpflanzungsmedizin oder für die Euthanasie stark macht, betont als oberstes Prinzip die Autonomie.

In dem hier zur Verhandlung stehenden Kontext ist es wichtig zu erkennen, dass das Prinzip der Autonomie den Normen des Hippokratischen Eides vorgeordnet ist. Die Autonomie hat gegenüber dem Hippokratischen Eid, also gegenüber den Prinzipien des Heilens und des Nicht-Schadens, sowie gegenüber dem christlichen Prinzip des Barmherzigkeit-Erweisens den Vorrang.

Beurteilung des neuzeitlichen Autonomieverständnisses

Wie haben wir diese Vorordnung des Autonomieverständnisses zu bewerten?
Zunächst liegt es nahe, der Autonomie des Individuums den zentralen Platz im Gesundheitswesen zuzuerkennen. Andernfalls müsste man sich auf die Gegenfrage gefasst machen: Wem denn sonst? Soll etwa der Staat bestimmen, was gut für mich ist? Oder soll es eine Partei tun, oder ein Arzt? Wenn ja, mit welchem Recht? Gleichwohl möchte ich ein Vierfaches gegen die Vorordnung des Autonomieprinzips im Gesundheitswesen vorbringen.

a. Verzerrte Wahrnehmung der Situation des Patienten

Als erstes weise ich darauf, dass das Primat der Autonomie(idee) des Patienten die Beziehung zwischen Arzt und Patient nur sehr verzerrt wiedergibt. Die Aussage, der Patient habe ein Recht darauf, einem operativen Eingriff zu widersprechen, darf unsere Augen nicht davor verschließen, dass eine große Anzahl von Patienten gerade wegen ihrer Krankheit, also wegen der Situation, die sie dazu veranlasst hat, zum Arzt zu gehen oder sich ins Krankenhaus einliefern zu lassen, alles andere als autonom ist. Vielmehr fühlen sie sich massiv abhängig von anderen. Falls man in diesem Zusammenhang den Begriff der Autonomie überhaupt verwenden möchte, könnte man sagen, dass der Heilungsprozess für den Patienten eine Art Wiederherstellung der Autonomie bedeutet.

Wenn man den Begriff der Autonomie des Patienten für die zentrale Norm in der medizinischen Ethik hält, bekommt die Beziehung zwischen dem Arzt und dem Patienten den Charakter eines Vertrages mit gegenseitigen Rechten. Aber ein Vertrag zwischen Arzt und Patient ist das Verhältnis zwischen diesen beiden nur in einer sehr formalen Hinsicht.

In Wahrheit hat diese Beziehung eine ganz andere Qualität. In erster Linie ist es eine Vertrauensbeziehung, in der sich der Patient zwar dem Arzt oder dem Pflegepersonal nicht ausliefert, aber dennoch Vertrauen dem Arzt/Pflegepersonal entgegenbringt, wobei er hofft, dass der Arzt das Wohl seines Patienten im Auge hat.

Das Autonomie-Modell stammt aus der Menschenrechtsbewegung. Es passt nur sehr begrenzt auf die spezifische Beziehung zwischen einerseits dem Arzt/ Pflegepersonal und andererseits dem Patienten. Der Kranke, der Heilbedürftige ist keine Monade, die dem Arzt als Vertragspartner entgegentritt. Eher wird man diese Beziehung als einen Bund qualifizieren. Tatsächlich wird heute bereits von humanistischen Ethikern bestritten, dass man den Begriff der Autonomie als hermeneutischen Schlüsselbegriff für die Beziehung Arzt - Patient fassen darf.

b. Die Privatisierung ist kein Lösungsweg

Ein weiterer Einwand gegen das Primat des Begriffs der Autonomie im Gesundheitswesen lautet: Wenn alle möglichen Entscheidungen, wie es heute zu beobachten ist, privatisiert werden, so dass selbst Fragen über Leben und Tod denken wir an Abtreibung oder Euthanasie in die individuelle Entscheidung des einzelnen gelegt werden, werden unbestritten solche Fragen aus der öffentlichen Debatte ausgeklammert. Der Staat hätte dann lediglich die Aufgabe, darauf zu achten, dass Handlungsweisen wie Abtreibung oder Euthanasie sorgfältig, vorsichtig und umsichtig durchgeführt werden.

Aber, und das ist m.E. das Entscheidende: Man hört dann auf, in einer Gesellschaft über das „Ob“ zu diskutieren: also ob Abtreibung, ob Euthanasie/-Sterbehilfe überhaupt statthaft sind. Selbstverständlich ist es möglich, jede ethische Diskussion dadurch abzubrechen, dass man die Entscheidungsfreiheit des einzelnen betont, dass man auf den Pluralismus, auf die multikulturelle Situation unserer Gesellschaft verweist.

In diesem Fall würde man die Medizinische Ethik auf Anstandsregeln und Sorgfaltsregeln einengen, also auf Fragen wie: Gehen wir im Krankenhaus nett miteinander um? Es ist jedoch massiv zu bezweifeln, ob es eine Gesellschaft auf die Dauer ertragen kann, wenn Fragen über Tod und Leben in das Ermessen des einzelnen gestellt werden und damit aus der Frage nach Recht und Unrecht ausgeklammert werden.

c. Intolerante Toleranz

Ich nenne noch einen dritten Kritikpunkt, der gegen eine auf der Autonomie des einzelnen beruhenden Medizinischen Ethik anzuführen ist.

Die Toleranz, die in einer pluralistischen Gesellschaft auch im Blick auf den medizinisch-ethischen Diskurs propagiert wird, ist m E. keineswegs so tolerant, wie immer wieder gern behauptet wird. Niemand wird zwar die Forderung kritisieren, dass der Arzt zu einem Gespräch bereit sein muss und dass er den Gesprächspartner respektieren muss. Aber wie verhält es sich umgekehrt mit diesem Respekt, wenn jemand die Feststellung trifft, es habe keinen Sinn, dass Menschen an einer Debatte teilnehmen, die bestimmte Überzeugungen als heilig, als ein Tabu ansehen.

Dürfen Intuitionen, die wir nicht näher begründen können, dürfen Lebensanschauungen, auf wenn sie durch andere nicht geteilt werden, eine Rolle in diesen Diskussionen spielen oder nicht? Würde man Leute von einer Debatte ausschließen, die bestreiten, dass ihr Glaube nur eine Art Überbau ist, dann wäre dieses ein sehr fragwürdiger Pluralismus.

d. Grundlage für der Ethik ist nicht die Autonomie, sondern die Gebote Gottes

So sehr ich diese drei Kritikpunkte gegen das Primat des Autonomiedenkens im Gesundheitswesen für zutreffend halte, vor allem ist der Autonomiegedanke deswegen abzulehnen, weil er Gottes Offenbarung widerspricht, die wir in der Heiligen Schrift empfangen haben.

In den ersten Kapiteln des Römerbriefes weist uns die Heilige Schrift darauf hin, dass der Mensch nicht autonom ist, sondern Gott verantwortlich ist. Das von Gott gegebene Gesetz gilt für alle Menschen. Aus diesem Grunde werden alle Menschen von Gott auch einmal zur Rechenschaft gezogen. Wenn wir in den medizinischen Fragen nicht in die Irre gehen wollen, sondern einen festen Grund haben wollen, dann dürfen wir nicht bei uns anfangen, bei dem was wir wollen.

Wir müssen also bestreiten, dass die Autonomie Basis für das menschliche Handeln ist. Vielmehr haben wir mit der Offenbarung Gottes zu beginnen, und zwar so wie wir diese in der Heiligen Schrift vorfinden. Nur hier können wir eine feste Grundlage für die Ethik im allgemeinen und für die Medizinische Ethik im besonderen finden.

Biblische Grundlegung der Medizinischen Ethik

Für die Gestalt der Medizinischen Ethik ist das Doppelgebot der Liebe von großer Bedeutung, also: Gott lieben und den Nächsten wie uns selbst. Was das konkret bedeutet, kann an der Geschichte vom Barmherzigen Samariter anschaulich werden.

Für die Grundlegung der Christlichen Ethik ist die Gottebenbildlichkeit des Menschen von Bedeutung (1.Mos. 9,6).

Wer Menschenblut vergießt, dessen Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn im Bild Gottes hat Er den Menschen gemacht.

Was für die Christliche Ethik im allgemeinen gilt, gilt für die Medizinische Ethik im besonderen: Die Gottebenbildlichkeit des Menschen ist ein entscheidender Zugang für eine christliche Grundlegung der Medizinischen Ethik. Mit der biblischen Aussage, dass der Mensch im Bild Gottes geschaffen ist, wird sowohl der hohe Wert als auch die große Verantwortung des Menschen zum Ausdruck gebracht. Nicht zuletzt bringt die Aussage, der Mensch sei im Bild Gottes geschaffen, zum Ausdruck, dass der Mensch in Beziehungen lebt.

Für die Grundlegung einer Medizinischen Ethik erscheinen drei Relationen von Bedeutung:

a. Der Mensch als Bild Gottes steht in Beziehung zu Gott

Erstens meint das Bild-Gottes-Sein, dass der Mensch in einer Beziehung zu seinem Schöpfer, also zu Gott steht. Dieses gilt selbst dann, wenn der Mensch nichts von dieser Beziehung zu Gott wissen will. Trotzdem gilt: Jeder Mensch ist von Gott geschaffen und von ihm abhängig.

Wer diese fundamentale Beziehung im Blick auf die Medizinische Ethik konkretisieren möchte, tut gut daran, nicht den Begriff der Autonomie oder den Begriff der Selbstverfügung in den Mittelpunkt zu stellen, sondern unsere Verantwortung gegenüber Gott zentral zu stellen. Wir Menschen sind Gott gegenüber für unser gesamtes Tun und Lassen verantwortlich, also auch für unser Tun und Lassen im medizinischen Feld. Selbstverständlich handeln Ärzte gemäß hier ihrer Sachkenntnis. Aber der Bezugsrahmen ihres Handelns ist das, was Gott in seinem Wort sagt.

b. Der Mensch als Bild Gottes steht in Beziehung zu seinem Nächsten

Zweitens meint Im-Bild-Gottes-geschaffen-zu-sein, dass der Mensch in eine Beziehung zu anderen Menschen tritt. So darf ich wissen: Wenn ich im Bild Gottes geschaffen bin, ist es auch mein Nächster. Und darum gilt das Wort des Herrn: „Was ihr wollt, dass euch die Menschen tun, tut ihr ihnen ebenso“ (Mt. 7,12).

Diese Überzeugung kann zu Schwierigkeiten führen. Denn nicht selten trifft man in seiner ärztlichen Praxis Menschen an, bei denen es schwer fällt, sie als Bild Gottes anzusehen. Denken wir an Menschen, die massiv leiden oder dement sind. Aber Christen dürfen sich dann an die Barmherzigkeit erinnern, die Jesus Christus für die Besessenen hatte, für die Gelähmten, Aussätzigen, Blinden und Tauben. Das waren alles Menschen, die sich nach dem Urteil ihrer Zeitgenossen unter dem Maß des Menschseins befanden.

Weil Christus sich solcher Menschen annahm, glauben Christen, dass kein Mensch durch den Boden des Menschseins sinken kann: Wie kaputt auch immer ein Mensch ist, weil er im Bild Gottes geschaffen ist, kümmern wir uns um ihn.

Andererseits aber - das merke ich an dieser Stelle nur kurz an - sind Christen nicht einem abstrakten Prinzip der absoluten (!) Ehrfurcht vor dem Leben verantwortlich, sondern sie sind einem Gott Rechenschaft schuldig, der das Leben schenkt und der es auch wieder nimmt.

c. Der Mensch als Bild Gottes ist berufen zu pflegen und zu heilen

Drittens weise ich auf noch einen Aspekt des Bild-Gottes-Seins, der für die Medizinische Ethik von Bedeutung ist.

Aus den ersten Kapiteln der Heiligen Schrift erfahren wird, dass der Mensch gerufen ist, die Erde zu kultivieren, zu bebauen und zu bewahren (1.Mos. 1,28; 2,15). Dem Menschen ist die Aufsicht über die Schöpfung anvertraut. Diese Tätigkeit umfasst auch den Bereich der (bio)medizinischer Forschungen. Dabei lassen sich vier Aspekte unterscheiden, nämlich:

(1.) arbeiten, (2.) heilen, (3.) beschirmen und (4.) bewahren.

Dazu im einzelnen folgendes:

  1. Wir sind dazu gerufen arbeitend / bearbeitend tätig zu sein. Im Blick auf den medizinischen Bereich heißt das: Forschen ist erlaubt, um auf diese Weise tiefer in die Geheimnisse des menschlichen Lebens einzudringen.
  2. Nach dem Sündenfall, geht es auch darum, die Folgen des Sündenfalls zu lindern. So sind wir gemeinsam gerufen, heilend tätig zu sein. Dieses schließt meiner Überzeugung nach auch die somatische Gentherapie nicht aus, sofern es darum geht, genetisch diagnostizierte Abweichungen zu korrigieren.
  3. Wir dürfen beschirmend tätig sein, so dass das unserer Sorge anvertraute Leben erhalten bleibt. Dieses Kriterium ist der Maßstab für die pflegerische Tätigkeit. Dieses Kriterium gibt übrigens auch die Grenze an im Blick auf Experimente mit Menschen.
  4.  Wir dürfen bewahrend tätig sein. So sehr wir dazu gerufen sind, dass nach dem Sündenfall die uns anvertraute Schöpfung geheilt werden darf, wir sind nicht dazu berufen, sie zu verändern. Wir dürfen nicht in die Schöpfung einbrechen! Das schließt zum Beispiel gentechnologische Eingriffe in die Keimbahn des Menschen aus.

Es konnte und sollte nicht Aufgabe dieses Vortrages sein, auf Einzelfragen, die heute in der Medizinischen Ethik aktuell sind, einzugehen. In meinem zweiten Vortrag werde ich das hier Dargelegte anhand eines Themas zu vertiefen suchen, nämlich anhand des Themas der Euthanasie, der Tötung auf Verlangen, Sterbehilfe.

In diesem Vortrag ging es mir um das Finden einer Grundlegung für das ärztliche Handeln.


Leben und Sterben in Deutschland 2021

Leben und Sterben in Deutschland 2021

– Gedanken zu einer paradoxen Entwicklung

Leben – sterben. Leben schützen – töten. Ja, dies sind wuchtige Begriffe und zu allen ist der Mensch in der Lage. Was aber nicht in seiner Hand liegt, ist das Erschaffen von Leben. Wir können uns äußerste Mühe geben und ideale Voraussetzungen dafür organisieren, dass Leben entsteht, aber es selbst produzieren, das können wir nicht!

Heute, im Jahr 2021, sollte uns durch das Aufeinanderprallen der Diskussion um die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe, die vielen Abtreibungen und die alles bestimmenden Corona-Politik der Konflikt zwischen Leben und Sterben bewusster sein denn je. Möglicherweise sind wir persönlich davon betroffen.

Seit vielen Monaten grassiert das Corona-Virus auf der ganzen Welt. Es hallt immer wieder der Ruf nach dem Schutz der Risikogruppen, also älterer und vorerkrankter Personen, durch unser Land, der zu entsprechenden Impfreihenfolgen geführt hat und das Besuchen alter und kranker Menschen in Pflegeheimen und Krankenhäusern deutlich erschwert bis zeitweise verbietet (Stand Mai 2021).

Jene Menschen sollen auf Kosten der Lebensqualität, die häufig insbesondere durch soziale Kontakte entsteht, vor dem Tod durch eine eventuelle Corona-Infektion geschützt werden.

Durch den momentan herrschenden Teil unserer Regierung mittels Verordnungen wird damit ein eindeutiges NEIN zum vorzeitigen, coronabedingten Tod der Alten und Kranken ausgesprochen.

Darüber, inwiefern die betroffenen Personengruppen damit einverstanden sind, gibt es in den gängigen Medien wenig zu lesen. Es könnte daran liegen, dass diese Menschen aufgrund ihres körperlichen und auch geistigen Zustandes sehr eingeschränkte Möglichkeiten haben, sich öffentlich zu äußern. Der Grad ihrer Selbstbestimmung ist besonders mit Blick auf die Pflegeheimbewohner häufig gering.

Etwas Einsicht in die Situation geben die Berichte über das Seniorenzentrum Mühlehof in Steinen (Baden-Württemberg), wo den Senioren trotz Impfung und Testen das gemeinsame Mittagessen verboten wurde, bis das Pflegeheim nach vielem Hin und Her vor das Bundesverfassungsgericht zog (vgl. Artikel „Corona-Isolation und Einsamkeit aber keine Lockerung in Heimen“ vom 22.03.2021 und „Geimpfte Seniorenheim-Bewohner dürfen bald wieder gemeinsam essen“ vom 13.04.2021, www.swr.de).

Während nun alte und kranke Menschen fleißig vor dem Sterben bewahrt werden sollen, zeigt die Zahl von knapp 100.000 Abtreibungen im Jahr 2020 in Deutschland (vgl. www.destatis.de) das eindeutige JA zum Tod von ungeborenem Leben. Das Recht auf Selbstbestimmung der Schwangeren wiegt juristisch inzwischen mehr und rechtfertigt den Tod des Kindes. Nach dem Willen des Kindes kann faktisch nicht gefragt werden, woraus sich für das Kind ein Grad der Selbstbestimmung gleich null ergibt. Kurz und knapp resultiert daraus: Keine Selbstbestimmung – kein Recht auf Leben.

Das Herumreiten auf der Selbstbestimmung führt direkt zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. Februar 2020, wo das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe aufgehoben wurde. Das Verbot schränke das Grundrecht der freien Persönlichkeitsentfaltung ein, die auch das Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasse. Daraufhin änderte die Bundesärztekammer ihre Berufsordnung, die bisher ein Verbot der Suizidbeihilfe vorsah. Wer sich selbst töten möchte, meist aufgrund einer schweren Erkrankung, die mit Leid verbunden ist, und dies über einen längeren Zeitraum wünscht und dabei selbstbestimmt ist, darf ab jetzt auf geschäftsmäßige Hilfe dabei hoffen. Man findet hier also ein ausdrückliches JA zum Tod von kranken und leidenden und damit einhergehend auch oft älteren Menschen.

Etwas überspitzt lässt sich Folgendes festhalten: Ob selbstbestimmt oder nicht, an einer Corona-Infektion darf nicht gestorben werden. Auch mit 90 Jahren und hochgradiger Demenz muss man auf Lebensqualität zugunsten von Lebenslänge verzichten. Wer das Vorrecht des Selbstbestimmtseins hat, der hat die Möglichkeit sich selbst sogar mit geschäftsmäßiger Hilfe zu töten oder ungeborenes Leben zu vernichten. Es klingt paradox, entspricht aber unserem Zeitgeist und der aktuellen Rechtslage.

Das Gut der Selbstbestimmung wird höhergestellt als das Gut des Lebens. Und wer selbstbestimmt ist, der darf entscheiden, welches Leben er als würdig oder unwürdig empfindet, sei es das eigene Leben oder das ungeborene Leben. Hier finden wir zwei falsche Annahmen, und zwar, dass der Mensch selbst einem Leben Würde geben kann und einem Leben Würde absprechen kann. Der Mensch kann kein Leben machen, Gott ist es, der das Leben erschafft und somit auch derjenige, der dem Leben die Würde verleiht (vgl. Psalm 8). Selbstbestimmung ist in dieser Hinsicht die Auflehnung gegen Gott, indem sich der Mensch erhebt und Entscheidungen treffen will, die ihm nicht zustehen – unabhängig davon, ob das einzelne Individuum an Gott glaubt oder nicht.

Hinter dem Wunsch, sein Leben vorzeitig selbst zu beenden und Suizidbeihilfe in Anspruch zu nehmen, steckt häufig eine weitere falsche Annahme: Nach dem Tod wird alles besser, beziehungsweise ist das Leid vorbei. Die Bibel macht deutlich, dass dies nur für die Menschen gilt, die an Gott glauben und durch Jesus Christus Vergebung bekommen haben (vgl. Joh 3,16).

Treffen wir als Christen auf Menschen, die davor stehen sich selbst das Leben zu nehmen, dürfen wir sie nicht verurteilen, sondern sollten ihnen den wahren, wunderbaren Weg aus dem Leid in eine herrliche Ewigkeit aufzeigen. Denn Jesus Christus verspricht uns:

„Kommt her zu mir alle, die ihr mühselig und beladen seid, so will ich euch erquicken!“

Mt 11,28

An die Stelle von töten und sterben kann ewiges Leben rücken, welches der Mensch nicht machen kann, das er aber dankend annehmen darf.

Dr. med. M. Pankratz

Assistenzärztin in Elternzeit

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Leben und Sterben in Deutschland 2021
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Kultur des Todes - Euthanasie auf dem Vormarsch

Kultur des Todes - Euthanasie auf dem Vormarsch

Der Trend geht von der "Tötung auf Verlangen" hin zur "Tötung ohne Verlangen". Die Bibel aber schenkt eine Hoffnung, die über den Tod hinausgeht.

Veröffentlicht in factum 02/22

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Kultur des Todes - Euthanasie auf dem Vormarsch
Veröffentlichung in factum 02/2022
Der Trend geht von der "Tötung auf Verlangen" hin zur "Tötung ohne Verlangen". Die Bibel aber schenkt eine Hoffnung, die über den Tod hinausgeht.
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